1828 / 181 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ö1—4* würde, schritt man zur Ernennung derselben. Als sie auf der Gränze anlangten, wurden sie von dem Russischen Hofe nach Akerman berufen, und nachdem sie auch hier wie ehemals mit Straganow, als Basis ihrer Unterhandlun⸗

en, mit den Russischen Bevollmaͤchtigten dahin uͤbereinge⸗ ommen waren; daß man die Graͤnzen des Inhaltes der Ar⸗ tikel nicht uͤberschreiten, noch weniger aber den Sinn dieser letztern ausdehnen oder entstellen wolle, wurden die Confe⸗ renzen eroͤffnet. Nach einigen Sitzungen legten die Rus⸗ sischen Bevollmäaͤchtigten Ausarbeitungen unter den Namen Tenkihnaͤme (milderndes oder berschtigendes Actenstuͤck) und Senet munferid (Separat⸗Instrument) vor, und ersuchten die Osmanischen Bevollmaͤchtigten selbige anzuneh⸗ men und zu unterzeichnen. Vergebens fuͤhrten letztere an, daß diese Handlungsweise den Gebräuchen und vorzuͤglich den vor der Eroͤffnung der Conferenzen uͤbernommenen Ver⸗ pflichtungen zuwider sey; „wir sind beauftragt“ erwie⸗ derte man ihnen „Euch den Inhalt dieser Actenstuͤcke Uunbedingt annehmen zu lassen, und unsere In⸗ structionen gehen damit zu Ende.“ Und hiernaͤchst weigerten sie sich, die Sitzungen fortzusetzen. Da jedoch in dieser verdrießlichen Lage die Russischen Bevollmaͤch⸗ tigten während der Conferenzen zugegeben hatten, daß die Sache der Griechen die innern Angelegenheiten der hohen Pforte, anginge, daß Rußland sich darin in keiner Art mischte, und daß sie (die Bevollmaͤchtigten) sch sogar amtlich anheischig machen wollten, die erhabene Dforte in dieser Beziehung völlig zu beruhigen; so war diese Klausel, dem Gebrauche gemaͤß, in das beiderseitige Protocoll eingetragen worden. Wohl uͤberlegt, mußte in der That, obgleich die hohe Pforte nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und allen Gesetzen der Staaten und Na⸗ tionen, sich in dem Falle befindet, keine aͤußere Einmischung zu Gunsten der Griechen zu gestatten, eine solche Versiche⸗ rung von Seiten Rußlands, abgesehen davon, daß sie jeden Stein des Anstoßes fuͤr die Freunde der Pforte aus dem Wege räͤumte, letzterer gleichzeitig auch, sowohl für die Ge⸗ enwart, als für die Zukunft, die gluͤckliche Aussicht auf die

rhaltung des Friedens und der Freundsißaft mit Rußland gewaͤhren. Die Fortsetzung und der Beschluß der Confe⸗ renzen grüͤndeten sich auf diesen Gedanken, und der Ver⸗ trag wurde daher gutwillig und ohne Anstand abgeschlos⸗ sen. Der Gesandte Ribeaupierre traf in Konstantinopel ein, und man erwies ihm alle seinem Range gebuͤhrende

Ehrenbezeigungen. Der groͤßte Theil der Artikel des V

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z war bereits in Ausfuͤhrung gebracht worden, e rigen standen im Begriffe vollzogen zu werden;

die Ohren der ganzen Welt waren bereits nur all usehr von Hader und den Streitigkeiten, die sich so sahe in die Länge ge 27 batten, uͤbertäͤubt worden; die erhabene Pforte hatte au 8 tausendmal kathegorisch geantwortet; Ruß⸗ land hatte sich verpflichtet, sich in die Sache der Griechen in

keiner Art mischen zu wollen; nichtsdestoweniger nahm aber

der gedachte Gesandte, obgleich er se

ner Verpflichtung gewesen war, keinen Anstand Ze gn 2 sich das Protocoll in unseren Haͤnden befand . 8 2. Versprechen foͤrmlich zu laͤugnen, und wollte dagegen die er⸗ habene Pforte zwingen, eine Bedingung anzunehmen er⸗ sie in keiner Art willigen konnte. Er weigedte sich, in venen Beziehung weder Entschuldigungen noch Vorstellun dieser hoͤren. Kurz darauf fand die betruͤglicherweise herbei gen zu Katastrophe von Navarin, jenes abscheulich

Jahrbuͤchern der Geschichte ganz unerhoͤrte Ereigniß statt emungeachtet wich die hohe Pforte von ihrem S 2q Freundschaft und Maͤßigung, einzig und allein aus Acht 8 vor den drei Mächten, nicht ab, sondern war vlelmehr 8e auf dedacht, die noch im Aufstande beariffenen Provin 2 mit neuen Gunstbezeigungen nach Moͤglichkeit zu üͤbers chiüt, ten. Aber der gedachte Gesandte, damit noch nicht jufrie⸗ den, hielt es fuͤr gerathen, ohne Grund und Ursache abzuweisen. Ohne alle Uebertreibung wuͤrden die . schwerden uͤber die oben erwaͤhnten Ereignisse, zusammt der riegung der unbestreitbaren Rechte der hohen Pforte, eine ein besonderes Manifest rechtfertigen. emungeachtet und obgleich bei einer Pruͤfung der Ver⸗ rszenheit und der Gegenwart, der Ereignisse welche dem uüfstande der Griechen vorangegangen und derer, welche auf denselben gefolgt sind, der Art und Weise, wie derselbe entstanden ist, und des Zustandes, worin er sich gegenwartig befindet, so wie nach ÜUntersuchung aller andern Umstaͤnde diese Begebenheit kiar und erwiesen ist (denn es ist nicht nöthig Anderen ihren Ursprung zuzuschreiben, noch anzudeil⸗

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doch der Russische Hof pen Seiten der erhabenen Pforte nichts als fortwaͤhrende Beweise der aufrichtigsten Freund⸗ schaft und der unbegraͤnztesten Nachgiebigkeit erhalten. Aber er hat ihr fuͤr dieses Alles keinen Dank gewußt, und jemehr vielleicht die hohe Pforte Sanftmuth und Mäßigung bewies um den Frieden zu erhalten, desto mehr nahm der Russische Hof an Kälte und an feindseligen Gesinnungen zu. Dieses ist die Ursache, weshalb die erhabene Pforte sich genoͤthigt gesehen hat, den Muselmaͤnnern die Bedeutung des Wortes natuüͤrlicher Feind einzupraͤgen und in ihnen den Eifer des Islamismus zu erwecken. Die Behauptung daß der Tractat von Akerman, von der erhabenen Pforte mit heim⸗ lichen Absichten unterzeichnet warden sey, ist durchaus will⸗ kuͤhrlich, und in Betreff der Manifeste, die sie in ihren Staaten verbreitet hat, konnte sie an ihre Voͤlker wohl solche Befehle erlassen, die sie füͤr gut fand, denn da es sich um eine innere Angelegenheit handelte, so hatte Nlemand ein Recht sich darin zu mischen, noch sich dadurch beleldigt zu fuͤh⸗ len. ImUebrigen, so hatte, gleich nach der Abreise des obgedach⸗ ten Gesandten, der Groß⸗Vezier es sich angelegen seyn lassen, dem Russischen Premier⸗Minister in einem Schreiben zu melden, wie die hohe Pforte von ihrem alten Freundschafts⸗Systeme nicht abweiche, sondern vielmehr auftichtig die Erhaltung des Frie⸗ dens wuͤnsche. Wenn dagegen Rußland auch seinerseits, wie es solches in seinem Manifeste behauptet, die Erhaltung des Friedens zwischen beiden Reichen beabsichtigte, so waͤre es freundschaftlicher und seiner wuͤrdiger gewesen, wenn es auf das gedachte Schreiben ein wenig mehr Werth gelegt häͤtte, denn amtliche Worte sind unter Maͤchten eben so heilig als Vertraͤge. Ja, angenommen sogar, daß vielleicht der Inhalt des obigen Mantfestes der Pforte Rußland einigermaßen stutzig gemacht und Zweifel und Argwohn in ihm erweckt hatte, so konnte dasselbe sich wohl, da der Weg der Corre⸗ spondenz zwischen beiden Hoͤfen zu keiner Zeit verschlossen war, mittelst eines freundschaftlichen Schreibens gegen die Pforte erklaͤren und sich üͤber alle seine Muthmaaßungen Licht verschaffen. Und hielt dasselbe es nicht für angemessen, solches auf directem Wege zu thun, so konnte es durch die Minister der anderen vee. Maͤchte, welche in Kon⸗ stantinopel zuruͤckgeblieben waren, dieserhalb Erkundigungen einziehen lassen. Da indessen Rußland keines dleser Mittel hat benutzen wollen, so ist dieses wohl ein Beweis, daß es vorzog mit seinen Beschwerden fortzufahren, um zu seinen Zwecken zu gelangen. Welcher von beiden Partheien man daher auch die Ausforderung zum Kriege beimessen mag, immer liegt es klar am Tage, daß die Verletzung des Trac⸗ tates von Akerman, welcher nur abgeschlossen wurde, um wieder gebrochen zu werden, nach dem Arabischen Sprich⸗ worte, welches sagt: Die Begebenheiten gehen glei⸗ chen Schritt mit den Gedanken, Rußland allein an⸗ gehoͤren. Was die Beschlagnahme der Ladungen Russischer Handels⸗Fahrzeuge betrifft, so erzeugen, Gott sey Dank, die Gsmanischen Lande Getreide genug zur Verproviantirung der Hauptstadt. Aber dadurch daß Morea, den freundschafte⸗ lichen Verhaͤltnissen zuwider, in Blokadestand erklaͤrt worden war, mußten verschiedene fuͤr Konstantinopel bestimmte Trans⸗ porte von Lebensmitteln aus den Handelsplätzen von Rume⸗ lien vor nicht lauger Zeit nach Morea zur Bestreitung der Beduͤrfnisse der Armee geführt werden. Da jene Hanuptstadt sich dadurch von dem Nothwendigen entblößt sah, so bediente man sich, um das Fehlende zu ersetzen, erlaubter und zu an⸗ deren Zeiten nicht bloß hinsichtlich Russischer, sondern auch anderer befreundeter Fahrzeuge angewandter Mittel. Uebri⸗ gens sind die den Russischen Fahrzeugen genommenen und zur Ernaͤhrung der Hauptstabt bestimmten Vorraͤthe nach dem Marktpreise abgeschätzt worden, und man bezahlt sie in dem Maaße, als sie eingehen. Da diese Verfügungen nur wegen der obgedachten Blokade getroffen lworden sind, so läßt sich dieserhalb gegen die erhabene Pfoerte nicht das mindeste einwenden. Erwaägt man alle die Nachtheile und Verluste, die sie seit dem Ausbruche der durch die Beguͤnsti⸗ gung der Rebellen verlaͤngerten Insurrection erlitten hat, so mag man alle moͤglichen Beschwerden an sie richten, niemals wird man aber sie beschuldigen koͤnnen, daß sie Anderen ab⸗ sichtlich habe Schaden dufuͤgen wollen; vielmehr duͤrfte man vielleicht finden, daß der gußere Handel durch die gedachte Maaßregel gewonnen hat. Man klagt die Pforte init Unrecht an, daß sie rm Hof gegen Rußland f hetze, denn zu allen Zeiten hat sie dergleichen Umtriebe für unvertraͤglich mit ihrer Wuͤrde gehalten. Sie hatte genu mit ihren eigenen inneren Angelegenheiten zu thun, als 9 sie noch haͤrte daran denken koͤnnen, die Perser aufzuhetzen, und wie sie sich bei ihrem neutralen Zustande in der

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