1828 / 143 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den die Regierung dem Storthing hinsichtlich der Vermeh⸗ rung der Circulationsmittel in Norwegen gemacht hat: Se. Koͤnigl. Majestaͤt, unablässig damit beschäftigt, die Mittel zu erwaͤgen, wodurch unter den gegenwaͤrtigen Um⸗ staͤnden dem Geldmangel im Reiche Sesebehes und die Er⸗ werbs⸗Quellen, namentlich der Ackerbau, als wichtigster aller Nahrungszweige, neu belebt werden kann, haben nicht er⸗ mangeln wollen, dem Storthing, in Verbindung mit der Proposition vom 20. April d. J. folgenden Vorschlag gnaäͤ⸗ digst vorzulegen: ʒ 1. Der Staats⸗Kasse wird bei der Bank eine Anleihe voon 500,000 Silber⸗Species unter nachstehenden Bedingun⸗ gen eroͤffnet: a) diese 500,000 Species werden nicht aus der DBank genommen, sondern bleiben dort deponirt; b) auf die⸗ ses Depositum wird in den Jahren 1828, 1829 und 1830 Sguecessive eine Million Species in Zetteln ausgestellt, welche an Private gegen gehoͤrige Sicherheit und 4 pCt. Zinsen aaausgeliehen werden sollen; 9) wenn sich in diesen 3 Jahren reAeine Anleiher mit zuverlaͤssiger Sicherheit zur Gesammt⸗ 8 Summe finden, so bol⸗ die Staats⸗Anleihe in Silber⸗Spe⸗ cies um so viel vermindert werden, daß der darauf ausge⸗ fertigte Zettel⸗Betrag den wirklich auszuleihenden Summen eee d) wenn die Unsicherheit der Anleihesuchenden

nachgewiesen ist, hat die Regierung weiter keine Verpflich⸗ tung ihnen einen Ausweg br Anleihe zu verschaffen, denn nur bei gehoͤrig bestellter Sicherheit kommt die Anleihe in der vorbemerkten Art zur Ausfuͤhrung; e) in diesem Fall 8 ddie Staats⸗Kasse der Bank 3 pCt. Zinsen fuͤr das Darlehen von 500 Mark Silber⸗Species zahlen; wodurch also die Bank jaͤhrlich 15,000 Silber⸗Species erhalten wird, obschon sie die dem Staate vorgeschossenen Summen in ihrer Kasse behaͤlt; ) die Staats⸗Kasse soll der Bank als jaͤhrlichen Abtrag diejenigen Summen bezahlen, welche, nach Bezahlung der ebengedachten 15,000 Silber⸗Species, von den Zinsen der gegen 4 pCt. ausgeliehenen 1 Million in Zetteln uͤbrig bleibt. Da diese Abtragung auf 15 bis 20,000 Silber⸗Species jaͤhr⸗ lich anzuschlagen ist, so werden dadurch mit Seeneheue⸗ von den demnäaͤchst zu ersparenden Zinsen (ad Üitt. c) die angeliehenen 500,000 Silber⸗Species in einem Zeitraum von 2o0 bis 25 Jahre abbezahlt sein. Die Bank hat inmittelst iihren Fonds mit einer Summe von 250,000 Silber⸗Speeles veermehrt und die circulirende Zettelmasse ist in den 3 Jah⸗ ren um 1 Million erhoͤhet worden. Sobald die Staats⸗Kasse 100,000 Silb. 2 einge⸗ zahlt hat, soll sie fuͤr eine gleiche Summe Bank⸗Actien er⸗ baben, welche die naͤmlichen Rechte haben, als die Actien in gewöoͤhnlichen Fonds der Bank. 2. Die Staats⸗Kasse nimmt eine Anleihe von 500,000 Silb. Species auf; wovon 200,000 Silb.⸗Species gegen

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* Actien, auf die durch das Gesetz vom 2. Juli 1821 vorge⸗

sschriebene

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Art, in die Bank eingeschossen, dagegen 400,000 Species in Zettel durch die Bank in gewöoͤhnlicher Art zu 4 pECt. Zinsen ausgeliehen werden. Von den uͤbrigen 300,000 DSDFllb. Species wird ein, entweder unter der Bank, oder eeiner besondern Direction e Discontirungs⸗Fonds in baarem Silber gebildet. Der Zinsen⸗Beischuß, den diese wahrscheinlich zu 6 pCt. anzubringenden 300,000 Silb. Spe⸗ cies gewahren werden, soll dazu dienen, den Verlust der Sctaats⸗Kasse zu decken, der vielleicht durch Verwendung der üͤbrigen 200,000 Silb. Species in der vorerwähnten Art, entstehen koͤnnte. Die 400,000 Species⸗Thaler in Zettel, welche die Bank auf solche Weise zum Ausleihen erhaͤlt, wird vorzugs⸗ weise den Nahrungszweigen im Lande und dem Landmann zu Huͤlfe kommen; jene durch Discontirung in Silber aus⸗ gellehenen 300,000 Species aber dem Handelsstande. Da das letzte Darlehen gleichzeitig mit der Zettelmasse sich ver⸗ mehrt, so wird dadurch einem nachtheiligen Einfluß auf den Wechselchurs jede dieser Mittel einzeln angewendet, nach sich ziehen koͤnnte —8—8. Deutschland. Darmstadt, vom 27. Mai. Gestern trafen J. K. H. die Kurfuͤrstin von Hessen im Hoflager zu Auerbach ein, speisten mit J. K. H. der Frau Großherzogin zu Mit⸗ tag und kamen Abends um Uhr in Beemes⸗ an. Im Gasthause zur Traube abgestiegen, statteten Allerhöͤchstdiesel⸗ ben um halb 9 Uhr bei J. H. der Frau Groß⸗ und Erb⸗ prinzessin auf der Rosenhoͤhe Ihren Besuch ab. Heute morgen um 7 Uhr sind J. K. H. wieder nach Frankfurt abgereist. . Karlsruhe, 27. Mai. Auf 12 Jahre wird von Sei⸗ ten der Regserung eine jährliche Summe von 9000 Fl. aus⸗ gesetzt, ju Praͤmien auf Bergbau jeder Art, welchen Pri⸗

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vat⸗Personen durch Eroͤffnung neuer oder Wiederaufnahme alter im Freien gelegenen Gruben unternehmen. Vom 1. Juni dieses Jahres werden diejenigen alten

Abgaben, welche die Juden in Folge ihrer

schaft gegenwaͤrtig noch entrichten muͤssen, aufgehoben.

Rach dem Schwaͤbischen Merkur war dle Petition wegen Aufhebung des Cöͤlibats, welche (wie schon gemeldet worden) der katholische Abgeordnete Duttlinger in der Sitzung der zweiten Badenschen Kammer vom 9. Mai auf die Tafel des Praͤsidenten niederlegte, von 23 dem katholi⸗ schen Bekenntnisse zugethanen, und dem Badenschen Be⸗ amten⸗ oder Lehrstande zu Freiburg angehoͤrenden Indivi⸗ duen, unter denen auch Rotteck sich befand, unterzeichnet. Am Schlusse der Schrift heißt es: „Es ist keine Reue⸗ rung, die wir verlangen, sondern nur die Ruͤckkehr zu dem Alten; es ist keine vereinzelte Stimme, welche sich hier aͤu⸗ ßert, sondern ein Nachhall so vieler wuͤrdiger Stimmen der Vorwelt und Mitwelt, von Geistlichen und Laien, von Regierungen und Privaten; es ist keine durch allgemeine Theorieen hervorgerufene, unbestimmte, enthustastische Auf⸗ wallung, welche unsern Schritt veranlaßte, sondern die gemeinsame, ruhig erwogene und feste Ueberzeugung von Maͤnnern, welche nach dem Grade ihrer Bildung, und nach ihren uͤbrigen Verhäͤltnissen nicht ohne Unbescheiden⸗ 2 ihr Urtheil in dieser wichtigen Sache geben duͤrfen.

ertrauensvoll empfehlen wir daher unsere Bitte den Re⸗ praͤsentanten unseres Volkes. Welchen Beschluß sie auch in ihrer Weisheit fassen moͤgen: Wir haben das sichere Bewußtsein, unserer Pfllcht, unserer Ehre, unserm Ge⸗ wissen Genuͤge gethan zu haben. Unmglich aber koͤnnen wir dem Gedanken Raum geben, daß die Bitte um eine Verbesserung, welche schon im sechszehnten Jahrhundert von Deutschen katholischen Fuͤrsten felerlich und foͤrmlich worden ist, von einer Deutschen landständischen

ersammlung des neunzehnten Jahrhunderts unbeachtet gelassen werde.“

In der Schlußsitzung der zweiten Kammer vom 13. Mai erklaͤrte sich dieselbe jedoch, als die sion uͤber die Eingabe wegen des Cöͤlibats, der Tagesord⸗ nung gemäß, berichten sollte, fuͤr inkompetent in Bezug auf Gegenstand und ging zur weitern Tagesord⸗ nung über.

over, 30. Mai. Se. Koͤnigl. Hoheit der Ge⸗ neral⸗Gouverneur Herzog von Cambridge haben, mit Ihrer Durchlauchtigsten Familie vorgestern die Sommer⸗Residenz im Köͤnigl. Schlosse zu Montbrillant bezogen.

Die beruͤhmte Saͤngerin Angelica Catalani, ist seit eini⸗ gen Tagen hier und wird morgen Abend im Köͤniglichen Schauspielhause ein Concert und naͤchsten Donnerstag ein. zweites geben.

Portugal.

Ueber die Authenthicitaͤt und Guͤltigkeit der, den Cortes von Lamego zugeschriebenen Acte. Die in Pariser Blaͤttern, namentlich in dem Messager des Chambres mitgetheilten Correspondenz⸗Nachrichten aus

Lissabon (s. Nr. 105. und 133. der Staats⸗Zeitung), welche

dem Infanten Dom Miguel die Absicht zuschreiben, die al⸗ ten Reichsstaͤnde zusammen zu berufen*) und die von den Cortes von Lamego aufgestellte Regierungsfolge anzunehmen, liefern in Bezug auf die, wie darin gesagt wird, von den besten Kritikern aufgestellte, Meinung: „daß die, jenen Cor⸗ tes zugeschriebenen Acte, als apokryphisch anzusehen sei,““ einige geschichtliche Data, welche jedoch sowohl genealogische als konologische enthalten, wie solches die nachstehenden uns mitgetheilten Bemerkungen ergeben.

Es hat allerdings seine Richtigkeit, daß Johann der Bastard nicht anders als durch das Volk erwählt Perben konnte, da er, seiner Geburt nach, nie ein Suscessions⸗ Recht anzusprechen vermogte. Im Jahre 1383 auch nur 27 Regenten des Reichs ernannt, wöhrend die legitime

ochter des letzten Koͤnigs von Portugal, Ferdinand, dse Koͤ⸗ nigin Beatrix von Castilien, als Könd in von Portugal aus⸗ gerufen wurde; ward er erst im Jahre 1385 den 6. Aprik als Beatrix und ihr Gemahl, Johann I. von Castilien, ihm die Regentschaft entreißen wollten und mit gewaffneter in Portugal einsielen, von dem Volke zum Koͤnige von Por⸗ tugal erwaͤhlt und seine Hensaft durch den, in eben die⸗ sem Jahre zu Aljabarotte uͤber die Spanier erfochtenen Sieg befestiget.**) Es ist aber durchaus unrichtig, wenn IIu

*) Daß diese Zusammenberufung inzwischen wirklich deere⸗ tirt worden, ist aus Nr. 136. der eneee. ü-e.

Petitionskommis.