und Loire th t die nachstehenden Re ultate aus dem Be⸗ reiche dieses Departements mit: Zahl der jungen Leute, die an der Losung Theil genom⸗
8— mech haben .. .. ä 111161“ 4534 8 1 Zahl Derer, die blos lesen konnten .. . . . . 233 72,,72727z, die lesen und schreiben konnten ö. 1311
2 die weder lesen noch schreiben konnten 2925 Zweifelhaft N. Diese statistische Uebersicht, wonach fast zwei Drittheile der Bevöoͤlkerung als in die gröͤbste Unwissenheit versunken, er⸗ scheinen, beweist hinläͤnglich, wie nothwendig es ist, den Ele⸗ mentar⸗Unterricht zu verbreiten.“ 1
Die Gazette de France will wissen, daß vor einigen Tagen Hr. Lasagni, Rath beim Cassationshofe, im Auftrage der Reglerung nach Rom abgereist sey, um durch die Ver⸗ mittelung des Papstes die Hindernisse hinweg zu raͤumen, welche die Bischöͤfe der Ausfuͤhrung der beiden Verordnun⸗ gen vom 16. Jun. entgegenzustellen suchen. Herr Lasagni, ein genauer Bekannter des Großsiegelbewahrers, soll fruͤher Auditor della Rota gewesen seyn, und mit dem jetzigen Papste, noch als derselbe Cardinal war, in freundschaftlichen Verhaͤltnissen gestanden haben. Die Quotidienne glaubt, daß nicht Hr. Lasagni, sondern der Abbé Galard, einer der hiesigen Pfarrer, nach Rom abgeordnet worden sey, woge⸗ gen die Gazette behauptet, daß dieser den Auftrag abge⸗ lehnt habe. 4
Nachdem die Quotidienne sich von der Fruchtlosigkeit ihrer Bemuͤhungen uͤberzeugt hat, die Ausfuͤhrung der Ver⸗ ordnungen vom 16. Juni zu hintertreiben, versucht sie jetzt ein letztes Mittel um diesen Zweck zu erreichen; sie behaup⸗ tet naͤmlich gerade zu, daß diese Verordnungen eine Ver⸗ letzung der Verfassung seyen. „Denn was ist uͤberhaupt“ raͤgt sie „nach unserem gegenwäͤrtigen Staatsrechte eine
erordnung? es ist eine unter der Verantwortlichkeit der⸗ Minister von dem Koͤnige getroffene Verfuͤgung, um die Ausfuͤhrung der Gesetze zu sichern. Hieraus folgt aber, daß jede Verordnung foͤrmlich den Text der Gesetze bezeichnen muß, welcher durch sie in Ausfüͤhrung gebracht werden soll; dies ist auch immer bisher der Fall gewesen, und in der Gesetz⸗Samm⸗ lung wird man seit dem Jahre 1814 keine einzige Ausnahme von dieser Regel finden. Was sagen dagegen aber die beiden Verordnungen vom 16. Juni? Sie sagen blos im Allgeme nen: „Da wir fuͤr die Vollstreckung der Landesgesetze Sorge tra⸗ gen wollen.“ Aber welcher Gesetze, und ist es daher nicht klar, daß diese Neuerung eine Verletzung der bestehenden Verfassung ist?“ — Hierauf erwiedert der Messager des Chambres: „Wer sich der fruͤheren Meinungen der Quo⸗ tidienne uͤber das Koͤnigliche Vorrecht erinnert, muß sich in der That wundern, wenn er sie heute das politische Axiom aufstellen sieht, daß der König nur zur Ausfuͤhrung der Ge⸗ setze Verordnungen erlassen koͤnne, — ein Axiom, das, wenn wir nicht irren, sich ganz und gar in der Constitution von 1791 befindet. blos uͤber die Vollziehung der Gesetze, und dehnt sie sich nicht auch uͤber die ganze Verwaltung des Landes aus? Wenn die Quotidienne behauptet, daß die Gesetzsammlung keine Verordnung enthalte, worin nicht der Text des betreffenden Gesetzes enthalten sey, so beweiset sie dadurch blos, daß sie jene Sammlung gar nicht kennt, sie wuͤrde sonst mehr als einmal das Gegentheil gefunden haben. Von einer eben so gro⸗ ßen Unkenntniß der Regeln und Formen der Verwaltung zeugt es, wenn dieses Blatt aäußert, daß, falls die Bischoͤfe an den Staats⸗Rath appelliren sollten, man keinen einzigen Gesetzestext fuͤr die gedachten Verordnungen anzufuͤhren vermoͤchte. Als ob diese Verordnungen irgend zu der Competenz des Staats⸗ Rathes gehoͤren koͤnnten, und als ob die Kanmern, denen allein ein Urtheil daruͤber zusteht, nicht dadurch, daß sie die Summen fuͤr die kleinen Seminarien bewilligt, bereits hin⸗ laͤnglich erkannt hätten, daß die Verordnungen dem Staats⸗ rechte und den bestehenden Gesetzen gemaͤß sind’ Schlimm genug, wenn die Quotidienne und Hr. Duplesis de Greé⸗ nédan diese Meinung nicht theilen. Uebrigens gefällt sich die Quotidienne mehr im fortwährnenden Klagen, als im Raisonniren. Ihre weinerlichen Phrasen moͤgen noch bei einigen Einfältigen Eingang finden, aber nur die ertste Dis⸗ cus gefaͤllt solchen Leuten, die aufgekläaͤrt genig sind, um das Wahre vom Falschen zu unterscheiden, und her kann natuͤrlich die Quotidienne ihre Rechnung nicht findm; sie
muß daher nothwendig immer wieder auf ihre abgedroshenen Beschuldigungen von „Verletzung des Gewissens, Wrach⸗ tung des Heiligthums, Brandmarkung der Seelen“ mit inem Worte zu jener empfindsamen Poesie zuruͤckkehren, mit wel⸗ cher die Reaferungen wahrlich recht erdauliche Fortschritte ma⸗ chen wuͤrden.
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Erstreckt des Königs Macht sich denn
geht nach Madeira und wird wahrscheinlich die erste seyn,
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Es heißt, daß die Geistlichkeit Alles aufbiete, um de Papst dahin zu bewegen, daß er als Vermittler in der Anx. gelegenheit wegen der kleinen Seminarien auftrete. Viele sind hier der Meinung, daß die Bischoͤfe sich lange nicht so widerspenstig zeigen wuͤrden, wenn das Ministerium mit no mehr Energie zu Werke ginge. Als Beweis, daß wenigstens das angenommene System auf keiner festen Grundlage be⸗ ruhe, fuͤhrt man folgende Thatsache an. Die Erziehungds, Anstalt zu Jullly, acht Lieues von Paris, welche im Jahre 1640 von den Vaͤtern vom Oratorium gestiftet und von Lud- 4 wig XIII. zu einer Koͤniglichen Akademie erhoben wurde, be-⸗. fand sich auch noch vor der Revolution unter der Leitung ih⸗ rer Stifter, und erfreute sich mit Recht einer großen Be⸗ ruͤhmtheit; denn eine bedeutende Anzahl von Maännern, di sich in der Literatur, der Landes⸗Verwaltung oder der mili-. tairischen Laufbahn beruͤhmt gemacht hatten, waren aus ihr hervorgegangen. Nachdem die Anstalt muthig gegen das Revolutions⸗System angekämpft hatte, mußte sie indessen zu- letzt doch unterliegen und wurde hierauf das Privat⸗Eigen⸗ thum derselben Professoren, die sich umsonst bemuͤht hatten, sie als ein oͤffentliches Institut aufrecht zu erhalten. Seit⸗ dem hat das Gymnasitum zu Juilly den Unterricht fortge⸗ setzt; jedoch nur als eine Privat⸗Anstalt. Es sollte kuͤrzlich verkauft werden; allein der Verkauf konnte, aus unbekann⸗. ten Gruͤnden, nicht ohne die Dazwischenkunft und Einwillia gung der Regierung geschehen. Der Abbé von Scorbiac, der in dem Rufe eines Jesuiten steht, meldete sich dazu; die Unterhandlung dauerte uͤber drei Wochen, ohne daß man zu einem bestimmten Entschlusse gelangen konnte, Zuletzt hat indessen der Abbé doch den Sieg davon getragen, und die Anstalt ist demselben verkauft worden.
Aus Marseille meldet man, daß die Commission von Gelehrten und Aerzten, welche sich nach Aegypten begeben sollte und an deren Spitze der Dr. Pariset stand, aufgelöst worden, ist und daß der groͤßere Theil der Commisstons⸗Mit⸗ glieder nach der Hauptstadt zuruͤckkehren wird. .
Der Dr. Gall liegt aufs Neue sehr gefährlich krank darnieder.
Großbritanien und Irland.
London, 20. Aug. Die Hof⸗Zeitung vom Freitag ent⸗ haͤlt die Ernennung des Sir J. Kempt zum erneur der Provinzen Ober⸗ und Unter⸗Canada, Neu⸗ tland, Neu⸗Braunschweig und der Prinz⸗Eduard's⸗Insel; so wie die Ernennung des General⸗Majors Sir P. Maitland zum Unter⸗Gouverneur von Neu⸗Schottland und des General⸗ Majors Sir J. Colborne zum Unter⸗Gouverneur von Ober⸗ Canada. „Diese Ernennungen,“ sagt der Examiner, „sind alle zu Gunsten von Militairs ausgefallen. Seltene Zeiten fuͤr die Armee!“ a4
Seit dem Tode des Grafen von Carlisle und des Her⸗ zogs von Gordon ist Graf Fitzwilliam der einzige noch le⸗ bende Pair, welcher seinen Titel schon zur Zeit der Thron⸗ besteigung Georgs des III. besaß, denn sein Vater ist 1756 gestorben.
Die (mehrerwähnte) Rede des Hrn. Dawson hat um so mehr Aufsehn erregt, da derselbe Unter⸗Staats⸗Secretalr des⸗ Innern, und mit Hrn. Peel nahe verwandt ist. Die Mor, ning⸗Chroniele commentirt dieselbe in einem langen Artikel; sie bespöͤttelt die allzugroße Heftigkeit der Orange⸗Maͤnner und meint, diese wuͤrden sich trotz ihres Eifers ganz ruhig ver⸗ halten muͤssen, wenn die Regierung, die Katholiken und die liberalen Protestanten zusammenhielten. Schluͤßlich bemerkt jenes Blatt: Herr Dawson wuͤrde nie zu seinem jetzigen Poben gelangt seyn, wenn er sich nicht fruͤher wider die
atholiken erkläͤrt haͤtte.
Dasselbe Blatt begleitet den Protest der beiden Ge⸗ sandten Dom Pedros am Wiener und Londoner Hofe mit folgenden Bemerkungen: „Man erwartet, daß diese Mitthellung die Frage zwischen dem Britischen Mini⸗ sterium und Dom Miguel zu einem unmittelbaren Aus⸗ gange bringen werde. Als beschlossen wurde, die Blokade von to zu respectiren, war das einzige Argument zu Gunsten dieses Beschlusses des Cabinets, daß die Blokade von einer anerkannten Gewalt (Dom Miguel als Regent) verfuͤgt orden sey. Zugleich erklärten die Minister im Parlamente, daß, wenn Dom Miguel eine Blokade im Königlichen Namen anstellen wuͤrde, sie dieselhe nicht respectiren wollten. Die Brasiltanische Fregatte Isabella
welche der Herausfordrung der
begegnet.“ Die berühmten Kornmuͤhlen zu Merton in Surrey, von
dem verstorbenen James Perry, Esg., Eigenthümer der
Escadre Dom Miguels
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