1828 / 148 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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zu rechtfertigen die gefetzliche Ordnung zur

Regierung die Befugniß, der Presse mittelst der Ce Schranken zu setzen und wird, obgleich es von Einigen fuͤrt unwirksam, von Andern fuͤr zu strenge gehalten wird, den beabsichtigten Zweck, die Unterdruͤckung des Preß⸗Unfugs,

gewiß erreichen. Es ist moͤglich, daß meine Worte falsch ausgelegt werden; nichts in der Welt wird mich aber an

der Erfuüͤllung meiner Pflicht hindern, und ich werde zu allen Zeiten die Wahl meines Monarchen dadurch suchen, daß ich bei meiner Verwaltung Grundlage nehme. Niemals werde ich mich, weder in Gesinnungen noch in Handlungen,

vppon der ehrwuüͤrdigen Geistlichkeit, zu der ich gehoͤre, tren⸗

unwide einist ich erklüre aber, daß ich weder als Bischof noch als Mi⸗

nen, weil dieselbe stets den ihr von der Religion, dem Köͤ⸗ nige Und dem Gesetze vorgezeichneten Weg verfolgen wird. Noch habe ich ein Wort über den Vortrag zu sagen, wo⸗ mit gestern die gegenwaͤrtige Berathung geschlossen wurde. Ein R. (Herr von Corcelles) hat behauptet, daß der Jesuitisme uͤber ganz Frankreich verbreitet sei und seine 5 ehliche Macht sogar über des Ministerium ausübe:

nister femals von diesem Gespenste, womit man uns schrek⸗ ken will, erreicht worden bin. Der Kirchsprengel, welchen ich verwaltet habe, hat den Einfluß jener angeblich so maͤch⸗ tigen und ehrgeizigen Maͤnner niemals erfahren; auch bin ich bel Uebernahme meines gegenwärtigen Ministeriums auf keinen

von ihnen gestoßen Man entwirft von ihnen ein falsches und un⸗ gerechtes 8

öffentliche Achtung, und ich lasse gern ihrer Tugend, ihrer Redlichkeit und ihrer Uneigennützigkeit Gerechtigkeit wider⸗ fahren. Die Frage, welche sie betrifft, ist ernst und wichtig.

ild. Persoͤnlich betrachtet, haben sie Anspruch auf die

Da ich vielleicht binnen Kurzem meine Meinung daruͤber in

dem Conseil des Königs abzugeben hahben werde, so habe ich vorher gehaͤssige Beschuldigungen von ihnen abwälzen wollen.

Sss ist allerdings Pflicht, die Gesetze des Landes in Ausfuͤh⸗

rung

84 dieselben achten und als huͤtzliche Gehuͤlfen

zu bringen; aber auch Pflicht, unschuldige Maͤnner nicht Es ist nicht wahr, daß die Bischoͤfe Bischoͤfe moͤgen rachten;z aber sie

verunehren zu lassen. En von den Jesuiten beherrscht werden; 9 et

1 behaupten ihre voͤllige Unabhaͤngigkeit, und erwapten ehrfurchts⸗

erfuͤllen.

man von der Religion und den Dienet

Achtung, unk man wird bald keine Klage lboöͤren, bhß es dem wahrhaft nationalen Geistlichkeit haceh-

voll die Befehle des Koͤnigs, um dieselben gewissenhaft zu Will man aufrichtig und ernstlich ein enges An⸗ schließen des Priesterstandes an die Verf⸗

r. B Isstant hielt eine lange Rede gegen den Ent⸗

wurf. Er meinte, daß wenn, wie der Minister solches be⸗ haupte, die Bischöfe und Seelsorger in diesem Augenblicke

mehr als je geachtet wuͤrden, die Einfuͤhrung des vortiegen⸗ den Gesetzes um desto üͤberfluͤssiger erschiene, da die etwanigen Mißbraͤuche der Presse nur einen so geringen Eindruck auf die Gemuͤther gemacht haͤtten; wenn die Geistlichkeit an An⸗

sehen verloren habe, so sei lediglich der Verdacht, den sie in

Betreff ihrer Gesinnungen verbreitet habe und der durch die

Rede des Ministers schwerlich ganz entfernt worden sein

moͤchte, daran Schuld; dieser Verdacht werde aber schwinden, sobald man die Gesetze des Landes gewissenhaft in Ausfuͤh⸗ rung bringe; oh aber dieses Letzter eder Fall sei, und ob das

Land in Betreff der Jesuiten völlig unbesorgt sein koͤnne, wolle er

gewandterer Redner uͤberlassen.

ern der Untersuchun 188 Pruͤfung des Gesetzes uͤber

Hr. B. Constant ging hierau

1 und erklaͤrte, daß das Vertrauen, welches ihm die neue Ver⸗

* waltung eingefloͤßt, so wie der Wunsch, endlich einmal mit den

ecrkennen lassen; auch habe er darauf gerechnet, daß die

einistern einerlei Sinnes zu sein, ihn Anfangs nur die drei Vortheile, die der Entwurf darbiete, näͤmlich die Abschaffung der Censur, der Tendenz⸗Prozesse und des ö om⸗

misston einige wesentliche Aenderungen darin vornehmen werde; seine Erwartung sei indessen in jeder Beziehung getauscht worden; die Handlungen des Ministeriums haͤtten seit der

8 Vorlegung des Gesetzes mit allen seinen Wuünschen im grell⸗

sten Widerspruche gestanden, und die Commisston, weit ent⸗

fernt, die Fehler des Entwurfes zu verbessern, haͤtte sich

vielmehr noch ein besonderes Vergnüͤgen daraus gemacht,

8 sie zu vermehren; unter diesen Umstanden bliehe dem Ge⸗

sete nur noch ein Verdienst, nämlich das, daß es die Cen⸗ sai auftzebe allein zu diesem Bebufe sei dasselbe voͤllig uͤber⸗ doch mindestens unzureichend; denn von zweien Din⸗ und dann waͤren die Minister constitutionnel gesinnt, oder sie waren dace die Censur ohnedies nicht wieder einfuͤhren; die dunkle vnonstitutionnel gesinnt, und dann wuͤrde nicht mehr als eine Geilveideutige Abfasfung des Gesetzes ihnen sondern sie wuͤrden allans —,— dasselbe zu umgehen, ganze Verfassung uͤber

nsur

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2 28 S 8 Lb Säernee 8 den Haufen zu stoßen suchen; man habe behauptet, daß das Gesetz schon deshalb unterstuͤtzt werden muͤsse, weil die Ver⸗ werfung desselben das jetzige Ministerium schwaͤchen und leicht ein neues herbeifuͤhren moͤchte; dies sei aber durchaus nicht seine Meinung, vielmehr glaube er, daß die Verwerfung des Entwurfes das Ministerium zwingen werde, die Bahn der Verfassung ohne Ruͤckhalt zu verfolgen und die Candidaten der Congregation von der Verwaltung zu entfernen. Der Redner durchlief hierauf die verschiedenen Artikel des Ge⸗ setzes, und beleuchtete die darin enthaltenen Bestimmungen in einer sehr ausfuͤhrlichen Discussion, welcher er es an Logik. und hervorstechenden Bemerkungen nicht fehlen ließ, wohin wir ihm aber aus Mangel an Raum FSpin. folgen koͤn⸗ nen. Nach ihm trat der Großsiegelbewahrer zur Vertheidigung des Gesetz⸗Entwurfes auf. „Sie werden von mir nicht erwarten“ aͤußerte derselbe, „daß ich auf die Rede, welche ich so eben vernommen habe, antworte; nicht durch einen glänzenden Vortrag wollen wir Sie, meine Herren, in der gegenwartigen Discussion zu perfuͤhren suchen; wir wenden uns bloß an Ihre Vernunft, an Ihr Gewissen und an Ihre Liebe zu dem Lande und zu dem Köͤnige; Gefällig⸗ keit verlangen wir von Ihnen nicht. Man behauptet, daß der Entwurf den Bestimmungen des gemeinen Rechts und dem Inhalte der Charte zuwiderlaufe, und nachdem man die Ar⸗ beit streng getadelt hat, schont man auch deren Verfasser⸗ nicht und beschuldigt uns der Arglist und des Widerspruchs. Es sei mir erlaubt, das Gesetz zu rechtfertigen. Das gemeine Recht besteht nicht in der Anwendung derselben Regeln auf alle Gegenstände, sondern in der unbedingten Anwendung derselben Regeln auf den besondern Gegenstand, den sie be⸗ treffen, und nur, wenn man in dieser letztern Bezlehung Ausnahmen macht, verletzt man das gemeine Recht. Die Charte ist unser polltisches gemeines Recht; sie hat der Preß⸗ freiheit keine Schranken gesetzt; aber in allern Laändern, wo die Preßfreiheit eingefüͤhrt ist, unterscheidet man zwischen den gewohnlichen und den periodischen Erzeugnissen der Presse⸗ 8 ist ein großer Unterschied zwischen elner Schrift und einer eitung.

8 Die Herausgabe eines Buches ist eine Privat⸗ Heebeansg, die Gruͤndung eines Journals, ein oͤffentliches

nternchmen, welches einen gewaltigen Einfluß auf den ge⸗ sellschaftlichen Zustand und auf die oͤffemliche Meinung hat, weshalb auch die Gesellschaft ein unbestreitbares Recht hat, zu verlangen, daß man sie dabel vor jedem Mißbrauche schuͤte.

Aber, sagt man, die Bedingungen in dem vorliegenden Ent⸗

wurfe beugen diesfem Mißbrauche vor, wogegen die Charte nur von einer Unterdruͤckung desselben spricht; allein alle Polizei⸗ und Sicherheits⸗Gesetze sind ebenfalls vorbeugend, und gewiß wird es Niemandem jemals eingefallen sein zu behaupten, daß sie deshalb mit der Charte unvereinbar seiens ja die re⸗ pressiven Gesetze sind selbst praͤventiv, denn die Strafen wer⸗ den ja nicht aufgelegt, um die Gesellschaft zu raͤchen, son⸗ dern um sie vor der Kͤckkehr des begangenen Vergehens zu bewahren.“ Nachdem der Redner no aͤhnliche Beispiele für seine Meinung angeführt hatte, fuhr derselbe also fort: „Man ist uͤberhaupt in dieser Beziehung in eine große Ge⸗ danken⸗Verwirrung gerathen; nicht von dem Schriftsteller wird ja eine Caution verlangt, sondern von den Unternehmern der Zeitung; nicht von dem unbemittelten Gelehrten, sondern von dem reichen Speeulanten, der sein Geld zu einem lite⸗ rarischen und politischen Unternehmen herglebt. Es ist jetzt nicht die Zeit, den vorliegenden Entwurf in allen seinen ein⸗ zelnen Artikeln zu beleuchten; so viel koͤnnen wir aber schon jetzt versichern, daß derselbe unsere eigene Arbelt, die Frucht reiflicher Ueberlegung ist; er mag Manchem deshald nicht besser erscheinen; aber er ist nicht, wie man behauptet hat, „aus dem un⸗ gezaͤhmten Wunsche der mit der Heuchelel im Buͤndnisse stehenden absoluten Macht“ entstanden; sein Zweck ist nicht, „unsere Verfassung fuͤr immer uͤber den Haufen zu stoßen. ie Gefetze, welche wir Ihnen vorlegen, beruhen auf Treue und Glauben, und sind in dem Interesse der Volksfrelheiten und des Thrones abgefaßt. Wir muͤssen es daher bedauern, daß der vorige Redner (Hr. Benj. Constant) sich von uns abge⸗ wendet hat; er versichert, dies sei unsere Schuld; Und doch ist der Entwurf heute noch derselbe, der er am 15. April war, und damals hielt der gedachte Redner ihn fuͤr eine wesent⸗ liche Verbesserung unserer Gesetzgebung. Ich erkläre schließ⸗ lich, meine Herren, daß ich, giesch meinem Vater, an den

man mich erinnert hat, die polltischen und gesetzlichen Frei⸗ heiten gegen die übertriebenen Forderungen Derer unabläͤssig vertheidigen werde, die sich ausschließlich zu deren Verfäch⸗ tern aufwerfen und die mehr als einmal das Land gezwun⸗ gen haben, Ruhe und Friede unter dem et der will⸗ kuͤhrlichen Macht zu suchen.“

fuͤr die Verwersung und Hr.

r. Salverte stimmte no Bier fuͤr die Annahme des