rrunken.
rico bei demselben Hofe von der anderen, abgeschlossen wor⸗ den. Er enthaͤlt 14 Artikel und einen Zusatz⸗Artikel. Aus den darin befindlichen Festsetzungen entheben wir Folgendes:
Es soll gegenseitige Handelsfreiheit zwischen den Be⸗ sitzungen Sr. Maj. des Koͤnigs der Niederlande in Europa, und den vereinigten Staaten von Mexiko Statt finden.
Die Unterthanen der beiden resp. Staaten sollen die Freiheit haben, sich in vollkommner Sicherheit mit ihren Schif⸗ fen und Ladungen an alle Orte und Haͤfen und auf alle Fluͤsse zu begeben, wo solches gegenwaͤrtig andern Fremden verstattet ist, oder in der Folge verstattet werden duͤrfte, auch an allen Orten der genannten Besitzungen und Staaten sich aufzuhalten oder zu verweilen, so wie zum Behuf ihrer Han⸗ ö Haͤuser und Magazine zu miethen und zu be⸗ wohnen.
Se. Maj. der Koͤnig der Niederlande bewilligt außer⸗ dem, daß die Bewohner der Vereinigten Staaten von Me⸗ xiko in allen Ihren Besitzungen, außer Europa derselben vorerwaͤhnten Schiffahrt⸗ und Handelsfreiheit genießen sollen.
Es soll in den Niederlanden auf die Territorialerzeug⸗ nisse oder die Industrieartikel Mexiko's keine andere oder hoͤhere Abgabe, als diejenige, welche andere Nationen fuͤr dieselben zahlen oder kuͤnftig zahlen duͤrften, gelegt werden, und es wird in den Vereinigten Staaten Mexlko's, ruͤcksicht⸗ lich der Erzeugnisse des Bodens oder des Gewerbfleißes in den Niederlanden, dasselbe Statt finden.
Alle Kaufleute, Befehlshaber von Schiffen und andere Unterthanen der Niederlande werden in den Vereinigten Staaten von Mexiko einer unbeschraͤnkten Freiheit genießen; ihre Geschaͤfte, entweder in eigner Person oder durch Ver⸗ mittelung Anderer, welche sie damit zu beauftragen geson⸗ nen sind, zu verwalten.
Die Unterthanen und Buͤrger der contrahirenden Staa⸗ ten sollen in dem anderen von allen Land⸗ und See⸗Diensten befreit sein; sie sollen zu keiner gezwungenen Anleihe unter einem sie besonders betreffenden Verhaͤltnisse gezogen werden, und ihr Eigenthum soll keinen andern Auflagen, Lasten und Anforderungen als diejenigen sind, denen die Eingebornen sich fuͤgen muͤssen, unterworfen sein. Sie sollen gegenseitig in ihren Personen, Haͤusern und Besitzthuͤmern eines vollkom⸗ menen und unabweichlichen Schutzes sich zu erfreuen haben. Zu den Gerichtshoͤfen wird ihnen, ruͤcksichtlich der Nachsu⸗ chung und Vertheidigung ihrer Rechte, freler und leichter Zu⸗ tritt geoͤffnet sein.
Die Unterthanen Se. Maj. des Koͤnigs der Niederlande, welche sich in den Vereinigten Staaten Mexiko's befinden, sollen ruͤcksichtlich ihres Gottesdienstes auf keine Weise ent⸗ weder gestoͤrt oder belaͤstigt werden, allerdings mit der Be⸗ dingung, daß auch sie die Religion und Gesetze des Staats, so wie die Gebraͤuche und Sitten des Landes beachten.
Die Mexikanischen Staatsbuͤrger werden in allen Be⸗ sitzungen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande freie Uebung ihres Gottesdienstes, öͤffentlich und besonders in ih⸗ ren Haͤusern oder andern der Verehrung des hoͤchsten We⸗ sens gewidmeten Orten genießen und zwar dies alles nach dem durch das Reichsgrundgesetz aufgestellten Princip allge⸗ meiner Duldung.
Man schreibt aus dem Haag, daß am 26sten ein Kahn, in welchem sechs junge Leute sich befanden, auf dem Canal in der Stadt in der Naͤhe des Ortes, wo die Abfahrt nach Leiden geschieht, umgeschlagen ist. Zwei von ihnen sind er⸗
Polen.
Warschau, 1. Juni. An die Stelle des verstorbenen Staatsraths v. Kalinowski, ist der Staats⸗Referendar, Hr. v. Bolesta, zum Praͤstdenten der Central⸗Liquidations⸗Com⸗ mission ernannt worden.
Die diesjaͤhrigen Fahrten nach Bielany am zweilten e waren glaͤnzender als gewoͤhnlich. An einer der hiesigen Barrieren wurden allein 2614 Wagen gezählt.
Es erscheint jetzt bei uns eine Polnische Uebersetzung von den Romanen des Deutschen Dichters Van der Velde. Unsere Pfandbriefe sind wieder gestiegen, und stehen
jetzt 83. Pe 8. Deutschland. Frankfurt, 4 wegen des Pfingst⸗Festes geschlossen; dennoch aber ging in rivat⸗Geschaͤften viel um, besonders mit Oesterr. Effeeten. m 27sten und 2ssten waren hoͤhere Notirungen von Wien gekommen; auch zeigten die Londoner und Pariser Course standhafte Neigung zum Steigen, so daß die Oesterr. Fonds lebhaft begehrt wurden und taͤglich um ¹ bis „. pCt. stiegen. Die Nachrichten vom Kriegs⸗Schauplat, in so weit olche officiell bekannt wurden, waren nur geeignet die Börse zu
2. Juni. Am 26sten v. M, war die Boͤrse
beruhigen; viele Capitalisten fuhren fort ihre muͤssigen Gelder in Mekalliques anzulegen. Angesehene Haͤuser schickten auch starke Parthleen Metalliques und Aetien nach Wien, wodurch der Mangel an effectiven Stuͤcken, der schon einige Zeit hin⸗ durch fuͤhlbar ist, noch zunahm. Bei dem fortdauernden Geld⸗Ueberfluß war es leicht, Effecten in Depot zu 3 bis 3 ½ pCt. anzubringen. Daher zeigten sich mehrere Speculanten mit vieler Kauflust. Partial, Hundert Gulden Loose, Baieri⸗ sche und Darmstaͤdtische Effecten fanden Begehr. Auf fixe Lieferung wurde wenig darin gethan. Am 29. Mai trat keine Aenderung in diesen Stand der Boͤrsen⸗Geschäfte ein. Im Wechselhandel war ziemlich viel Leben. Augsburg, Ber⸗ lin, Amsterdam und Paris mehr verlangt als die uüͤbrigen Devisen. Am 3o0sten war Abrechnungstag; fuͤr die Specu⸗ lanten aufs Steigen ein sehr erfreulicher. Aber wer haͤtte auch vor Kurzem noch ein solches Resultat fuͤr moͤglich gehalten 2 Der gefuͤrchtete Pruth⸗Uebergang, lange das Schreckbild der Boͤrsen, war erfolgt, und der Krieg ausgebrochen, die Effec⸗ ten aber, als sei dadurch ihre Soliditaͤt begruͤndeter, stiegen in 3 Wochen um mehr als 2 pCt. Obschoen am 30sten die Notirungen von Wien und Paris um ein Weniges niedriger kamen, so blieben hier die Course steigend und es wurden ansehnliche Posten Melalliques und Bank⸗Aetien gekauft, se wie gekuͤndigt. Die Speculanten aufs Fallen mußten, u 2 ihre Versprechungen zu decken, weit hoͤhere Course gegen baar bewilligen, als sie bei Engagements auf Lieferung pr. 3 ultimo Junt erlangen konnten. Metalliques standen 91 2. fuͤr baar und waren auf naͤchsten Monatsschluß zu 91 zu haben. Fuͤr Preuß. Staats⸗Schuldscheine, 4 pCt. — sche und Darmst. Obligationen war viel Begehr; eben so⸗ fuͤr Badensche und Darmst. Loose. Im Wechselhandel fand keine Aenderung der Course statt. Disconto 2 ½⅞ à 2 pCt. * Am 31. Mai trafen keine Wiener Course ein (es war dort Feiertag), aber Privat⸗Briefe meldeten, daß ein weiteres Steigen zu erwarten stehe. Die Speculanten schenkten die⸗ sen Angaben Glauben und die Kauflust sowohl für Metal- liques und Bank⸗Actien, so wie uͤberhaupt fuͤr alle Staats⸗ Effecten, blieb lebhaft. I Portugal. Die Gazette de France giebt in ihrem neuesten Blatte folgende Nachrichten aus Lissabon vom 14. Mai: 1 Die Constitutionnellen haben zu Evora Unruhen exregt. Das fuͤnfte Cavallerfe⸗Regiment, welches sich in dieser Stadt befand und auf die „Es lebe Dom Miguel“ Rufenden Feuer gab, ist vorgestern gegen Abend zu Lissabon angekommen. Die uͤber das Verhalten dieses Regiments aufgebrachten Einwoh⸗ ner der Hauptstadt waren ihm entgegen gegangen und die Absichten aus denen sie solches thaten, erregten nicht geringe Besorgniß. Zum Gluͤck sahen diese Soldaten das Gefaͤhr⸗ liche ihrer Lage ein und zeigten sich jetzt bei ihrem Anruͤcken eben so demuͤthig, als sie zu Evora im Bewußtsein ihres Uebergewichts sich so hartnäͤckig bewiesen hatten. ls der Platz⸗Commandant Marquis von Tancos „Es — lebe Dom Miguel“ ausrief, wiederholte das ganze Regiment den Ruf. Doch sagt man, daß die Regierung das Regiment sobald es in der Caserne angekommen war, habe entwaffnen lassen, und daß die Offieiere, auf denen der Verdacht ruht, daß sie die Soldaten gegen die Bewohner von Evora auß geregt haben, arretirt worden sind. Die Unruhstifter haben alles aufgeboten, um Oporto in offenen Empoͤrungs⸗Zustand sezeh die Autorität Dom Miguels zu versetzen; ihre Ver⸗ uche schienen anfaͤnglich gelingen zu wollen, aber die Weis⸗ heit und Festigkeit der Regierung vereitelte sie. Es hat den Anschein, doß die Unruhigen durch einen Theil des 18ten Regiments, dessen Officlere und Sergeanten jetzt in Arrest sind, unterstuͤtzt, auch Helfershelfer nach andern Orten aus. gesandt hatten. Dieses sowohl als das 10te Regiment hat viele noch von Saldanha ernannte Offieiere und beharrt bes- halb in seiner Abneigung gegen das jetzt bestehende System. Auch versichert man, daß die Aufruͤhrer zu Oporto eine
Regierung einzurichten b 1 IiE g einzurichten beabsichtigten, zu wollten.
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Infantin Donna Elisabeth. Maria erkloren Diese veehn. hat jedoch, um Jich von jeder Mikwirkung an Un⸗ . ternehmungen dieser Art loszusagen, sich beeilt, eine ErklÄd¹“!]]..
rung ihrer Grundsötze in der Zeitung erscheinen zu lassen. (Vermuthlich bezieht sich dies auf die, von der gedachten In⸗ fantin abgegebene, vom 22. April datirte, jedoch erst am 14. 2 Mai, in Folge eines Decrets des Infanten vom 6ten dessel ben Monats, bekannt gemachte Erklaͤrung. S. Num. 140 der Staats⸗Zeitung.) 128 5 Zu Johannistag oder spaͤtestens zum 4. Juli wird Alles beenoͤigt sein. Man glaubt, daß unter 230 bis 280 Glie⸗ dern der drei Staͤnde, aus denen die Cortes bestehen duͤrf⸗ ten, nur etwa 20 gegen Dom Miguel sein werden.