1828 / 234 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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gg im J. 1827 im J. 1826 Färbestoffe fuͤr ..... 16,006,284 Rub. 13,544,986 Rub.

8 b 2,048,852 vree ’1 IIu..“ 3,313,013 2,454,778 „“

Beaumwollen⸗Fabrikate. 15,126,902 12,627,635

8 Woll⸗Fahrikate.. . 9,753,083 S. 71 Seiden⸗Fabrikate.. 8,428,633 6,749,655 Linnen⸗Fabrikate. . 1,166,729 703,470 -A EEö 2,471,674 2,152,239 ⸗„

..H. 6,342,449 4,640,670 Thee.. 6,719,166 5,675,992 Wein, verschied. Sorten 10,865,676 8,023,831 .

Champagner... . . 2,412,522 1,552,817

DSDdiese Uebersicht beweiset, daß viele der Wagren, deren Eiinfuhr staͤrker war, zu den Beduͤrfnissen der Fabriken ge⸗ ehören. Uebrigens ist selbst die Vermehrung der Einfuhr aus⸗ hndischer Fabrikate dem Absatz der unsrigen nach dem Aus⸗ lande nicht hinderlich gewesen. An Rohzucker ist im Jahre 1827 fuͤr 945,757 R. weni⸗ ger eingeführt als im Jahre 1826, an Baumoͤl fuͤr 694,889 KRubel, an roher Baumwolle für 560,242 R. und an ge⸗ ser Paa fuͤr 6,619,656 Rubel. Die geringere Einfuhr ro⸗

her Baumwolle, wie in der allgemeinen Uebersicht der Ein⸗ fäuhr angezeigt ist, hat im Asiatischen Handel stattgefunden und ruͤhrte von unserm erschwerten Verkehr mit Persien her; allein die Einfuhr der gesponnenen Baumwolle muß natuͤr⸗ llich mit der Vermehrung unserer Spinnereien abnehmen. 2 Der Transit⸗Handel war nur um circa 300,000 Rubel säͤrker in Kjachta; auf unsern Europälschen Gränzen war

der Transit⸗Handel nur wenig geringer als im vorhergegan⸗ genen Jahre. An confiscirten Waaren und Muͤnzen war die Summe um 187,500 Rub. geringer als im Jahre 1826. Die Umsätze in Muͤnzen und in Gold⸗ und Sllberbarren waren ungleich staͤrker, näͤmlich:

Einfuhr 8 8 Im Jahre 1827.. .. E. 2

Ausfuhr 23,717,311 R. 13,037,764 R. K msbes, F-5

7,933,443 7,6590,672 Unterschied . 15,783,868 R. 3,347,092 R. Auch die Schifffahrt ist in diesem Jahre staͤrker gewesen * Jahre 1826. Die Zahl der mehr angekommenen Soͤlffe betrug 1720, der abgesegelten 1693; die Lasttraͤchtig⸗ eit der angekommenen 163,132, der abgesegelten 158,159 Last. . Indem wir uns zu den im Laufe dieses Jahres erlasse⸗ naen Verfuͤgungen fuͤr den Handel wenden, ist zu bemerken, daß ungeachtet des Bruchs mit Persien, dem Handel der doorrtigen Gegenden jeder mögliche Schutz geleistet wurde; vpon Persischen Waaren ward die fruͤhere Zoll⸗Abgabe erho⸗ ben, das Eigenthum der Perser ward gesichert, und es ward lihnen gestattet, im Innern des Reichs wie fruüͤher Handel u treiben. Die erlassenen Verfuͤgungen zielten, wie im⸗ mer, darauf, den Schleichhandel mit Erfolg zu hemmen und dem rechtlichen Handel Schutz zu gewaͤhren. Der bewaffne⸗ ten Gräͤnzzoll⸗Wache ward eine neue Organisatton gegeben; ssie ward in Brigaden, in Compagnieen und Detaschements „eingetheilt, unter dem Befehle eigener Militair⸗Offtziere. Alle Theile derselben wurden mit detaillirten Instructionen versehen, welche die ihnen auferlegte Aufsicht zweckmäßiger und passender machten. Die Strafe ist aufgehoben, welche auf die Fehlerhaftigkeit in der Angabe des Quantums von Ausfuhr⸗Waaren gesetzt war. Die Einfuhr componirter Arz⸗ neimittel ist erlaubt worden, gemäß dem daruͤber ausgegebe⸗ naen Verzeichnisse. Den Ausländern ist’s gestattet worden, oohne in die Gilde eingeschhjeben zu seyn, mit Tyrolischem, Helvetischem und Englischein Hornvieh und mit feinwolligen chafen Handel zu treiben. Die Herabsetzung der Zoll⸗Ab⸗ gaben von rohen Haͤuten ist verlängert worden. Die Ein⸗ fuhr⸗Abgabe von Schafwolle ist erhoͤhet, die Ausfuhr⸗Abgahe

““ ÜUxaAreeeee1111““ ugust. Am 23sten gegen Abend beehrte Nög 2 d in Begleitaͤng der Dauphine und der Prinzessin Louise; Tochter der H in von Berry, das DHospitium zu Saint⸗Cloud mit 8 Sesuche, und verfuͤgte sisch demnaͤchst nach der Schul⸗Anstalt der Bruͤder der christ⸗ lichen Lehre. Se. Maj. waren in huͤrgerlicher Kleidung und oohne sonstige Begleitung. Am folgenden Tage dewilligte der Koͤnig dem von Martinique, Grafen von Bouillé eine Privat⸗Audienz. Die Academie der schͤnen Kuünste hat in ihrer letzten Sitzung, an die Stelle des verstorbenen Marquis von Lau⸗ riston, den Vicomte Siméon, unter Vorbehalt der Köͤnig⸗ AÜlichen Genehmigung, zu ihrem Mitgliede gewählt. Seine

wir es nicht“ sagt die Gazette in Bezug auf diese

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Mitbewerber waren der Graf Sosthones von Larochefou⸗ cauld und der Graf von Tournon.

Der Bischof von Chartres wird wegen eines Schrei⸗ bens, welches er neuerdings zur Rechtfertigung eines fruͤher von ihm in die Quotidienne und die Gazette de France ein⸗ geruͤckten Glaubensbekenntnisses uͤber die Verordnungen we⸗ gen der kleinen Seminarien bekannt gemacht hat, von den übrigen Zeitungen arg mitgenommen. Der Messager des Chambres aͤußert daruͤber unter andern: „Das kluge und feste Benehmen der Regierung haͤtte doch dem Herrn Bischof beweisen sollen, daß die Froͤmmigkeit des erhabenen Abkoͤmm⸗ lings des heiligen Ludwig das wohlverstandene Interesse der Rellgion von den Anmaaßungen einiger ungestuͤmen Zeitungs⸗ schreiber gar wohl zu unterscheiden wisse. Der Herr Bischof beklagt sich, daß man die Seelenhirten zum Stillschweigen verdammen wolle: „so wie sie den Mund aufthun“ sagt er: „zuͤrnt die Revolution; ihre Organe eifern und schnau⸗ ben; man ergreife sie, rufen sie aus, und werfe sie den Lö⸗ wen vor!“ Es liegt in diesen Worten viel Lächerliches; Niemand denkt daran, den Geistlichen den Mund zu ver⸗ stopfen, und Hr. v. Chartres selbst beweist hinlaͤnglich, daß ihm das Sprechen nicht verboren ist. Ob die Organe der Revolution eifern und schnauben, wissen wir nicht; uns will aber scheinen, als ob in Betreff der gedachten Verordnungen bisher nur in der Quotidienne und der Gazette geeifert und geschnaubt wor⸗ den sey. Warum sollte man ihnen auch Stillschweigen ge⸗ bieten? Welchen Einfluß koͤnnen ihre Wehklagen auf unser aufgeklärtes Zeitalter haben? Die gekrönten Häͤupter beu⸗ gen sich nicht mehr vor dem Krummstabe und die Völker lassen sich nicht mehr durch Hirten⸗Briefe in Bewegung setzen. Leider wollen dies aber gewisse Schriftsteller immer noch nicht einsehen. Der Herr Bischof von Chartres mag daher ganz ruhig seyn; es wird Niemand den Loͤwen vorgeworsen wer⸗ den; das Reich des Fanatismus ist voruͤber; was aber die Eigenliebe des Herrn Bischofs zu fuͤrchten hat, ist Gleich⸗ guͤltigkeit und dies ist die einzige Verfolgung die ihm droht. Vorzüglich empoͤrt den Herrn Bischof die Bestimmung, daß jeder Lehrer schriftlich erklären solle, er gehoͤre keiner in Frankreich verbotenen religiöͤsen Congregation an. Die Regie⸗ rung kann niemand verwehren ein Jesuit zu seyn, sie kann aber die Jesuiten als Körperschaft zurüuͤckweisen. Gefällt es daher dem Herrn Bischof, ein Jesunr zu seyn, so bleibt ihm solches undenommen; eben so unbenommen bleibt es aber auch der Regierung, von dem öͤffentlichen Unterrichte eine Gesellschaft auszuschließzen, welche schon an sich im Lande ge⸗ setzlich verdoten ist. Der Herr Bischof behauptet, daß die Religion von allen Seiten bedroht werde, und daß er competenter Richter darüber sey; allein auch hier irrt der⸗ selbe. Erstlich ist die Religion zu keiner Zeit geachteter ge⸗ wesen, als gerade jetzt, und zweitens koͤnnen wir einen Bi⸗ schof nur in geistlicher Bezlehung fuͤr einen competenten Richter halten, nicht aber, wo von einer Wuͤrdigung des ganzen gesellschaftlichen Zustandes die Rede ist; denn hier moͤchte leicht die allzu große Strenge des Kirchenvaters ihn zu weit fuͤhren. Die Gesellschaft ist kein Kloster; man kann von ihr nicht die hohe Vollkommenheit etwarten, die einigen privilegirten Seelen eigen ist. Seit dem ersten Entstehen des Christenthums bis auf unsere Zeiten wuürde man von dem gesellschaftlichen Zustande einen gar falschen Begriff bekommen, wollte man daruͤber nach den Homilien urthellen. Schon im 12ten Jahrhundert sollte Alles zu Grunde gehen und die Welt steht doch noch. Nur in diesem Sinne sagen

or Bischof von Chartres ist kein competenter nn wir uͤber den moralischen Zustand unsers mne Untersuchung veranstalten wollten, so

ihn dazu wählen, denn wir müßten be⸗

schwarzen B. er uns vor die Augen

ruͤckte, uns zuletzt Alle vermoͤchte, das haͤrene Gewand anzu⸗ legen.“

Wie die Gazette de France sich bemuͤht, ihren Gegnern aus den unschuldigsten Aeußerungen ein Verbrechen zu ma⸗ chen, davon liefert ihr heutiges Blatt ein ergoͤtzlichts Bei⸗ spiel. Der Courrier frangais hatte kuüͤrzlich geäͤußert: „Was wir, in Betreff der jetzt beendigten Sitzung der Kammern, der Wahrheit gemäß vorzuͤglich characterisiren muͤssen, ist der q Geist, von der diese Sitzung beseelt war, so

e die Rolle, die sie in der unter uns vorgegangenen Art von Umwalzung (Revolution) gespielt hat.“

Jahrh würden h fuͤrchten,

orte, „gleich zu Anfang der Sitzung verkuͤndigt, daß die Verär⸗ derung des Ministeriums nur der Anfang einer Revolu⸗ tion sey?! Jetzt räumt der Courrier frangais es selbst ein.“

Außer dem Bischof von Belley haben * auch die Bischoͤfe von Bapeux und Coutances die drei geistlichen