1828 / 182 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

8 leistet habe; nichts desto weniger glaubte er,

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Hn.

poch weiter und behanptete daß z. B. die Weigerung der

Beerdigung oder Ertheilung der Sacramente ein Gewissens⸗ Fall waͤre und als soicher gar nicht vor die Civil⸗Tribunale

gehoͤre, sondern daß der betreffende Priester dafuͤr nur Gott

oder seinen geistlichen Vorgesetzten verantwortlich waͤre.

Der Reduer widerlegte hierauf die von Hru. v. la Roche⸗

foucauld aufgestellten Ansichten und meinte, daß der Staats⸗ Rath zu allen Zeiten der Regierung wesentliche Dienste ge⸗ daß sich Ersparnisse dabei machen ließen. 25 Staatsraͤthe im auberordentlichen Dienste und 30 Requétenmeister hielt er zur Bestreitung der ein⸗ gehenden Sachen fuͤr voͤllig hinreichend und stimmte sonach fuͤr den Antrag der Commission.

tere, welchem man Anfangs das Wort streitig machen

wollte, erklaͤrte, daß er dasselde bloß verlangt habe, um, nach

denen man als solchen kein durchaus unparthelisches Urtheil zum duͤrfe, deren Behauptungen nicht unbeantwortet zu lassen. Der Redner untersuchte hier⸗ auf die Befugnisse des Staats Raths nicht sowohl als ad⸗ ministrative, als vielmehr als richterliche Behoͤrde; in erste⸗ rer Bezlehung ließ er ihr alle Gerechtigkeit widerfahren, in letzterer aber, meinte er, daß er nicht umhin koͤnne, sich gegen dieselbe auszusprechen, einmal, weil die Staatsraͤthe gehsaag⸗ und absetzbare Richter seyen, und zweitens, weil

zweien Staatsraͤthen,

gie bei verschlossenen Thuͤren erkennen, Frankreich aber die

Oeffentlichkeit liebe. „So sehr ich auch,“ schloß der Red⸗ ner, „den Ansichten des Hrn. von Cormenin Gerechtigkeit widerfahren lasse, so kann ich seiner Meinung, daß es un⸗ zulaͤßig sey, die Appellationen bei Mißbraͤuchen der geistlichen Gewalt an die Koͤniglichen Gerichtshöfe zu verweisen, doch nicht beipflichten. Von Dogmen und geistlicher Disciplin kann hier gar keine Rede seyn; diese gehen so wenig die Gerichtshöͤfe als den Staats⸗Rath an; es handelt sich nur um die Ausfuͤhrung der Gesetze, und ich sehe nicht ein, warum man die Koͤniglichen Gerichtshöͤfe nicht beauftragen will, daruͤber zu wachen. Das Prozessiren, jedoch oͤffentlich und nicht bei verschlossenen rantieen des Volkes, und es ist ganz unpassend, wenn man zuweilen behauptet, daß die Advocaten Privilegien fuͤr sich verlangen; 8 wollen bloß die Freiheit genießen, alle ihre Kräͤfte zur Wahrnehe der Interessen ihrer Mitbuͤrger aufzubieten, zu deren Wertheidigung auf Tod und Leben sie sich bestimmt haben. Nachdem noch Hr. Bourdeau und der Marquis v. Chauvelin sich uͤber den Gegenstand hatten vernehmen lassen, bestieg der Finanz⸗Minister die Redner⸗ buͤhne, um sich der von der Commission in Antrag gebrachten Re⸗ duction zu widersetzen; die Ausgaben des Staats⸗Raths, aͤußerte er, beliefen sich eigentlich auf 719,500 Fr., die Regierung habe sie bereits um 100,000 Fr. herabgesetzt; wollte man nun nech 119,500 Fr. in Abzus bringen, so wuͤrden die Arbeiten des Staats⸗Raths, die ohnehin in diesem Augenblicke durch die Emigranten⸗Entschädigungs⸗Angelegenheit sehr bedeutend waoͤ⸗ ren, dadurch nothwendig gestört werden. Nichts desto we⸗ niger wurde, nachdem noch der General Sebastiani die Nothwendigkeit die möglichsten Ersparnisse zu machen, bewie⸗ sen hattte, das Amendement der Commission angenom⸗ men, und sonach die Ausgabe fuͤr den Staats⸗Rath von 619,500 Fr. auf 500,000 Fr. herabgesetzt. Nur ein kleiner Theil der Versammlung stimmte fuͤr die Minister. Am Schlusse der Sitzung wurden nach einer unerheblichen Dis⸗ cussion noch folgende 8 Artikel der UIlten Section angenom⸗ men, nämlich:

Kap. 1. Cassationcho . 1,006,800 Fr. 2. Känigliche Gerichtshöfe 4,455,775 Eeee]; 223,200 4. Tribunäle 1ster Instanz. 5,541,110 5. Handelsgerichte... 174,300 ⸗* 6 olizeigerichte .... 62,400 22 riedensgerichte .. . . . 3,100,535 * . 79 Hensgomen I 398,000 Die Gesammt⸗Ausgaben fuüͤr die ver⸗ schiedenen Gerichtshöfe und Tribunaͤle belaufen sich sonach auf .. . .. . . . 14,962,120 Fr.

Die IVte Section, worin für Gerichtskosten in Crimi⸗ nal⸗, zuchtpolizeilichen und desecen poltzeilichen Sachen 3,400,900 Fr. ausgeworfen werden, wurde ohne Weiteres angenommen und die Sitzung gegen 6 Uhr aufgehoben. Am folgenden Tage wollte die Kammer sich mit dem Budget des Ministeriums der auswaͤrtigen Angelegenheiten beschäftigen.

Paris, 5. Juli. Aus Nantes meldet man, daß die Herzogin von Berry am isten d. M. diese Stadt verlassen hat, um sich nach der Vendée zu begeben.

Vor einigen Tagen geruhten Se. K. H.

Hr. Dupin der Ael⸗

Thuͤren, ist eine der ersten Ga⸗

Maler Hrn. Delaval fuͤr das große Gemälde der. Eidesleistung Karls X. in Rheims zu sitzen, welches jener Kuͤnstler fuͤr die Deputirten Kammer malt. Diese bedeutende historische Composition, an welcher Herr Delaval seit 2 Jahren arbei⸗ tet, erregt sowohl durch die Wichtigkeit des Gegenstandes, den sie darstellt, als durch die außerordentliche Sorgfalt, mit der die Portraits aller ausgezeichneten Zeugen der Feierlich⸗ keit gemalt sind, hohes Interesse.

Vorgestern hat der Paͤpstliche Nuntius, Msgr. Lam⸗ bruschini, ein großes diplomatisches Diner gegeben.

Der Graf von la Ferronnays ist seit einigen Tagen be⸗

zutend unpaͤßlich. K

In der letzten Soirée des Ministers des Innern be⸗ merkte man unter andern auch die Herren B. Constant und Labbey de Pompieères. Die Gazette de France heht diese angebliche Hinneigung zur liberalen Parthei besonders her⸗ vor und kann ihren Verdruß daruͤber nicht verbergen.

Die mit der Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes wegen der Dotation der kleinen Seminarien beauftragte Commission har Herrn Bérenger zu ihrem Berichterstatter gewählt.

Der Constitutionnel und die Gazette de France geben eine namentliche Liste der saäͤmmtlichen Pairs, welche aus dem im Budget enthaltenen Fonds von 2 Millionen Franken Pensionen beziehen. Es sind deren 146, wovon die meisten eine Pension von 12,000 Fr. genießen; dieser Betrag ist der hoͤchste, dagegen beziehen elnige Pairs nur resp. 6000, 8000 und 10,000 Fr.

Ein Prozeß, erzaͤhlen das Journal des Débats und das Journal du Commerce, der in diesem Augenblick vor dem Zuchtpolizei⸗Gerichte zu Colmar beginnt, wirft ein neues Licht auf die von der Gesellschaft Jesu angewandten Kunst⸗ Feifh/ um reiche Erbschaften an sich zu ziehen. Folgendes st in Kurzem der Ursprung dieses merkwuͤrdigen Rechtshan⸗ dels: Ein Domherr, Namens Beck, heimlicher Jesuit, ver⸗ machte sein ganzes Vermoͤgen einem gewissen Schneider. Die Blutsverwandten des Verstorbenen, uͤberzeugt, daß der Erbege⸗ heime Instructionen erhalten, und nur seinen Namen für die Je⸗ suiten hergegeben habe, griffen das Testament an, und über⸗ reichten bei dem Verhoͤt ein Actenstuͤck, das in den Lettres provinciales zu stehen verdiente. Es scheint, daß Beck eut⸗ schieden war, die Kirche zur Erbin zu machen, aber noch zwischen dem Seminar seiner Diszese und der Gesellschaft Jesu schwankte. Er theilte seine Bedenklichkeiten dem ter Grivel, Provinzial der Jesuiten in Frankreich, mit, erhielt von Montrouge auf seine Fragen Antworten, die ihn zuletzt bewogen, sein Vermoͤgen der Gesellschaft zu verma⸗ chen. Die obigen beiden Bläͤtter enthalten ausführlich so⸗ wohl diese Fragen als die darauf ertheilten Antworten, welche in der That merkwuͤrdig genug sind.

Briefe aus Alexandrien vom 27. Mat, welche man in Marseille erhalten hat, bestätigen die Nachricht von der mi⸗ litairischen Blokade des Hafens jener Stadt, sprechen aber nicht von dem angeblichen Embargo, welches der Pascha auf Falen- demselben befindlichen fremnden Schiffe gelegt haben ollte.

Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Vethandlungen. Das Oberhaus verwandelte sich am 4. Juli in einen Ausschuß wegen der kleinen Noten. Der Berscht des Comites ward darauf dem Hause ohne Amendments mitgetheilt.

Im Unterhause ward festgesetzt, der Bericht des Ausschusses üͤber die Blll wegen des Wild⸗Verkaufs sollte am Montage vorgetragen werden. Sir J. Mackin⸗ tosh reichte eine Petition von 105 Medizinern und Stu⸗ denten der Anatomie ein, welche sich wegen der Beschrän⸗ kungen der Anatomie⸗Gesetze genoͤthigt sahen, zu Paris zu und das Haus .2 jene Restrictionen aufzu⸗

eben. Diese Bittschrift wurde an den Ausschuß uüͤberwie⸗ sen. Demnaͤchst reichte Sir J. Mackintosh eine Pe⸗ tition von einem gewissen James Shilliro ein, welcher um Wieder⸗Erstattung der schweren Verluste bat, die ihm so⸗ wohl, als vielen andern Britischen Kaufleuten, im Jahre

1807 durch die Dänische Reglerung zugefügt worden seyen.

n Folge des Bombardements von Kopenha en hatte nam⸗ sich der Koͤnig von Daͤnemark ein Edict erlassen, wonach al⸗ les damals in den Koͤnigreichen Daͤnemark und Norwegen befindliche Eigenthum Britischer Unterthanen confiscirt und alle ihre Forderungen für ungultig erklärt wurden. Alle den Britten schuldige Gelder sollten in die Dänische Schatzkam⸗ mer gellefert werden, und damit die Schuld getilgt seyn. Damals galten 6 Däͤnlsche Papler⸗Thaler 1 DSterl., spaͤter sanken sie aber so tehr, daß 300 Papier⸗Thaler nur 1 Pfunde gleichkamen. Da nun die in die Schatzkammer zur Tilgung Britischer Forderungen gezahlten Gelder noch immer