1828 / 173 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Donnerstag

den 3ten Juli.

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Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Angekommen: Der Koͤnigl. Schwedische Kammer⸗ * Wesandter und bevollmächtigter Mi⸗ iesigen Hofe er on Brandel, von

Stockholm. se Feshe hs 8

Abgereist: Der Kaiserl. Oesterreichische Cabinets⸗ Courier Thaor, nach Wien.

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Zeitungs⸗Nachrichten. 688 JP11113“ 1ue“

Frankreich. Pairs⸗Kammer. Die Sitzung vom 24. Juni eröͤffnete der Herzog von Luxemburg mit einer Lobrede auf den am 9. April d. J. verstorbenen Vicomte von Agoult. Demnaͤchst wurden die Berathungen uͤber den Wahllisten⸗ Gesetz⸗Entwurf wieder aufgenommen und es ließen sich im Laufe derselben noch der Marquis von Malleville, der Graf E“ v. EEE Lrnvg ve. 2 e Lainé, der Graf v. Peyronnet und der Mini⸗ ee Phbe⸗ über den 18ten Artikel, F . ten Arti und der Graf von Tocqueville, der 82 v. Argout, der Marguis v. Raigecourt, der Herzög v. ars, der Graf v. Villele und der Minister des Innern uͤber den 21sten Artikel vernehmen. Als hierauf uͤber das ganze Gesetz abgestimmt wurde, ward dasselbe (wie be⸗ 8 mit einer Mehrheit von 76 Stimmen eegen 83) angenommen. Estersemnen. Sitzung vom 24. Jun. Fortsetzung der Berathungen uͤber den Rechnungs⸗Abschluß für das Jahr 1826. Der General Sebastlani hielt eine improvisirte Rede, worin er sich uͤber die fuͤnf Haupt⸗Ver⸗ waltungen des Kriegs⸗Ministeriums ausließ, naͤmlich uͤber die Pulver⸗ g Salherer abfikarion, die Verfertigung der Fasearich des alpetre⸗ * —— und 8 Fourage. diesen Artikel durch den Handelsstand Hhele pohifeitee b8 besser wuͤrde verschaffen koͤnnen, als durch das Monopol der Regie; uͤberhaupt erhob derselbe sich gegen das System der Regieen und Monopole, und war der Meinung, daß die Regierung bei Zulassung der öͤffentlichen Concurrenz uͤberall besser fahren wuͤrde; in Betreff der Waff e. Einführung der Pereussions⸗Fllaten und et e jenige Natlon, die sich dieser Gewehre ea ee Fran⸗ h⸗ dienen wuͤrde, einen sn Vortheil uͤber ihre Feinde haben muͤßte⸗ nahm sich der Gewehre nach ihrer gegenwaͤr Fehm an, und machte sich anheischig, falls man v2 2 e zur Probe ein Gewehr nach der id ein verbessertes Ge⸗ wehr mit auf die Rednerbuͤhne zu bringen. Dieses An⸗ erbieten erregte großes Gelaͤchter. Herr von Saint⸗ Aignan vertheidigte das System der Regieen, wel⸗ 8g eac ehierans, nar, Eceahevng⸗easeaamieher egah⸗ 2 b a habe. Die allgemeine Discussion wurde hierauf geschlossen. Bevor indessen der Berichterstatter sein Rosumé machte, wurde erst Hr. Mousnier⸗Buisson, derselbe, welcher vor einigen Mona, ten freiwillig abgedankt hatte und wieder gewaͤhlt worden ist, aufgenommen; er nahm seinen Platz im rechten Centrum. r. Augustin Périer, der Berichterstatter, faßte dem⸗ naͤchst die Discussion zusammen, worauf die Verathungen über die einzelnen Artikel des Gesetz⸗Entwurfs begannen.

berechnet und der Ueberschuß von ..... 10,671,661 Fr. fuͤr die Summe von...... . . ... 4,507,218 auf das Budget von 1828, und fuͤr die eeins heeeeee 8 6,164,443

ser verschiedenen

Nach §. 1 werden die, den verschiedenen Ministerien fuͤr das Etats⸗Jahr 1826 ausgesetzt gewesenen Summen um etwa 5,800,000 Franken, so wie die Summen zur Bestreitung unvorhergesehener Ausgaben, als Beihuͤlfe bei Hagelschlag, Feuersbruͤnsten, Viehseuchen und zur Anlegung von Lager⸗ buͤchern, um Millionen herabgesetzt. Dagegen wird nach §. 2 den verschiedenen Ministerien ein Zuschuß von zusam⸗ men 13,300,000 Franken bewilligt. Der §. 3 stellt nach obigen Veränderungen das Ausgabe⸗Budget fuͤr 1826 auf die Gesammt⸗Summe von . 976,948,919 Fr. fest. Die Einnahme wird dagegen auf 987,620,580

auf das Budget von 1827 uͤbertragen. Nach Annahme die⸗ aragraphen, entwickelte Herr Bignon noch einen Zusatz⸗Artikel, worin er verlangte, daß dem den Kammern vorzulegenden Rechnungs⸗Abschlusse kuͤnftig dieje⸗ nigen schriftlichen Bemerkungen hinzugefuͤgt werden, welche der Rechnungshof alljaͤhrlich uͤber die Ausgabe und Einnahme des betreffenden Etatsjahrs zu machen hat. Herr Becquey, Koͤnigl. Commissarius, widersetzte sich diesem Antrage, ein⸗ mal, weil derselbe in der Form eines bloßen Amendements ein Eingriff in das Koͤnigl. Vorrecht sein wuͤrde, und zwei⸗ tens, weil die Annahme desselben schon in sofern bedenklich sein moͤchte, gis die Bemerkungen des Rechnungshofes sich oftmals ihrer Natur nach zur Oeffentlichkeit nicht eigneten. Nichtsdestoweniger unterstuͤtzte Herr Salverte das Amen⸗ dement des Herrn Bignon und bestritt die eben aufgestell⸗ ten beiden Ansichten des Herrn Becquey, wogegen Herr Bourdeau, ebenfalls Koͤnigl. Commissarius, der Meinung war, daß die Kammer das Recht nicht habe, noch ausfuͤhr⸗ lichere Mittheilungen als die bisherigen uͤber einen Gegenstand zu verlangen, welcher lediglich die Verwaltung angehe. Noch traten der Marquis von Chauvelin und Herr Alexander Périer zu Gunsten des Amendements des Hrn. Bignon auf; als indessen daruͤber abgestimmt wurde, fand dasselbe nur bei etwa 50 oder 60 Mitgliedern der lin⸗ ken Seite und des linken Centrums Unterstuͤtzung, so daß es mit starker Stimmen⸗Mehrheit verworfen wurde. Die Versammlung schritt hierauf zur Abstimmung uͤber den gau⸗ zen Gesetz⸗Entwurf und nahm denselben mit 230 gegen 36 Stimmen an.

Paris, 26. Juni. Die Herzogin von Berry ist am 22. d. M. in Nantes angekommen.

Nach dem, was am 23. in der Deputirten⸗Kammer zwischen dem See⸗Minister und Herrn Syrieys de May⸗ rinhac vorgefallen ist, giebt das Jourual du Commerce diesem General⸗Director im Ministerium des Innern den Rath seine Abdankung einzureichen; ein Mann von solchen Grundsaͤtzen, meint dasselbe, sey unter einem Ministerium durchaus nicht an seiner Stelle, welches die Absicht ver⸗ Cündig habe, sich der oͤffentlichen Meinung eng anschließen u wollen. , Die Gazette de France meldet, daß der Koͤnig von Sardinien dem Jesulten⸗Collegium zu Chambery ein Ge⸗ schenk von 700,000 Franken gemacht habe.

Der Messager des Chambres stellt uͤber die Opposition der Villeleschen Parthei in der Pairs⸗Kammer folgende Be⸗ trachtungen an: „Neben den lebhaften oͤffentlichen Debatten in der Deputirten Kammer wendet sich die Aufmerksamkeit

mit einem neugierigen Interesse auf die Berathungen der erblichen Kammer. Ein auf die Organisation des Repraͤsen⸗ tativ⸗Systems selbst bezuͤgliches Gesetz findet dort einen Bei⸗ fall, den es verdient, und einen Widerstand, den es keines⸗ weges erwarten konnte. Dieselbe Meinung, welche in der