1828 / 180 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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diesem Mißbrauche ein Ende zu machen, und zwar um so mehr, als die gedachte Kasse in diesem Jahre eine sehr beträchtliche Ein⸗ nahme gehabt habe, denn unter den 76 neuen Pairs befinde sich, wenn anders die Verordnungen in Ausführung kaͤmen, kein einziger, welcher nicht fuͤr sein Patent 1000 bis 1200 Fr. zu entrichten habe. (Beifall zur Linken.) Hr. v. Verbis bestand auf den Antrag der Commission. an muͤsse, meinte er, von dem Gesichtspunkte ausgehen, daß der Ertrag der Pa⸗ tent⸗Stempelung bisher zur Verfuͤgung des Koͤnigs gestan⸗ den habe; die Commission habe einem solchen Mißbrauche abhelfen wollen, sie glaube aber nicht, daß man dieser Ab⸗ huͤlfe eine ruͤckwirkende Kraft geben duͤrfe. Der See⸗Mi⸗ nister außerte sich uͤber den Gegenstand in folgender Art; „Wenn wir hier,wie bei allen Gelegenheiten, die Bahn der gesetzlichen Ordnung betreten wollen, so ist es uns vlelleicht erlaubt, die Vergangenheit zu vertheidigen, wenn gleich die⸗ selbe einige Mißbraͤuche darbietet. Es ist nicht unsere Absicht das Verdienst der Pensionairs zu untersuchen; mir scheint aber, daß man Unrecht hat, wenn man die auf die Patent⸗Gebuͤhrenkasse angewiesenen Pensionen mit den uͤbrigen auf gleiche Linie stellt. Es ist allerdings eine unläugbare Thatsache, daß der Koͤnig auf diese Kasse Pensionen bewilligt hat, die auf dem ewoͤhnlichen Wege nicht zu erwerben gewesen seyn wuͤrden; o haben z. B. Gerichts⸗Personen, welche noch nicht das erforderkiche Dienst⸗Alter hatten, ein Jahrgeld erhalten. (Laͤrm. Herr Bavoux, Dupont und Andere: Daran hat man Unrecht gehabt.) Sie haben ganz recht, daß Sie fuͤr die Folge eine Regel daruͤber feststellen wollen, aber seit dem Jahre 1814 genießt einmal der Koͤnig in dieser Beziehung eines unbeschränkten Rechts. Wollen Sie nun den Monar⸗ chen wortbruͤchig machen? Man behauptet, daß ein Minister einem seiner Verwandten eine Pension gegeben habe. Te Minister haben aber keine Pensionen zu vergeben; der Koͤnig he⸗ willigt sie. Wir moͤgen daher dafuͤr Sorge tragen, daß aͤhnliche Mißbraͤuche kuͤnftig wegfallen; aber wir koͤnnen nicht auf die Folgen einer Besugniß zuruͤckkommen, die der Monarch seit der Wiederherstellung der Monarchie unbedingt ausgeuͤbt hat.“ Der Graf Alerander von Laborde erklärte, daß er der Kammer bloß bemerklich machen wolle, wie unschicklich es eey, stets den Namen Sr. Majestät von der Rednerbuͤhne serab, auszusprechen. Der Köoönig kann nicht fehlen! dieses sey der Ursatz der constitutionnellen Regierung. Hr. Hyde de Neuville sah sich hierdurch veranlatt zum zwei⸗ tenmale die Tribune zu besteigen; der gedachte Satz, aͤußerte er, sey ihm sehr wohl bekannt; Niemand wisse desser wie er, daß man sich hinter den Namen des Koͤnigs nicht ver⸗ bergen duͤrfe, und daß, wenn ein Uebel existire, die Mi⸗ nister allein dafuͤr verantwortlich seyen; nichts desto weniger müsse er aber, ohne daß er befuͤrchte dadurch dem Monar⸗ chen zu mißfallen, dessen Namen wiederholen, um bei seiner ersten Behauptung zu bleiben, daß nicht die Minister, son⸗ dern der Koͤnig die Pensionen bewillige. Nach dieser Erklä⸗ rung wurde das obige Amendement des Hrn. Pelet: „daß von der Einnahme und den Ausgaben der Patent⸗Gebuͤh⸗ ren⸗Kasse der Kammer kuͤnftig Rechnung abgelegt werde,“ angenommen. Ein Gleiches geschah demnäͤchst mit dem gan⸗ zen Artikel. Die Berathungen uͤber die folgenden Artikel und uͤber die Ausgaben der verschiedenen Ministerien wur⸗ den auf den folgenden Tag verlegt.

Paris, 3. Juli. Seit dem 1. Juli sind wieder 266 Emigrauten⸗Entschädigungs⸗Anspruͤche fuͤr guͤltig befunden und in das große Buch der oͤffentlichen Schuld eingetragen worden. Der Gesammt⸗Betrag der eingeschriebenen Liquida⸗ tionen belief sich am Ende d. M. in Capital auf 695,825,767 Fr., in Renten auf 20,874,986 Fr. Derselbe hat sich sonach im Laufe des Monats Juni um mehr als 10 Millionen gehoben.

Herr Dupont von der Eure ist zum Praͤsidenten der zur Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes wegen der Dotation der Pairs⸗Kammer beauftragten Commission ernannt worden.

Man glaubt, daß der General Andreossi uͤbermorgen in der Pairs⸗Kammer uüͤber vier oder fuͤnf Bittschriften, welche sich auf die Aufloͤsung der Pariser National⸗Garde beziehen, Bericht abstatten werde.

Mehrere Pariser Blätter berichten, daß die mit der Pruͤfung des Vorschlages des Herrn Labbey de Pompieres beauftragte Commission den Marschall Herzog von Reggio und die alten Chefs der zwoͤlf Legionen der Pariser he⸗ tionalgarde vorgeladen haben. Diese Herren sollen als Zeugen über die Verabschiedung dieser Garde, die wahr⸗ scheinlich einen der Anklagepunkte bilden wird, vernommen werden. „Man weiß noch nicht,“ fuͤgt die Gazette de France hinzu, „ob der Herzog von Reggio dieser Ladung Folge leisten werde. Die Commission hat außerdem von

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.Svs ditt aälts kb. 1 „S mehreren Behoͤrden die Mittheilung von Dokumenten ver⸗ langt, die sich auf den Vorschlag des Herrn Labbey de

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Pompieères beztehen.“

Da die Guotidienne bisher den, von dem Erzbischofe von Paris unterm 28. Mat an den Koͤnig erstatteten Be⸗ richt uͤber die geistlichen Secundair⸗Schulen ihren Lesern nicht mitgetheilt hatte, so ist dieselbe jetzt von dem Polizei⸗ Praͤfekten angewiesen worden, solches, unter Berechnung der gewoͤhnlichen Insertions⸗Gebuͤhren, zu thun, zu welchem Be⸗ hufe sie nunmehr zu ihrer Nummer vom isten d. M. ecine besondere Beilage liefert.

Das Zucht⸗Polizei⸗Gericht von Fougères im Depar⸗ tement der Ille und Vilaine hat uͤber eine wichtige Sache entschieden. Man bezeichnet in dem Departement der Ille und Vtlaine und in andern Gegenden der Bretagne mit dem Namen der Louisets, eine Sekte, deren Mitglieder das 1801 zwischen Napoleon und dem Roͤmischen Hofe ge⸗ schlossene Concordat verwerfen und behaupten, daß die Re⸗ gierung nicht das Recht habe, die aͤußeren Einrichtungen des Cultus zu ordnen oder von einem Geistlichen einen Eid zu verlangen. Sie behaupten ferner, daß der Staat keine oöͤffentlichen Gebete anordnen koͤnne, daß das Gesetz, wel⸗ ches die freie Religionsuͤbung heilige, zugleich den Atheis⸗ mus heilige, daß in Sachen des religiösen Glaubens To⸗ leranz und Mangel an aller Religion ein und dasselbe seyen, daß die Intoleranz den Ruhm der Kirche begründet habe, und deren Kraft und unterscheidendes Attribut sey. Sie erheben sich mit Heftigkeit gegen alle Freiheiten der galli⸗ kanischen Kirche, gegen alle Principien des Concordats von 1801, und alle daraus erfolgten Eöeen feiern die aufgehobenen Kirchen⸗Feste, erkennen die Autorität des Papstes nicht an, und beleidigen die Diener der Römischen Kirche. Sie stuͤtzen sich auf einen Canon des Trien⸗ ter Conciliums, um zu beweisen, daß das Gesetz, welches weltlichen Beamten die Feststellung des Civilstandes der Buürger uͤbergiebt, eine schreckliche Anmaßung sey, gegen welche die Kirche den Bann ausspreche. Sie verfluchen je⸗ den, der etwas dem Gesetze Gottes, wie sie dasselbe verstehen, zuwiderlaufendes vorschreibt. Sie greifen die Rechte an, welche der 9te Artikel der Charte garantirt. Eine Frau von dieser Sekte hat neulich sich Uieber ihre Habe abpfän⸗ den lassen, statt ihre Abgaben zu bezahlen; sie behauptete, ihre Religion erlaube ihr nicht, eine Regterung, welche die Ketzerei geheiligt habe, durch Beiträge zu unterstuͤtzen. Es scheint, daß die Louisets seit einer Aufforderung der Be⸗ hoͤrde nicht mehr so zahlreiche Versammlungen hielten; aber sie behaupteten, daß man kein Recht habe, Versammlungen in der Zahl von 15 bis 20 Personen zu hindern. Der Abbé Joseph de Juvigny, Haupt der] Anti⸗Concordatisten und die Wittwe Turin, Hauptmietherin des Hauses, wo diese Versammlungen Statt sinden, sind wegen Uebertre⸗ tung des 294. Artikels des peinlichen Gesetzbuches über die religiöͤse Polizei, vor das Zuchtpolizeigericht gefordert wor⸗ den. Das Tribunat hat den Abbé fuͤr schuldig erkannt und zu 200 Franken Strafe und den Kosten verurtheilt.

Nachrichten aus Perpignan zufolge, haben sich in den Gebirgen um Berga in Catalonien neue Banden gezeigt, von denen einige gut bewaffnet und gekleidet sind, auch gut besol⸗ det seyn sollen, andere aber sich als Raͤuber zeigen. So⸗ bald diese Nachricht nach Barcellona gelangte, setzte der General Monet sich mit 300 Mann gegen Berga in Be⸗ wegung. Diese Colonne wird, wie man vermuthet, durch Truppenabtheilungen, die auf dem Marsche zu dem Gene⸗ ral stoßen werden, Verstärkung erhalten.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. In der Sitzung des Oberhauses vom 1. Juli überreichte Graf Grey eine Bittschrift, in welcher das Haus ersucht wurde, die Maaßregel wegen der Abschaffung der kleinen Noten reiflich in Erwaͤgung zu ziehen, bevor es dieselbe annähme, da man befuͤrchten muͤßte, daß sie von sehr traurigen Folgen fuͤr das Gluͤck des Landes sein wuͤrde. Der Bittsteller, hemerkte der edle Graf, habe besonders einen Punkt hervorgehoben, und seine Behauptungen in Bezug auf denselben mit hinreichen⸗ den Gruͤnden unterstuͤtzt, naämlich den, daß bei ben bisheri⸗

en Angaben der Betrag der Circulation der kleinen Noten ei weitem nicht hoch genug angeschlagen worden sei. Der Betrag sei um mehr als die Häͤlfte größer, wie der an einem andern Orte (im Unterhause) berechnete. Bei der Unter⸗ druͤckung der kleinen Noten wuͤrden daher die Banquiers ihre Zahlungen bedeutend verringern müssen. Die Circulation betrage mehr als 5,000,000 Pfd. Demnaͤchst trug der Red⸗ ner die Petition ihrer ganzen Länge nach vor, worauf Graf Stanhope aͤußerte, die im Geldumlaufe gemachten Ver⸗

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