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Budget des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten. Der Bischof von Beauvais bestieg vorweg, zar Verthei⸗ digung desselben, die Rednerbuͤhne. „ ch trete nicht,“ sagte der Minister unter andern, „zur Vertheidigung der Religion auf; diese bedarf keiner Lobrede, da Sie, m. H., dieselbe unfehlbar als das erste Bedürfniß der Gesellschaft, als die Grundlage aller Moral und als das unfehlbarste Mittel be⸗ trachten, den Frieden, die Eintracht und die gute Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten. Ebenso werden Sie aber auch uͤberzeugt seyn, daß es unter den Staats⸗Ausgaben keine heiligere giebt, als diejenige, weiche 30 Millionen Fran⸗ zosen die Ausuͤbung ihrer theuersten Rechte sichert. Mit sol⸗ chen günstigen Gesinnungen eröffnen Sie die Berathungen üͤber das Budget des mir untergebenen Ministeriums. Sie
werden dasselbe mit derjenigen Einstimmigkeit annehmen, die man als eine der Religion
gebrachte Huldigung und als einen Tribut der Erkenntlichkeit für die Dienste, welche die⸗ selbe der Gesellschaft leistet, ansehen darf.“ Der Minister durchlief hierauf die verschiedenen Ausgaben seines M
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— iniste⸗ riums, und vertheidigte namentlich den diesjährigen Mehr⸗
bedarf von 480,000 Fr. Am Schlusse feiner Rede stellte er noch einige Betrachtungen uͤber die geistlichen Corpora⸗
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außerte er, „läßt mehr als
Niemand, 64 dieser Corporationen sich dem
tionen an. womit mehrere
ich dem Eifer, Unterrichte der 2 Es entsteht indessen die Frage, lichen Förmlichkeiten beobachtet worden sind; in dieser Be⸗ ziehung haben die gegenuüͤberstehenden Partheien zuweilen die Gränzen der Klugheit uͤberschritten. Am Besten ist es, wenn man darauf durch Thatsachen antwortet. Im Jahre 1790 wurden alle Kloster⸗Gemeinden aufgeloͤsit; als inzwischen im Jahre 1807 das damalige Haupt der Regierung das Beduͤrfniß er⸗ kannte, jene Institutionen aufs Neue in's Leben iu rufen, wurden 2214 derselben wieder hergestellt, welche 7 Jahre spaͤter in den Bourbons neue Beschuͤtzer fanden; man muß indessen gestehen, daß damals die Verwaltung die Graͤnzen einer weisen Maͤßigung nicht überschritt, und daß sie sich strenge in die Gesche fuͤgte. Was die weiblichen Kloster⸗
Gemeinden anbetrifft, so wurde im Jahre 1825, als man
Jahren, schaften, die sich der Erziehung der Jug
1“
Art anerkannt, ihnen auch nie
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wir bemerken,
hüͤlfe zuerkannt haben.
ob dieselben gesetzlich waͤren oder nicht, bestimmt, daß es zu ihrer Stiftung einer Koͤniglichen Verordnung beduͤrfen sollte. Uebrigens hat sich die Zahl der durch Kaiserliche Decrete errichteten welblichen Corpora⸗ tionen von 1802 bis 1814 d. h. in 12 belaufen, während sie von 1814 bis 1828, naͤmlich in 14 nur 478 betrug. Hinsichtlich der geistlichen Bruͤder⸗ end widmen, muͤssen daß dieselden von den Kammern gleichsam anerkannt worden sind, da diese ihnen alljahrlich eine Bei⸗
damals die Frage aufwarf,
Jugend widmen, Gerechtigkeit widerfahren. ob hinsichtlich ihrer die gesetz
Jahren auf 1523 be⸗
Befinden sich darunter welche, deren so hat mein Vorgänger sie in keiner eine Unterstuͤtzung angedeihen jassen. Ich habe bei dem Ministerium kein⸗ Spur von einer Verbindung zwischen ihm und den Chefs jener Anstalten ge⸗ funden; die Verwaltung hat daher ihre Existenz nicht ge⸗
kannt, und kann für ihre Handlungen nicht einstehen. Es
Existenz gesetzwidrig ist,
duͤrfte hier am vh..n seyn, sich üͤber die verschieden⸗ artigen Besorgni lassen, welche seit ciniger Zeit üͤber
ddie Französische Geistlichkeit geäͤußert worden sind. Offenbar
list man dabdet 1 . I e Mirtel dieser gefährlichen Stimmung der Gemüther cine
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gend.
v die Gesehe halte. Niemand wird zw Millle sey, Acte der Gerechtigkeit durch Ihre Maͤßigung in de
nisteriums
vertheribig
wuürdigen wisse und abhold sey. Die
von allen Seiten zu weit g Das ein⸗ Richtung zu geben, ist, daß man ch genau und strenge an daß dies unser fester Sie, m. H., uns bet diesem n˖ Ber et des geistlichen Mi⸗ beistehen wer⸗ der Meinung, daß die Religion kein Ge⸗ ieser Tribune herab verhandelt
andere
und wir hoffen, daß uͤber das
den; denn ich genstand sey, welcher von d
1] 8 sters Pflicht einzig und allein darin bestehe, aufzuklären, zu
trösten und zu helfen. Wie könnte sie jemals vergessen, daß der Grund⸗Vertrag von dem wir regiert werden, der Schutz und Schirm aller ist? Wir glauben daher, daß ihr
driugendstes Interesse erheische, sich auf jenen Vertrag zu
stuͤtzen. Sie wird den eiteln und ertraͤumten Besorguissen,
welche unvorsichtige Freunde zu verbreiten suchen, kein Ge⸗
hoͤr geben, und dem schuͤtzenden Scepter des allerchristlichsten
Koͤnigs, so wie dem einstimmigen und aufgeklärten Votum beider Kammern, welche in ihrer Liebe, zugleich die Religion, den Koͤnig und das Vaterland vereinigen, mit Vertrauen entgegenkommen“ Herr Dupin der Aeltere aäͤußerte, daß er die Berathungen uͤber das Budget des Ministerklums der geistlichen Angelegenheiten nicht ungebuͤhrlich in die Laͤnge ziehen, sondern nur eintge ganz friedfertige Ansichten daruͤber aufstellen wolle. „Leute,“ begann derselbe, „die Alles zu verein⸗ fachen wuͤnschen, haben mit Verdruß ein eigenes Ministerium der geistlichen Angelegenheiten sich bilden sehen; sie haben besonders dedauert, daß, indem dieses Ministerium aufhöͤrte, sich uͤber alle Religions⸗Partheien zu erstrecken, es zugleich auch aufhörte, einem Laten anvertraut zu seyn. Es ist eine Thatsache, meine Herren, daß in einer, dem Concordate naͤheren Zeit, die Auf⸗ sicht über den Cultus bald mit dem Ministerium des Innern ver⸗ einigt, bald der Leitung eines ganz weltlichen Ministers unter⸗ geben wurde. Seit der Restauration haben aber unsere Koͤnige es angemessen gefunden, einem Bischof die geistlichen Angelegenheiten zu uͤbertragen, und damit zugleich den öͤffent⸗ lichen Unterricht zu verbinden. Diese Einrichtung ist noch
sehr neu, denn sie datirt sich erst vom Jahre 1824 her. Die Erfahrung allein kann uns lehren, was wir von der Festigkeit eines Prälaten zu erwarten haben, der ein guter Franzose und treuer Unterthan ist, und der, indem er Gott giebt, was Goites ist, auch dem Kaiser zu bewahren weiß, was des Kaisers ist. Unstreitig ist die Trennung des öͤffentlichen Unterrichts von den geistlichen Augelegenheiten eine Verbes⸗ serung; ihre Vereinigung verursachte fortwährend Klagemn und gab der Geistlichkeit Gelegenheit, ihre Intoleranz zu zeigen. Der öffentliche Unterricht erstreckt sich nicht nur uͤber die Individuen eines Cultus; er betrifft die Erziehung all er Buͤrger. Das Budget der katholischen lchkeit beträͤgt an 40) Millionen, noͤmlich 33,675,000 Fr. fast ganz fuüͤr die Besoldung des Personals bestimmt sind, und 5,700,000 Fr. fuͤr die geistlichen Pensionen. In der That, es ist seit 1801 sehr gestiegen, denn damals betrug es nur 12 Millionen, und auch 1814 nur 18 Millionen. Seitdem ist es jährlich gewachsen, und selbst in diesem Jahre, wo alle andern Verwaltungszweige Reductionen erleiden, die, so schwach sie auch seyn mögen, dennoch den betreffenden Ministern Schmerzens⸗Seufzer ent⸗ reißen, erhaͤlt das Budget der geistlichen An rlegenheiten einen starken Zuwachs.“ Der Redner gab baeaaf b
— eine Ueber⸗ sicht der Dotattonen, welche seit drei Jahren den eistlichen Anstalten in Frankreich zu Theil geworden sind. Ihnen zu folge habe der katholische Clerus im J. 1825 1,537,444 Fr., im J. 1926 2,416,369 Fr. und im J. 1827 5,587,688 Fr. erhalten. Und doch stelle man die Franzosen noch als emn irreligiöses Volk dar. Jener glänzende Zustand der geist⸗ lichen Angelegenheiten muͤsse ader auch aus dem Gesichtst⸗ punkte der Staats⸗Austagen bet werden, deren gleich⸗ mäßige Vertheilung constituton Princip sci. Von allem Eigenthum, was den Vuͤrgern angehöre, zg jeder durch Erbschaft, Schenkung und Verkauf eintr
Aendauns stert aaben an den Staat bezahlt. Nur die rchen s als unveräußerlich, von dieser Auslage frei. Man habe dager
chon fruͤher diesem Uedelstande ab wollen, und zu diesem Behufe Alle, in deren Hand Eigenthum todt sey (als Klöster, Körperschaften,
ommu Guͤter ꝛc.), verpflichtet, ein Individuum zu ellen, bei I Tode die Abgabe gezahlt werden mußte, wie wenn das Eigen⸗
ehen so unangemessen sey, die mit Bitterkeit zu tadeln, als sie mit Eifer „
Falsch ausgelegte Worte können leicht die wissen, von einem Ende Frankreichs bis andern, beu ruhigen und Störungen in der hervordringen. Auch ist die Sache ja schon durch unsern Grundvertrag, den wir aufrecht zu erhalten geschworen haben, und den man nicht un⸗ gestraft üͤbertreten würde, entschieden. Ich wuͤnsche, daß die Geistlichkeit einsehen lerne, daß mir ihr wahrhaftes Interesse auf⸗
richtig am Herzen liege. Finden sich einige bräuche, so stoßt man 1ö— ese auf Beisplele 1 - ₰ ann Meinung nicht theilen die Geist⸗ lichkeit die Vorthelle des Sr.E nicht zu — sie daher Frankreichs Versassung
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chum wirklich das seinige gewesen wäre. Die⸗ sey sonach eine Art von verantwortlicher Heraueg gewesen, ar nicht ein solcher, dessen Angst und en Herc ratry mit so großer Veredsamkeit chüdert dabe, sondern ein Mann, dessen friedllches und es Leben Gresset vor. trefflich beschrteben haben würde. Wenn man diese Steitk. vertreter todter Hand⸗ wie man sie sonst nannte, nicht
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wieder herstellen wollte, so koönnte man einen Zeitraum von etwa 15 oder 20 DJahren als die Zeit bestim⸗ men, in welcher die Abgabe an den Staat bezahlt werden müßte:
Da Redne sprach sebagca den, Wünsch aus, daß mam auf das Budget von 49 Millionen der kieinen noch üdrizen di armer und alter Priester und Nonnen, welche säͤm
ber 70 alr seven, die ihnen von der den Versamm — felerlich z20 agte Penston en moͤge, und las aus den Bitrschriften derselben einige Stellen vor⸗