FZZ1““ 1 * 8 Alexandra von 84 Kanonen, Command. Schlschmarow, Capt. vom 1sten Range; die Fregatte Fuͤrstin Lowicz von 44 Kanonen, Command. Bolgawskoy, Capt. Lieut. und die Briggs Telemak von 24 Kanonen, Command. Samultzky, Loapt. Ljeut.; Ulisse von 24 Kanonen, Command. Kropotow, Coapt.⸗-Lieut. Hiezu ist der Admiral noch nicht bestimmt. 8 Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 2ten Juli. Fortsetzung der Berathungen uͤber das Budget. Ein Vor⸗ schlag des Herrn Amat, alle Besoldungen und sonstige Emolumente vom 1. Januar 1829 ab einem progressiven Abzuge zu unterwerfen, wurde auf die Bemerkung des Fi⸗
nanz⸗Ministers, daß derselbe nichts als d rlangen einer Herabsetzung saͤmmtlicher Gehaͤlter sey, orfen. Die Kosten der Staats⸗Verwaltung werden nach b a a üechöve .-.... 731,602,080 Fr. berechnet. Hietvon kommen: Auf die allgemeinen Ausgabeln .5060,024,001 Fr. 8 An Verwaltungs⸗ und Erhebungs⸗Kosten veei den direcken und indirecten Steuern und Staats⸗Einkuͤnften . . 129,592,685 Fr. An Ruͤckerstattungen, welche auf den Er⸗ trag jener Steuern und Einkuͤnfte zu machen sind, so wie fuͤr die Ausfuhr⸗ Praͤmiieenn 41,885,394 Fr.
8 sind obige 731,602,080 Fr. welche Summe von der Commission, in Folge verschiedener Re⸗ dͤauctions⸗Vorschlaͤge, auf 724,780,887 Fr. herahgesetzt wird. IJu Betreff der Civilliste im Betrage von 25 Millionen Fr. und der Appanage der Koͤnigl. Familie von 7 Millionen Fr. bestaͤtigte die Kammer uͤblicherweise bloß die Eintragung die⸗ ser Summen in das Budget. Die Ausgaben des Iustiz⸗ Ministeriums waren die ersten, woruͤber eine Berathung statt feand; sie werden im Ganzen genommen auf 19,891,376 Fr. bderechnet, naͤmlich 249,442 Fr. mehr als im laufenden Jahre. Herr v. Chantelauze lobte es, daß die Commission auf die Besoldungen der Staats⸗Minister und des Staats⸗Raths Ersparnisse in Antrag gebracht habe, dagegen tadelte er es, daß man diese letztere Behoͤrde bestaͤndig so heftig angreife, 5 84 und ein so ungerechtes Vorurtheil gegen dieselbe hege. Die Gehäͤlter und Pensionen der Richter fand der Redner zu gering. Um auf eine Pensiton von oftmals nur 4 bis 500 Fr. Anspruch machen zu koͤnnen, muüͤsse, außerte er, ein Rich⸗ ter 60 Jahre alt und 30 Jahre im Dienste seyn. Hr. Du⸗ pin der Aeltere ließ sich ausfuͤhrlich uͤber das gesammte JI ustiz⸗Wesen aus, hinsichtlich dessen er einige Veraͤnderungen „ war fuͤr sehr wuͤnschenswerth, aber auch fuͤr hoͤchst schwie⸗ rig hielt, weshalb er glaubte, daß man besser thun wüͤrde, vor der Hand an gar keine Reform zu denken. „Was die Justiz⸗Verwaltung im Allgemeinen betrifft,“ fuͤgte der Redner hinzu, „so wird die Gexrechtigkeit in Frank⸗ reich gut gehandhabt; sie ist eben so schnell als unpartheilsch, und man sieht heutiges Tages nicht mehr, wie sonst, Pro⸗ zesse sich zwanzig bis dreißig Jahre hinter einander in die Lange ziehen. Namentlich ist bei dem Koͤniglichen Gerichts⸗ . in Paris jeder, dem Gerichtszwange desselben unterwor⸗ 4 kene Kläger gewiß, innerhalb 6 Monaten ein Erkenntniß zu erhalten. Was die Jury anbetrifft, so glaube ich, daß es wuͤnschenswerth wͤre, die Bestimmung in Betreff der ein⸗ fachen Majorität von sieben gegen fuͤnf Stimmen gaͤnzlich abzuschaffen; denn sie giebt zu Mißbraͤuchen Anlaz. Häufig ommen Geschworne unter einander dahin uͤberein, die Ver⸗ utwortlichkeit auf einen andern Gerichtshof zu wälzen, um icht ihr eigenes Gewissen damit zu belasten. insichtlich der Zuchtpolizei⸗Gerichte muß ich noch den Wunsch zu erkennen geben, daß die Freilassung gegen Caution, wenn von keinem Verbrechen oder Hauptvergehen die Rede ist, nicht mehr, wie bisher, dem Belieben des Gerichtshofes anheimgestellt bleibe, sondern daß dieselbe von Rechtswegen verlangt werden koͤnne. Der Großsiegelbewahrer trat zur Vertheidigung seines Departements auf; er behauptet, daß, wenn man das Ju⸗ stiz⸗Wesen umschmelzen wolle, man solches nicht aus Ocko⸗ nomie, sondern aus höͤheren Ruͤcksichten thun müsse, da die Handhabung der Gerechtigkeit eine Schuld sei, woruͤber der Sraat mit seinen Glaͤudigern nicht handein dürfe. In Be⸗ treff der Beamten seines Ministeriums war der Graf Por⸗ talis übrigens der Meinung, die Besoldungen dieser Beamten eben so wenig zu de lich, als die Zahl dersel⸗ ben zu groß sei. Der Vräͤsident verlas hierauf die einzelnen Artikel des Budgets des Justiz⸗Ministeriums. Die Kosten der Central⸗Verwaltung detragen 621,822 Fr.; das darun⸗ ter befindliche Gehalt des Ministers von 150,000 Fr. schlug Fhie Lommlsston vor, au 120,000 Fr. herabzuseten. Herr
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2 Crignon de Montigny verlangte, daß das Gehalt saͤmmt⸗ licher Minister auf 100,000 Fr. festgestellt werde; die Mini⸗ ster, meinte er, wuͤrden fuͤr diesen Verlust durch die Ehre, von dem Koͤnige zu ihren Posten berufen worden zu sein, und durch die Erkenutlichkeit der Nation für die Bemuͤhun⸗ gen, die sie im Laufe ihrer schwierigen Verwaltung * haͤtten, vollstaäͤndig entschaͤdigt. Hr. Dupin der Aeltere widersetzte sich jenem Antrage; eine zu große Herabsetzung des Gehaltes der Minister koͤnnte, meinte er, ek⸗ Folgen haben, und man muͤßte wohl bedenken, daß die Mäaͤnner, welche das Staats⸗Ruder fuͤhrten, nicht bloß die Minister des Koͤnigs waͤren, sondern daß sie auch noch den Auftrag hätten, uͤber das Interesse und das Wohlsein der gesammten Nation zu wachen; als die ersten Depositarien der Autoritaͤt des Koͤnigs, muͤßten sie daher mit einemn ihrem Range gebüͤhrenden Glanze auftreten, wenn anders sie nicht von den Hofleuten uͤber die Schultern angesehen sein wollten; wollte ein Minister auf sein Gehalt Erspaknisse machen, so wuͤrde man ihn als einen Geizigen verschreien und mit Spottreden uͤberhaͤufen; gaͤbe er dagegen mehr aus als er einnähme, so wuürde man ihn als einen Verschwender betrachten; in allen Dingen muüͤßte man daher die Mitre halten. „Noch wuͤnschte ich wohl“ schloß der Redner, „daß man den entlassenen Mi⸗ nistern die Mittel benaͤhme ihr Loos noch zu verbessern, und daß man zu diesem Behufe den Mirtgliedern eines gesammten Ministeriums nicht gestattete, mit Zuruͤcklassung eines einzi⸗ gen von ihnen Behufs der Contrasignirung ihrer Pensionen, abzudanken, wie solches vor einiger Zeit mit der Marine der Fall gewesen ist; der Capitain bleibt am Bord sei⸗ nes Sochiffis, bis daß die ganze Mannschaft gerettet ist.“ (Allgemeines Gelaͤchter und Bravorufen.) Der Marquis von Chauvelin aͤußerte, daß, nachdem man sich von der Nothwendigkeit uͤberzeugt haͤtte, in allen Theilen der Verwal⸗ tung Ersparnisse zu machen, es zur Erreichung dieses Zwek⸗ kes ohne Zweifel kein besseres Mittel gaäͤbe, als daß die Mi⸗ nister selbst den Anfang damit machten, und den Uebrigen mit gutem Betlspiele vorangingen. „Auch haben“ fuhr der Redner fort, „diese, im Schooße Ihrer Commission, geaͤu⸗ ßerten Ansichten von Seiten der iniüster nicht den minde⸗ sten Widerstand gefunden; es hat uns vielmehr geschienen, als ob dieselben davon selbst durchdrungen und entschlossen waͤren, in ihren Handlungen, in der Freimuͤthigkeit ihres Verwaltungs⸗Systems und in dem Beifalle von ganz Frank⸗ reich einen Glanz von ganz anderer Art zu suchen, als der⸗ jenige, welchen ein uͤbertriebener Luxus und eine blendende Repraͤsentatlon mit sich bringen.“ Das oben erwähnte Amendement des Herrn Crignon de Montigny wurde hier⸗ auf verworfen, und dagegen der Antrag der Commission angenommen, wonach das Gehalt des Großstegelbewahrers nunmehr auf 120,000 Fr. festgesetzt ist. Die Gehätrar fuͤr die Titular⸗Staats⸗Minister betragen 200,000 Fr. Die Com⸗ mission hatte darauf angetragen, diese Summe auf 100,000 Fr. herabzusetzen. Herr Duvergier de Hauranne ver⸗ langte die Absetzung des ganzen Betrages, da einerseits die Staats⸗Minister gar nicht besoldet werden muͤßten, andererseits aber auch die Summe von 200,000 Fr. durchaus nicht hin⸗ reiche, um jedem der 53 Staats⸗Minister darauf ein nam⸗ haftes Gehalt zu bewilligen. Der Brohstetelbenaberr widersetzte sich jenem Antrage, da das Gehalt der Staats⸗ Minister schon von 20,000 auf 12,000 Fr. herabgesetzt wor⸗ den sey. Herr Salverte bemerkte, wie alle jene Mi⸗ nister schon an sich sehr wohlhabend waͤren, —— von ihnen auch noch sonstige Besoldungen dezögen, und wie sie mithin auf das Staats, Minister⸗ Gehale fuͤglich ver⸗ zichten koͤnnten. Nachdem sich noch mehrere Redner für⸗ und wider die Sache peäugert hatten, wurde der Antrag des Herrn Duvergier de Hauranne verworfen, und da⸗. een der der Commission angenommen. — Für die Staats⸗ he und Requstenmeister ücd in dem Budget 695,000 Fr ausgesetzt, worauf die Commlsston eine Ers⸗ Fr. in Antrag gebracht hat. Herr Labbey de Pompleres sprach sich durchaus gegen die Velbehaltung des Staats.⸗ Raths aus; der Graf Gastan von la Rochefoucauld tlagte uͤber die Usurpation dieser Behörde und über die Con⸗ füicte, wovon man den emperendsten Mißbrauch gemacht habe. In jeder Koͤniglichen Rearhaan heiße es; „nach vor⸗ derigem Anhoͤren Unseres Staats⸗Raths,” und boch werde stets nur ein Ausschuß desselben consultirt; die Consultarlon am
rniß von 119,500
sey uͤberdies eine bloße oͤrmlichkeit, und obgleich der Staats⸗ 888 sich im Palaste der Koͤnige befinde, so enie — in demselben doch noch nie den Vorsit geführt. Hlerzu kom daß die Staatsräthe absetzbar seyen, wovon Fie
n . ntlassun des Keaguétenmeisters Hrn. Vlllemain, dafür, daß derselbe dem Köͤnige eine Vittschrift eingereicht
habe, 6ie Behehess.