Bataillon D. Giuseppe Musci, als Referenten, und Eurico Cacciatore, Sergenren der Gensd’ armerie, als Kanzellisten; unter Assistenz des Rechts⸗Gelehrten, D. Gaetano Lanzara, Instructions⸗Richter des Districts Vallo, und des D. An⸗ gelo Libani, Koͤniglichen Richters im Weichbild des Haupt⸗ orts gedachten Districts, als Advocaten ex officio. — Die Commission versammelte sich am 18. Juli um 6 Uhr Mor⸗ gens in feierlicher Sitzung, und berathschlagte wegen der Laͤnge der oͤffentlichen Discussion bis 7 Uhr Morgens des folgenden Tages, den 19. Juli. — Nachdem die Commission die muͤndlichen Conclusionen des Referenten angehoͤrt, die Angeklagten und ihren Vertheidiger, wie auch das Gutach⸗ ten des Rechts⸗Gelehrten vernommen, und aus den Zeugen⸗ Aussagen, aus den Erklärungen anderer gestaͤndigen Mit⸗ schuldigen, und aus andern legalen und rechtskraͤftigen Do⸗ cumenten die Ueberzeugung geschoͤpft hatte, daß sich zehn von den in Haft befindlichen Individuen insgesammt auf⸗ rüͤhrerischer Attentate gegen die Regierung schuldig gemacht, fast alle Theil an der Bande genommen, welche im Bezirk Vallo so viele Excesse und Räͤubereten veruͤbte, und daß die⸗ jenigen, die nicht versoͤnlich zu derselben gehörten, sie doch aus allen ihren Kraͤften bei ihren Pluͤnderungen und übrigen verbrecherischen Handlungen unterstuͤtzt hatten, verurtheilten sie dieselben kraft des Art. 123 des bestehenden Kriminal⸗Gesetzbu⸗ ches und des Art. 9 des Köͤniglichen Decrets vom 28. Septem⸗ ber 1822 zur Todes⸗Strafe, mit Ausstellung am Pranger, zu den Prozeß⸗Kosten und zu einer verhäͤltnißmaͤßigen Geld⸗ Strafe. — Die verurtheilten Individuen waren föolgende: D. Antonio de Luca, aus der Gemeinde Celle, Canonicus und vormaliges Mitglied des sogenannten Parlaments von 1820; D. Michele Bortone, aus derselben Gemeinde, Grund⸗ Eigenthuͤmer; D. Domenico de Siervo, aus der Gemeinde Acquavena, Arzt; D. Giovanni de Luca, aus der Gemeinde Montano, — Filippo de Ruocco, aus der Gemeinde Massicella, Landmann; D. Davide Riccio, aus der Gemeinde Cardile, Grund⸗Eigenthuͤmer; Antonio la Gatta, aus der Gemeinde Massa, Tischler; Vito Giuseppo Tambasco, aus der Gemeinde Montano, Grund⸗Eigenthümer; D. Nicola Cobucci, aus der Gemeinde Bosco, Grund⸗Eigenthuͤmer; Nicola Carriello, aus derselben Gemeinde, Landmann; 8 sämmtlich aus der Provinz Principato Citertore. — Das EVTodes⸗ Urtheil ist an fämmtlichen genannten Individuen mit 2 den gebuͤhrenden Formalttaͤten und in Begleitung aller ge⸗ setzlichen Umstände, welche die Hinrichtung noch zum war⸗ nenderen Beispiele machen konnten, vollzogen worden. — Dieser Aet schuldiger Gerechtigkeit wird dazu dienen, jene uten und in Bestuͤrzung versetzten Bevoͤlkerungen, welche ei dem Anblicke der von der verbrecherischen Bande veruͤbten Plünderungen, Brandschatzungen und so vieler anderen schrecklichen Greuel fuͤr ihre Ruhe, ihre Existenz und fuͤr Alles, was der menschlichen Gesellschaft am hei⸗ ligsten und theuersten ist, zitterten fuͤr die Zukunft, zu
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noch durch den Umstand vermehrt, daß der kleine Ueberrest der zerstreuten Bande, der in allem aus den drei Bruͤdern Capozzoli und noch einem andern Indtviduum besteht, durch die unaufhaltsame Verfolgung der Gensd'armerie bedrängt, sich in die Waldungen der benachbarten Provinz Basilicata geworfen hat, wo sie durch den Eifer, die Energie und die rastlose Thaͤtigkeit des mehrerwaähnten Hrn. Marschall del Carretto von allen Seiten in die Enge getrieben wird.“ Tuͤrkei und Griechenland.
Der Oesterreichische Beobachter enthält im neuesten Blatte (vom 12. August) Folgendes aus Konstantinopel vom 25. Juli:
Am 12ten d. M. liefen hier die ersten Berichte von den am 7ten und Sten bei Basardschick stattgehabten Gefechten ein, denen bald nachher mehrere andere folgten, worin die militairischen Vorfälle bei Schumla und Varna am 190., 15., 16., 17. bis zum 20. Jult, angezeigt wurden. Die Tuͤrkischen Kriegs⸗Berichte sind bekanntlich in so allgemeinen Ausdruͤcken, mit so wenig Einzelheiten, in einem so weni kunstgemäßen und oft so schwuüͤlstigen Styl abgefaßt, B. es schwer haͤlt, sich von den Operationen, auf die sie sich be⸗ ziehen, eine deutliche Vorstellung zu machen; und nur erst aus der Vergleichung dieser Berichte mit bis jetzt uns
anz unbekannt gebliehenen Russischen, wird man den bis⸗ erigen Gang des Feldzuges mit einiger Zuverlässigkeit beur⸗ theilen koͤnnen. Nach jenen Berichten waͤre in den saͤmmt⸗ lichen zwischen dem 7ten und 20sten d. M. vorgefallenen Gefechten, besonders an letzterem Tage vor Varna, der Vortheil auf der Seite der Tuͤrken gewesen; und sowohl
ssein 9.-eehs Pascha, welche im Lager bei
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und der Kapudan Pascha, der die
beruhigen und sicher zu stellen. — Diese Beruhigung wird
Vertheidigung von Varna leitet, als auch die Garnisonen in den Donau⸗Festungen Silistria, Rustschuck und Widdin, namentlich die von Rustschuck bei Giurgewo, und die von Widdin bei Kalefat, beides auf dem linken Donau⸗Ufer, sollen, theils die Angriffe des Feindes siegreich zuruͤckgeschla⸗ gen haben, theils selbst, und mit bedeutenden Successen, angriffsweise zu Werke gegangen seyn.
Diese beruhigenden Nachrichten mußten in Ermange⸗ lung aller andern, und da jede Privat⸗Communication mit dem Kriegsschauplatze abgeschnitten ist, auf die Bewohner der Hauptstadt einen sehr guͤnstigen Eindruck machen. Die allgemeine Bewaffnung ist dadurch nicht wenig belebt worden. Mehr als 60,000 streitfaͤhige Individuen aus der Klasse der hiesigen Gewerbs⸗Inhaber und Buͤrger haben sich als Freiwillige bei dem Seraskier Chosrew Pascha einschreiben lassen, und dieser glaubt, wenn der Hauptstadt selbst eine Gefahr drohen sollte, die Anzahl jener Freiwilligen leicht bis auf 100,000 Mann vermehren zu köͤn⸗ nen. Diese und aͤhnliche Maaßregeln gehen ohne alles Ge⸗ raͤusch und ohne irgend eine Stoͤrung der oͤffentlichen Ord⸗ nung vor sich; und es hat noch kein Exceß gegen Franken und nicht mohammedanische Indtviduen Statt gefunden.
Es soll einen Augenblick die Rede davon gewesen seyn, einen Theil der Griechen zu entfernen, weil man gefährliche Anschlaͤge von ihnen besorgte. Dieser Entschluß, wenn es wirklich Ernst damit war, ist gleich wieder aufgegeben wor⸗ den. Bemerkenswerth ist das von dem Griechischen Patriar⸗ chen den Kirchen bei Konstantinopel in Bezug auf den ge⸗ genwaͤrtigen Krieg vorgeschriebene Gebet, welches von dem Priester nach dem Opisthambonon *) in Gegenwart des gan⸗ zen Volkes, das am Schlusse einstimmig Amen zu sagen har, vorgebetet werden soll:
Gebet. „Herr unser Gott, Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs, der Du in Deiner Weisheit Alles, was sich unsern Blicken darbietet, aus dem Nichts hervorgezogen, durch Deine unbegreifliche Vorsehung und durch Deine unendliche Barmherzigkeit das Heil des Menschen⸗Geschlechtes gewirkt, und Alles zum Wohl Deiner Geschoͤpfe geleitet, der Du in dem alten Bunde gesagt hast: Durch mich herrschen die Kö⸗ nige ꝛc., und in dem neuen Bunde: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist, der Du durch den Mund des Apostels befohlen hast, daß man vor Allem in⸗ brüͤnstige Gebete füͤr die Koͤnige und Fuͤrsten zu Dir emporschicke; Du Koͤnig der Glorie, erhoͤre das Gebet, welches Deine demuͤ⸗ thigen und suͤndhaften Diener fuͤr unsern sehr maͤchtigen, frledfer⸗ tigen und gnaͤdigen Sultan an Dich richten, und schenke ihm, sei⸗ ner erlauchten Familie, allen Mitgliedern seines Rathes und allen Befehlshabern seiner Heere lange und gluͤckliche Lebens⸗ tage. Mache, daß Friede und Ruhe in seinem Reiche herr⸗ schen, und daß er allen Buürgerkrieg und jede Insurrection ersticke. Ja, Gott der Barmherzigkeit, erhoͤre unsere demuͤ⸗ thigen Bitten, und staͤrke, besonders unter den gegenwäͤrti⸗
en Umständen, sein Reich mit Deinem unuͤberwindlichen
rm; verleihe seinen Heeren den erforderlichen Muth, um ihre Feinde zu uͤberwinden, und sich mit Sieges⸗ zeichen zu bereichern. Zerstreue diejenigen, welche sich gegen ihn erheben. Moͤge Ruhe in allen seinen Staaten herrschen, und jede Insurrection auf immer daraus verbannt seyn. Mache endlich, daß Alles zu seinem Besten und zu seinem Nutzen ausschlage, damit wir, unter den Fittigen seines Schutzes ein ruhiges und gluͤckliches Leben fuͤhrend, den hei⸗ ligen Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen — jetzt und in alle Ewigkeit loben und preisen möͤgen.
en.““
AUm 18ten d. M. traf ein sehr ungluͤckliches Ereigniß die große Tuͤrkische (von Sultan Selim III. angelegte) Pulver⸗Fabrik bei Asadli. Ein wäͤhrend eines —2 den Gewitrers auf selbige gefallener Blitzstrahl entzuͤndete sie gegen 4 Uhr Nachmittags, und sie flog mit den bedeu⸗ tenden, auf 700 Centner geschätzten, Vorräͤthen augenblick⸗ lich in die Luft. Von 180 Arbeitern oder Wachen verloren 150, und darunter der Sohn des Directors dieser Fabrik, Simon Aga's, ihr Leben. Es ereignete sich dabei der seltene Zufall, daß einer der Arbeiter, sammt einem Pferde, aus der Mitte der Fabrik hoch in die Luft geschleudert ward⸗ und 300 Schritte weit davon in einem Weinberge unde⸗ schaäͤdigt zur Erde siel. Obwohl die Entfernung Asadlis von Konstantinopel üͤber drei deutsche Meilen betraͤgt, so wurde die durch diese Explosion erzeugte Erschütterung den⸗
*) „0.09 2 %i . (von srfow, hinter und an d9,r, Kau⸗ zel) in das Gedet, welches, nach beendigter Liturgic, binter der Kanzel, mitten in der Kirche, hergesagt wird. (Anmert. des Oesterr. Beobachters)