1828 / 201 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Nrr. 1155. vom 14ten d. M., betreffend die

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No. 201.

Berlin, Donnerstag den 31sten Juli.

Amtliche

Kronik des Tages.

Se. Hoheit der General der Infanterie und komman⸗ dirende General des Garde⸗Corps, Herzog Carl von Mecklenburg⸗Strelitz, ist von Neu⸗Strelitz hier ange⸗ kommen.

Das 13te Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthaͤlt: unter 87 Re⸗ 1152. den Freundschafts⸗, Schifffahrts⸗ und Handels⸗Vertrag mit Brasilten. Vom 9. Juli v. J. . und die Allerhöchsten Cabinets⸗Ordres unter Nr. 1153. vom 4ten v. M., die Empfangs⸗Bescheinigung bei Insinuation diesseitiger gerichtlicher Verfuͤ⸗ gungen im Auslande betreffend; Nr. 1154. vom 30sten desselben Monats, uͤber das Ver⸗ fahren bei Competenz⸗Conflikten zwischen den Gerichten und Verwaltungs⸗Behoͤrden und . Aufhebung aller weitern Nachforschungen hinsichtlich der nicht mit dem Vermoͤgenssteuerungs⸗ Stempel bedruckten öͤffentlichen Papiere aller Art; zu⸗

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letzt unter Nr. 1156. die Declaration vom 10ten v. M., 28 die Verlängerung der mit dem Koͤniglich Nie⸗

derländischen Gouvernement unterm 11. Juni 1818 abgeschlossenen Cartel⸗Convention.

. Zugleich wird den resp. Abonnenten bekannt gemacht: daß mit dem 1sten dieses Monats ein neuer Pra⸗ namxsrae eingetreten ist.

Berlin, den 31. Juli 1828. EEEb11—3 F— S Debits⸗Comtotr.

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Zeitungs⸗Nachrichten. Frankreich. Zb“

Pairs⸗Kammer. In der

uli begannen die Verathungen uͤber EH der Gesetze nach 48

2 . E Sitzung vom 22. den Entwurf wegen

der zwei Cassations⸗Urtheil deren Laufe sich die Grafen von eeee .

Saint⸗Roman gegen den Entwurf, der Graf Cornu⸗ det und der Baron von Barante fuͤr denselben, und Hr. von Frenilly uͤber denselben vernehmen ließen. Die Discussion sollte am folgenden Tage fortgesetzt werden

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 22 Juli Nachdem der Präsident der Versammlung ein Schreiben der Deputirten des Departements der Haiden vorgetragen hatte worin diese ihm den Tod ihres Collegen, des Marauis Du Lyon, anzeigen, wurden die Berathungen uͤber das Budget des Kriegs⸗Ministeriums fortgesetzt. Auf den Sold fuͤr die Cavallerie im Betrage von 15,374,158, 3

1 n Bel 2. Fr. harte die ommission eine Ersparniß von 109,200 Fr. vorgeschlagen,

welche sie auf die ichen Uebungs⸗Lager uͤb ie jaͤhrlichen 96 Lag ertragen wollte. Dieser Antrag wurde aber verworfen; ebenso ein zweiter,

im Betrage 88 laichfalt

b i 29,120 Fr., weicher gleichfalls von der Com hete. 2— Sold fuͤr er. Artillerie betraͤgt 7,858,29 der für das Ingenieur⸗Corps 1,742,270 Fr. der fuͤr b der fuͤr die Garnisons⸗ vnnhhen 1,578,381 gr.; auf alle diese Artikel hatte die Com⸗ Ersparnisse in Antrag gebracht; sie säͤmmtlich verworsen. Die Gesammt⸗

mission undedeutende

wurden indessen

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Nachrichten.

Kosten fuͤr die Gensd'armerie belaufen sich auf . Fr., worauf Hr. von Corcelles eine Reduction von nicht weniger als 3 Millionen vorschlug, welches großes Gelaͤchter verursachte. Der Redner bemerkte, daß sein Antrag zwar allerdings etwas uͤbertrieben scheine; wenn die Kammer aber seine Gründe hören wollte, so wuͤrde sie bald seine An⸗ sicht theilen. Unter Buonaparte, wo die Bevoͤlkerung 43 Millionen betragen, habe es nur 14,882 Gensd'armen gege⸗

ben, welche dem Lande 14,800,000 Fr. gekostet haͤtten; heute aber, wo sich so Vieles in Frankreich geändert habe, nur die Gensd'armerie nicht, zaͤhle diese 15,483 Mann und koste 16,800,000 Fr. Der General Graf von Lobau glaubte,

daß man die Gensd’armerie ohne Schwierigkeit auf 10,000 Mann herabsetzen koͤnnte, wodurch man nahe an 4 Millio⸗

nen jaͤhrlich ersparen wuͤrde; diese Waffe koste, obgleich die Bekleidung mit in den Sold begriffen sey, doch viel zu viel,

und werde nirgends mit ähnlichem Luxus unterhalten; in Paris gebe es allein 1500 Gensd’armen, auch sehe man sie uͤberall, auf allen oͤffentlichen Promenaden und bei den ge⸗ ringsten Volksfesten; und waͤhrend das Land von den Eliten⸗ Trüppen ohne eigentlichen Vortheil erdruͤckt werde, scheine man ganz zu vergessen, daß die Linien⸗Truppen die wahre Kraft des Staates ausmachten. Herr von Coët⸗ losquet, Koͤniglicher Commissarius, trat zur Widerle⸗ gung der Ansichten der beiden vorigen Redner auf, und machte namentlich auf den Unterschled zwischen der jetzigen Gensd'’armerie und der ehemaligen Maréchaussese, mit wel⸗

cher man jene hatte vergleichen wollen, aufmerksam. Hr.

v. Tracy trat den Ansichten des Grafen von Lobau bei

und glaubte, daß man die Gensd'armen mit großem Vor thell durch Buͤrger⸗Garden wüͤrde ersetzen koͤnnen; schor wenn man die Gensd'armerie um 1000 Mann verminderte wuͤrde der Staat jaͤhrlich eine Million ersparen; auch au den Sold, meinte er, wuͤrden sich Ersparnisse machen lassen;

jeder Gensd'arme koste dem Staate 1350 Fr. (60 Thaler), waͤhrend ein Garde⸗Cavallerist, selbst mit Einschluß der fiztere, nur 1150 Fr. koste. Er schlage daher vor, das Bud⸗ get der Gensd'armerie um 1 ½¾ Million herabzusetzon. De Kriegs⸗Minister hielt eine jede Ersparniß auf dieses Corps fuͤr unzulässig; ein jeder Gensd arme zu Pferde er⸗ halte eigentlich nur 715 Fr., und jeder Gensd arme zu Fuß

550 Fr.; der Rest sey für Bekleidung und Fourage. Hierauf wurde sowohl der Antrag des Grafen v. Lobau als auch der des Hrn. v. Tracy verworfen, und die fuüͤr FF Gensd'armerie verlangte Summe unverkuͤrzt bewilligt. Die Kosten fuͤr das milltairische Haus des Koöͤnigs betrager 3,140,000 Fr. und wurden nach einer unerheblichen Discus⸗ sion gleichfalls bewilligt. Das vierte Kapitel handelt von den Lebensmitteln und Fouragen, so wie der Heizung und Beleuchtung. Der Graf von Laborde, so wie die Hrn. Bolssy d'Anglas und Sappey glaubten, daß sich große Ersparnisse machen lassen wuͤrden, wenn man die saͤmmtlichen Lieferungen fuͤr die Armee in Entreprise gäbe, und trugen sonach darauf an, das gedachte Kapitel um 1u] 200,000 Fr., 120,000 Fr. und 30,900 Fr. herabzusetzen. Der General Sebastiani hielt dagegen das System der Entreprisen fuͤr durchaus unzulässig, so lange die Prchese zwischen der Reglerung und den Entrepreneurs von der Ver waltung, und nicht von den Gerichtshöfen entschieden wuͤr⸗ den. Kein achtbares Handelshaus, meinte er, wuͤrde zu dergleichen Lieferungen verstehen, wenn nicht die Regierung in dieser Beziehung sich dem gemeinen Rechte unterwuͤrfe; bis dahin aber wuͤrde man zu den Entreprisen nur solche Maͤnner finden, die an Achtung und Vermoͤgen nichts * verlieren haͤtten. Die obigen drei Amendements wurden dierxaif 8 theils verworfen, theils wieder zuruͤckgenommen und die verschie.. denen Unter⸗Abtheilungen des vierten Capitels in folgenden 4* Summen angenommen, als: 1) für die Verwaltungs⸗Beam-.

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