Allgemeine .““ Ißische Staats⸗Zeitung. “
EEEEA11qup*–*“
Berlin,
Sonnabend den 182ten
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
2 Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Neitsch ist zum — bei den Unter⸗Gerichten des Brie⸗ ger Kreises bestellt worden.
68 1epen Zeitungs⸗Nachrichte 1
Frankreich. .- Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 3. Juli. sertschung der Verathungen uͤber das Budget und nament, lich über die Besoldungen der Staatsraͤthe und Requeêten⸗ meister, im Betrage von 619,500 Fr. (nicht 695,000 Fr. Herr Pardessus meinte, daß wenn der Staats⸗Rath eine unnütze, gesehwidrige und in seinen Entscheidungen ungerechte und partheiische Behörde waͤre, die Commission Unrecht ge⸗ habt haben würde, statt der vorgeschlagenen Reduction von 119,590 Fr., nicht die ganze Summe abzusetzen; dies waͤre aber keinesweges der Fall. Der Redner widerlegte hierauf die verschiedenen Einwendungen, die man gegen den Staats⸗ Rath vorgebracht hat; er meinte, daß Niemand dem Koͤnige das Recht streitig machen koͤnne, sich einen Staats⸗Rath zu mwählen; indessen hielt er doch eine Revision in Betreff der Befugnisse dieser Behoͤrde fuͤr nothwendig. Herr Sal⸗ verte behauptete, daß der Staats⸗Rath verfassungswidrig sey; die Staatsraͤthe wären nichts als die Raͤthe der Minister und als Richter koͤnnten sie gesetzlich schon deshalb nicht auf⸗ treten, als jeder Richter unabsetzbar sein muͤßte; es schiene ihm sonach, daß der Sraats⸗Rath unter keiner Bedin⸗
könnte, auch haͤtte die Commis⸗
hons 558 werden son Anfangs die Absicht gehabt auf eine Herabset absetzung der — 2 vensen in um die Hälfte anzutragen, und „S. worden, sich mielner neuen Organisation waͤre 1 8 2 ei t ,5 Fr. zu begnügen. ner Rehuction von 119,500
Der Großfi ¹ die verschiedenen Befugnisse 12 Celb ew ahrer beleuchtete
2 ¹ ta 1 2 7 lichkeit und Gesetzlichkeit er zu demasfe Nathe, var 8— sen suchte; in ersterer Bezlehung erklärte er, daß wenn der Staats⸗Rath faͤhrlich 3 bis 400 Strejtsachen in Ordnun bringe, er S,n 7 bis 8000 Angelegenheiten anderer Art zu untersuchen * In Betreff der angeblichen Gesetzwidrigkeit d A. ee ic esselben berief er sich darauf, daß der Staats Rath schon der Verfassun vom Jahre VIII, welche mehrere Bestimmungen enthalten die noch jetzt Kraft haͤtzen und in dem Interesse der persoͤn⸗ lichen Freiheit von hoͤchster Wichtigkeit waͤren, sein Entst zu verdanken habe; wollte man daher diese Verfassung nhee mehr anerkennen, so wuͤrde man der Nation den Schutz ent⸗ ziehen, den sie in den verschiedenen Artikeln derselben faͤnde und dadurch der öͤffentlichen Ruhe und Hrdnung einen ge⸗ Fäbrlichen Stoß versezen; die Gesetzlichkeit des Sinase⸗ Rache traͤte aber noch deutlicher hervor, wenn man die 5ß. Anzahl der von a rr.n votirten Gesetze in wͤgung ziehe, worin die efugnisse desselben aner⸗ unt worden seyen; es lasse f nücht in Abrede stellen, die Organisation des Staats⸗Raths wichtiger Ver⸗ desserungen sabis sey; auch beschaͤftige sich die t der Revision der Gesetze beauftragte Commission mit diesem Gegenstande; bis daß dieselbe aber ihre Arbeit beendigt habe, könne die Maschine nicht stillstehen; die Kammer moͤge be⸗ denken, daß 3 edachte Behoͤrde aus 30 Sraatsraͤthen und 47 Res ern bestehe, für deren Besoldungen die per⸗ langte Summe keinesweges zu groß sey; die von der Com⸗
7;
* 28*
EEEETIuö.“
mission in Antrag gebrachte Reduction sey exorbitant und er muͤsse sich daher derselben widersetzen. „Ich kann übri⸗ gens,“ schloß der Redner, „diese Tribune nicht verlassen, ohne meine Verwunderung uͤber die Vorwuͤrfe zu erkennen zu geben, die gestern in dieser Versammlung dem Staats⸗ Rathe gemacht worden sind. Ich selbst bin 13 Jahre lang Mitglied desselben gewesen, und kann auf meine Ehre ver⸗ sichern, daß ich keinen Gerichtshof kenne, der sein Amt gewissen⸗ hafter verwaltete, und wo die Rechtssachen mit gröͤßerer Sorg⸗ falt und Aufmerksamkeit gepruͤft wuͤrden. Der Staats⸗Ruͤth wendet die Gesetze nach ihrer ganzen Strenge, vielleicht zu⸗ wellen nach ihrer Ungerechtigkeit an, aber er erfüllt dabei bloß was die Pflicht von ihm erheischt, und Niemand kann ihm daraus einen Vorwurf machen.“ Nachdem der Graf
aëtan von la Rochefoucauld sich über den Gegen⸗ stand in derselben Art, wie bereits Tages zuvor, geäußert hatte, fuͤgte er hinzu, wie es ihm Anfangs nicht parlamen⸗ tarisch geschienen habe, die verschiedenen Partheien, die von dem Staats⸗Rath verkuͤrzt worden waͤren, nahmhaft zu ma⸗ chen; da ihm indessen der Baron Cuvier vorgeworfen, daß er keine Facta bezeichnet habe, so sehe er, in dem Interesse des Publikums, sich jetzt dazu gezwungen. Unter mehreren Beispielen fuͤhrte er hierauf das des Herrn Villemain und das des Herrn Cuvier selbst an, und blieb bei der Behaup⸗ tung, daß, da die Existenz des Staats⸗Raths nicht in Ge⸗ mäͤßheit der Gesetze bestehe, dessen Entscheidungen schwan⸗ kend und ungewiß waͤren, dem Privatmanne oftmals zum großen Nachtheile gereichten, und die verfassun smäßige Ordnung beeintraͤchtigten. Der Minister des Innern außerte, daß, als vor einiger Zeit Hr. v. la Rochefoucauld Antraͤge zur Verbesserung der Organisation des Staats Raths gemacht habe, die Regierung, welche nicht nur jedem nüͤtzlichen Vorschlage mit Vergnuͤgen die Haͤnde biete, sondern selbst auf die Mittel sinne ersprießliche Reformen zu machen, kei⸗ nen Augenblick Anstand genommen habe, zu erklären, daß einige von dessen Antraͤgen ihr allerdings der Beachtung werch schienen; um so mehr müsse er sic daher wundern, daß Hr. v. la Rochefoucauld setzt ploͤtzlich den eingeschlage⸗ nen Weg vexlassen habe und gleichsam mit einer Anklage⸗Aete gegen den Staatsrath hervorgetreten sey; was die von dem⸗ selben angefuͤhrte Absetzung der Staatsraͤthe und Requôten⸗ meister betreffe, so lasse sich daraus nichts weiter folgern, als was bereirs jedermann wisse, daß nämlich die Mitglieder des Staatsraths nicht unabsetzbar seyen. „Man hat aber,“ fuͤgte der Redner hinzu, „behauptet, daß Maͤnner, welche die ehrenvollsten Namen füͤhren, Opfer willkuͤhrlicher Absez⸗ zungen gewesen sind; mit Vergunuügen sehe ich, daß einer die⸗ ser Maͤnner (der Baron Cuvier) als Staatsrath wieder in dieser Versammlung sitzt; was den Andern betrifft, so kann. ich mit Bestimmtheit erklären, daß er selbst, wenn er zuge⸗ gen waͤre, diejenigen Luͤgen strafen wuͤrde, welche en, daß man ihn seine Absetzung noch jetzt fühlen lasse. Dies ist keinesweges der Fall, und es ist lediglich seine Schuld, wenn er noch nicht wieder in der Stellung ist, wie man solche fuͤr ihn zu wünschen scheint.“ Hr. v. Formont, wel⸗ cher selbst Staatsrath ist, erklarte, daß ihn dieser Umstand nicht vermöͤgen koͤnne, zu schweigen, wenn eine Behoͤrde so seltsam verkannt werde, als solches hinsichtlich derjenigen, zu welcher er gehoͤre, der Fall sei; uͤbrigens widersetzte er sich nicht der von der Commission in Antrag gebrachten Ersparniß. Hr. v. Cormenin, gleichfalls Mitglied des Staats⸗Rarhe, dr. gnüͤgte sich von den Befugnissen desselben zu sprechen, na⸗ mentlich war er, den Ansichten des Hrn. Dupin zuwider der Meinung, daß zur Entscheidung in Appellations⸗Sachen bei Mißbraͤuchen der geistlichen Befugnisse kein Gerichts⸗ hof so gute Dienste leisten koͤnne,
une, als der Staats⸗Rath; es — meinte er, unpassend sein, einen Bischof von selnen nterge
veari A Gerichte er zu lassen; ja, er ginge
G 8 3