1828 / 203 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ihre Patrone sind, daher der Name Patronisirte. In den Savanen verbreitet, welche sie bebauen, verschaffen sie sich hiter eine ungewisse und beschwerliche Existenz. Der That nach frei, muͤssen sie es auch noch dem Rechte nach werden, und hierzu muß man ihnen einen Theil des Grund und Bodens, welchen sie bebauen, als Eigenthum uberlassen, damit sie um so mehr daran gefesselt werden. Dadurch erhalten sie ein neues Vuaterland, und werden fuͤr dessen Vertheidigung gewonnen. Man bilde daher einige Bataillone patronisirter Schwarzer und farbiger Maͤnner, und man wird dann erst eine eigent⸗ liche bewaffnete Macht haben, weil jene Leute die Beschwer⸗ lichkeiten des Krieges ertragen und dem verzehrenden Klima wliderstehen koͤnnen.“ Nach dem Grafen Sebastiant trat der See⸗Minister zur Vertheidigung des Colonial⸗Systems auf. Er erklärte, daß seines Wissens Frankreich dem Ge⸗ fallen Englands nichts zu verdanken habe; waͤre dies aber der Fall, so wuͤrde noch ein Grund mehr vorhanden seyn, um Frankreich in den Stand zu versetzen, ein System an⸗ zunehmen, wie es ihm selbst gefiele. Nachdem der Minister zu beweisen gesucht hatte, daß die Colonieen sich zum Theil nicht in solchem entbloͤßten Zustande befaͤnden, wie der vo⸗ rige Redner ihn geschildert hatte, fuhr er also fort: „Man hat behauptet, daß wir unsere Colonieen nicht aufgeben muͤß⸗ ten. Wer haͤtte auch so etwas zu verlangen ein Recht? Gehoͤren die Colonieen nicht mit zu der großen Familie Frankreichs? Sind sie nicht von Franzosen gegruͤndet wor⸗ den? Wollten wir die Vortheile, die sie uns bringen, gegen die Kosten, die sie uns verursachen, abwäͤgen, so koͤnnte man mit gleichem Rechte auch untersuchen, ob dieses oder jenes Departement uns nicht mehr schadet als Nutzen bringt. Nur unvermeidliche Umstäaͤnde köoͤnnen uns veranlassen, einen Theil unsers Gebiets abzutreten.“ Der Redner schloß mit der Versicherung, daß er der Kammer kuͤnftig eine genaue Uebersicht des Ertrages der Colonien und der Ausgaben fuͤr dieselben vorlegen werde. Die Ver⸗ sammlung beschafgee sich hierauf mit den einzelnen Artikeln des Budgets. Die Kosten der Central⸗Verwaltung betragen 860,000 Franken. Das Gehalt des Ministers wurde, wie das der uͤbrigen Minister, auf 120,000 Fr. herabgesetzt; eben so wurde ein zweiter Reductions⸗Vorschlag der Commission von 40,000 Fr. auf die Gehälter der Beamten, auf Heizung und Licht und dergl., obgleich Hr. Hyde de Neuville sich demselben nachdruͤcklich widersetzte, angenommen. Auf den Sold der Seetruppen zu Lande im Betrage von 12,034,500 Fr., namentlich auf die Kosten des Admiralitaͤts⸗Rathes, hatte die Commission gleichfalls eine Ersparniß von 30,000 Fr. vorgeschlagen, welche indessen nach zwei Abstimmungen ver⸗ worfen wurde. Fuͤr die See⸗Praͤfekturen wurden 135,000 Fr. für die Schiffsoffiziere 2,941,000 Fr., fuͤr die Seekarten 119,000 Fr., und fuüͤr die Linien⸗Mannschaften 220,000 Fr. bewil⸗ ligt. Hr. Viennet beschwerte sich in einer sehr ausfuͤhrlichen

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ter, da doch diese Waffe sich von jeher durch ihren Muth und ihre Kenntnisse ganz besonders ausgezeichnet habe, wie

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des Geschuͤtzes beizumessen sei. Die Bemerkung des See⸗ Ministers, daß bei diesem Gefechte gar keine Marine⸗Artille⸗ rie zugegen gewesen sei, erregte einiges Gelaͤchter. Nachdem Hr. Hyde de Neuville sich noch im Allgemeinen der Linien⸗ Mannschaften angenommen und die Erklärung hinzugefuͤgt atte, daß man sich mit einer neuen Organisation derselben eeschaͤftige, wurden die folgenden Kapitel des Budgets ohne eine erhebliche Discussion bewilligt. Die Kosten fuͤr die Forst⸗ Verwaltungen, die Gehaͤlter der Chirurgen und die der Ma⸗ gazin⸗Huͤter wurden auf den Antrag der Commission um resp. 40,000, 50,000 und 28,000 Fr. herabgesetzt, dagegen aber wurde ein anderer Reductions⸗Vorschlag der Commission von etwa 25,000 Fr. auf die Koͤniglichen Schmieden von la Chaussade und Indret, auf die Erklaͤrung des See⸗Ministers, daß eine solche Ersparniß die Aufhebung dieser Anstalten zur Folge haben wuͤrde, verworsen. Fuͤr den Sold der Truppen zur See wurden 6,416,842 Fr. und fuͤr dem Solde ähnliche Ausgaben 1,446,969 Fr. bewilligt. Die Kosten der Lazare⸗ the betragen 1,181,526 Fr., die der Lebensmittel 6,834,544 Fr. die des Lohnes der Schiffs⸗Arbeiter 5,169,100 Fr., die der Schiffs⸗Materialien 17,100,900 Fr., die der. Artillerie 1,351,300 Fr., die fuͤr hydraulische Werke 3,800,000 Fr. Am folgenden Tage wollte die Kammer sich mit dem Budget des Finanz⸗Ministeriums beschäftigen.

Parlis, 26. Juli. Vorgestern fand hieselbst das feier⸗ liche Leichen⸗Begaͤngniß des Herzogs von San Carlos statt. Um 10 Uhr Morgens setzte der Zug sich von dem Hotel des

1c. der kleinen St. Johannes Kirche in der

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Rede über die Aufloͤsung zweter Marine⸗Artillerie-Regimen⸗

solches noch in neuerer Zeit das Gefecht bei Navarin be⸗ weise, dessen gluͤcklicher Erfolg lediglich der guren Bedienung

Vorstadt Montmartre in Bewegung. Der Leichenwagen war mit 6 Pferden bespannt, und die Zipfel des Leichentuches trugen der Russische, der Oesterreichische und der Sardini⸗ sche Botschafter, so wie der Minister der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten. Das militairische Geleit bestand aus 4 Ba⸗ talllonen der hier garnisonirenden Linien⸗ Infanterie⸗Regi⸗ menter. In der Kirche angelangt, wurde der Sarg auf einen Katafalk gestellt und hierauf eine musikalische Todten⸗ Messe gesungen, nach deren Beendigung der Zug sich nach dem Kirchhofe des P. la Chaise verfuͤgte, wo, nach einer Leichenrede des Herzogs von Laval⸗Montmorency, die sterb⸗ licho Huͤlle in der Gruft des Grafen von Lepine, Schwieger⸗ sohnes des Verstorbenen, neben dem Koͤrper der ihm vor⸗ angegangenen Tochter beigesetzt wurde.

Man will wissen, daß bei der Expedition nach Morea der General⸗Lieutenant Graf Excelmans die Cavallerie, und der General⸗Major Tiburtius Sebastiani die aus 4 Regimentern bestehende Avantgarde befehligen werde. Der Constitution⸗ nel fuͤgt noch hinzu, daß der General⸗Lieutenant Maison die Ordre, welche ihn zum Ober⸗Befehlshaber der Expedition ernenne, bereits erhalten habe, daß der, gegenwäͤrtig auf Cor⸗ sika commandirende, General Durrier zum Chef des Genc⸗ ralstabes ernannt worden sey, und daß der Oberst Fabvier als General⸗Major ebenfalls ein Commando bei jenem Ar⸗ eeeEeeee merbe. 8

ier Baron v. L'Epine, Deputirter des De des Nordens und Herr von Verna, Deputirter des Rhöne. Departements, Beide von der rechten Seite, haben auf das Bureau der Deputirten⸗Kammer mehrere Bittschriften nie⸗ dergelegt, worin die Zuruͤcknahme der Verordnungen vom l16ten v. M. in Betreff der Jesuiten verlangt wird.

Herr Casimir Perier ist zur Wiederherstellung seiner Gesundheit nach den Baͤdern von Leuk in der Schweiz ab⸗ gereist. Der Constitutionnel hemerkt, daß nur der ausdruͤck⸗ liche Befehl des Arztes Herrn Périer vermoͤgen konnte, sich von der Kammer vor dem Schlusse der Sitzungen zu tren⸗ nen; und spricht den Wunsch aus, daß derselbe recht bald seine Gesundheit wieder erlangen moͤge, um dem Vaterlande einen seiner wuͤrdigsten Vertheidiger zurückzugeben, dessen unfreiwilliges Stillschweigen dasselbe bereits seit mehreren Monaten schmerzlich empfunden habe.

2 Das Journal du Commerce enthält folgendes: halten Nachrichten aus Halti vom hoͤchsten gehen bis 10. Juni; an demselben Tage vonnaise, die gestern in Havre angekommen ist, Poet⸗au⸗ verlassen. Die Bayonnaise, der , mir waren nacheinander aus Frankreich angelangt. Da das erste Schiff, die mit so viel Ungeduld erwarteten Nachrich⸗ ten uͤber die neue Regulirung der Verhaͤltnisse mit Frank⸗ reich nicht brachte, so hoffte man durch das naͤchste Schiff etwas daruͤber zu erfahren. Mit großer Betruͤbniß vernahm man daher, daß nach Inhalt der Depeschen des letzten Schiffes noch kein Entschluß in dieser Hinsicht gefaßt sey⸗ Unterdeß wird die Schwierigkeit, Remessen auf Frankreich zu machen, mit jedem Tage groͤßer; schon mußte man auf einen Verlust von 60 und 65 pCt. rechnen, um diese Ri⸗ messen zu bewirken, Der Kaffee war von 8 Piaster auf 9 gestiegen, wahrend er in Frankreich von 10 auf 9 und 8 Sous fuͤr das Pfund in Verschluß gefallen war und noch 11 Sous Steuer geben mußte, ehe er in Verbrauch kommen konnte. Dieses Sinken des Kaffer⸗Preises in Frankreich, während Franzoͤsische Waaren nur den halben Einfuhrzoll in Haitt zahlen, das eine ungeheuere Schuld an Frankreich abtragen soll, trug dazu bei, die Gemuͤther zu reizen, und es hatten sich schon einige beunruhigende Symptome gezeigt. Es stand daher zu erwarten, daß bei der Eroͤffnung der Sitzung der Kammern von Hatti, welche auf den 10. Jund angekuͤndigt war, das Haupt des Staats es vermeiden würde, diesen de⸗ licaten Punkt zu beruͤhren. Die Bezlehungen zu Frankreich waren aber im Gegentheil der erste Gegenstand, den der Präaͤsident in der Eroͤffnungs⸗ erwähnte. Die Haupt⸗ stellen dieser Rede waren, nach bier angelangten Privat⸗ Briefen, ungefähr folgende: „Der Präͤsident erinnerts darin an die Verpflichtung, welche Halti gegen Frankreich uͤbernom⸗ men, und beschließt, der Gesetzgebung unverzuͤglich Mittel anzugeben, um allmaͤhlig die Tilgung der Schuld zu bewirken. Die außerordentliche Contributson habe ihren Zweck nicht erfuͤllt da auf dem Wege der Taxirung Uebelstände unvermeidlich sepen⸗ und die Einziehung der Contribution schwierig sey. Die Ver⸗ guͤnstigung des halben Zolls fuͤr den Franzöͤsischen Handel soll im Jahr 1830 aufhoͤren, wenn nicht weitere Stipulatio⸗ nen mit der Franz. Regierung gegenseitige Vortheile fuͤr den andel beider Laͤnder feststellen.“ Wir hoͤren auch in der . c h 8 dat, daß die Banonnahse fast 300 Slc

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