nisse mit dem Regenten, seinem Herrn, abgebrochen und ihm den Gehorsam aufgekuͤndigt habe, den sein diplomatischer Charakter und seine Pflicht ihm bisher gegen Se. K. Hoh. auflegten, und wodurch derselbe sich aus eigener Bewegung und oͤffentlich als Rebell gegen die rechtmäßige Autoritaͤt erklaͤrt, die er bei der Regierung Sr. Allerchristlichsten Ma⸗ jestaͤt repraͤsentirte; so beeilt der Unterzeichnete sich, als Mit⸗ glied der Gesandtschaft Sr. Koͤnigl. Hoh. des Infanten Re⸗ genten, Sr. Excellenz dem Grafen von la Ferronnays seine gaͤnzliche Mißbilligung des seltsamen Betragens des Ritters von Barbosa zu erkennen zu geben, das er als einen Aet des hinterlistigsten Verraths betrachtet, den irgend ein Diener nur gegen seine rechtmaͤßige Regierung begehen koͤnne. Da der Unterzeichnete sich, kraft seines Charakters als Attaché bei derselben Gesandtschaft, berechtigt glaubt, von dem Ritter von Barbosa die schleunige Auslieferung aller Papiere und sonstigen Effecten, die der Gesandtschaft des Infanten Regen⸗ ten, seines Herrn, angehoͤren, zu verlangen, so nimmt er gleich⸗ maͤßig auch von der Regierung Sr. Allerchristlichsten Majestät alle, derselben zu Gebote stehende Huͤlfe und Unterstuͤtzung in Anspruch, damit, im Falle einer Weigerung von Seiten des Ki ters von Barbosa, diese Regierung demselden anbefehlen koͤnne, die obigen Papiere und Effekten, die er in seiner gegenwaͤrti⸗ gen Eigenschaft als bloßer Privatmunn nicht ferner besitzen kann, dem Unterzeichneten auszuhaͤndigen. Der Unterzeich⸗ nete ist von den rhrenvollen Gesinnungen der Gerechtigkeit und Billigkeit der Regierung Sr. Allerchristlichsten Maj. zu tief durchdrungen, als daß er an der guͤnstigen Aufnahme der gegenwaͤrtigen Erklärung, die sowol den aufrichtigen und loyalen Ausdruck der wahren Gesinnungen eines treuen Die⸗ ners, als eine, ihm unter den gegenwaͤrtigen ungluͤcklichen Umständen von seiner Pflicht gebotene nothwendige Recla⸗ mation enthäͤlt, irgend zweifeln koͤnnte. Der Unterzeichnete benutzt diese Gelegenheit ꝛc. ꝛc. Paris, den 6. Juni 1828. (gez.) Der Ritter von Alpuim de Menezes.“
Her⸗ de Seze, Ehren⸗Praͤsident beim Koͤniglichen Ge⸗ richtshofe zu Bordeaux, Bruder des kuͤrzlich verstorhenen beruͤhmten ersten Praͤsidenten des Cassationshofes, ist am
Losten v. M. auf seinem Landgute St. Emilion bei Libourne
gleichfalls mit Tode abgegangen. Der verantwortliche Herausgeber des Echo du Nord ist wegen eines in seinem Blatte vom 4. Mai enthaltenen Auf⸗ satzes: „Ueber die Erziehung der Fuͤrsten,“ vor das Zucht⸗ Polizei⸗Gericht geladen worden; er wird beleidigender Aeuße⸗ rungen gegen die Koͤnigliche Familie, so wie des Angriffs
auf die Wuͤrde des Koͤnigs und auf die Thronfolge⸗Ordnung beeschuldigt; der Spruch duͤrfte am 18ten d. M. erfolgen.
8 Die Eroͤffnung des neu erbauten Theaters des Ambigu⸗ comique hat am 7ten d. M., in Gegenwart J. K. H. der Herzogin von Berry und einer zahlreichen Versammlung, mit einem Prolog: „Die Muse des Boulevards,“ und einer
b 8 Art von Melodram: „Die verschleierte Dame,“ stattgefun⸗ den. Das Haus an sich soll recht huͤbsch sein, dagegen wird
die erste Vorstellung als eine der langweiligsten bezeichnet, die je gegeben worden ist. Das Journal des Débats meint, daß, 1 nachdem die Direction das Haus neu habe wiederher⸗
stellen lassen, dieselbe nur noch dreier Dinge beduͤrfe, um das Publikum anzuziehen, naͤmlich neuer Theater⸗Dichter,
neuer Stuͤcke und neuer Schauspieler und Schauspielerinnen. Der beste von allen Theater⸗Officianten ist der Decorateur.
Die hiesige Gesellschaft zur Befoͤrderung des Garten⸗ baues ist durch eine Verordnung vom 17ten v. M. ermaͤch⸗ tigt worden, den Namen des Koͤnigs, als des Stifter und Be⸗ schuͤtzers der Gesellschaft, an die Spitze der Mitglieder der⸗
selben zu stellen.
Die Gazette de France giebt sich seit einigen Tagen das Ansehen, als ob sie den Courrier⸗frangais fuͤr den Vertrau⸗ ten des Finanz⸗Ministers halte. Das letztere Blatt prote⸗ stirt gegen diese Behauptung mit dem Bemerken, daß es den Zweck und den Grund derselben nicht zu errathen wisse, daß ers indessen, ungeachtet seiner Unabhaͤngigkeit, den Bemuͤhungen ddes Grafen Roy in der Pairs⸗Kammer zur Aufrechthaltung dder Volks⸗Freiheiten, eben so viel Gerechtigkeit widerfahren
lasse, als denen der Gazette de France in ihren taͤglichen
Blaͤttern zur Herbeifuͤhrung der Contre⸗Revolution und zur
Vertheidigung des Jesuitismus.
In dem Journal „La, Franca catholiquen von 1825
zweite Lieferung findet sich uͤber das Monogramm J. H. J. Nachstehendes:
„Die juͤngern Leute fragen uͤberall, was diese drei Buch⸗
8 staben bedeuten, und selbst unter den Personen von hoͤherm
Alter giebt es viele, welche dieselbe Frage an uns richten.
Seit 1762, wo die Jesuiten aus Frankreich verwiesen wur⸗
den, konnte man allerdings vergessen, daß dieses Mono⸗
gramm das unters
. — gel ihres Instituts dildete. Eben dieses stand auf ihren ihren Kirchen⸗Zierrathen, ihren heiligen Gefäͤßen, ihren Beichtstuͤhlen, ihren Kanzeln, ihren Thuͤren, ihren Fenstern, ihren Haͤusern, ih⸗ ren Betsäͤlen, man las es auf den von ihnen gegruͤndeten An⸗ stalten, mit einem Wort auf Allem, was sie leiteten oder bo⸗ guͤnstigten. Es bedeutete zugleich den Namen Jesus und den der⸗ Jesuiten. In dem beruͤchtigten Werke, welches sie ein Jahr⸗ hundert nach der Stiftung ihres Ordens unter dem Titel: Imago primi saeculi Societatis Jesu (Schilderung des er⸗ sten Jahrhunderts der Gesellschaft Jesu) herausgaben, sag⸗ ten fe nach einer Vergleichung dieses Monogramms mit dem Labarum Constantins dem Pfande seines nahe bevor⸗ stehenden Sieges und nachdem sie auch uͤber jenes Laba- rum dieses Wahrzeichen ihrer Gesellschaft gesetzt hatten: Hoc ergo vexillum curae fideique nostrae concredi- tam est, (Diese Fahne ist also unserer Sorgfalt und Treue anvertraut worden) welches den Anschein haben mußte, als ob von diesem Auftrage und dieser Berechtigung alle andere Priester und selbst alle andere Bischoͤfe und überhaupt Alles, was nicht zur Gesellschaft gehoͤrt, ausgeschlossen wuͤrden. Es war dieser Gesellschaft folglich dieses Zeichen ausschließ⸗ lich vorbehalten worden und nie hatte man es auf den hei⸗ ligen Gefaͤßen und Zierrathen der Kathedral⸗, Collegial⸗, Pfarr⸗ und anderer, den Jesuiten nicht gehoͤrender, Kirchen gesehen, wenn naͤmlich diese nicht bei der Versteigerung ihres Mobiliars etwas der Art an sich gekauft hatten. Ihr Mo⸗ nogramm befindet sich auf der Vorderseite des groͤßten Theils der theologisch⸗politischen Werke der Ligue, so wie z. B. auf derjenigen des berüͤchtigten Pfarrers Boucher: pe justa Henrici III. abdicalione e Francorum regno (Lugduni apud Joan. Pillehotte 1591 ex praecepto superiorum.) Der hei⸗ lige Ignazius hatte nach einer Behauptung des P. Biba⸗ deneira, der zuerst die Lebensgeschichte desselben bekannt machte, das Monogramm ersonnen und seinen Anhaͤngern den Gebrauch desselben „damit man uͤberall, wo man das Zeichen saͤhe, sie erkennen moͤchte“, empfohlen.
Man meldet aus Perpignan vom 31. Mat. Ein nicht unwichtiges Ereigniß hat sich an unserer Grenze begeben. Der Maire von St. Martin von Albanos an der Grenze von Catalonien erfuhr, daß eine Bande von Agravlado's einen Einfall zu machen und sich seiner zu bemäͤchtigen beab⸗ sichtige, und gab deshalb der milttairischen Behoörde davon Nachricht. Diese schickte ihm darauf ein Detaschement, wel⸗ ches auf diese Unruhestifter, sobald sie sich in der Franzoͤsischen Commune, behufs der Ausfuͤhrung ihrer straͤflichen Absichren blicken ließen, Feuer gab und so ihren Unternehmungen ein Ziel setzte.
Zschokke’s Romane erscheinen hieselbst in einer vollstän⸗ digen Uebersetzung von Loöve Veimars, dem Uebersetzer der Romane von van der Velde.
9 Niederlande.
Bruͤssel, 11. Juni. Hr. Bulmer, Attaché bei der Englischen Gesandtschaft, von Berlin und Hr. Sylva, von Stuttgart kommend, sind beide hier durch nach London als Couriere gegangen.
Die Koͤnigl. Acker⸗ und Gartenbau⸗Gesellschaft zu Gent hat gestern eine praͤchtige Ausstellung von Erzeugnissen gehal⸗ ten und eine große Menge Preise ausgetheilt. Eine ähnliche, vielleicht noch glaͤnzendere Ausstellung wird den 6., 7. und. 8. Juli zu Alost Statt finden. Fuͤr die reichste Sammlung von Pflanzen und Gewaͤchsen wird eine goldene und fuͤr die bestverpflegte einzelne Pflanze eine silberne Medaille gegeben werden. 3
Von Nimwegen wird berichtet, daß der Sturm der in dasiger Gegend vor Kurzem geherrscht hat, in der Stadt und ihren Umgebungen bedeutende Verwuͤstungen angerich⸗ tet habe. 5
Aus 8 23— ren G auf dem Lande in solchem Maaße, daß sie die groͤß⸗ ten Besorgnisse erregen, und die Aufmerksamkelt sowohl der Behoͤrden, als der Feuerversichꝛrungs⸗Anstalten aufrufen müssen. Vielleicht liegt der Grund zum Theil darin, daß der Werth der Besitzungen nicht gehoͤrig ermittelt wird, da man oft bald nach geschehener Versicherung Braͤnde entste⸗ hen sah, welche gewiß nur von schlecht gesinnten Eigenthüͤ⸗ mern veranlaßt sein mochten. Gegen solche Schandthaten koͤnnen die Gesetze nicht streng genug verfahren.
Die 30 ste Nummer des 23sten Bandes der officiellen⸗ Zeitung welcher so eben erschienen ist, enthaͤlt den 2ten Ti⸗ tel des 2ten Buchs der Civil⸗Gerichtsordnung.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 10. Juni. Der Koͤnig wird am Ende
Tournay schreibt man: Die Feuersbruͤnste vermeh⸗
d. M. aus Norwegen zuruͤckerwartet, zu welcher Zeit,