1828 / 204 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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No. 204.

liche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Des Königs Majestät haben geruhet, den Justiz⸗Com⸗ missarius Herrmann in Glogau zum Justiz⸗Commisstons⸗ Rath zu ernennen.

8 Amt

Bekanntmachung. 8 Da die Post weder verpflichtet noch befugt ist, Briefe, welche beim Eingange im Bestimmungsorte die Empfaͤnger nicht antreffen, aus eigener Veranlassung den Adressaten nach⸗ zusenden; da ferner Seitens der betheiligten Correspondenten mehrmals Schwierigkeiten gemacht worden sind, das durch dergleichen Nachsendungen entstandene Porto zu entrichten, und da endlich die Nachsendung von Briefen, ohne Zustim⸗ mung der Correspondenten, fuͤr letztere mitunter nachtheilige Folgen haben kann, welche die Postbehoͤrde in Weitlaͤuftig⸗ keiten verwickelt, so ist bestimmt worden, daß Briefe den Adressaten nur dann nachgesendet werden sollen, wenn 1. der Absender solches auf dem Couverte ausdruͤcklich ver⸗ langt, oder 3 2. ber eggmirte Empfänger die 4 bei der Post⸗ Anstalt des Ortes, den er verlaͤßt, schriftlich bestellt hat. Im ersteren Falle haftet, wenn der Brief aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden kann, der Absender fuͤr das ganze Porto; im anderen Falle hingegen nur für das Porto bis zu dem von ihm auf der Adresse genannten Be⸗ stimmungsorte. Füͤr das Porto von letzterem bis zu dem Orte, wohin der Brief nachgesandt worden ist, muß in die⸗ zweiten Falle der Adressat einstehen. Ist ein bestimmter rt angegehen, wohm der Brief nachgesandt werden soll, so haftet der Absender und resp. der Empfaͤnger natuͤrlich nur fuͤr das Porto bis zu diesem bezeichneten Orte. Dieselben Regeln gelten bei Nachsendung von Gegen⸗ standen der Fahrpost, nur daß bei diesen, im Falle sie unbe⸗ stellbar sind, der zur verpflichtete Theil auch fuͤr das durch die Retoursendung verursachte Porto einstehen und fkommen muß. 8 auf Das correspondirende Publikum wird mit obigen Grund⸗ säten hierdurch bekannt gemacht, um sich seinem Interesse gemäß, danach richten zu können. 1 Frankfurt a. M., den 20. Juli 1828.

Der

eneral⸗Postmeister d.; Nagler. s

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Gehelme Rath, Hofmarschall und Intendant der Koͤnigi. Schloͤsser und Gäͤrten, Freiherr von Maltzahn, von Herzberg im Mecklenburgschen.

Der Palr von England, Graf von Warwick, von

Magdeburg.

Zeitungs⸗Nachrichten. . 2 11“ ä4uslondd. 2⸗ e Deputirten⸗Kammer In der Sitzung vom 25 Z2n wurde die allgemeine Discussion uͤber das Budget es Finanz⸗Ministertums eroffnet. Hr. B. Constant

sich über das Tabacks⸗Monopol und üͤber das Zoll⸗We⸗ sen vernedmen. - Das erstere fand er der Charte zuwsder. Er erinnerte an das früher von der Regierung gegebene Ver⸗ sorechen, das Tabacks⸗ Monopol eingehen zu lassen, sodald die Kriegs⸗Comtrrbution abgetragen seyn wuͤrde, und schlug

Berlin, Sonntag den 3ten August.

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1828.

Mittel vor, den Schatz fuͤr diesen Verlust auf andere Weise zu entschädigen. Er stellte einen Vergleich zwischen dem Mo⸗ nopol und der freien Cultur an. „Mehrere tausend Arbei⸗ ter,“ aͤußerte er, „ohne Arbeit und ohne Brod, die Cultur aus sieben Achttheilen von Frankreich verbannt, der Wett⸗ eifer erstorben, die Aussuhr beschraͤnkt, die kleinen Pflanzer den großen aufgeopfert, uͤberall Willkuͤhr, sowohl im Preise als in der Wahl der Bläͤtter; dies ist das Tabacks⸗Mo⸗ nopol. Der Wohlstand der Pflanzer, ein verbesserter Grund und Boden, eine belebtere Ausfuhr, eine neu erwachende Concurrenz, eine freie Industrie, wie solche von der Charte geboten wird, dies ist die freigegebene Cultur des Tabacks.“ Der Redner untersuchte hierauf die verschie⸗ denen Bestimmungen, welche, seiner Ansicht nach, den Ge⸗ werbfleiß im Elsasse hemmen. Hierunter rechnete er nament⸗ lich den hohen Einfuhrzoll auf Vieh und die Rückwir⸗ kung, die derselbe auf den Absatz der Elsasser Weine nach dem Auslande aͤußert; ferner die hohe Besteuerung der Seiler, so wie der Oel⸗ und anderer Fabrikanten, die bereits bei der Kammer eingekommen sind; endlich das Einfuhr⸗ Verbot von Colonial⸗Waaren durch die Rhein⸗Departements, die Hindernisse bei dem Transito⸗Handel und die Plackereien bei dem Plombiren der Kaufguͤter. „Das Ministerium“, so schloß Herr B. Constant, „hat uns angekuͤndigt, daß es ein System der Verbesserung und Gerechtigkeit annehmen wolle; es werde daher dem Lande, sowohl in commercieller als in politischer Beziehung, gerecht, es gebe dem Elsasse oder vielmehr dem gesammten Frankreich die Charte dadurch zu⸗ rüͤck, daß es das Monopol aufhebt. Im Laufe der dieszit⸗ rigen Sitzung haben die Minister einiges Gute bewirkt, aber das Meiste hat die Gewalt der Dinge gethan; wenn sie der⸗ selben zu Huͤlfe kommen, so werden sie den durch aristocra⸗ tische und priesterliche Empoͤrungen angegriffenen Thron be⸗ festigen. Wenn sie nur wollen, so werden sie mit der Krone und der Nation, die Sieger bleiben. Wir unsrerseits wer⸗ den, in dem Kreise unserer Befugnisse, zu diesem wuͤnschens⸗ werthen Siege beitragen. Wollen sie es aber nicht, so koͤnnte das Gute, welches bereits geschehen, so wie das, welches noch im Entstehen ist, leicht wieder zu Grunde gehen; aber die Minister würden gleichzeitig mit untergehen.”“ Nach dieser Rede wurden die nachste⸗ henden Sectionen des Budgets ohne Weiteres angenom⸗ men, als:

Seci. I. Immerwäͤhrende Schuld. 208,800,947 Fr. II. Ausstattung des Tilgungs⸗Fonds 40,000,000 Fr . 2,000,000 Fr. „IV. Deputirten⸗Kammer . . . . .. 600,000 Fr.

(Diese Section wurde bis zu den Berathungen uͤber die Ausgaben der Kammer ausgesetzt. 886 Feen⸗Uäten. . . 3,400,000 h eeexxxee— 1,256,300 2„II. LGS6 - 7,300,000 NIIlI. Civil Pensionennn . 1,507,000 IX. Militair⸗Pensionen.. 47,000,000 X. Geistliche Pensionen . .. . . . 5,700,000 595 der Donatarien 1,510,000 XII —= zu den Abzuͤgen der e 2 I. Inheresfen fuͤr die Cautions⸗Ca⸗ aenr ] XIvV. Kosten der Central⸗Verwaltung. Üses

Das hierin mitbegriffene Gehalt des Mini auf 120,000 Fr. herabgesetzt. Gegen eine von 430,000 Fr., welche die Commission auf die uͤbrigen Gesammtkosten der Central⸗Verwaltung in Antrag 82 hatte, erhob sich aber nachdruͤcklich der inanz, Mine er. Man muͤsse,“ meinte er, „das Haaas, Personal seines Ministeriums von dem materiellen Theile desselben