der Verwaltung im Jahre 1818, 520 Millionen eingetragen haben, sie im Jahre 1826, 621 Millionen eintrugen, und in dem laufenden Jahre sogar 650 Millionen versprechen. Hierauf beleuchtete der Berichterstatter die einzelnen Zweige der Einnahme fuͤr das kuͤnftige Jahr, und machte den Vor⸗ schlag, diese in dem Gesetz⸗Entwurfe auf etwa 986 Millio⸗ nen veranschlagte Einnahme, auf 975 Millionen herabzusetzen, dagegen aber auch die Ausgabe von 975 Millionen auf 973 Millionen zu ermaͤßigen. Derselbe schloß mit folgenden Worten: „Wenn Sie sonach die Ihnen von Ihrer Com⸗ mission gemachten Vorschläge annehmen, so stellt sich die Ausgabe fuͤr 1829 auf die wahrscheinliche Einnahme dagegen auf E“ eeee 975,008,957 1 —— und es verbleibt mithin ein Ueberschuß von 1,427,123 Fr. Ohne daher zu der außerordentlichen Maaßregel, den Ertrag des Holzschlages im Jahre 1830 (etwa 22 ½ Millionen) schon mit auf das Budget von 1829 zu bringen, Ihre Zuflucht zu nehmen, werden Sie nicht nur das in dem Entwurfe aufge⸗ fuͤhrte Deficit von 17 Millionen decken, sondern zugleich die 4,800,000 Fr. zur Zinszahlung und Tilgung der neuen An⸗ leihe aufbringen, und doch noch einen Ueberschuß von etwa 1 ½ Millionen behalten.“ Nach diesem Vortrage wurde die oͤffentliche Sitzung aufgehoben und die Kammer trat in einen geheimen Ausschuß zusammen, um von zweien auf das Buͤreau niedergelegten Propositionen Kenntniß zu nehmen. Die Berathungen uͤber das Einnahme⸗Budget werden erst nach Beendigung der Discussion uͤber das Ausgabe⸗Budget, welche in der Sitzung vom 27sten beginnen sollte, statt fin⸗ den. Gegen das Einnahme⸗Budget haben sich bereits fuͤnf Redner, worunter Hr. B. Constant, und für dasselbe zwei Redner, uwrunter der Vicomte von Conny, einschreiben lassen.
Paris, 28. Jun. Der Moniteur enthaͤlt nunmehr das Gesetz, wodurch der Finanz⸗Minister zur Eroͤffnung einer An⸗ leihe von 80 Millionen Fr. in Renten ermaͤchtigt wird; dasselbe ist vom l8ten d. M. datirt und von dem Großstegelbewahrer und dem Finanz⸗Minister contrasignirt. (Den Inhalt dieses Gesetzes haben wir bereits bei Gelegenheit der daruͤber in der Deputirten⸗Kammer gepflogenen erathungen Lsiehe Nr. 138 und 139 der St. Z.] mitgetheilt.)
In demselben Blatte liest man den nachstehenden amt⸗ lichen Artikel: „Der Republik Hatti ist es unmöͤglich gewe⸗ sen, die Hauptbedingungen der Koͤniglichen Verordnung vom 17. April 1825 zu erfuͤllen. Von den 150 Millionen, welche den zu Gunsten der ehemaligen Colonisten von St. Domingo Ktipulirten Entschaͤdigungs⸗Fonds bilden sollen, ist erst das Herste Fuͤnftel im Wege der Anleihe abgetragen worden. Zur Wahrnehmung des Interesses der Colonisten, so wie des der Darleiher, hat daher der Koͤnig, auf den Bericht des Mi⸗ nisters der auswaͤrtigen Angelegenheiten, eine Sperial⸗Com⸗ mission ernannt, um auf Mittel zu sinnen, durch eine Con⸗ voention mlt der Regierung von Haiti den Eingang der 120 Millionen, wofür letztere noch Frankreichs Schuldnerin ist, zu sichern. Diese Commission, in welcher der Finanz⸗Mi⸗ nister den Vorsitz fuͤhren wird, besteht aus drei Mitglledern der Pairs⸗Kammer, nämlich dem Vicomte Lainé, dem Ba⸗ roon Portal und dem Herzog von Lévis, und drei Mitglie⸗ dern der Deputirten⸗Kammer, nämlich Hrn. Benj. Daälessert, Hrn. v. Berbis, und Hrn. v. Lastours.“ Durch einen Franzoͤsischen Courier, welcher das Russtsche ZHauptquartier am 13ten d. M. verlassen hatte, sind vor⸗ geestern hier die beiden Buͤlletins aus dem Lager von Sea Junt
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(8. Junl) und vom 30. Mal (11. eeingegangen. Das gestrige Blatt des Moniteurs theilt lewohl diese Actenstuͤcke als eine Adresse des Divans der
Wallachei an den Russischen Kaiser aus Bucharest vom 4. (16. Mai) und die Antwort des Vice⸗Kanzlers, Grafen vpon Nesselrode darauf, aus dem Lager bel Satunnow vom 28. Mal † Juni) mit. (Siehe unter der Rubrik Türkei.)
Der Graf Heinrich von da Rochejacquelin, welcher sich als 8 Volontair bei der Avant⸗Garde der Russischen Armee befin⸗ dDddet, hat sich am Tage nach dem Uebergange über die Donau, bei Gelegenheit einer Recognoscirung bis unter die Mauern deer Festung Izaksza, besonders aus ezeichnet, und das Gluͤck gehabt, mit elgenen Haͤnden eine Lüetische Fahne zu erbeu⸗ een, bel deren Ueberbringung an den Kalser er von Seiten 3 Er. Mazestaͤt das schmeschelhafteste Lob eingeerndtet hat. Die oben erwaͤhnten Propositionen, welche die Kam⸗
mmer sich im gehelmen Ausschusse hat vortragen lassen, sol⸗ l1en vom Herrn Jacquinot de Pampelune und von dem Baron v. Puymaurin herruͤhren; Jener verlangte eine
now, vom 27. Mai
8
973,581,834 Fr.
Müilderung r ee⸗ in Betreff der Verhaftung der⸗
Schuldner, Dieser eine Ermaͤßigung der Abgaben von in⸗ aͤndischen Weinen um ein Fuͤnftel des gegenwaͤrtigen Be⸗ trages. 8 8
Der hiesige Kaiserlich Oesterreichische Botschafter Graf von Appony ist am 25sten nach den Seebaͤdern zu Dieppe
abgerelst. 8
Die Organe des Jesuitismus stellen, wie der Constitu⸗ tionnel berichtet, alle Familienvaͤter als in die tiefste Bestuͤr⸗ zung versenkt dar, und sind der Meinung, daß es keinen Unterricht, keine Erziehung in Frankreich mehr gebe, sobald die kleinen Seminarien nicht mehr unabhängig sind und ultra⸗ montane Grundsaͤtze lehren. 1
Das neueste Blatt des Constitutionnel uͤbergeht gaͤnzlich den obigen Bericht der mit der Pruͤfung der Einnahme⸗Bud⸗ gets von 1829 beauftragten Commission. „Es ist merkwuͤrdig“* aͤußert daruͤber die Gazette de France, „daß der Constitu⸗ tionnel, der schon aus der Rede des Hrn. Laffitte alles weggelassen hatte, was der Fabel des Desicits widersprach, heute den Bericht des Grafen von la Bourdonnaye ganz unterdruͤckt, und dies in einem Augenblick, wo der vorige Finanz⸗Minister sich unter der Last einer schweren Anklage befindet.
Dasselbe Blatt (die Gazette de Artikel uͤber die Rechte der Deputirten⸗Kammer in Bezug auf die Anklage der Minlster. Manche Personen, sagt es, scheinen ziemlich unrichtige Vorstellungen uͤber die Natur der Rechte der Deputirten⸗Kammer in Anklagesachen zu ha⸗ ben. Bald vergleichen sie diese Kammer mit einem Tribunale erster Instanz, welches den Urheber eines Vergehens anschul⸗ digt, bald mit einem Koͤnigl. Gerichtshofe, welcher Angeschul⸗ digte in den Anklagestand versetzt. Auf diese Weise be⸗ schraͤnken sie die Pairskammer auf die einfache Rolle eines Assisenhofes, der nur die Verdammung oder Freisprechung ausspricht. Alles Uehrige theilen sie der Wahl⸗Kammer zu, welche solchergestalt die Gewalt des Koöͤniglichen Prokura⸗ tors, den Schuldigen zu verfolgen, die des Instructions⸗ Richters, daruͤber zu instruiren, die des Tribunals erster Instanz, die Anschuldigung auszusprechen, und endlich die des Koͤnigl. Gerichtshofes, die Beschuldigten in Anklage⸗ stand zu versetzen, in sich vereinigen wuͤrde. Aber nichts von alle dem scheint uns der Wahrheit gemäß zu seyn. Man erwaͤge folgendes: der 56. Artikel der Charte kuͤndigt an, „daß besondere Gesetze die Art der gerichtlichen Belan⸗ gung der Minister bestimmen wuͤrden.“ Diese Gesetze sind nicht gegeben worden, und daraus folgt nichts anderes, als daß man sich in Ermangelung derselben, genau an die Charte und das gemeine Recht halten muß. Man darf nicht sagen, daß die Kammer das Recht habe, diesen Mangel durch selbstge⸗ schaffene Regeln zu ergaͤnzen. Es steht nicht in ihrer Macht,
France) enthält einen
durch jenen Akt ihrer besonderer Autorität das zu thun, was
die Charte den Gesetzen zugewiesen hat, und was nur mit der Concurrenz des Koͤnigs und bei der Kammer ausgefuͤhrt werden darf. Im 55. Artikel der Charte heißt es, daß die Deputirten⸗Kammer das Recht hat, die Minister anzuklagen und sie vor die Pairs⸗Kammer zu laden, welche allein sie zu richten befugt sey. Nur die Pairs⸗Kammer kann daher ein Urtheil fällen, nur die Deputirten⸗Kammer kann anklagen. Letztere berathschlagt also, nach Art der General⸗Prokurato⸗ ren, ob sie, von ihrer Seite, Veranlassung zu einer Anklage hat. jes ist ihre erste Verrichtung und ihr erstes Recht. Sie ermittelt und unterstuͤtzt darauf durch Commissarien ihre Anklage vor der Pairs⸗Kammer, wie die General⸗Prokura⸗ toren durch ihre Stellvertreter vor dem Königli und dem Assisen⸗Hofe. Dies ist ihr zweites Amt und Recht. Aber weiter erstrecken sich ihre Befugnisse nicht.“ roßbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlnngen. Im Oberhause wurde am 27. Juni die Köͤnigl. Zustimmung zu der Vill wegen der Abgaden auf den Zucker und zu den Bills wegen der Zeugenfaͤhigkeit und der Angriffe auf die Person bekannt
gemacht.
Im Unterhause kam die Bill wegen des Wahl⸗ rechts von East⸗Retford von Neuem zur Sprache. — Lord Howick sprach sich in folgender Art daruͤber aus: Fruͤber war ich ein sehr eifriger Vertheidiger dieser Bill, allein seit⸗ dem das ehrenwerthe Mitglied fuͤr Hertfordshire (Hr. Cal⸗ vert, das Amendment vusen hat: das Wahlrecht des in Rede stehenden Fleckens, solle statt auf Virmingham oder eine andere bedeutende Manufacturstadt auf die Hunderte von Bassetlaw uͤbertragen werden, will ich mich entweder der Bill gan widersetzen oder eine von den bisher in Vor⸗ schlag gebrachten verschiedene Proposition aufstellen. Der sehr ehrenwerthe Herr (Hr. Peel) scheint mehr gegen Dir⸗ mingham als fuͤr die Huͤnderte von Bassetlaw gesinnt zu
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