Koͤniglichen Hoheit unseres Großherzogs Ball, zu welchem die Militair⸗ und Civil⸗ die saͤmmtlichen Officiere der Garnison, so wie mehrere Einwohner der Stadt geladen waren.
burtsfestes Sr. einen glaͤnzenden Autoritaͤten,
Mainz, 18. Juni. Heute fruͤh um 10 ½ Uhr trafen Ihre Kaiserliche Hoheit die Großfuͤrstin Helene von Ruß⸗ sand auf Hoͤchst Ihrer Durchreise nach Ems hier ein. Ob⸗ gleich Hoͤchstdieselben die Ihrem hohen Range gebuͤhrenden Ehrenbezeugungen abgelehnt hatten, so wurden Ste doch von Sr. Koͤniglichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preu⸗ ßen, Gouverneur hiesiger Bundes⸗Festung, an der Spitze der saͤmmtlichen Officiere der Garnison empfangen. Ihre Kaiserliche Hoheit geruheten auszusteigen und Sich die ober⸗ sten Militair⸗Behoͤrden vorstellen zu lassen; wonaͤchst Hoͤchst⸗ Sie Ihre Reise fortsetzten.
Muͤnchen, 15. Juni. In der gestrigen 80sten Siz⸗ zung der Kammer der Abgeordneten wurde vom Abgeordne⸗ ten Heinzelmann der Ausschuß⸗Bericht uͤber den Zoll⸗Tarif erstattet und dann in geheimer Sitzung uͤber die Zoll⸗-Ord⸗ nung abgestimmt. — Man kann im Allgemeinen sagen, der Entwurf sei mit den vom zweiten Ausschusse beantragten Modificationen, dann einigen Haupt⸗Aenderungen angenom⸗ men uUnd hieraus ein Gesetz entstanden, welches dem noth⸗ wendigen Zwecke: Belebung der vaterlaͤndischen Industrie, Emporbringung des Handels und Befoͤrderung des Acker⸗ baues wie der Gewerbe vollkommen entspricht. Ein Haupt⸗ Gesichtspunkt ist daher die Befoͤrderung der Durchfuhr mit jenen Vorsichts⸗Maaßregeln, welche die innnere Industrie und die Sicherstellung des Staatsaͤrars fordern. In dieser Beziehung ist das Weggeld bedeutend erleichtert. Im innern Verkehr und bei der Ausfuhr wird dasselbe gar nicht, bei der Einfuhr nur von einigen hoch belegten Artikeln erhoben. Alle Bruͤcken⸗ und Pflasterzoͤlle sind aufgehoben. Die Zuweisung der Judicatur an die ordentlichen Gerichte in einem strengen, summarischen und inquisitorischen Verfahren muß der schnellen Beendigung der Processe und der Gerechtigkeit uͤberhaupt heilsam sein. Die oben erwaͤhnte Sicherheit der Industrie und des Staatsgefaͤlls forderten, daß alle die Zoll⸗Linie überschreitenden Wagren im Ein⸗, Aus⸗ und Durchgange bei den competenten Zoll⸗Erhebungs⸗ stellen sogleich angemeldet und declarirt werden muͤssen. Da durch die Aufhebung der Bruͤcken⸗ und Pflasterzoͤlle in den Staͤdten und Maͤrkten die Gemeinden einen bedeutenden Ausfall an ihren Gefaͤllen erleiden wuͤrden, so werden die⸗ selben aus den Zollgefaͤllen oder auf andere Weise hierfuͤr entschaͤdiget. Die Aufhebung dieser staͤdtischen und maͤrktischen Bruͤcken⸗ und Pflasterzoͤlle kann aber erst dann Statt haben, wenn die Zollgefaͤlle eine Mehr⸗Einnahme zu Deckung dieser Entschaͤdigung darbieten. Hinsichtlich des Weggeldes bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. In Ansehung des vielbesprochenen §. 22. wurde beschlossen, daß es lediglich bei der Bestimmung des §. 2. der Verordnung uͤber das Zoll⸗ wesen, vom 11. Sept. 1825 zu belassen sei, vermoͤge dessen es der Regierung uͤberlassen bleibt, zweckmaͤßige Erhoͤhun⸗ gen oder Verminderungen der Eingangs⸗Zoͤlle zu verfuͤ⸗ gen, welche jedoch, falls sie die Genehmigung der naͤch⸗ sten Staͤnde⸗Versammlung nicht erhalten, mit dem Schlusse der Sitzungen beider Kammern wieder aufhoͤren. Koͤrperliche Visitationen der Reisenden sind verboten. Zur Befoͤrderung des Handels bestehen forthin oͤffentliche Nieder⸗ lagen, worin die Waaren 8 Tage lang frei, nachher gegen eine geringe tͤgliche Abgabe von 1 Heller per Centner auf⸗ bewahrt werden. Privatniederlagen (§§. 85. 86.) werden nur soliden Handelsseuten und Gewerbtreibenden zugestanden, und koͤnnen unter Verschluß der Hallaͤmter auch fuͤr Fluͤssig⸗ keiten stattfsinden. Die Beguͤnstigungen der an inlaͤndische Fabrikanten und Manufacturen eingehenden rohen Stoffe und Halbfabrikate, welche in dem veredelten Produkte zur Wiederausfuhr kommen, so wie der aus dem Inlande zu gleichem Zwecke in das Ausland gehenden und von da zu⸗ ruͤck kommenden Fabrikate, sind von besondern Ministerial⸗ Bewilligungen abhaͤngig, jedoch so, daß sie moͤglich gleich an die mittlern und kleinern Gewerbe so gut als an die großen verliehen, und der jedesmaligen Staͤnde⸗Versammlung be⸗ kannt gemacht werden. Diese Beguͤnstigungen sind wider⸗
ruflich. Hinsichtlich der Pflichterfuͤllung von Seite der Zoll⸗ bediensteten sind Strenge Vorkehrungen getroffen. Die Stadt
Lindau kann, wenn die Stadtgemeinde es wuͤnscht, außer die Zolllinie gesetzt, und der Rheinkreis auf Ansuchen seines Landrathes mit einer Zolllinie umgeben werden. Der Tag
der Verkuͤndung der neuen Zollordnung wird so ausgespro⸗
Entfernung vom
chen, daß er mit Hinsicht auf die weiteste Entfer sohin jeder Miß⸗
Centralsitze der Staatsregierung bestimmt, brauch unmoͤglich wird.
“
A11613““ 1 7
Bautzen, 18. Juni. Nach mehreren, durch Vorsicht
vereitelten Feueranlegungs⸗Versuchen zu Bernstadt in der Oberlausitz, hat am 16. Juni die Bosheit gesiegt; denn an diesem Tage gegen 6 Uhr Abends brach in dieser Stadt
ploͤtzlich ein furchtbar um sich greifendes Feuer aus, durch welches in kurzer Zeit die Kirche, von welcher nur noch die
4 Mauern nebst der Orgel und dem ausgebrannten Thurme vorhanden sind, das Pastorat und das Diaconat, das Rath Brau⸗ und Malzhaus, die Muͤhle,
haus, das Amthaus, das
so wie fast alle, im J. 1826 von der damaligen Feuers⸗
Brunst verschont gebliebenen Haͤuser, zusammen 136, in Ueberdies wurde auch das an Bern⸗ stadt stoßende Dorf Kunnersdorf von den ungeheuren Flam-⸗ men ergriffen, und es wurden hier noch 35 Wohnungen Ueber 1000 Personen verloren durch
Asche gelegt wurden.
von ihnen verzehrt. dies Brandungluͤck ihr Obdach und den groͤßten Theil ihrer
Haabe. 21 neuer schwarzer Faͤrbestoff, Bablah genannt, kuͤrzlich nach Bor⸗ deaux gekommen, und chemisch untersucht worden; es erwei⸗ set sich, daß er in den Tuchfabriken mit weit groͤßerem Nuz⸗ zen, als der Gallapfel angewandt werden kann, welcher drei⸗ mal theurer ist. Jenen kauft man in erster Qualitaͤt, zu
Petersburg nach Luͤbeck es
Hamburg, 18. Juni. Aus Ost⸗Indien ist ein
12 Rthlr. Pr. Cour. den Centner. — Das Dampfschiff von St.
ist mit 90 Passagieren in 110 Stunden uͤbergekommen; kehrt in 8 Tagen dahin zuruͤck. JL1131““ Oesterreich. 1
Ein Schreiben aus Wien, vom 11. Jun. (im
1
der Prinz von Hessen, commandirender General in Galli⸗ zien, wird sich mit einem zahlreichen Gefolge in das Haupt⸗ Quartier Sr. Majestaͤt des Kaisers von Rußland begeben, 8 8
daselbst waͤhrend des Feldzuges gegen die Tuͤ weilen. 8“
b Portugal. Privatbriefen aus Lissabon oom 31.
11“
errichteten Corps begriffen sind.
garde bilden, zu Eria stehen.
ves bewiesene Tapferkeit bekannte Oberst Vasconcellos. —
Die Regentschaft zu Porto hat ihre Minister ernannt, naͤm⸗— lich: den Deputirten Magalaöës, fuͤr die auswaͤrtigen Ange⸗ legenheiten; den Desembargador Cadeira fuͤr die Justiz; den Deputirten Queiros fuͤr die innern Angelegenheiten und den Brigade⸗General Lopez fuͤr den Krieg und die Marine. Man
hat am obenbemerkten Tage in Lissabon Nachricht von dem Aufstande der Provinz Algarbien erhalten, wo sich der Oberst Chateauneuf an die Spitze der Truppen, deren Zahl man zu
300
3000 angiebt, gestellt hat. 8
Die gefluͤchteten Spanier, die sich in der Stadt Abran⸗ tes bisher aufhielten, sind am 29. Mai in Lissabon angelangt und auf die auf dem Tajo befindlichen Pontons gebracht worden.
Die Polizei hat sich im Zisten fruͤh zu dem General Caula begeben in der Absicht ihn zu arretiren; er hatte aber schon die Flucht ergriffen.
Ungeachtet aller Bemuͤhungen der Regierung offenbart sich doch zu Gunsten Dom Miguel's nirgends Enthusiasmus. Da es nicht moͤglich war vermittelst freiwilliger Anmeldun⸗ gen das Corps vollzaͤhlig zu machen, dessen Errichtung nach dem (letzthin mitgetheilten) desfallsigen Decrete aus dem ein⸗ zigen Grunde erfolgte, weil man gern den Wuͤnschen der Bewohner der Hauptstadt Genuͤge thun wollte, so wird, wie man versichert, die Regierung sich bald in der Nothwen⸗ digkeit sehen, Zwangs⸗Maaßregeln anzuwenden. — Aus Porto gehen sehr selten Nachrichten ein. Die Polizei giebt sich viele Muͤhe, sie aufzufangen; indeß versichert man, daß die constitutionellen Truppen, welche sehr gut besoldet werden (ein Umstand, der zu ihrer Vermehrung unfehlbar beitragen wird), schon diesseits Coimbra sind. Man will auch außer⸗ dem wissen, daß alle in den Provinzen Beira und Traz; os⸗ Montes bisher befindliche Truppen mit denen in der Pro⸗
1
1b neuesten 8 Blatte der Allgemeinen Zeitung) meldet: Se. Durchlaucht
3 Mai (in Pariser Blaͤttern) zufolge, besteht die (letzthin erwaͤhnte) Avantgarde der — wie es in der Lissaboner Zeitung heißt — großen, von dem Infanten Regenten befehligten Armee aus 1200 Mann und sie befindet sich zu Alcobaza, die große Armee selbst aber steht 10 Meilen von Lissabon und ist etwa 2000 Mann stark worunter 300 royalistische Freiwillige, von dem neuerdings Die constitutionnelle Armee besteht, jenen Nachrichten zufolge, dermalen aus 16,000 Mann K. Linientruppen, von denen etwa 8000 zu Porto und in der Nachbarschaft 6000 zu Coimbra und 2400, welche die Avant⸗ Den Oberbefehl uͤber diese Truppen fuͤhrt der durch seine gegen den Marquis von Cha⸗ 8
2
—
2G