1828 / 201 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ten 618,000 Fr. 2) füͤr Lebensmittel, nach einer Ersparniß voon 70,597 Fr., welche die Commission auf den Wein und Branntwein vorgeschlagen und der sich der Kriegs⸗Minister veerrgeblich widersetzt hatte, 12,541,426 Fr. 3) für die Fou⸗ rage nach einer, gleichfalls von der Commission bewirkten

Herabsetzung von 45,685 Fr. 12,079,315 Fr.; 4) füͤr Be⸗ 1 lagerungs⸗Proviant 27,000 Fr. und 5) für Heizung und Erleuchtung, nach einer von der Commission herbeigefuͤhrten 8 Ersparniß von 36,000 Fr. 2,491,269 Fr. Das fuͤnfte 2 8 Capitel (Bekleidung, Feldläͤger und Pferdegeschirr) wurde, nachdem ein Reductions⸗Vorschlag des Kriegs⸗Ministers von 120,000 Fr. angenommen, ein zweiter der Commission, aber verworfen worden war, mit 12,986,512 Fr. bewilligt. Im ssechsten Capitel wurden fuͤr die Lazarethe (Verwaltung, so mwie Behandlung und Unterhalt der Kranken) 8,088,438 Fr. zugestanden. Die Kosten fuͤr die Kasernirungen betragen nach Capitel 7,: 4,095,564 Fr.; ein Reduections⸗Vorschlag dder Commission von 60,0009 Fr. wurde verworfen. Fuüͤr das Reecrutirungs⸗Wesen werden im Sten Capitel 1,006,550 Fr. vyoerlangt. Herr Carl Dupin ließ sich uͤber diesen Gegen⸗ stand vernehmen. Im Allgemeinen, meinte er, wuͤrden von 100 waffenfaͤhigen jungen Leuten 28 ausgehoben; diese Aus⸗ hebung geschehe aber auf so ungleiche Weise, daß in einigen Departements kaum 19, in anderen dagegen 30, 40, ja gar 63 vom Hundert genommen würden. Als 8 rechte Seite diese Angaben zu bezweifeln schien, fuͤgte dder Redner hinzu, daß er dieselben aus den amtlichen Be⸗ rechnungen selbst, die sich daruͤber bei dem Kriegs⸗Ministerium besinden, geschoͤpft habe; so litten z. B. die Departements, die sich am Fuße der Alpen oder der Bergketten der ehema⸗ ligen Auvergne hinziehen, so wie die Bourgogne und die

8 Franche⸗Comté von der Conscription nur gar wenig, waͤh⸗ 8 1

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rend die Lasten derselben fuͤr die Departements der Nieder⸗ Loire und der Normandie im hoͤchsten Grade druüͤckend waä⸗ ren; im Namen der Billigkeit und des Gesammt⸗Interesses von Frankreich verlange er daher daß diesem Uebelstande ab⸗ geholfen werde, und, insofern das Gesetz dieses nicht zulassen soollte, ersuche er den Kriegs⸗Minister dafuͤr ein anderes in Vorschlag zu bringen. Der General Dutertre hlielt die

Ahngaben des Hrn. Dupin fuͤ ig, und glaubte, daß d;ddie Aushebung nicht glei⸗ een koͤnne, als sol⸗

ches gegenwaͤrtig der Fall nach der gesamm⸗ 8 ten Bevölkerung des Landes richte. Auf die Erklärung des

Kriegs⸗Minksters, daß er die Bemerkungen des Herrn Döupin zu seiner Zeit in Erwaͤgung ziehen werde, wurde sdeas 8te Capitel unverkuͤrzt angenommen. Ein Gleiches

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geeschah mit dem oten, worin für die Kosten der Mi⸗

litair⸗Gerichtspflege 224,000 Franken verlangt werden; ddie Kosten der Remonten dagegen (Capitel 10) wurden, hlauf den Antrag der Commisston, um 82,598 Fr. herabgesetzt, unnd betragen sonach noch 2,035,622 Fr. Das 1tte Capitel * enthäͤlt für Marsch⸗ und Transport⸗Kosten 2,787,000 Fr., welche Summe die Commission um 70,000 Fr. herabgesetzt wissen wollte. Hr. v. Tracy hielt diese Kosten fuͤr plel zu bedeutend und glaubte, daß der Truppen⸗Transport durch die Benutzung der Wagen, in den Laͤndern, wo man sich grade befaͤnde, sich am leichtesten und wohlfeilsten bewerkstelli⸗ gen lassen wuͤrde. Die Bemerkung des Redners, daß man, wie man ihm versichert habe, noch jetzt in den Werkstaͤtten, Wagen fuͤr die Spanische Expedition im Jahre 1823 baue, erregte ein ungemeines Gelaͤchter. Nach einer Entgegnung des Kriegs⸗Ministers wurde der obige Vorschlag der Com⸗ mission verworfen. Die Illte Section des Budgets han⸗ delt von dem Kriegs⸗Material und den Militair⸗Etablissements. Fuür die Artillerie wurden im 1sten Kapitel 1) fuür die Arsenäle, das Central⸗Artillerie-⸗Depot und die Regiments⸗Schulen 2,250,000 Fr.; 2) für die Waffen⸗Fabriken 3,350,000 Fr.; r9 fuͤr die Gießereien und Schmieden 425,000 Fr.; und 4) für den Pulver⸗Ankauf 1,275,000 Fr. bewilligt. 5 2ten Capitel, betreffend das Ingenieur,Wesen, wurden 1) für die Festungs⸗ Werke 3,425,000 Fr.; 2) für die Militair⸗Gebaͤude 3,855,000 Fr.; und 3) für Neben⸗Ausgaben 820,000 Fr. bewilligt. Am Schlusse der Sitzung kam noch das 3te Capitel, worin fuͤr das Kriegs⸗Depot und die Karte von Frankrelch 219,000 Fr. verlangt werden, zur Berathung. Hr. v. Tracy trug auf eine Herabsetzung von 140,000 Fr. an, da man mit der r. Karte so langsam porschreite, daß, wenn die letzten ieferungen erscheinen, man die ersten werde ins Feuer wer⸗ fen koͤnnen. Der Kriegs⸗Minister bemerkte dagegen, daß die Anfertigung jener Karte eine der schoͤnsten Unter⸗ nehmungen des Landes wäre, und daß man bel einem be⸗ trächtlicheren Fonds auch schon weiter damit vorgeschritten 8 wuüͤrde; im naͤchsten Jahre werde indessen der ganze lan der Arbeit vorgelegt werden koͤnnen. Der obige Au⸗

sieht.

4 8 8 2 4 trag des Hrn. v. Tracy wurde hierauf verworfen, und das 3te Capitel unverkuͤrzt angenommen.

Paris, 24. Juli. Vorgestern nach der Messe bewil⸗ ligte der Koͤnig dem neuen Englischen Botschafter, Lord Stuart, eine Privat⸗Audienz.

An demselben Tage musterte der Dauphin auf dem Marsfelde das zweite Garde⸗Grenadier⸗Regiment zu Pferde und das Garde⸗Jaͤger⸗Regiment.

Der General⸗Major Graf von Murphy ist fuͤr das lau⸗ fende Jahr zum General⸗Inspector der Infanterie ernannt worden.

In der Rede, welche der General Tirlet am Schlusse der Sitzung vom 2tsten uͤber das Artillerie⸗Wesen hielt, be⸗ merkte er als eine selrsame Ungleichfoͤrmigkeit, die eine Ab⸗ huͤlfe verdiene, daß während bei der Artillerie die Stabs⸗ Offiziere und Lieutenants einen hoͤheren Sold, als die der andern Waffen beziehen, die Caplitains dieses Vortheils nicht genießen.

Der Messager des Chambres aͤäußert sich uͤber den Bericht des Hrn. Girod in folgender Art: In der Kammer kam estern eine jener wichtigen Fragen zur Sprache, fuͤr deren dösung kein fruͤheres Beispiel zu Huͤlfe genommen werden kann; zum erstenmal kam es darauf an, den 55. Artikel der Charte naͤher zu bestimmen. Es ist nicht zu verwundern, daß dieser ganz neue Fall verschiedene Meinungen hervorge⸗ rufen hat, und wir muͤssen dem Berichterstatter die Gerech⸗ tigkeit widerfahren lassen, daß er dieselben mit großer Frei⸗ müuͤthigkeit angefuͤhrt, und daß die hoͤchste Unpartheilichkeit ihn bei seiner Arbeit geleitet hat. solchen Gelegenheit leichter, als sich in Declamationen zu ergehen, aber eben so, wie wir es unziemlich von der Ga⸗

Nichts wäre bei einer

zette de France finden, daß sie eine der politischen Gewalten

als einen unruhinen und leidenschaftlichen Körper, und einen Aet derselben als eine Monstruositaͤt bezeichnet, fuüͤr eben so unpassend wuͤrden wir es halten, daß die Zeitblätter einer anderen Farbe, alter Feindschaft zu sehr eingedenk, da die Rache aufrufen, wo nur Gerechtigkeit nöthig ist. Wenn bei den Gerichtshoͤfen die Instruktion beginnt, so wird der fremden Meinung Stillschweigen aufgelegt; die Richter allein werden in ihrem Amte, und die Angeklagten zu ihrer Ver⸗ theidigung vernommen. Unserer Ansicht nach hat die reprä⸗

sentative Verfassung mehr den Zweck, zu verbessern als zu.

beschuldigen. Der Theil der Verbesserungen ist, kann man sagen, schon erfüͤllt, da das angegriffene Ministerium nicht mehr am Ruder ist; es bleiben also nur die Beschuldigungen übrig, die uns ausschließlich in das Gebiet der Gerichtsbar⸗ keit zu gehoͤren scheinen. Wir halten es daher für ange⸗ messen, daß man sich jener lebhaften Polemik enthalte, die sich wohl aussprechen darf, wenn von einer politischen Frage die Rede ist, sich aber vicht rechtfertigen läßt, wenn es sich nur um die besondere Anwendung eines Verfolgungs⸗ oder Straf⸗Systems handelt. Fern von uns sey der Gedanke, die Sache erschoͤpfend beurtheilen wollen. Wir läugnen die Verantwortlichkeit der Minister nicht, wir betrach⸗ ten sie vielmehr als eine der großen Garantieen der con⸗ stitutionnellen Verfassung, und theilen nicht die ängstliche Besorgniß, welche in allen vorhergesehenen Ereignissen der repraͤsentativen Regierung den Sturz der Monarchie Wir setzen Vertrauen in die Kraft der Dy⸗ nastie und wundern uns nicht, ein gleiches bei denen zu finden, die sich fuͤr ausschließliche Royallsten ausgeben. Aber bei der Ausuͤbung constitutsonneller Rechte muß Maͤßigung und Ruhe herrschen, denn diese allein erhalten das Recht und bewahren die Institutionen. Die Charte, um welche wir alle versammelt sind, hat jedem der pollrischen Körper seine constitutionnelle Stelle bei dem Anklage,Act angewlesen, aber sie läßt nicht jene äͤußere Verhandlungen zu, die aller⸗ dings gut sind, wenn es sich darum handelt, den allgemeinen Gang oder besondere Handlungen der Reglerung zu kontrol⸗ liren, die aber fuͤr die Angeklagten niederbeugend seyn wür⸗ den, wenn sie auch dann noch fortfahren wollten, sohald die politischen Koͤrper die Anklage aufgenommen haben. Man wird sich daher nicht wundern, uns ein gewissenhaftes Still⸗ schweigen uͤber die große Frag: annehmen jn leheng mit der die Kammer sich beschaͤftigt. Die Franzöͤsische Delicatesse wird unser Stillschweigen verstehen. r

Aus der Erklärung die der General⸗Lleutenant Graf Excelmans uͤber die Vorfaͤlle, welche bie Entlassung der Pa⸗ riser Natlonal⸗Garde herbelführten, vor der mit der Pruüͤ⸗ fung des Labbey de Pompldresschen Vorschlages beauftrag⸗ ten Commission abgegeben hat, entnehmen wir Folgendes⸗ „Ich befand mich“, sagt derselbe, „im Gefolge des Köͤnlgs⸗ welcher uͤberall gut empfangen wurde; nur bie und da ver⸗

nahm man hinter den Reihen der National⸗Garde den Ruf: 3