1828 / 166 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Hauptstadt eines Landes von beinahe 80 Millionen Einwoh⸗ ner. Der Gegenstand der Petition, welche ich in der Hand habe, ist eine Bitte um Unterstuüͤtzung gegen die Stempel⸗Abgabe, welche ungefahr vor 14 Monaten von der Indischen Regierung auferlegt wurde. Etwas Aehnliches war nie vorher geschehen und die Bittsteller beklagen sich uͤber diese Maaßregel, welche sie un⸗ gerecht, unpolitisch und gesetzwidrig nennen. Ich will uͤber diese Aeußerung kein Urtheil aussprechen, da der hoͤchste Gerichts⸗ hof in Indien schon daruͤber entschieden hat, und die, welche Klage gegen seinen Beschluß erheben wollen, an den Gehei⸗

men Rath Sr. Majestaͤt appelliren muͤssen. Aber die große Frage, um welche es sich hier handelt, ist, ob Indiens Be⸗ wohner aufgerufen werden koͤnnen, einen gleichen Theil der

Staats⸗Lasten zu tragen, bevor sie zu gleichen Vortheilen gelangt sind. (Hört!) Ich meine nicht zu Vortheilen, welche denen der Einwohner Englands gleich seyn sollten, sondern zu solchen, welche jeder andere Theil der Britischen

errschast besitzt, und durch welche diejenigen gesetzlichen

Naͤngel gehoben werden, welche meiner Meinung nach in der ganzen civilisirten Welt nur auf Engländern lasten. Ich weiß, daß man mir, wenn ich in diese Frage weiter eingehe, schon auf der Schwelle mit der Bemerkung entgegenkommen wird, daß ich dadurch einer andern großen Frage (der, wegen Aufhebung der Privilegien der Östindischen Compagnie), welche in wenigen Jahren entschieden werden muß, vorgreife. Will man aber alle Untersuchung bis auf den letzten Augen⸗ blick verschieben? Dann wuͤrden diese Thatsachen in Eile untersucht, in Eile entschieden, und die Vortheile jenes un⸗ geheuren Reiches aufs neue verpachtet werden. Der ein⸗ zige Grund, durch welchen sich die genannte Stempeltaxe vertheidigen laͤßt, ist der, daß sie zur Wohlfahrt der Regie⸗ rung noͤthig ist; allein wenn man auch dies zugiebt, so kann man doch fuͤr viele von den uͤbrigen jenes Land bedruͤckenden Uebeln kein aͤhnliches Argument anfuͤhren. Ein Britischer Unterthan darf nicht ohne Erlaubniß nach Indien gehen, so daß dies, mit Ausnahme von China und Japan, das einzige Land in der Welt ist, von welchem die Engländer ausge⸗ schlossen sind. Wenn nun diese Erlaubniß nicht in gehoͤriger Form ertheilt ist, so darf man keine Civil⸗Klage anstellen und man muß jeden Augenblick gewaͤrtig sein, nach dem Gutduͤnken der Beamten der Compagnie 1500 Meilen weit entfernt zu werden, eine Macht, welche haͤufig dem gaͤnzli⸗ chen Ruin des Vermoͤgens Jemandes gleich steht. Eine andere furchtbare Beschränkung ist das Preß⸗Interdict, waͤh⸗ rend außer Indien uͤberall die Preßfreiheit anerkannt ist. In kleineren Colonien und in Bezug auf persoͤnliche An⸗ gelegenheiten mag ihr Einfluß schaͤdlich sein; aber in Indien ist sie mehr noͤthig als in einem andern Lande um naͤmlich die Unzufriedenheit und die Klage⸗Gruüͤnde der Indier dem Mutterlande bekannt zu machen. Was wuͤrde das Haus von Jemand denken, welcher eine Bill in Vor⸗ schlag braͤchte, deren Gegenstand ein Verbot der Geschicklich⸗ keit und des Kunstsleißes waͤre? Legt aber das jetzt Indien beherrschende Gesetz nicht der Geschicklichkeit und dem Kunst⸗ steiße Schwierigkeiten in den Weg? Steht es nicht der Verbesserung eines der groͤßesten Länder der Welt feind⸗ lich gegenuͤber? Muͤssen üscht diese Anklagen Eugland zur Last sallen? Auf diese Gruͤnde hler bitte ich das 32 diesen Gegenstand zu untersuchen, und zu ersorschen, 0

Gleichen nicht kennt, für die gute Verwaltung Indiens noth⸗ wendig ist. Wenn die Legislatur unseres Landes eine Ge⸗ sellschaft bedarf, um jene Colonie mit uns enger zu verbin⸗ den, so lade man die handeltreibenden Klassen Englands ein, sich in Indien ansaͤßig zu machen, so ermuthige man sie dazu durch al. in unserer Macht stehenden Mittel. Die zwei groͤ⸗ ßesten Uebel, welche dort existiren, sind: das Uebermaaß der Besteuerung und die Verweigerung der Zulassung von Ein⸗

in Rede stehende Bittschrift einem besonderen Ausschusse zu uͤberweisen. Sollte ein solcher auch die gegenwartigen Maͤn⸗ gel nicht heben koͤnnen, so wird er doch die Grundlage zu späͤteren nuͤtzlichen Erkundigungen und Beurtheilungen legen (Hoͤrt, hoͤrt!). Ich trage daher darauf an, daß die Bitt⸗ schrift einem besondern Ausschusse des Hauses uübergeben werde. Hr. W. Wynn widersetzte sich der Motion. Er gebe zwar zu, daß mau den Eingebornen gestatten müsse, zu höheren Civil⸗Aemtern zu gelangen, was aber die Stempel⸗ Taxe betreffe, so könne daruͤber nicht eher wirksam ent⸗ schieden werden, bis das Privilegium der Östindischen Com⸗ pagnie abgetaufen sei. Hr. Hume vertheidigte den An⸗ trag. Er bemerkre, Nichts könne besser die uͤbte Verwal⸗ tüͤng der Indischen Regierung darthun, als der Instand der Einkünzte dieses Landes. Von einer Bewölkerung ron 80

ein Gesetz, welches in der Geschichte jener Colonie, seines

gebornen zu Civil⸗Aemtern. Ich halte es fuͤr das Beste die

Millionen wuͤrde nur ein Einkommen von 22 Million nen erhoben. Dies mache 5 Schillings fuͤr den Kopf, waͤhrend in England von jedem Kopfe drei bis vier Pfund erhoben wuͤrden. Hieraus muüͤsse man den Schluß ziehn, daß eins der reichsten Länder auf der Erde, wel⸗ ches nur so unbedeutende Einkunfte lieferte, ganz schlecht

verwaltet werde. Dies ruͤhre nicht davon her, daß nicht genug Artikel zur Besteuerung vorhanden seien. In Eng⸗ land werde kein einziger Artikel besteuert, der nicht auch in Indien besteuert sei, und hier seien außerdem viele der Ab⸗ abe unterworfen, welche es in England nicht wären. In vesen koͤnne man keine Trommel und Pfeife in seinem Hause haben, ohne dafuͤr eine Taxe zu bezahlen. (Geläͤch⸗ ter). Und bei einem so ausgedehnten Besteuerungs⸗System sei doch die kleine vorher erwaͤhnte Summe Alles, was man zu erhalten im Stande sei. Wir sollten (fuhr er fort) durch die Erfahrung klug werden. Wir haben schon durch die un⸗ zeitige Besteuerung unserer Colonien harte Verluste erlitten. Die Stempel⸗Acte ist ein ominoͤser Ausdruck. Wir möoͤgen uns vor Maaßregeln huͤten, welche das Rachgefuͤhl der In⸗ dier reitzen koͤnnten. Lord sagte, man muͤßte dieselbe Aufmerksamkeit den Bewohnern von Indien, wie denen von England zu Theil werden lassen. (Höͤrt, hört, hoͤrt). Rechtlich begruͤndete Klagen müuͤßten beruͤcksichtigt werden, aber Vieles von dem, was die Bittsteller erwäͤhnt haͤtten, sei ungegruͤndet. Hr. Robert Grant meinte, wenn die Stempel⸗Taxe gesetzlich sei, und das sei sie sei⸗ nem Ermessen nach, so wisse er nicht, warum man dem Verlangen der Bittsteller nachgeben wolle, noch weniger aber, warum darauf noch eine fernere Maaßregel be⸗ gruͤndet werden solle. Hierauf nahm Sir James Mackin⸗ tosh seine Motion zuruͤck, mit dem Bemerken, er werde in der nächsten Sitzung auf eine Untersuchung des be⸗ sprochenen Gegenstandes antragen. Der General Gas⸗ coyne trug auf folgende Resolution an: „Es gehe aus den in den jäͤhrlichen Finanz⸗Berechnungen des laufenden

res hervor, daß 1826 füᷓr das Briti che Reich 24,625 Fahr⸗ zeuge, 2,635,644 Tonnen, 167,636 Seeleute, und 1827: 23,195 Schiffe, 2,460,500 Tonnen, 151,45 Seeleute ein⸗ registrirt worden seien, welches eine Verringerung von 1430 Schiffen, 175,144 Tonnen und 16,221 Seeleuten ausmache. Ferner gehe aus denselben SB hervor,

im Jahre 1826: 20,459 iffe, 2,383,069 Tonnen un 149,893 Seeleute, und 1827: 19,035 Schiffe, 2,150,464 Tonnen und 130,492 Seeleute einregistrirt worden selen; daß das Haus eine solche Verringerung nicht ohne Betrüb⸗ niß betrachten koͤnne, und, fruͤh in der naͤchsten Sitzung des Parlaments, die Ursachen dieser offenbaren Verringerung an Schiffen, Tonnen⸗Zahl, und Menschen in der Handels⸗ Flotte des Landes untersuchen wolle— Hr. T. P. Cour⸗

tenay meinte, er sowohl, als sein sehr ehrenwerther Amts⸗

Genosse (Hr. V. Fitzgerald) wuͤrden während der näͤchsten Ferien des Parlaments die Fragen wegen der Colonieen, wegen der Schifffahrt und der allgemeinen Grundsaͤtze des Handels mit derselben Unpartheilichkeit in Erwaͤgung ziehen, als wenn ihre Gesinnungen ein Blatt weißen esel⸗ waͤ⸗. ren. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der tapfere General habe keinen Grund angegeben, um seine Motion zu unterstuͤtzen. Er habe ge⸗ zeigt, daß die Britische Schifffahrt ein: Verminderung seit dem Frieden erlitten habe, aber er habe keine solche Ver⸗ minderung angegeben, welche das von ihm vorgeschlagene Verfahren rechtfertigte. Herr Robinson sagt, er sei sehr mit der Erklaͤrung seines sehr ehrenwerthen Vorgaͤngers zufrieden, daß er die wichtigsten den Handel betreffenden Fragen unpartheitsch entscheiden wolle; jedoch müsse man die Versicherungen von Leuten, die im Amte waͤren, mit Vorsicht aufnehmen, denn wenn sie auch heute Macht besä⸗ ßen, so koͤnne dies vielleicht im naͤchsten Jahre nicht mehr der Fall sein. (Beifall.) Er berufe sich auf die Erfahrung der letzten 18 Monate. Beifall.) Auf so ungtwiss: Vert sicherungen solle sich das Haus nicht verlassen, sondern sich- verpflichten, in der naͤchsten Situng die verlangte Untersu⸗ chung anzustellen. Wenn man seinen Schluß nicht aus det. Anzahl der Schiffe, sondern aus der Verringerung des Wer⸗ thes der Fracht hiehe, so bemerke man leicht, daß die Schiffs⸗ Eigenthümer nur die traurige Alkernativ: haͤtten, entweder ihre Fahrzeꝛuge mit großem Geldverlust zur See gehen, oder sie im Hafen verfaulen zu lassen. (Hört, hört!) 1 ten Jahre habe man gemeint, diese Frag: solle keinem Aus schuff: vorgelegt werden, da kein Grund dazu vochand: sei jedoch habe man dasselb: in Betreff des Wollhandels gesagt, und dennoch hie Niedersetzung eines Aꝛsschuss:s e.

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