1828 / 187 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

EC111.“]

Corverte und einigen anderen Schiffen noch zur rechter Zelt erschienen sey, so habe die Sache eine uͤble Wendung fuͤr die Türken genommen; indem die 1500 Mann, welche bereits gelandet waren, von den Samiern gefangen genommen worden. Die Griechische Corpette ist jedoch bei dieser Affaire so uͤbel zuge⸗ richtet worden, daß sie unterging, die Manschaft derselben wurde aber gerettet. Zu Athen haben Scharmuͤtzel zwischen den Türken und Griechen Statt gefunden. Diese Letz⸗ teren bemächtigten sich der Stadt, wurden aber durch das Feuer der Batterieen der Akropolis gezwungen, selbige wieder zu raͤumen. Die Stadt war jedoch fortwaͤhrend eng eingeschlossen. Aus der Akropolis desertirten taͤglich viele Tuürken in's Griechische Lager, daher sich die Griechische Be⸗ hörde genöͤthigt sah, eine Contumaz zur Aufnahme dieser Ueberläufer zu errichten. Am 7. Juni behab sich der Praͤ⸗ sident von Griechenland in Begleitung des Staats⸗Secretairs Trikupis, des Grafen Viaro Capodistrias und Maurocorda⸗ to’s nach Monastiri, um mit den Bischoͤfen, welche auf Be⸗ fehl des Großherrn von dem Patriarchen nach Griechenland gesendet worden sind, eine Unterredung zu pflegen.“

Dann heißt es noch in mehrgedachtem Blatte: „Aus offiziellen Actenstuͤcken, ersieht man, daß zu Modon das Pest⸗Uebel bedeutende Verheerungen anrichtete, und durch den Mangel an Lebensmitteln, der durch die enge Blokade dieser Festung nothwendig eintreten muß, mehr und mehr um sich greifen dürfte. Man hat erfahren, daß sich Ge⸗ neral Church, nachdem seine Versuche gegen Anatolico und Messolongi mißlungen waren, nach Dragomestre zuruͤckgezo⸗ ten habe.“ 8 olgendes sind die obenerwähnten Actenstuͤcke:

„Griechischer Staat. Der Praͤsident von Griechenland. Da die Griechische Reglerung, in der Absicht, Attika und die Akropolis von Athen aus den Haͤnden der Feinde, in deren Beeee sich besinden, zu befrelen, seit einiger Zeit zu die⸗ sem Behufe ein Lager errichtet hat; da jedoch die Landmacht diesen Zweck der Regierung nicht erreichen kann, so lange besagte Feinde von der Seeseite mit Lebensmitteln und an⸗ dern Beduürfnissen versehen werden koͤnnen; und da zu die⸗ sem Ende die dermalige Blokade der Kuͤsten von Attika nicht nicht hinreichend ist, so wird verordnet: 1) Außer der Blo⸗ kade der Küsten von Attika werden der ganze Umkreis von Euböa (Negro⸗Ponte) und der Golf von Volo in Blokade⸗ stand erklaͤrt. 2) Eine Schiffs⸗Division, welche aus so vie⸗ len Schiffen, 2 diesem Behufe erforderlich sind, bestehen wird, soll diese Vlokade bewerkstelligen. 3) Gedachte Di⸗ vision wird alle Schiffe unter feindlicher Flagge, es seyen Kriegs⸗ oder Handels⸗Fahrzeuge, angreifen, und keinem Fahrzeuge unter neutraler Handels⸗Flagge die Verletzun der Blokade gestatten. 4) Sie wird alle neutralen Schiffe anhalten, welche nach den blockirten Kuͤsten bestimmt seyn duͤrsten, um Lebensmittel oder irgend eine Art von Kriegs⸗Contrebande oder feindliches Eigenthum dahin zu bringen, und selbe nach dem Sitz der Reglerung schicken, um alldort vor einem eigens zu diesem Zwecke errichteten Prisen⸗ gerichte zur Untersuchung gezogen zu werden, wobei jedoch der Capitain und die Mannschaft des angehaltenen Schiffes, weder dei der Anhaltung noch waͤhrend der ganzen Fahrt nach dem Sitz der Regierung im geringsten behelligt werden duͤrfen. 5) Alle Schiffe unter neutraler Flagge, welche in den ersten zehn Tagen, von heute an gerechnet, von der Blocka sion betroffen werden, sollen bloß an der wei⸗ teren Fortsetzung ihrer Fahrt gehindert, und wenn sie der Weisung und juruͤckkehren, in Freiheit gelassen werden. ach besagter Frist sollen sie in Gemaäͤßheit des vorstehenden Paragraphs angehalten, und dem competenten Gerichte zugeschickt werden. 6) Es ist besagter Schiffs, Di⸗ vision nicht erlaubt, diejenigen neutralen Schiffe welche uͤber 20 Miglien von den Kuüsten in 2 —8— von Euboöͤa —2 2. 2

ategorie begriffnen neutra zuͤrfen nicht i

kemebsel Wese von gedachte Schhe Dioison bebeilanrmanf den, sondern sollen im Fall der Noth von derselben beschuͤtzt

Nordosten und

und ihnen Beistand gegen die Seeraͤuber geleister werden, zu deren Verfolgung alle Capitaine im öͤffentlichen Dienste chtet, und gehalten sind, selbe allenthalben,

wo sie

und ezerung zu senden. von

treffen, zu zerstoͤren, oder wo moöͤgli unter sicheret Escorte nach dem 1 88— Poros, den 31. Mal 1828. Der

Pr d: J. A. Capodistrias. D

2* Sp. Trikupis. 6. Griechischer Staat. General⸗Staats⸗Secretariat. Das

zu Modon ausg e Pestübel, welches ungluͤcklicher

Besse sich neuerlich noch in einigen vom Feinde befreiten gezeigt hat, greift immer mehr in ge⸗

dachtem Modon um sich, und grassirt unter

den feindlichen Berichten zu⸗ 20 bis 30 In⸗ Die Groͤße der Ge⸗

Truppen. Den der Regierung zugekommenen folge, wurden bis zum 22. d. M. tagtaͤglich dividuen von dieser Seuche hingerafft. fahr zwang den Ibrahim Pascha, sich auf ein in dem Ha⸗ fen liegendes Schiff zu begeben. Der General⸗Secretaͤr theilt diese schmerzliche Nachricht dem Staat durch gegen⸗ waͤrtiges Circular mit, und wiederholt auf Befehl Sr. Er⸗ cellen; des Praͤsidenten allen untergeordneten Obrigkeiten und Behoͤrden die Weisung, alle ihre Aufmerksamkeit dahin zu richten, daß die Sanitaͤts, Maaßregeln, welche die Gefahr der Verbreitung des Pestuͤbels erheischt, streng in Ausuͤbung gebracht werden; daß alle Verbindungen zwischen den gesun⸗ den und den angesteckten Orten abgeschnitten, und jede Ver⸗ letzung gedachter Sanitaͤts⸗Maaßregeln streng geahndet werde. oros, den 30. Mai 1828. Der Staats⸗Secretär Sp.

Trikupis. I Der Courrier de Smyrne enthält im neuesten Blatte

(vom 14. Juni) Folgendes:

Das Russische Geschwader hat seit seiner Ankunft im Archipel bei mehreren Gelegenheiten eine Maͤßigung gezeigt, die durch die thaͤtige Rolle, welche dasselbe zu spielen hatte, noch verdienstlicher wird. Der Befehlshaber desselben, Graf Heyden, giebt in diesem Augenblick einen neuen Beweis da⸗ von. In Folge der mit dem Admiral de Rigny gehabten Conferenzen hat er die Versicherung gegeben, daß er Smorna so lange als neutralen Punkt betrachten und ihm alle Vor⸗ theile dieser Stellung zu genießen vergoͤnnen wuͤrde, als Englische und Franzoͤsische Schiffe auf dieser Rhede blieben, und die Unterthanen der Rußland befreundeten Maͤchte dort respectirt wuͤrden. Admiral Heyden hat in dieser Beziehung an den Niederlaͤndischen General⸗Consul, Herrn Jacob van Lennep, einen Brief gerichtet, von welchem uns Letzterer fol⸗ genden Auszug mitgetheilt hat:

Poros, 24. Mai (5. Juni). Wie ich vernehme, be⸗ fuͤrchtet der Pascha von Smyrna, daß die unter meinem Befehl stehenden nn seine Residenz unter fremder Flagge beunruhigen koͤnnten. Ich beeile mich, mein Ihnen zu versichern, daß mein erhabener Herr die Uebel des Krieges nicht ausdehnen noch gestatten will, daß man den friedlichen Bewohnern der Ottomanischen Staͤdte und Döͤr⸗ fer ein Leid zufuͤge: daß ferner Se. Maj. den Handel der Neutralen nicht zu hemmen wuͤnscht, in soweit nicht die durch den Tractat anerkannten Blokaden sich dem widersez⸗ be⸗ und daß also der genannte Pascha von einem solchen Besuche der meinem Befehl uͤbergebenen Kriegsschiffe nichts zu befuͤrchten hat. Was sollten wir auch dort thun 7 Bren⸗ nen und pluͤndern und die Fraͤnklsche Bevoͤlkerung Smyr⸗ na's in Gefahr bringen, ohne Zweck und reellen Vortheil fuͤr unsere und unserer Alllirten Sache? Ich bitte und au⸗ thorisire Sie daher, mein Herr Consul, Jedermann in die⸗ ser Beziehung zu beruhigen.

1 . 8— 2 Amerika. 4

Die Ratificationen der Handels und Schiffahrts⸗Con⸗ vention zwischen der Seere der ⁸— 22 und den Hanseatischen Freistädten Lüͤbeck, Bremen und Ham⸗ burg wurden am 4. Juni zu Washington zwischen dem Ame⸗ cikanischen Staats⸗Secretair, Hrn. Clay, und Hrn. Rumpf, dem bevollmaͤchtigten Minister der Hansee⸗Städte ausgewechselt.

Laut Nachrichten aus Quebeck und Montreal war das Land hinsichtlich der Erndte noch sehr zuruüͤck.

Folgendes ist die (bereits erwähnte) zu Buenos⸗Ayres publicirte Ankuͤndigung des Reglerungs⸗Secretalrs:

Buenos Ayres, 17. Maͤrz.

„Der unterzeichnete Regierungs⸗Secretair hat das Ver⸗ gnuͤgen auf Befehl des Kriegs⸗Departements der Regierung der Orientalischen Provinz anzukündigen, daß uns vermittels der Gesandtschaft Sr. Britischen Majestät Friedens⸗Vor⸗ schlaͤge zugekommen sind, deren Grundlage die Unabhangig⸗ keit der Banda Orlental und die Umformung derselben zu einem neuen Staate seyn soll. Das Kriegs⸗Departement bat in diesem Falle seine Wuͤnsche fuͤr das Gluͤck jenes schöͤ⸗ nen Landes erfuͤllt und nach Empfang jener Nachricht, nicht Anstand genommen, die erwaähnte Grundlage anzuerkennen, und somit alle Interessen zu versoͤhnen. Der Unterzeichnete wuͤnscht im Namen seiner Regierung Sr. Excellenz dem Statthalter, an welchen dies Schreiben gerichtet ist, w des genannten Umstandes Gluͤck. Der Wunsch see *n realisirt werden, weil er die befriedigende Aussicht darbietet, daß auf diese Weise das Gluüͤck jener Provinz ge⸗ sichert werden wird. Die Regierung ermahnt Sie 8 8 Erhaltung der inneren Ordnung der Provinz wie bisher