1828 / 180 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Berlin, Donnerstag den 10ten Juli.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Landes⸗Aeltesten Hans Christian von Arnold zu Läsgen in Schlesien zu gestatten geruhet, den Namen und das Wappen des von Ehrenbergschen Geschlechts mit dem seinigen zu vereinigen und sich kuͤnftig von Arnold⸗Ehrenberg nennen und schreiben zu duͤrfen.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruhet, den Stadtgerichts⸗ Director Lautner zu Leobschuͤtz zugleich zum Kreis⸗Justiz⸗ Rath des e Kreises zu ernennen. .

Des Königs Majestät haben geruhet, den Land, und Stattgeriches⸗ Assefser Berger zu Schweidnitz zum Justiz⸗ Rath zu ernennen.

Des Königs Majestaͤt haben geruhet, den Land, und Stadtgerichts Pr.sfor Jany zu Schweidnitz zum Justiz⸗ Rath zu ernennen.

Des Königs Majestät haben geruhet, den Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Assessr Blumenthal zum Justiz⸗Rath bei dem Stadtgericht zu Breslau zu ernennen.

Des Königs Majestaͤt haben geruhet, die Land⸗ und Stabtgerichts⸗Assessoren Fritsch und Thiel zu Brieg zu Justiz’ Räthen zu ernennen.

Angekommen: Der eee S, h en⸗ Staats⸗Rath Graf zu Dohna⸗Wundlacken, von Koͤöslin. Abgereist: Der Königlich Schwedische außerordent⸗

liche Gesandte und bevollmäͤchtigte Minister am hlesigen Hofe, Freiherr von Brandel, nach Muͤnchen. 8 12

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Zeitungs⸗Nachrichten.

Ausland.

2 Fr 8 n ech. Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 1. Juli kamen mehrere bei dieser Kammer eingegangene eefchshnn r Sprache. Einige darunter, welche die Abgaben von in⸗ sandischen Weinen betrafen, wurden, nachdem sich der Graf v. Tournon, der Marquis von Lally⸗Tolendal, der Graf v Kergariou, der Vicomte Lalné, die Grafen Molé, v. Vll⸗ (ele, v. Broglie und von Marcellus, so wie der Minister des Innern daruͤber ausgesprochen hatten, den Ministern des Handels, der Finanzen und der auswäͤrtigen Angelegen⸗ heiten überwiesen, anch auf das Nachweis⸗Buͤreau depontrt Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 1. Juli. ortsetzung der Discusston uͤber das Budget. Nachdem noch 2— André vom Ober⸗Rhein und der Baron Mercier sich uͤber diesen Gegenstand hatten vernehmen lassen und verschiedene Ersparnisse bezeichnet hatten, wurden die allge⸗ meinen Berathungen geschlossen, und Herr von Verbis machte, an die Stelle des abwesenden Berichterstatters Hrn. Gautyier, das Résumé der Discussion, worin er bei den Antrügen der Commission beharrte. Die danach in Vor⸗ schlag gebrachten Reductionen belaufen sich nahe an 7 Mil⸗ konen Franken; da indessen die Ministerien des Krieges und der Fmanzen einen Zuschuß erhalten, so stellen sich jene Reductionen nur 2,121,000 Franken. Die Versamm⸗ lung beschäftigte sich hierauf mit den einzelnen Artikeln des Entwurfes. Die Ausaaben für die consolidirte Schuld und Uie Digung derselben werden für das Jahr 1829 auf 24½,100,947 Fr. berechnet. Humann stellte weitlaͤuf⸗ lige Betrachtungen üͤder die

Arten der Anleihen an; er glaubte, daß man 1—“

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dem Staats⸗Credite im Allgemeinen zu viel Gutes und zu viel Boͤses beimesse; die Einen betrachteten ihn als eine un⸗ erschoͤpfliche Quelle des Reichthums, die Andern als ein Mittel, welches den Ruin des Landes herbeifuͤhre; die Wahr⸗ heit faͤnde sich aber nicht in dergleichen Extremen; es gaͤbe Umstaͤnde, wo es nothwendig, ja eine Pflicht waͤre, zu dem Credite, wie laͤstig auch die Bedingungen sein moͤchten, seine Zuflucht zu nehmen; es waͤre aber nun einmal das traurige Loos aller menschlichen Dinge, daß sich neben dem Gebrauche immer auch der Mißbrauch, neben dem Guten immer auch das Boͤse faͤnde; so nothwendig und nuͤtzlich daher auch einerselts der Credit waͤre, wo es darauf ankaͤme, einen Krieg zu eröffnen oder eintraͤgliche öͤffentliche Anstalten zu begruͤnden, wozu die gewoͤhnliche Staats⸗Einnahme nicht hinreichte, eben so zerstoͤrend wirkte derselbe andererseits auch auf das ganze Nvasprinzip eines Landes und bereitete den kuͤnftigen Ge⸗ schlechtern Armuth und Elend, wenn er zu unnüͤtzen Ver⸗ schwendungen angewandt wuͤrde. „Man muß daher,“ fuhr der Redner fort, „wohl bedenken, daß, wenn der Credit große Dienste zu leisten, er auch große Nachtheile herbeizu⸗ fuͤhren vermag. Wir haben, zum Beweise dieser Behaup⸗ tung, ein neueres Belspiel vor Augen, denn es leiter wohl keinen Zweifel, daß ohne das allzuleichte Mittel der Anleihen Frankreich einen politischen Fehler weniger, und die Steuer⸗ pflichtigen einige hundert Millionen mehr haben wuͤrden. (Krieg in Spanien.)“ Nach einigen Bemerkungen uͤber die 5 und 3 procentigen Renten, so wie uͤber den Til⸗ gungs⸗Fonds schloß der Redner, indem er die Hoff⸗ nung aussprach, daß der aufgeklaͤrte Minister, welcher das Finanz⸗Departement leite, die von ihm aufgestellten Be⸗ trachtungen fuͤr das naͤchste in Erwäͤgung ziehen werde. Hr. Baillot aͤußerte den Wunsch, daß der Tilgungs⸗Fond von 77 Millionen, welcher in letzterer Zeit nur zum An⸗ kaufe der 3procentigen Renten verwendet wurde, kuͤnftig verhaͤltnißmäßig auch auf die 5⸗ und 4 procentigen repartirt werde. Noch sprachen uͤber denselben Gegenstand die Herren Lerclere de Beaulien, v. Lastours und Dubourg, wor⸗ auf der betreffende Artikel mit einem Amendement der Commis⸗ sion, welches darin besteht, die 4,800,900 Fr. für die Ver⸗ zinsung und Tilgung der neuen Anleihe der 80 Millionen gleich mit in Rechnung zu stellen, und dagegen die Summe von 100,000 Fr., welche bisher die Patent⸗Gebuͤhren⸗Kasse bezog, ganz abzusetzen, angenommen wurde. Die Gesammt⸗ Summe fuͤr ele Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld beträgt sonach 248,800,947 Fr. Als Ersatz fuͤr den Verlust jener 100,000 Fr. hatte die Commission darauf angetragen, der gedachten Kasse auf das Budget des Justiz⸗ Ministe⸗ riums einen Credit von 75,000 Fr. zu bewilligen. Hier⸗ gegen opponirte sich Herr Pelet. Der Großsiegei⸗ bewahrer gab uͤber diesen Gegenstand folgende Au schluüͤsse: Die Einnahmen der Patent⸗Gebuͤhren⸗Kasse waren bisher zweierlei Art, nämlich 1) eine Rente von. 100,900 Fr., welche nunmehr geloͤscht werden soll, und 2) die Gebuühren fuͤr die Aussertigung und Besiegelung der Pa⸗ tente. Die Ausgaben waren ebenfalles zweierlet Art, naͤmlich ¹) die auf die Kasse angewiesenen Pensionen, und 2) die Verwaltungskosten. Hr. Pelet veclangte, daß künftig von der Einnahme und Ausgabe dieser Kasse den Kammern Rechnung abgelegt werde. Hr. N. Fee. schloß sich die⸗ sem Antrage um so mehr an, als auf die Einahme einzelne Pensionen bis zum Betrage oon 20⁰,000 Fr. waren, unter andern auch 5,900 Fr. füͤr die Wittwe des Sohnes eines Ministers (des jungen Peyronnet). Hr. Lab⸗ bey de Pompidres aͤuß erte, daß es ihm um die Pensio⸗ nairs sehr leid thue, aber er koͤnne unmoͤglich 75,000 Fr. bewilligen, wenn er nicht wisse, wofuͤr. Hr. Duvergier de . uranne betrachtet die Gebuͤhren⸗Kasse als ein verborgenes dittel, gesetzwidrige Pensionen zu bewilligen; es sey nothwendig, e4“

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