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1. Die Schul⸗Einrichtung betreffend. Zum Unterricht und Erziehung in der Schul⸗Anstalt köͤnnen nicht mehr als hoͤchstens 6 der Eleven angenommen
werden. Außer dem Unterricht erhalten solche von der Stif⸗ tung Wohnung, Kost, Waͤsche, Feuerung, Licht und Aufwar⸗ tung, so wie besondere Pftege in Krankheitsfällen, wofuͤr im anzen jährlich 200 Rbthl. Silber (etwa 150 Rthlr. Pr. C.) trichtet werden. In der Regel sollen alle Eleven bezahlen, doch sind einige Freistellen fuͤr Soͤhne unvermoͤ⸗ gender Beamten und sonst wuͤrdiger Staatsdiener be⸗ stimmt, woruͤber sich der Koͤnig die Disposition selbst vorbehäͤlt. Die von der Direktion angenommenen Eleven muͤssen die im Re⸗ glement naͤher bestimmte Waͤsche, Leinenzeug und Kleidungsstuͤcke mitbringen, und solche waͤhrend ihres Aufenthalts in der Stif⸗ tung in gehörigem Stande erhalten. Zur Aufnahme in die Schul⸗Anstalt wird indeß erfordert, daß der Eintretende sein 10tes Lebens⸗Jahr zuruͤckgelegt habe und nicht uͤber 16 Jahr alt sey, daß er fertig Daͤnisch und Lateinisch geschriebene und gedruckte Schrift lese, die Däͤnische Sprache ohne bedeutende orthographische Fehler zu schreiben verstehe, die vier Spezies rechne, von unbescholtener moralischer Auffuͤhrung sey, und keinen bedeutenden 8 vorgaͤngiger Pruͤfung wird dem Eleven die Klasse angewie⸗ sen, worin er aufzunehmen .— e Die Schule hat 4 Klassen, jede Klasse dauert gemein⸗ lich 2 Jahr, so daß also die ganze Schulzeit durch alle Klas⸗ sen in der Regel sich auf 8 ahr erstreckt. Außerordentli⸗ Hcheer Fleiß und Fortschritte koͤnnen hierbei jedoch eine Abkuͤr⸗ zung bewirken. b In der Schule wird in Sprachen: Danisch, Latein, 2 Franzoͤsisch, Deutsch, und Englisch gelehrt und geuͤbt — in Wissenschaften: Reltgion und Moral, Geo⸗ graphle, Geschichte, Mathematik und Naturgeschichte. Auch wird in den verschiedenen Zweigen der Gymnastik, so wie im Zeichnen und Musik Unterricht ertheilt. Im Hebraͤischen 88½ kein öffentlicher Unterricht gegeben, dagegen desto mehr Fleiß und Zeit auf die lebenden Sprachen, namentlich Fran⸗ 1 Füfssc und Deutsch verwendet. 1 Nach vollendetem Schul⸗Unterricht gehen die Eleven zur academischen Anstalt uͤber; doch nur nach desfalls bestandener Pruͤfung. ö 2) Die academische Lehr⸗Anstalt. 8 . Auf der Academie werden die in den Schulen angefan⸗ genen Studien in der Lateinischen und Griechischen Philv⸗ sogie, der Geschichte, Natur⸗Geschichte, der Daͤnischen, Fran⸗ esischen, Englischen und Deutschen Literatur fortgesetzt; wozu IKann noch theoretische und prakrische Philosophie, Physik und Astronomie kommen. Die Vorlesungen werden von dem Direktor der Acade⸗ mie und den dazu bestellten Lectoren, in 3 Semestern gehal⸗ ten, so daß der akabemische Cursus in 11 Jahr beendigt
“ werden kann; — die Vorlesungen zu dem Beamten⸗Examen leiben indeß den Universitaten zu Kiel und Kopenhagen vor⸗
behalten. Wer von der Soroe⸗Akademie sich zu einer der gedachten Universitäten begeben will, muß sich deshalb zuvör⸗ derst der philosophischen Prüfung in Soroe unterwerfen; diese geschieht öͤffentlich in Gegenwart sämmtlicher Lehrer ünd sonstiger Zuhörer. — Während des akademischen Cursus werden die Akademi⸗ . 85 sten gleichzeitig zu den ihrem Alter angemessenen gymnasti⸗ sshhen Uebungen angefuͤhrt, als da sind: Reiten, Fechten u. 8dgl. m.; eben so werden die in den Schulen begonnenen Alebungen im Zeichnen und der Musik fortgesetzt, wenn sich oder Lust dazu bei ihnen zeigt. in Hofmeister oder eigner Bediente wird auf der Aka⸗ „ demie eben so wenig als in den Schulen gestatret. 16 *” Akademisten bezahlen gleichfalls 200 Röthl. Silb. en 3) Das praktische Institut fuͤr Ackerbau und b-. Forstwesen. Sobald die Umstände es erlauben, soll das mit der Aka⸗ demie verbundene prakrische Institut für Ackerbau und Forst⸗ woesen in Gang gesetzt den; die Haupt⸗Tendenz desselben list die Praxis, doch sollen auch die erforderlichen theoretischen Wissenschaften von den Lehrern der Akademie vorgetragen
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körperlichen Schaden an sich trage. Nach Buͤrger⸗Kinder ohne Unterschied Zugang.
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* 8. „. 4 werden. Zu diesem Institute sollen vornehmlich Diejenigen zugelassen werden, welche nach ihrem zu Soroe beendigten Schul⸗ und akademischen Cursus sich auf den Ackerbau und das Forstwesen legen wollen. Da indeß deren Anzahl moͤg⸗ licherweise nur gering seyn duͤrfte, so soll das Institut auch gegen Bezahlung von Auswaͤrtigen benutzt werden köͤnnen, wenn sie die noͤthigen Vorkenntnisse dazu besitzen.
4) Die akademische Disciplin.
Ueber die von den Akademisten waͤhrend ihres Aufent⸗ halts in der Anstalt zu beachtenden Verpstichtungen, erhalten dieselben bei ihrem Eintritt gedruckte Anweisungen. Ueber⸗ tretung dieser Vorschriften und sonstige Vergehungen werden vom akademischen Rath, der aus dem Director und aus sämmtlichen Lectoren besteht, untersucht, eruͤgt und bestraft. Die Strafen bestehen in privater und öͤffentlicher Zurecht⸗ weisung und Geldbußen von 2 bis 20 Rböthl. Silber, wel⸗ che der Akademie anheim fallen. Bei groͤberen Vergehen kann der Rath auf Verweisung von der Akademie erkennen, woruͤber indeß jedesmal berichtet, und die Koͤnigliche Bestä⸗ tigung eingeholt werden muß. 8
Zu den Unterrichts⸗Anstalten zu Soroe haben uͤbrigens nicht nur adliche, sondern auch nichtadliche, rechtschaffene
Die bei der Academie angestellten Lehrer und Beamte ind von gewissen oͤffentlichen Abgaben und persönlichen La⸗ en frei, und ist der Stiftung zugleich Stempelpapier⸗ Frei⸗
heit bewilligt. Sie hat ferner ihr eignes Siegel, welches einen von der aufgehenden Sonne beleuchteten Phoͤnir vor⸗ ellt mit dem Motto: Redivivus lucg nova. Ueber dem Schilde befindet sich der Koͤnigl. Namemgzug mit der Ueber⸗ schrift: D. G. Rex Daniae. Vand. et. Ce Keawrato⸗ Aca- demiecene Soranae.
Koͤnigliche Schauspiele. Dienstag, 2. September. Im Opernhause: Titus, große Oper in 2 Abtheilungen, mit Tanz; frei bearbeitet
nach: La Clemenza di Tito. Musik von Mozart. (Mad. Fink, vom K. K. Hof⸗Opern⸗ Theater zu Wien, Sextus, als Gastrolle.)
898 Königsstädtsches Theater. Dienstag, 2. September. Zum Erstenmale wlederhelt: Elodie, oder: Der Klausner auf dem wüsten Berge. Oper in 3 Akten; Musik vom Ritter Caraffa. Zu dieser Vorstellung finden die hoͤheren Opernpreise statt.
Berliner Börse. Den 1. Sepf. 1828.
Amtl. Fonds- und Geld. Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)
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2’SriefGeld. ammmsmmsannses Si.-Schuld-Sch.] 4 I1 93 1 92 %˖ [Pomm. Pfandbr.] 4 105 ½ — Pr. Engl. Anl. 184 5 103³½ 102¼ Kur- u. Neum. do. 4 m — 1107 Pr. Engl. Anl. 22 5 102 ½ 102¼ Schlesische do. 4 m—0 105 ½ Bo.Ob.incl. Liu. I 2 — 990 Pomnmn. Dom. do. 5 107¾ 1 Kurm. Ob- m.1.C. 4 91 ½ 91 ⅛ pi1shb. 40. 40. 5 1071 1 Neum. Int. Sch.do. 4 — 91 [Oupr. do. do. 1— 1 2 Berlin. Stadt-Ob.] 5 103 —snann C. d. Kmk — 52 1 51½ Konigebg. do. 4 91 ½ — 40. 40.4 Nmb.- 52 51 ¾ Danz. de in-Th. Z — 311 y— diio d. Nmt. — 53 52¼ Weapr. Pfab. A] 4 96 ½ — — 1 dito dio B 5 ½ — fIIoH. vollw. Duc — 19 ½ — grobim. Pos. dod 99] riedriched'or. — 131 1 — Oowtpr. Pfandbrf.] 4 — Discono —— 1 — Auswartige Börsen. London, 23. Augmet. ZZBZ .- 94 216 EE. Im gestrigen Blatre dieser Zeitung, in der Getreide⸗ Preis⸗Tabelle, unter den Rubriken: Weizen, Roggen ꝛc. ist üͤberall zu setzen: „Schffl.“ statt Sgr. 8 -
Redactene Johrn.
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