Preußischen Staats⸗
ei tung Nr. 181. 82
A
Jonische Inseln.
Die Zeitung 28 Korfu vom 14. Juni meldet Folgen⸗ des: „Gestern Nachmittags ist das Koͤnigl. Franzoͤsische Li⸗ nienschiff le Conquerant, Tapitain Maurico mit dem Fran⸗ zosischen Vice⸗Admiral Chevalter de Rigny an Bord, im hie⸗ sigen Hafen eingelaufen: Gedachtes Linienschiff feuerte, waͤh⸗ rend es vor Anker ging, die üͤbliche Salve ab, welche von den Batterien des Forts und der im Lafen liegenden Schiffe erwiedert wurde. Se. Excellenz der Lord Ober⸗Com⸗ missär und Se. Excellenz der Koͤnigl. Franzoͤsische Botschaf⸗ ter General Graf Gutllleminot, begaben sich, nebst dem Ge⸗ neral⸗Major Woodfore, nach der Quarantaine, um den Vice⸗ Admiral, welcher dort ans Land gestiegen war, zu bewillkom⸗ nen und unterhielten sich lange Zeit mit demselben, wobei jedoch, da das erwähnte Linienschiff von Smyrna nach Ae. gina kam, und daher der Contumaz unterworfen war, alle erforderlichen Sanitaͤts⸗Ruͤcksichten beobachtet wurden. — Es heißt, daß Herr von Rigny die Ankunft des Vice⸗Admi⸗ rals Sir E. Codrington hier erwarten wird. Herr Strat⸗ ford Canning, welcher London am 23. Ma: verlassen sollte*) und Herr v. Ribeaupierre werden gleichfalls hier erwartet.“
IAapftel 5 Folgendes ist der Inhalt des (gestern erwoͤhnten) Ma⸗ nlfestes der hohen Pforte als Antwort auf die Russische
riegs⸗Erklaͤrung: — — der mit Verstand und Urtheilskraft begabt
ist, wesß nach seiner Kenntniß von den Welthaͤndeln und seiner beständigen und deutlichen Erfahrung, daß das gute Vernehmen unter den Monarchen, welche die Vorsehung bestimmt hat, die Völker zu regieren, die Haupt⸗Ur, 8% der Aufrechthaltung der guten Ordnung, so wie der Sicherheit und Ruhe der Nationen ist, und daß, um dieses so wuͤnschenswerthe Ziel zu erreichen, es nothwendig ist, die unter den Maͤchten abgeschlossenen Buͤndnisse und Verträge gewissenhaft und gegenseitig in gleichem Maaße zu beobach⸗ ten. — Eben so weiß aber auch, dem Himmel sey Dank, eermann, daß die hohe Pforte, seit ihrem ersten gluͤckli⸗ Entstehen, zu allen Zeiten jenes heilsame System vor⸗ zugsweise mit ter Genauigkeit befolgt hat, daß sie, von den Vorschriften des heiligen Gesetzes geleitet und dasselbe sowohl im Frieden als im Kriege zu Rathe ziehend, bei ih⸗ rem ganzen Verhalten und bel jeglichem Unternehmen nie⸗ mals auch nur um eine Linie von dem Pfade der Redlich⸗ keit abgewichen ist, und daß sie sich ohne einen rechtmäßligen Grund niemals erlaubt hat, ihre Verträge mit befreundeten Maͤchten, am allerwenigsten aber die mit Rußland, als einem benachbarten Reiche, zu verletzen, hinsichtlich dessen sie viel⸗ mehr, wie man hinl weiß, nicht nur die gröͤßte Sorg⸗ falt angewandt hat, um die mit demselben bestehenden Traec⸗ tate, wie es einer Mache geziemt, zu beobachten, sondern ge⸗ en welches sie auch verschwenderisch und mit der gröͤßten Aufmerksamteit alle die Ruͤcksichten beobachtet hat, welche die gute chaft ihr vorschrieb. — Nichts destoweniger hat Rußland plͤtzlich den Frieden gebrochen, und waͤhrend es ohne allen Grund den Krieg erklärt und das Demanische Gehiet anzugreisen und zu belaͤstigen, wll es in einem bel dieser Gelegenheit bekannt gemachten Ma⸗ nifestt beweisen, daß die hohe Pforte selbst den Krieg ver⸗
anlaßt habe. öö 4 2 — die Pforte die Vertraͤge von Buchare . — nicht erfuͤllt habe; st und Aker — daß sie F in Natolien perlange, die fuͤr Ruß⸗ bnd von 1e. Sü gescese sind; b S et der erviern versproche 1 * ℳ bestrafen und hinrichten Cren Am
— daß, den Privilegien der Einwohner der Wallachel und — Molkau zum Trotze, man uͤber die vornehmsten
„8 der Strafen verfüͤge;
85 Kr Absicht, die Muselmaͤnnische Nation gegen
e Russen, Ihre natuͤrlichen Feinde, zu erbietern
und zu stählen, man sie ihr als die Beförderer des
der Griechen bezeichnet und die gedachte
— e zu den Wassen gerufen habe; daß
— — von Akerman nur mit versteckten abseschleces woeen ser;
sich bereit t,
ZS — daß man sich der Ladungen der Russischen Handels⸗ schiffe bemaͤchtige; 1 — daß man den Persischen Hof anreize, sich gegen Ruß⸗ land zu waffnen. Diesen Beschwerden fuͤgt man noch Klagen gegen einige Paschas der erhabenen Pforte hinzu. — m Es ist nothwendig diese Menge von, zum Theil nichti⸗ gen, zum Theil gar nicht bestehenden, Vorwaͤnden Wort für Wort zu beantworten. 1 Obgleich der Russische Hof schriftlich versichert hat, daß seine Gruͤnde triftig genug seyen um den Krieg zu erklaͤren, so weiß zuvoͤrderst doch Jedermann, daß Rußland selbst die Haupt⸗Ürsache des Bruches gewesen ist, der den Bucha⸗ rester⸗Tractat herbeigefuͤhrt hat; denn vor dem Kriege hatte dasselbe behauptet, daß die Absetzung und die Veraͤnderung der Hospodare der Wallachei und der Moldau, den Tracta⸗ ten zuwiderliefe. Wozu dient aber wohl die vorherige freund⸗ schaftliche Mittheilung einer oftmals noͤthigen Maaßregel, wenn Rußland sich jedesmal, daß man ihm solche macht, sich dieser Maaßregel widersetzt? Jedennoch, und einzig und allein um die Freundschaft und das gute Vernehmen zu erhalten, willigte die erhabene Pforte in Wiedereinsetzung der ab⸗ gesetten Hospodare, obgleich ihr dieselbe nicht angemessen schien, und der Rath Fonton, damals erster Russtscher Doll⸗ metsch, brachte durch die Dazwischenkunft des Gallb⸗Pascha, damaligen Reis⸗Effendis, der hohen Pforte amtlich und oͤf⸗ fentlich den Dank seines Hofes dar, indem er versicherte, daß nunmehr jede Ursache des Zwistes und Mißverstaͤnd⸗ nisses verschwunden sey. Aber nach dieser Erklärung ver⸗ breitete sich ploͤtzlich das seltsame Gerücht, daß die Festungen Chotschin und Bender von den Russen genommen worden seyen. Als der damalige Russische Gesandte dieserhalb sogleich befragt wurde, nahm er die Maske der Verstellung an, indem er das Factum bestimmt laͤugnete und zugleich be⸗ theuerte, daß sein Hof der ibeständige Freund der hohen Pforte sey; daß im entgegengesetzten Falle er davon zuerst Kenntniß haben müßte, und daß daher die in jenen Gegen⸗ den etwa erschienenen Russischen Truppen ohne Zweifel eine ganz andere Bestimmung hätten. Als sich nichts destoweni⸗ ger die Nachricht bestätigte, sah die Psorte sich genbthigt⸗ Gewalt mit Gewalt zu vertreiben und der Krieg beach los; aber da sie dem Blutvergleßen bald ein Ende machen wollte, so brachte sie diesem Wunsche leber ihr eigenes In⸗ teresse zum Opfer und unterzeichnete den Tractat von Bu⸗ charest. — Aber der Russische Hof respectirte auch dlesen Vertrag nicht, und weigerte sich, aller Gerechtigkeit zum Hohne, den Artikel in Betreff der Räumung der Grönzen von Natollen, welche jenem Vertrage zur Grundlage gedlent hatte und in demselben ausdruͤcklich stipulirt war, zu erfüͤllen. Iedesmal, daß die hohe Pforte die Ausfüͤhrung senes Arti⸗ kels verlangte, suchte Rußland auszuweichen, und als end⸗ lich bei Gelegenheit des Tractates von Akerman die Russt⸗ schen Bevollmäͤchtigten sich hemühten den klaren und bestimm⸗ ten Sinn des Bucharester Tractates zu verändern und zu entstellen, wogegen andererseits die Osmanischen Bevollmach tigten ihre Gegner durch Beweise, welche keine Entgegnung zulleßen, zu uͤberzeugen suchten, willigte die Pforte, als sie von allen diesen Streitigkeiten Kenntniß erhielt, in Be⸗ tracht, daß seit der Nügeeadheine des Bucharester Tractats schon eine lange Zelt verstrichen war, und daß es ihr an Mitteln fehlte, die Russen jetzt noch zur Raͤumun und Herausgabe der gedachten Festungen zu zwingen, endt darin, auf ihr wohlbegrüͤndetes Recht zu verzichten. Denn obgleich sie durch ihre Bevollmaͤchtigten wohl haͤtte die Er⸗ klärung abgeben lassen können, daß wenn Artikel, welche bon Macht zu Macht stipulirt worden, durch die Verzögerung der Vollziehung entkraͤftet und null und nichtig werden koͤnn⸗ ten, sie auch ihrerseits härte temvporisiren und sich hinsichtlich anderer Artikel - zeigen koͤnnen, so zog sie es doch vor, durch ihre Bevollmaͤchtigte jene ärgerlichen und unangenehmen Zwistigkeiten nicht weiter fortzusetzen, sondern sieber Worte des Friedens und der Eintracht vernehmen zu lassen. Da in dem Russischen Manlfeste jener Ver⸗
ichtleistung erwaͤhnt wird und man daraus 1 könnte, daß die Pforte das Unrechtmaͤßige ihres 8. in Betreff der Räͤumung der ohenerwähnten Festungen
selbst eeegen habe
o war e daß eine s s nothwendig, zu zelgen,
olche Ansicht nicht der Wahrheit gemaß seh.