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dden sei. Es sey der Post uumoͤglich (2), die Spur der ihr an⸗ vertrauten Briefe zu verfolgen. Wenn ein solcher Brief am Orte seiner Bestimmung ankomme, werde er nicht im⸗ mer dem Empfänger selbst, sondern oftmals einem Portier oder Bedienten eingehaͤndigt, füͤr dessen Treue die Post nicht einstehen koͤnne. Uebrigens kaͤmen dergleichen Beschwerden hoͤchst selten vor, und er mache sich anheischig, gegen einen Fall, wo die Schuld einen seiner Beamten treffe, deren zzehn andere anzufuͤhren, wo der Unterschleif durch Leute, die der Post vöͤllig fremd waren, begangen worden sey. Herr v. Formon vertheidigte das Postwesen, und fuͤhrte, zum Beweise, daß die gegen dasselbe erhobenen Beschwerden pooeftmals ungerecht waären, einen ihn selbst betroffenen Fall aan, wo er einen ihm durch die Post zugefertigten Brief mit 8 Wechseln, nachdem er lange Zeit danach vergeblich geforscht, endlich in einem Packete nut Druckschriften des Staats⸗ Raths, wohin der Portier ihn aus Versehen gesteckt hatte, gefunden habe. (Großes Gelächter. Eine Stimme: Dies eweag, daß Sie sich eben nicht beeilt haben, jene Druck⸗ schriften zu lesen.) „Was ist,“ fragte der Redner, „die ge⸗ heime Ursache aller dieser Beschuldigungen gegen die Post⸗ Verwaltung? Ich kann mich nicht des Gedankens erwehren, daß hier nicht einige Persönlichkeiten gegen den Chef dersel⸗
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so ist nicht die Post⸗Verwaltung, sondern der Kaufmann, der die bhehei einem unbekannten Inhaber ausgezahlt hat, dem DBrief⸗Absender verantwortlich.“ Herr Benj. Constant fand es sonderbar, daß, nachdem dem Handelsstande aus der schlechten Verwaltung des Postwesens schon so mancher — erwachsen sey, man der Kammer auch nicht die mindeste Hoff⸗ nung zu einer Verbesserung derselben mache, obgleich die Klagen sich taͤglich erneuerten. Als der Redner bei dieser letzteren Aeußerung unterbrochen wurde, fuͤgte er hinzu „Sie werden etwa doc nicht glauben, daß der Kaufmann in Or⸗ leans einen Brief mit einer bedeutenden Geldsumme absicht⸗ lich hat verlieren lassen, um das Vergnuͤgen zu haben, eine Bitttschrift zu uͤberreichen? (Geläͤchter.) Die Post⸗Verwaltung verdient die Klagen, die von allen Seiten wider sie erhoben werden. Ich muß die Kammer um Verzeihung bitten, wenn ich mich mit mehr Lebhaftigkeit ausdruͤcke, als ich gewoöͤhnlich u thun pflege, indessen will ich mich mäßigen, so viel ich kann. Wenn ich sehe, daß die Beschwerden unserer Kauf⸗ 8 leute mit Verachtung zuruckgewiesen werden, so kann ich mich eines Ausbruchs von Unwillen nicht erweh⸗ ren, und muß es hoͤchst seltsam finden, daß man uns Vertrauen zu einer Verwaltung zumuthet, welche das Brief⸗Geheimniß verletzt und sich zur Verbreitung von Schmaͤhschriften hergegeben hat. (Herr von Laboulaye unnd andere Stimmen zur Rechten: die Ihrigen! Ja, ja die JIhrigen ¹) Ich glaube nicht, daß Herr von Laboulaye uͤber die Worte nachgedacht hat, die er so eben an mich richtet. Niemand kann behaupten, daß ich Libelle verschickt habe, und wenn Jemand dieser Meinung ist, so mag er es mir an⸗ dderswo, als auf der Tribune sagen.“ Diese Erklärung er⸗ reegte eine große Bewegung in der Versammlung, und eine Stimme zur Linken verlangte, daß Herr von Laboulaye zur Drdnung verwiesen werde. Als Herr B. Constant bald dearauf die Rednerbuͤhne verließ, ging Herr von Laboulaye quer durch den Saal auf ihn zu, und schien seine Ueberei⸗ 8* 8
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8 8— lung durch eine Entschuldigung wieder gut zu machen. Der Fiznanz⸗Minister aͤußerte hierauf, daß die Verwaltung lsich die Beaufsichtigung des Postwesens möglichst angelegen seeyn lasse; man solle endlich aufhören von einem sogenann⸗ ten schwarzen Cabinette zu reden, da er schon fruͤher erklärt habe, und diese Erklärung jetzt wiederhole, daß es ein solches Cabinet nicht gebe. (Mehrere Stimmen: Sagen Sie doch, nicht mehr gebe!) „Es existirt nicht“, wieder⸗ holte der Minister, „und mithin kann ein Unterschleif iin demselben nicht vorgegangen seyn. Es wird stets schwer bleiben, zu ermitteln, ob ein solcher Unterschleif
von Seiten der — oder aber des Dieners, der * einen Brief zur gegeben oder von der Post erhalten hat, begangen worden ist; ein leichtes Mittel, der Unter⸗ n schlagung vorzubeugen, ist, wenn man die Briefe chargirt und das doppelte Porto dafür erlegt. Von solchen chargir,⸗ ten Briefen sind seit 10 n kaum 10 verloren gegangen. Wenn daher einzelne che statt finden, so muß man sie nicht übertreiben, und dadurch das Vertrauen des Publi⸗ kums zu der — schwaͤchen. Dies ist die wahre LKLage der Sache, die ich Ihnen mit aller Aufrichtigkeit, deren lich faͤhig bin, dargestellt habe. Nachdem noch Hr. Neaut not de Pampelune, in seiner Eigenschaft als General⸗ Pprocurator, erklaͤrt hatte
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zur Anstellung einer gerichtlichen Untersuchung angezeigt wor⸗
den im Spiele seyn sollten. Die vorliegende Bittschrift anlangend,
daß in Betreff des vorliegenden
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e“] Factums die erforderlichen Maaßregeln getroffen worden seyen, um dem Schuldigen auf die Spur zu kommen, wurde endlich die Eingangs erwaͤhnte Bittschrift, dem Antrage der Commission gemaͤß, dem Finanz⸗Minister zugestellt. — Die Beschwerde zweier Wäͤhler des Departements der Ille und Vilaine, daß man sie an den letztern Wahlen nicht habe Theil nehmen lassen, wurde, nach einer Erklaͤrung des an⸗ wesenden Praͤfekten jenes Departements, Hrn. v. Curzay, dem Minister des Innern uͤberwiesen. — Die Eingabe des Grafen v. Pfaffenhofen und einiger anderen angeblichen Glaͤubiger der Koͤniglichen Familie, aus dem Jahre 1792, wurde, auf die Erklaͤrung des Finanz⸗Ministers, daß der Koͤnig bereits die Niedersetzung einer Commission zur Unter⸗ suchung der Anspruͤche Derer, die sich noch fuͤr seine Gläu⸗ biger ausgeben, angeordnet habe, durch die Tages⸗Ordnung beseitigt. Die Commission hatte auf die Ueberweisung an den Minister⸗Rath angetragen. Die uͤbrigen Petitionen waren ziemlich unerheblich, und es wurde uͤber den groͤßten Theil derselben zur Tages⸗Ordnung geschritten.
Paris, 21. Jul. Dem Journal des Débats zufolge wird der Minister der auswärtigen Angelegenheiten seine Bade⸗Reise schon in diesen Tagen antreten; er begiebt sich nach Karlsbad. 1
Der neue Englische Botschafter, Lord Stuart, ist gestern in aller Fruͤhe hier eingetroffen.
Der General⸗Lieutenant Graf Curial liegt so bedeutend krank danieder, daß man an seinem Aufkommen zweifelt.
Das Journal des Deébats bezeigt seine Freude daruͤber, daß der neue Preßgesetz⸗Entwurf nunmehr auch von der Pairs⸗Kammer angenommen worden ist. „Am Schlusse jeder Sitzung“ sagt dasselbe, „wird die periodische Presse jetzt nicht mehr die uͤble Laune eines in seinen legislativen Berechnungen getaͤuschten Ministers zu befuͤrchten haben; die Censur wird sich nicht mehr uͤber die 3procentigen Renten und das Erstgeburtsrecht an den armen Zeitungen räͤchen, und die Eigenliebe eines mäͤchtigen Mannes, der von der blutigen Geissel der Tribune zerfleicht worden ist, wird sich fuͤr sechsmonatliche Verrechnungen und Beleidigungen nicht 89 durch einen sechsmonatlichen Despotismus zu troͤsten suchen.“
Aus der im Journal des Débats enthaltenen Erwiede⸗ rung auf den Brief des Bischofs von Chartres, Hippolyte Clausel, in welchem derselbe dem Minister des Unterrichts⸗ wesens anzeigt, daß weder er, noch die ihm untergebene Geistlichkeit fuͤr die Ausfuͤhrung der den Elementar⸗Unter⸗ richt betreffenden Verfuͤgungen mitwirken koͤnnen, theilen wir nachstehenden (gestern vorlaͤufig erwaähnten) Auszug mit:
Wir sehen hier, sagt das genannte Blatt, einen Bi⸗ schof, der nicht nur fuͤr seine Person das Beispiel des Un⸗ gehorsams gegen die Koͤnigl. Verordnungen giebt, sondern auch, soweit es bei ihm steht, die Pfarrer und Priester sei⸗ ner Dioͤcese in seine Widersetzlichkeit mit hineinzieht. Wenn die Organisation des Unterrichts in das Ressort der politi⸗ schen Macht faͤllt und die Diener der Religion dabei nur als ein nuͤtzlicher Beistand auftreten koͤnnen, der besonders fuͤr die Reinheit der Lehren Gewähr leistet, welchen Namen sollen wir dann diesem Wid he eines Bischofs gegen die Befehle des Koͤnigs geben? „Die Geistlichen,“ sagt Bergier in seinem theologischen Woͤrterbuche, „haͤngen in Tivilsachen vom Fürsten ab, wie jeder andere Unterthan, und müssen sich jedem Eivil⸗Gesetze unterwerfen, das nicht dem Gesetze Gottes zuwider ist. Sie sind verpflichtet, durch Beisptel und Lehre diese Unterwerfung zu verbreiten.“”“ Die unvermeid⸗ liche Folge des Ungehorsams des Herrn Bischofs wird seyn, daß in seiner Dioͤcese der Elementar⸗Unterricht der geistlichen Aufsicht entbehren wird. Der vom Maire ernannte und vom Rector bestaͤtigte Lehrer wird seine Schule eröffnen, wo⸗ hin alle die Eltern ihre Kinder schicken werden, welche die Erziehung derselben nicht der bischöflichen Hartnäaͤckigkeit zum Opfer bringen wollen. Das unbesoldete Comité wird ent⸗ weder unvollstaͤndig bleiben, oder durch Stellvertreter ver⸗ vollständigt werden, die nicht Diener der Religion sind. Es wird sein Amt ausuͤben, die Aufsicht wird gut, wirksam und religiös seyn, ohne geistlich zu seyn, und wenn dabei, nach den Worten des Hrn. Clausel, ein Verlust fuͤr die — Statt findet, so ist die Schuld davon nur der unklugen gerung des Herrn Bischofs zuzuschreiben.
2 Brief aus Thonon in Savoyen, welchen man im — des Débats und im Courrier f liest, lt
olgendes: Seit einiger Zeit schien die Unruhe, welche in Sa⸗ vogen geherrscht hatte, sich gelegt zu Man sprach von 2 als von dem — der Jes⸗ aus Frankreich, von dem Asyl, das sie in Chambery finden, wo ein Pallast und be⸗ deutende Summen zu ihrer Verfüͤgung gestellt sind, von der