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nastie von Pedro IV. der die P 8 s Die Portugiesische und die civilisirte
tugiesen herrschen. gi⸗ 1 Weit kennen zu gut unsere Geschichte und das echs⸗ Sie koͤn⸗
Riecht, um diese Grundsaͤtze in Zweifel zu ziehen. . nmnen nur durch eine Bande strafvarer Ehrgeitziger bezweifelt werden, welche aus dem Ungluͤck der ganzen Nation sich eine Stütze fuͤr ihren grausamen Egolsmus machen wollen.
Kurz, die Rechte Pedro's IV., der Versuch der gemacht worden ist, sie mit Füßen zu treten, die Leiden des Volkes, die Aussicht auf einen Buͤrgerkrieg und eine gaͤnzliche Auf⸗ loͤsung, die Unmoͤglichkeit, worin sich Pedro IV. wegen sei⸗
ernung befindet, seine Rechte zu behaupten,
ner großen Entf
2* uns sind die Gruͤnde, welche die Junta bestimmt haben, eine
Bewegung zu unterstuͤtzen, welche fuͤr ewige Zeiten den Ruhm
der Portugiestschen Nation und einer Armee sichern wird,
die der Welt das wunderbarste Beispiel von Muth, Tapfer⸗ keit und Loyalitat aufstellt, indem sie ihren Koͤnig und ihre National⸗Freiheiten vertheidigt. ,
Dies sind die Grundsätze der provisorischen Junta, und ihre Mitglieder werden eher das Ldeben verlieren als sich so heiligen Pflichten entziehen. e h.
Porto, den 28. Mai 182383. Pnch. b.2
2 Täritetl..— vstmgsich
Ein Schreiben aus Bucharest vom 6. Juni (in der Allg. Zeitung) meldet: Seit einigen Tagen zeigen sich hier Spuren einer pestartigen Krankheit; die Russischen Behoͤr⸗ den ergreifen alle erdenklichen Sanitaͤts⸗Maaßregeln, um de⸗ . — Verbreitung zu hindern; man ist deshalb ziem⸗ lich beruhigt.
— Zusoige Nachrichten aus Semlin vom 8. Juni (in dem genannten Blatte) sollen die Bewohner Bulgarlens, worun⸗ ter sehr viele Christen die Russische Armee mit Ungeduld er⸗ warten, um sich unter ihrem Schutze gegen die Pforte zu er⸗ klaären. In Servien soll insgeheim der Aufstand voͤllig orga⸗ nisirt sein und nur die Annaͤherung der Russischen Armee abge⸗ wartet werden, um die Tuͤrken aus dem Lande zu vertreiben.
Columbien.
Aus der (bereits fruͤher erwaͤhnten) Adresse, welche der Praͤ⸗ sident Bolivar an die National⸗Versammlung zu Occana erlassen hat, theilen wir, nach Londoner Blätter, Folgendes mit:
Mitbuͤrger! Ich wuͤnsche Euch Gluͤck wegen der Ehre, daß die Nation Euch ihre hoͤchsten Schicksale anvertraut hat. Indem ihr die gesetzmaͤßigen Interessen Columbiens repräfentirt, seid vör mit der erhabensten Macht ausge⸗ stattet. Auch ich fuͤhle das groͤßeste Gluͤck, indem ich Euch das Ansehn zuruͤckgebe, welches in meine muͤden Haͤnde gelegt worden war: Denfenigen, welche die Liebe des Volks besitzen, gehoͤren die Attribute der Souveraͤnitaͤt — die Rechte der Oberherrschaft — als Abgeordneten der allmaͤch⸗ 35 Scere-⸗ Macht, deren Unterthan und Krieger ich
er höheren Gewalt koͤnnte ich den Praͤsidenten⸗ Stab und das Generals⸗Schwert uͤberliefern? Verfuͤgt de1nn..n ess enapechen des Ansehns 8 Rohee suns ge isch 1 si f Persoͤnlichkeiten, v*. Seee. A form als Hindernisse i 8 ner vollstaͤndigen Re⸗ 2 im Wege stehen. Durch meine Pfllch⸗
ten berufen, Euch die Lage der Republik darzustelle erde ich den Schmerz haben, Euch ein Gem1de 1 b —42 nisse zu entwerfen. Glaubt ni EEE“
3 uübt nicht, daß die Farben, welche ich gebrauche, ihren Glanz v 1
2 g2 Blanz von der Uebertrelbung entneh⸗ men, oder daß ich sie in den sinstern Wolh ₰ d G heimnisses gesucht habe: sie werfen vFA 2h. * 8 oöffentlichen Anstoßes zuruͤck, und 82,9. züde-t bei genauerer Erwäͤgung, nicht als .39, Euch,
4 — richtig erscheinen. Wenn es dies waͤre, wuͤrde Euch denn wohl Columblen zusammenberufen haben? Die Leiden des Landes haben aufzuhören angefangen seit dem Augenblick, wo sch sas⸗ Abgeordneten vorbereiten, sie zu untersuchen Eure Auf gabe ist in der That eben so schwierig als glorreich; 8s obgleich diese Schwierigkeiten sich dadurch um etwas ver⸗ mindert haben, daß Ihr Columbien vereinigt und eurer Ent⸗ scheidung gehorsam findet, so muß ich Euch sagen, daß wir diesen unschätzbaren Vortheil allein den Hoffnungen ver⸗ danken, welche auf die Convention gebaut werden — Hoff⸗ nungen, welche das Vertrauen der Nation und die Gewich tigkeit Eures Auftrages deutlich bezeugen. Columbien, wel⸗ ches faͤhig war, sich selbst ins Dasein zu rufen, ist jetzt schwach und sinkend. Columbien, welches allein auf muüͤhe⸗ volle Opfer, auf ausgezeichnete Leistungen sann, beschaͤf⸗ tigt sich jetzt allein mit seinen Rechten, während es seine Pllichten gäͤnzlich vernachlässigt. Die Nation wuͤrde unter⸗ gegangen sein, wenn ein Ueberrest von oͤffentlichem Geiste
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1“
ist vorhanden und wird uͤber die Por⸗
sie nicht bewegt haͤtte, sich nach dem Heilmittel fuͤr die
drohende Gefahr umzusehen, und wenn sie nicht so vom Rande des Grabes errettet worden waͤre. Eine fuͤrchterliche Gefahr allein konnte uns zu dem Gedanken einer Aenderung unserer Grundgesetze fuͤhren; diese Gefahr allein vermochte die Oberhand uͤber unsere Anhaͤnglichkeit an den gesetzlichen Einrichtungen unserer eignen Schöͤpfung, deren Principien uns die erwuͤnschte Befreiung verschafft hatten. Ich wuͤrde diesem traurigen Gemälde nichts mehr hinzufuͤgen, wenn mich nicht mein Posten verpflichtere, der Nation die schlim⸗ men Folgen ihrer gegenwaͤrtigen Gesetze auseinanderzusetzen. Ich weiß, daß ich dies nicht thun kann, ohne mich solchen Auslegungen auszusetzen, welche aus meinen Worten ehrgei⸗ zige Ideen formen; doch ich, der ich mich nicht geweigert habe, Columbien mein Leben und meinen Ruf zu weihen, will auch dies letzte Opfer bringen. Die Form unserer Re⸗ gierung ist wesentlich mangelhaft. Ohne zu bedenken, daß wir so eben erst in polltische Existenz getreten sind, haben wir hochtrabende Theorien angenommen, welche noch weit uͤber diejenigen hinausgehen, die, wie die Geschichte aller Zeitalter bewiesen hat, mit der menschlichen Natur unvereina⸗ bar sind. Zu andern Zeiten haben wir uns in den Mitrteln geirrt, und diejenigen unbeachtet gelassen, welche der natuͤrli-.8— chen Ordnung der Dinge folgen wollten. Unsere Staatsge⸗ walt ist nicht so vertheilt, wie es die gesellschaftliche Ord⸗ nung und das Beste unserer Mitbuͤrgert erfordert. Wir haa“ ben aus dem gesetzgebenden Koͤrper den einzigen herrschenden gemacht, waͤhrend er nur ein Glied des herrschenden sein sollte. Wir haben ihm den ausfuͤhrenden unterworfen und ihm eine viel gröͤßere Macht gegeben, als unser Interesse erlaubt. Um den Irrthum noch zu steigern, ist alle ast in seinen Willen und alle Schwaͤche in die Bewegung und Handlung des gesellschaftlichen Koͤrpers gelegt worden. Dem gesetzgebenden Körper, welcher allein theoretisch ist, und sei⸗ ner Natur nach den wirklichen Zustand der Regierung nicht kennt, ist das Recht, Gesetz⸗Entwuͤrfe vorzuschlagen, uͤbertraa⸗ 82 gen worden. Die Einwendungen der ausuͤbenden Gewalt werden vom Congreß uͤberstimmt. Der freie Eintritt der Staats⸗Secretaire in die Kammern, um die Beweggruͤnde der Regierung anzudeuten, ist verboten und es ist uns nicht einmal freigestellt worden, eine Maaßregel anzunehmen, die Gesetzgebung uͤber die Ursachen der Verwerfung irgend eines von ihren Beschluͤssen aufzuklaͤren. Viel Uebel haͤtten vermieden werden koͤnnen, wenn immer eine bestimmte Zeit verfloͤsse, ehe die Gesetze, gegen welche die ausuͤbende Maͤcht etwas einzuwenden hatte, in Rechtskraft uͤber⸗ gehe. Unser Gesetzbuch ist schon viel zu voluminöds und, statt unser Gluͤck zu befoͤrdern, verhindert es dasselbe. Unsere Gesetze scheinen nur fluͤchtig hingeworfen zu sein: sie sind mangelhaft in Einheit, Methode, Ordnung und gesetz⸗ lichem Idiom. Bei allen unsern Bestrebungen nach Volll kommenheit haben wir ein Repraͤsentations⸗System, welches unsere Kraͤfte noch weit uͤbersteigt. Durch die verschwende⸗ rische Vertheilung dieses erhabenen Amtes ist es erniedrigt 8 worden und wird in vielen Provinzen als ein gleichguͤltiger Gegenstand, ja selbst als einer, dessen Ehre zweifelhaft ist, betrachtet. Das Haupt der oberrichtlichen Gewalt ist die ausuͤbende Macht ebenfalls nicht, sondern sie ist zu einem unbedeutenden Werkzeuge der gesetzgebenden herabgesunken, welche aus ihren natuͤrlichen Gränzeu in der Verwaltung der richterlichen, geistlichen und militairischen Angelegenheiten heraustritt. Die Regierung, welche die Quelle und Trieb⸗ feder der Staarsgewalt sein sollte, muß ihre Kraft außer⸗ halb ihrer eigenen Graͤnzen suchen, und diejenigen um Uter, stuͤtzung anrufen, welche ihr eigentlich unterworfen sein sollten. 8 Ein gleicher Fehler ist der Mangel der Verantwortlichkeit auf 8 Seiten der Staats⸗Secretaͤre. Mit Erstaunen betrachtet ein Jeder die ausuͤbende Gewalt, welche ein Uebermaaß von Macht mit einer aufs Aeußerste getriebenen Schwaͤche ver-⸗ einigt. Fremde Angriffe abzuwehren oder innere Unruhen zu dämpfen, vermochte sie nicht, außer wenn sie von der dic⸗ tatorischen Gewalt unterstuͤtzt wurde. Die richterliche Ge⸗ walt ist nicht nur von der ausuͤbenden getrennt worden, son⸗ dern man hat auch den buüͤrgerlichen Gerichten eine unbe⸗ schraͤnkte Macht in der Entscheidung uͤber Militaͤrsachen ver⸗ sliehen. Dies muß dem durch die Constitution dem Praͤsi- denten gegebenen Ansehen und der Disciplin, welche die Grundpfeiler einer regelmäßigen Armee bildet, eben so nach,. theilig sein, als es mit dem uͤbereinstimmenden Gebrauh aller Zeiten im Widerspruche steht. Die ausuüͤbende Ge. walt hat viele Klagen uͤber die Verkäͤuflichkeit und Ungerech⸗ tigkeit der Richter vernehmen muͤssen, ohne daß sie Macht genug besaß, dieselben zu bestrafen. Die Aufhaͤufung der Abgaben aus allen Zweigen der Verwaltung in den Händen der Agenten der ausuͤbenden Gewalt, traͤgt dazu bei, die