1828 / 214 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

und Frankreich gethan, und dem Ibrahim Pascha befohlen heaben Morea zu raͤumen. (Sicher ist, daß er mit den alli⸗ 8 irten Admiralen unterhandelte, um abzuziehen, wenn ihm Transportschiffe und Lebensmittel verschafft wuͤrden.) Neuer⸗ ddings haben wieder 20 Oestreichische Schiffe Fermane erhal⸗ ten, um durch den Bosphorus nach Odessa zu gehen, so daß die Sperre desselben so zu sagen aufgehoben ist. Vom Kriegsschauplatz wird gemeldet, daß Hussein Bey die Kom⸗ mandanten der Festungen Isaktscha und Matschin gleich nach ihrer Ankunft bei der Armee habe enthaupten lassen. Folgendes ist ein Verzeichniß der vom 26. Jun. bis 10. Jul. hier angekommenen Schiffe: Oestreichische: 2 mit Getreide; 2 von Smyrna mit Salz; 1 von Modagna leer; 3 von Syra leer. Sardinische: 1 von Mariampol mmit Getreide; 2 von Taganrog mit Getreide; 7 von Ge⸗ nua leer; 1 von Foce mit Salz; 2 von Malta mit verschie⸗ denen Waaren.

Ein Schreiben aus Triest vom 31. Juli (in demsel⸗ ben Blatte) giebt, nach Handelsbriefen aus Ancona, Nach⸗ richt von der (wie wir letzthin bereits gemeldet) zwischen dem Praͤsidenten von Griechenland, Grafen Capodistrias, und IJbrahim, Pascha zu Navarin statt gehabten Unterredung,

wegen Raäumung Moreas von Seiten der Aegyptischen Trup⸗ ppen, mit dem Beifuͤgen, daß darauf sogleich ein Aegyptisches Kriegsfahrzeug nach Alexandrien abgeschickt worden seyn soll, um Mehmed⸗Ali uͤber die Lage der Dinge aufzuklaͤren, und denselben um Transportschiffe zur Aufnahme der in Grie⸗ chbenland befindlichen Aegyptischen Truppen zu bitten. Graf Riiguy besand sich zu Korfu; Herr Stratford⸗Canning wird daselbst erwartet. Man glaubte (wie ebenfalls bereits ge⸗ meldet worden, daß die Unterhandlungen über die Pacifica⸗ Aion und Unabhangigkeit Griechenlands, denen der Graf Capodistrias beiwohnen wird, in Kurzem eroͤffnet werden

duͤrften. Die Blokade der von den Aegyptern in Griechen⸗ land besetzten Häfen wird inzwischen (so meldet jenes Schrei⸗ den weiter) auf das strengste fortgesetzt, und einige Aegyp⸗

tische Schlffe, welche es versuchten, dieselbe bei Modon zu uͤberschreiten, sollen von den Kriegsschiffen der Verbuͤndeten in Grund gebohrt woden seyn. Man spricht hier auch von der Blokade von Alerandrien und den Dardanellen durch die drei vereinten Geschwader, im Falle, daß die Raͤnmung Moreas nicht statt fände, und füͤgt hinzu, daß diese Maaß⸗ regel sogar von einer Landung begleitet seyn dürfte, wenn Mehemed⸗Ali sich weigerte, seinen Sohn zurückzurufen, oder die Pforte die zu Korfu festzusetzenden Stipulationen nicht billigen wollte.

8— Nachrichten aus Korfu vom 19. Juli zufolge (in eeinem Roͤmischen Blatte) war Admiral Codrington am Bord

des Linienschiffs Asia nach London abgesegelt. Das Grie⸗ -chische Geschwader hat unter den Vrfchlen des Admtral GQSachturi in den Gewässern von Messenten acht Schiffe weg⸗ ggenommen, welche den Tuͤrken in Modon Lebensmittel brin⸗ gen wollten.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

Es ist zwar in dieser Zeitung schon verschiedentlich von dem neuen Zoll⸗Tarif der Vereinigten Staaten die Rede ge weesen; bei der großen Wichtigkeit, die jedoch derselbe für die Handels⸗Verhaͤltnisse zwischen Europa und Nord⸗Amerika 2 hat, wird es nicht uninteressant seyn, den wesentlichen In⸗ heaalt desselben nachstehend vollständig mitzutheilen, und daran einige, die Entstehungs⸗Geschichte dieses Tarifs betreffende Mittheilungen aus einem Schreiben eines sachkundigen Beob⸗ achters in Neu York zu knüuͤpfen. 8 Zoll⸗Taris vom 19. Mai 1828. 1) Vom 1. S aher 1828 ab sollen anstatt der jetzi⸗ en Zoͤlle die folg erhoben werden, nämlich: on Eisen in Stangen und Stäben, weder ganz noch theil⸗ weise gewalzt, 1 Cent. pro Pfund. Gußeisen 62 ½¾˖ Cent. pro ii2 Pfund. Von Eisen in Stangen und Städen, ganz oder theilweise w gewalzt, in Stuͤcken oder in andern weniger vollenbeten Formen, als Srangen und Stabeisen, ausgenommen Guß eisen, 37 Dollars pro Ton. Von Eisen⸗ oder Stahldraht, nicht uͤber Nr. 14., 6 Cent. pro Pfund, und uͤber Nr. 14. 10 Cent. pro Pfund. Von rundem Eisen oder Kupferschmieds⸗Stäben, bis 7& Ul im Durchmesser inclusive; ferner von gespaltenem oder gewalztem Nageleisen, Eisenblech und Reifeisen, 3 ½

FPpro Pun. Von Bellen, Hohleisen, Reißeisen, Schmledeifen, Dicheln, Sensen, Schaufeln von Eisen oder Stahl, Gebissen aller Art, stählernen Ellenmaaßen und Waagschaalen, Geisfüͤßen,

üu.

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von Odessa

Schraubstoͤcken und eisernen Schrauben fuͤr Holz, 10 pCt.

vom Werth, als Zuschlag zum jetzigen Zoll;

Von Stahl, 1 ½ Dollars fuüͤr 112 Pfund.

Von Blei in Bloͤcken, Stäͤben oder Platten, 3 Cent. pro Pfund; Bleikugeln, 4 Cent. pro Pfund.

Von Minium und Bleiweiß, trocken oder geölt, 5 Cent. pro Pfund; Silberglaͤtte, bleierne Röͤhren und Bleizucker,

5 Cent. pro Pfund. 2) Vor und nach dem 30. Juni 1828 sollen anstatt der jetzigen Zoͤlle, die folgenden erhoben werden, naͤmlich:

Von roher Wolle, 4 Cent. pro Pfund und dazu 40 pCt. vom Werth bis zum 30. Juni 1829; von der Zeit an jährlich immer 5 pCt. mehr, bis der Zoll vom Werthe 50 pCt. wird. Alle noch auf dem Felle befindliche Wolle soll nach Gewicht und Werth taxirt werden, und denselben Zoll zah⸗ len, als alle andere Wolle.

Von Fabrikaten aus Wolle, oder mit Wolle vermischt (mit Ausnahme von Teppichen, Bettdecken, Bombassinen, Strumpfwaaren, Muͤtzen, Handschuhen, Kappen und Bin⸗ den), die da, von wo sie kommen, nicht mehr als 50 Cent. die PYard kosten, sollen als 50 Cent. kostend gerechnet werden und 40 pCt. vom Werth dis zum 30. Juni 1829 zahlen; von da an aber 45 pCt. Alle Wollen⸗Fabrikate, Flanelle und Boye ausgenommen, die nicht mehr als 35½ Cent. pro Pard kosten, zahlen 14 Cent. pro Yard.

Fabrikate aus Wolle oder zum Theil aus Wolle destehend, die obengenannten ausgenommen, die mehr als 50 Cent. pro Pard kosten aber nicht uͤber 1 Dollar, sollen zu 1 Dollar angenommen werden und 40 pCt. vom Werth zah⸗ len bis zum 30. Juni 1829; dann aber 45 pCt. vom Werth.

Die naͤmlichen Fabrikate, die uͤber 1 Dollar, aber nicht mehr als 2 ½ Dollars pro Yard kosten, sollen als 2 ½ Dollars kostend augenommen werden und 40 pCt. vom Werth bis zum 30. Juni 1829 zahlen; dann aber 45 pCt.

Die nämlichen Fabrikate, die üͤber 2 aber nicht über 4 Dol⸗ lars die Pard kosten, sollen zu 4 Dollars angenommen werden und 40 pEt. vom Werth zahlen bis zum 30. Junl 1829: dann aber 50 pCt.

Von den nämlichen Fabrikaten die uͤber 4 Dollars kosten sollen 45 pCt. vom Werth bis zum 30. Juni 1829; dann

„89 88 p 127 on wollene len, Strumpfwaaren, Mu . schuhen und Binden 35 pCt. vom ee eee Kleidungsstuͤcken 50 pCt. vom Werth.

Von Bruͤßler, Tuͤrkischen und Wilton⸗Teppichen 70 Cenr. pro Yard. Von allen Venetianischen Teppichen 40 Cent. pro Yard. Von allen andern Teppichen aus Wolle, Flachs, Hanf und Baumwolle, ganz oder gemischt, 32 Cent. pro PYard; Von allen gedruckten oder gemal⸗ ten Patent⸗Fußteppich Zeugen 50 Cent. pro— Yard; von anderen Gattungen als die gewoöͤhnlichen, B. Cent. pro ½ Yard. Von Moͤbel⸗Wachstuch 15 Cent. pro ²⁹ Pard. Von Fußmatren 15 Cent. pro Pard.

Von rohem Hanf 45 Dollars pro- Ton bis zum 30. Juni 1829; von der Zeit an aber jährlich immer 5 Dollars mehr, bis zu 60 Dollars pro Ton. Von baumwollenem Sacktuch Cent. pro Pard bis zum 30. Juni 1828 und dann 5 Cent.

Von rohem Flachs 35 Dollars pr. Ton bis zum 30. 2 1829 und dann jährlich immer 5 Dollars miehr bis zu 60 Dollars pr. Ton. 1

Von Segeltuch 9 Cent. pr. Pard und mehr bis zu 12½ Cent. pr. ¶Vard.

Von Zucker,Syrup 10 Cent. pr. Gallon.

Von seder Gattung von distillirrem Spiritus 15 Cent. pr. Gallon als Zuschlag zu dem jetzigen Zoll.

Von allen Seldenwaaren, oder zum Theil aus Seide beste⸗ hend, die von jenseits des Caps der guten Hoffnung kom⸗ men, 30 Ct. vom Werth; vom 30. Juni 1829 an 5 pEt mehr; alle andere zahlen 20 pCt. vom Werth. .

Von ein —.— Zoll von 5 Cent. pr. Pf. vom 30. Juni 1829 an bis zum 3m. -

8 10 jaͤhrlich 1. zu 50 8* Se vsss om 30. Juni 1828 an hoͤrt der Ruͤckzoll aller, in den Vereinigten Staaten er lirter Brandtweine auf; auch wird auf Segel kein Ruͤckzoll gezahlt werden, wenn nicht wenigstems 50 Seucke auf einmal in einem Schiff versandt worden.

8) Nach dem 30. Junt 1828 soll Fensterglas im Ver⸗ baͤltniß von 10 zu 15 Zoll Größe 5 Dollars für 100 zahlen; ungeschnittenes Fensterglas in Scheiben, jablte

2*2—

sährlich ¼ Cent.