wohl unterscheiden; das erstere bestehe aus 1110 Personen, wovon eine jede im Durchschnitt an Gehalt und Gratifica⸗ tion 2870 Fr. beziehe; es sey nicht wohl moͤglich, ein so spärliches Gehalt noch mehr herabzusetzen, und die Annahme der von der Commission in Antrag gebrachten Ersparniß würde sonach zur Folge haben, daß er nicht sowohl die Ge⸗ hälter als die Zahl der Beamten vermindern muͤßte; hiermit beschäftige er sich zwar schon lange, allein eine solche Ver⸗ minderung muͤsse doch auf menschliche Weise geschehen, und er koͤnne unmoͤglich glauben, daß er der Wille der Kammer sey, ihn zu zwingen, Familien⸗Väter, die schon Jahrelang dienen, ohne Weiteres zu entlassen. Auf den materiellen Theil glaubte der Minister dagegen, daß sich allenfalls eine Ersparniß von 200,000 Fr. machen ließe. Hr. Mestadier, welcher Mitglied der Commission war, schlug vor, die Er⸗ sparniß auf 300,000 Fr. festzusetzen, und verlangte, daß man Normal⸗Etats anlege und keinen neuen Beamten anstelle, bevor das Personale nicht auf die streng erforderliche Be⸗ amtenzahl zuruͤckgeführt sey. Hr. Petouklagte darüͤber, daß in den letzten 10 Jahren die Zahl der Beamten stets zu⸗ genommen habe, und meinte, daß man zuletzt in die Versuchung gerathe zu glauben, daß an die Stelle von 50 entlassenen Ifficionten immer wieder 60 Guͤnstlinge ange⸗ stellt wuͤrden; diese haͤtten kein wohl erworbenes Recht; auf fie muͤßten sich hauptsaͤchlich die Ersparnisse erstrecken, so wie auf Diejenigen die ein Gehalt von mehr als 8000 Fr. bezögen. Der Marquis von Cambon glaubte, daß man einem Minister, dessen gute Gesinnungen man kenne, nicht allzusehr die Haͤnde binden muͤsse, und stimmte fuͤr eine Er⸗ sparniß von 200,000 Fr. Der Berichterstatter hielt die Gratificationen fuͤr nichts als Besoldungen unter einem an⸗ deren Namen. Wenn man diese Gratificationen allen Be⸗ amten ohne Ausnahme nach Procenten bewilligte, so koͤnnte man sie nicht mehr als eine Aufmunterung fuͤr die flei⸗ zigsten Arbeiter betrachten; und wuͤrden dieselben dem Gutduͤnken des Ministers uͤberlassen, so muͤßte man wieder befuͤrchten, daß die Vertheilung mehr nach Gunst als nach Verdienst geschaͤhe. Der Finanz⸗Minister bemerkte, daß die Gratificationen als ein Gehalts⸗Zuschuß denjenigen Be⸗ amten zu Theil wuͤrden, deren Besoldung weniger als 4000 Fr. betruͤge; einen Abzug von 200,000 Fr. wolle er sich, wie gesagt, gefallen lassen, allein weiter duͤrfe derselbe sich nicht erstrecken. Als es daruͤber zur Abstimmung kam, wurde nichtsdestoweniger der Vorschlag des Herrn Mestadier als ein Mittelsatz angenommen und die 14te Section sonach, mit Einschluß der Ersparniß auf das Gehalt des Ministers, von 5,440,000 Fr. auf 5,110,000 Fr. herabgesetzt. Die XV. u. XVI. Section welche 300,000 Fr. für die Kosten der Emi⸗ ranten⸗Entschädigungs⸗Commission und eine gleiche Summe sär die Liquidations⸗Commission der ehemaligen Colonisten von St. Domingo enthalten, wurden, auf den Antrag der Com⸗ mission, um resp. 90,000 und 65,000 Fr. herabgesetzt. Eine dritte Ersparniß aber von 50,000 Fr. auf die Kosten der Muͤnz⸗Verwaltung, welche sich, den Sectionen XVII und XVIII zufolge, auf 439,300 Fr. belaufen, wurden nach einer unerheblichen Discussion, woran unter andern auch der Finanz⸗Minister Theil nahm, verworfen. In der XIXten Section werden fuͤr die Umschmelzung alrer Muͤnzen 500,000 Fr. verlangt. Herr Thénard glaubte daß sich auf diesen Gegenstand große Ersparnisse machen ließen; die 6 Livres⸗ stuͤcke enthielten einen gewissen Zusatz an Gold, den man durch chemische Prozesse aussondern muͤßte. Auch die Umschmelzungs⸗Kosten selbst, meinte er, bezahlte der Staat zu theuer. Auf die Versicherung des Finanz⸗Mi⸗ nisters, daß die Regierung sich sehr angelegentlich mit mit diesem Gegenstande beschäftigte, wurde die XIX. Sec⸗ tion bewilligt. In der XX. werden für die Kosten der Schatzkammer, namentlich der Geld⸗Transporte, 2,800,000 Fr. verlangt. Die Commission hatte darauf eine Ersparniß von 120,000 Fr. vorgeschlagen. derr Boissy d'Anglas fand dieselbe aber noch nicht stark genug, und wollte sie auf 200,000 Fr. erhöht wissen. Nachdem er diesen Antrag ent⸗ wickelt hatte, mußte, da weder einer der Minister, noch einer der Koͤniglichen Commissarien zu anworten begehrte, daruͤber abgestimmt werden, worauf derselbe mit starker Stimmen⸗ Mehrheit angenommen wurde. Jetzt erst sahen die Mini⸗ ster ihren Irrthum ein; der Graf Roy schien nachtraͤglich noch Einspruch machen zu wollen; der Praͤsident machte ihm aber bemerklich, daß man auf einen bereits bewilligten Gegenstand nicht zuruͤckkommen könne; er habe denselben deutlich und e zur Abstimmung gebracht, und wenn Niemand daruüͤber das Wort verlangt, oder man ihn falsch verstanden habe, so sey dies nicht 2 Schuld. Es blieb zetzt nichts weiter uͤbrig, als daß der Verichterstatter wenig⸗
stens den obigen Reductions⸗Vorschlag der Commission wie⸗ der zuruͤcknahm. Der Finanz⸗Minister erklärte, daß der begangene Irrthum dadurch entstanden sey, daß man uͤber das Amendement des Herrn Boissy d'Anglas zu schnell ab⸗ gestimmt habe, so daß ihm der eigentliche Gegenstand der Abstimmung ganz entgangen sey; nicht daß er auf die Sache zuruͤckkommen wolle, aber die Ersparniß sey ohne allen Nutzen, denn wenn seine Fonds erschoͤpft waͤren, und er Geld von Marseille kommen lassen oder dorthin senden muͤßte, so wuüͤrde doch auf andere Weise Rath geschafft werden muͤssen. Hr. Augustin Périer meinte, daß ihm solches nicht schwer werden wuͤrde, da die Ersparniß an und fuͤr sich nur unbe⸗ deutend wäre. Der Präͤsident beendigte den Streit indem er zu seiner Rechtfertigung die Bemerkung machte, daß uͤber den Vorschlag des Hrn. Voisfh d'Anglas nicht schneller als uͤber alle andern abgestimmt worden sey, und daß, wenn man daher diesen Vorschlag falsch verstanden habe, wohl nicht sowohl die Zeit, als die Aufmerksamkeit gefehlt haben werde. In der XXlsten Section sind die Interessen der fliegenden Schuld mit 7,000,000 Fr. angesetzt, worauf die Commission eine Ersparniß von einer Million verlangte. Der Finanz⸗Minister aͤußerte daß, um die Versammlung guͤnstiger fuͤr seine Eroͤffnungen zu stimmen, er vor⸗ weg erkläre, daß er sich jener Ersparniß nicht widersetze. Nach einigen allgemeinen Betrachtungen uͤber die fliegende Schuld, stellte er hierauf eine Berechnung derjenigen Sum⸗ men an, mit welchen der Schatz noch im Ruͤckstande ist, und woraus sich ein unbezweifeltes Deficit von 176,042,594 Fr. erglebt, mit Ausschluß desjenigen, der etwa noch aus einer Vergleichung der Einnahme mit den Ausgaben fuͤr das lau⸗ fende Jahr hervorgehen moͤchte; uͤber die Einnahme pro 1828, fuͤgte er hinzu, koͤnne er jetzt noch nicht urtheilen, al⸗ lein die Ausgabe belaufe sich auf 30 Millionen mehr, als sie abgeschätzt sey; von den gedachten 176 Millionen muͤsse man allerdings die Forderung an Spanien mit 87 Millionen in Abzug bringen. Zur Deckung jenes Deficits wuͤrden ruͤck⸗ käufliche Bons ausgegeben, und hieraus entstehe denn die so⸗ genannte fliegende Schuld; es heiße sonach gar nichts, wenn man behaupten wolle, daß es zwar eine fliegende Schuld, aber kein Desicit gebe, da die fliegende Schuld nur entstehe, wenn die Nothwendigkeit eintrete, ein vorhandenes Desicit zu decken; im Uebrigen widersetze er sich dem Reducrkons⸗ Vorschlage der Commission nicht, da Aussicht vorhanden sey, daß in dem laufenden Jahre die Einnahme die Ausgaben uͤbersteigen werde.“ Dieser Vorschlag wurde hierauf ange⸗ nommen, und am Schlusse der Sitzung noch die XXllste und XXIIIste Section, worin den Steuer⸗Einnehmern eine Summe von 3,800,000 Fr. bewilligt wird, auf den Antrag der Commission um 400,000 Fr. ermäßigt.
Paris, 27. Juli. Der König wird sich heute von St. Cloud nach Versailles begeben, um die dortige Natio⸗ nal⸗Garde, so wie die daselbst in Garnison liegeüden Gardes du Corps und Abtheilungen der Garde zu mustern. Nach der Revue werden Se. Maj. Sich mit der Koͤniglichen Fa⸗ milie nach Trianon begeben und daselbst zu Mittag speisen.
Es hat Jemand die Bemerkung gemacht, daß in der obigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer die dedeutende Summe von 333 Millionen Franken in Zeit von 10 Minu⸗ ten ohne irgend eine Verathung bewilligt worden ist.
Der Herzog von Penthievre, vierter Sohn des Herzogs von Orleans, ist gestern Mittag in seinem achten Jahre auf dem Schlosse zu Neuilly mit Tode abgegangen. Er war am 1. Januar 1820 geboren.
Das Journal du Commerce berichtigt die Anzeige von der Rede, die der Herzog von Laval⸗Montmorency am Grabe des Herzogs von San Carlos gehalten haben sollte, dahin, daß eine solche Rede zwar von dem Herzoge ausgearbeitet gewesen, auf die Bemerkung aber, daß in Spanien derglei⸗ chen Trauerreden aus dem Munde eines Laien gegen die Sitte verstießen, nicht gehalten worden sey.
Der Messager des Chambres vergleicht die Quotidienne, welche ein gewaltiges Geschrei uͤber das „Allmosen der 1,200,000 Fr. an die kleinen Seminarien“ erhebt, mit jenem Dichter, den Buonaparte fuͤr seine Geistes⸗Produkte reichlich belohnt hatte,1 der aber in den ersten Tagen nach der Wie⸗ derherstellung der Monarchie allen Leuten verkuͤndigte, jener schaͤndliche Tyrann habe ihn mit einer Penston von 2000 Tha⸗ lern beschimpft. .
Das Journal des Débats bemerkt über die Expedition nach Morea Folgendes: „Eine organisirte Expedition von 12,500 Mann wird nachstens von Toulon nach dem Pelo⸗ ponnes unter Segel gehen. Ein ungluͤckliches Volk, das feit acht Jahren standhaft fuͤr seine Freiheit kaͤmpft, wird die Huͤlfe unserer Waffen empfangen. Der Gedanke dieser