1828 / 209 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Füiere.

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sestaͤten und des ganzen Kaiserhauses ausgebracht wurden, wie⸗

derholren auch die Damen das freudige Hurrah, und von einer Fregatte, die einige Werste vom Ufer lag, ertoͤnten Kanonen,Salven. Um 11 Uhr verließen Ihre Majestäͤt das Fest, das von dem schönsten Wetter, bei voͤllig stiler Luft, 8— beguͤnstigt war, und durch seine Anordnung, wie durch seine Veranlassung, in allen Gemuͤthern einen unverloͤschlichen

* Eindruck auch fuͤr kommende Zeiten zuruͤckgelassen hat. 88 St. öe 29. Juli. Mittels Parole⸗Befehls

vom 25. Juni (ꝛ7. Juli) haben Se. Majestät der Kaiser folgende Befoͤrderungen vorzunehmen geruht:

8 Der General⸗Lieutenant, Senator Obraͤskow I., ist zum 8 wirklichen Geheimen⸗Rath ernannt worden. Zu Generalen von der Cavallerie sind ernannt, die Ge⸗ nmnaeral Lieutenants: der Militair⸗Gouverneur und Verweser ddes E'vilfaches in Klein⸗Reußen, General⸗Adjutant Fuürst 1 der Commandeur des 2ten Reserve⸗Cavallerie⸗Corps Graf von der Pahlen H., und der an der Kaukasischen Graͤnze so wie das Kosaken⸗Heer des Schwarßen Meeres commandirende Gebiets⸗Befehlshaber der Provinz Kaukasien, Emanuel. Zu Generalen von der Infanterie sind folgende General⸗Lieutenants Allergnaͤdigst befoͤrdert: der Commandeur des 6ten Infanterie⸗Corps Roth I; der Ober⸗Curator der Colonisten Suüd⸗Reußens Insow; der Commandeur des ab⸗ gesonderten Siberischen Corps und General⸗Gouverneur des westlichen Siberiens Weljaminow I.; der General⸗Gouverneur von Witebsk, Mohilew, Smolensk und Kaluga Fuͤrst Cho⸗ wanskji; der Finanz⸗Minister Kankrin; der General⸗Adjutant Graf Kamarowski; der Ober⸗Director des Pagen⸗ und der Ca⸗ detten⸗Corps, General⸗Adjutant Demidow I.; der Comman⸗ dant von St. Petersburg, General⸗Adjutant Baschutzkji und der Chef des General⸗Stabes Sr. Kaiserl. Hoheit des Ze⸗ sarewitsch Graf Kuruta.

Frankreich. b

Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 30. Juli. Im Laufe der Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des Abschlusses des Rechnungs⸗Jahres 1826 ließen sich an die⸗ sem Tage die Grafen v. Tocqueville und Moleé, der Baron v. Monville, der Marquis v. Marbois, der Vicomte Lainé, der Graf v. Chabrol, und der Gene⸗ ral⸗Director der Bruͤcken und Chausseen vernehmen, wo⸗ rauf die Discussion geschlossen wurde und der Berichterstat⸗ ter Graf Daru sein Résumé machte. Am folgenden Tage glaubte man, daß bereits die Abstimmung erfolgen werde.

Deputirten⸗Kammer. In der itzung vom 30. Juli beschaͤftigte die Kammer sich zuvoͤrderst mit dem Gesetz⸗Entwurfe, wodurch dem Mintsterlum der geistlichen Angelegenheiten Behufs der Stiftung von 8000 halben Sti⸗ pendien an den geistlichen Secundair⸗Schulen eine Summe von 1,200,000 Fr. bewilligt werden soll.é Hr. v. Corcel⸗ les war der erste Redner, welcher sich uͤber diesen Gegen⸗ stand vernehmen ließ. Er untersuchte zuvoͤrderst, auf welchen Rechtstitel man sich bei der Forderung der gedachten Summe

ünde, und hielt diesen Rechtstitel fuͤr unguͤltig und ver⸗

assungswidrig; ungultig, well die Verorduung vom 5. October 1814, welcher jene Schulen ihre Existenz zu ver⸗ danken haben, nicht in die Gesetz, Sammlung eingetra⸗ gen worden sei, mithin keine Gesetzes⸗Kraft habe; ver⸗ fassungswidrig, weil danach jene Schulen von der Ent⸗ richtung der Universitaͤts⸗Gebuͤhr befreit worden seyen, diese Gebuüͤhr aber eine Auflage sey, welche die Kammer wie die übrigen Auflagen alljährlich bewillige; so wenig nun eine Auflage durch eine Verordnung eingefuͤhrt werden koͤnne eden so wenig koͤnne auch irgend Jemand durch eine Verord⸗ nung davon befreit werden; bevor man daher den geistlichen Schulen zu Huülfe kommen wollte, haͤtten die Minister der Kammer vorschlagen muͤssen, selbige mit den Staats⸗Gesetzen in Einklang zu bringen. „Die Diener der Religlon,“ fügte der Redner hinzu, „sind keine Staats⸗Beamte, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil der Staat nicht in der Kirche beruht. Die Geistlichkeit kann auf dreierlei Weise bestehen: durch eine Unterstuͤtzung von Seiten des Staates, durch die Ein⸗ küͤnfte ihres eigenen Vermögens, und durch die freiwilligen Gaben der Glaäubigen. Dieses letztere Subsistenz⸗Mittel scheint mir das billigste, sicherste und schicklichste. Mit den von uns verlangten 1,200, Fr. lassen sich nur 4000 ganze Stwendien stiften; wer wird die 16,000 andere bezahlen? die Gläͤubigen; und nichts ist billiger. Aber Sie sehen hieraus, meine Herren, daß Sie selbst auf deren Großmuth rechnen, die Sie durch Ihre Einmischung nur schwaͤchen wuͤrden. Wir sind in der That zu sehr daran gewoͤhnt, Gott auf Kosten des oͤffent⸗ lichen Schatzes anzubeten.“ Nachdem der Redner noch di Meinung hatte, daß der Elementar⸗Unterricht ihm in Frankresch ungleich mehr der Unterstuͤtzung zu bedurfen

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scheine, als die kleinen Seminarien, schlo de 8 2 der Art: „Es bleibt mir noch 1.segsgagsan⸗ 1n 89 Maaßregeln, welche den Ihnen vorliegenden Gesetz⸗Entwurf veranlaßt haben, den beabsichtigten Zweck, nämlich die Aus⸗ fuͤhrung der Gesetze des Landes, nicht erreichen. In der That werden die Congregationen nach wie vor fortbestehen nur nicht in den kleinen Seminarien, und die oͤffentliche Ordnung wird durch eine gallicanische Erklaͤrung nicht besser verbuͤrgt, als ehedem durch einen Constitutions⸗Eid. Ich bin aber weit eher geneigt die Aufhebung jener Gesetze als deren Ausfuͤhrung zu verlangen, denn ich sehe darin die Ver⸗ letzung zweier unverjaͤhrbarer Rechte, naͤmlich des Rechtes, edwede moralische gesellschaftliche Verbindung, sobald deren Handlungen nur nicht den Gesetzen zuwider laufen, zu stif⸗ ten, und des Rechtes, seine Gedanken durch den Unterricht, so wie durch jedes andere Mittel fortzupflanzen. Die Ver⸗ nunft des Volkes schien mir auf einer hoͤheren Stufe zu ste⸗ hen, als der Geist der gedachten beiden Verordnungen, wo⸗ durch nichts als eine kleinliche Inquisition eingefuͤhrt wird.“ Hr. Caqueragy hielt eine ausfuͤhrliche Rede zu Gunsten des Ge⸗ setz⸗Entwurfes, den er fuͤr ganz geeignet hielt, die Besorgnisse zu zerstreuen, welche durch eine der gedachten Verordnungen erregt worden seyen. „Es ist zu bedauern,“ aͤußerte derselbe, „daß der Minister des Cultus, bevor er diese Verordnung unterzeich⸗ nen ließ, nicht die Meinung seiner Collegen, der Bischöͤfe von Frankreich befragt hat. Ich theile nicht die Ansicht des Berichterstatters, daß die geistlichen Secundair⸗Schulen ge⸗ setzwidrig seyen; von der Erhaltung derselben haͤngt vielmehr das Schicksal der Gallicantschen Kirche ab. Allerdings ha⸗ ben einige meiner Collegen sich von dieser Rednerbuͤhne herab zu Dolmetschern der freudigen Gefühle gemacht, welche die e Verordnungen allgemein erregt haben sollen; wenn e jedoch ein aufmerksameres Ohr geliehen haͤtten, so wuͤr⸗ den sie uͤberall nur Klagen und Stöhnen vernommen haben. (Lautes Gelaͤchter.) Die Nachwelt wird ihren Irrthum be⸗ zeugen. Moͤgen die dem Lande geschlagenen Wunden ver⸗ narben! moͤgen die der christlichen und monarchischen Erzie⸗ hung zugefüͤgten bedauernswerthen Nachtheile eines Tages wieder gut gemacht werden! Ich stimme fuͤr das vorgeschla⸗ gene Gesetz ohne irgend eine Veranderung.“ Der Mini⸗ ster der geistlichen Angelegenheiten entwickelte die Gruͤnde, welche das Ministerium veranlaßt haben, eine Summe von 1,200,000 Fr. zum Besten der kleinen Semina⸗ rien zu verlangen. „Die Bestimmungen der Verordnung vom 10. Junt,“, aͤußerte er, sind dergestalt entstellt worden daß es gelungen ist, die oͤffentliche Meinung bis auf einen gewissen Punkt irre zu leiten; ich selbst bin dabet nicht geschont worden; man hat mir als eine tadelns⸗ wuͤrdige Handlung angerechnet, was ich als eine wich⸗ tige Verbesserung betrachte. Wenn aber die Leldenschaf. ten durch eine Veraͤnderung in dem Systeme der Regierung 8 einmal rege geworden sind, so wuͤrde man umsonst Ruhe b in den Berathungen, Mäßigkeit in der Sprache und Würbe im Handeln verlangen. Wir sind dem Publikum, welches sich nur allzuleicht jedem Eindrucke hingieht, auf eine sehr unvortheilhafte Weise geschildert worden. So sind in schwie⸗ rigen Zeiten Staatsmaͤnner oftmals dazu verurtheilt gewe«. sen, statt aller Frucht fuͤr ihren guten Willen, ihre Muͤhe 8 und Arbeit, nichts als Verläumdungen einzuäaͤrndten. Wehe dem, der in solchen Tagen der Verirrung und Gaͤhrung zu dem Staatsruder gelangt, vorzuüͤglich wenn er früͤher nichts als die Annehmlichkeiten des Privatlebens gekannt hatte; es bleibt ihm als letzter Zufluchts⸗Ort nichts als sein Gewissen, welches den Ehrenmann niemals betruͤgt. Ich habe bis jetzt auf die Beschuldigungen die gegen mich erhoben worden sind, nicht geantwortet, weil durch die gedachten Verordnungen nur erst ein Grundsatz festgestellt worden ist; sobald es aber dar⸗ auf ankommen wird, dieselben in Ausfüͤhrung zu bringen, werde ich mich mit meinen geistlichen Collegen verstehen, und bin uͤberzeugt, daß es uns bei ruhlger Ueberlegung gelingen wird, . die wichtige Angelegenheit gluͤcklich zu Ende zu bringen.s Weit entfernt, daß die geistlichen Schulen durch die von I¹“]

contrasignirte Verordnung in Gefahr gerathen, werden III“ vielmehr dadurch neues Leben gewinnen und mit neuem

Glanze strahlen. Ich hoffe daß die eingeschuͤchterten Ge⸗ 4 * wissen bald beruhigt, und daß ich meinen Namen nicht an 8 eine der Kirche verderbliche Verordnung geknuͤpft haben *

werde.“ Hr. Duplessis de Grénédan sprach si eeftig gegen die mehrerwahnten Verordnungen aus. b Aeußerung: daß diese Maaßregel

in Trostlosigkeit versetze und Alles uͤbersteige, was der Revolu⸗ tions⸗Vandalismus sich nur immer habe zu Schulden kom⸗ men lassen, wurde seine ohnehin schwache Stimme von den Ausbruͤüchen des lebha esten Unwillens dergestalt bedeckt, daß

sehr die Familien⸗ enc