der Dinge kann aber nicht mehr lange dauern. Waa⸗ ren sind wenig vorhanden, die Nachfrage ist gleichfalls schwach, und man kann nur zu langen Zahlungs⸗Ter⸗ minen verkaufen. Der mit dem 15. Mai in Kraft getretene neue Zoll⸗Tarif ist auf eine willkuͤhrliche Abschaͤtzung der eingefuͤhrten Artikel begruͤndet, ohne den Betrag der Abgaben wesentlich zu veraͤndern. Seiden⸗Waaren, Bijou⸗ terien und mehrere andere Waaren, die hauptsächlich aus Frankreich eingefuͤhrt werden, sind in dem jetzt geltenden Ta⸗ rif auf das Doppelte und Dreifache des Werths abgeschäͤht, den sie an den Fabrik⸗Orten haben, und ihre Einführung wird dadurch unmoͤglich. Die Baumwollen⸗Artikel sind dagegen sehr niedrig abgeschätzt, mit Ausnahme der besonders aufge⸗ fuͤhrten breiten Französischen Kattune, welche im Verhaͤlt⸗ niß zu den Englise wenigstens doppelt so hoch angesetzt sind. Unsere Nebenbuhler haben also noch Einfluß genug, um uns von diesen Maͤrkten zu entfernen. Nimmt man hinzu, daß unsere Flagge 8 pCt. mehr als die Englische und Amerikanische zahlt, so ist leicht zu ermessen, daß es uns in kurzer Zeit unmoͤglich seyn wird, auf den Markt Columbiens unsere Producte und Waaren zu bringen, wenn wir uns nicht zum Nachtheil unserer Schifffahrt der Englischen und Amerskanischen Flagge bedienen wollen. In Mexiko behan⸗ delt man uns nicht besser, und fast uͤberall haben wir eine, vergleichsweise gegen andere Nationen, nachtheilige Stellung, welche die Aufmerksamkeit einer Regierung erregen muß, die ihre Judustrie beschuͤtzen willl.
. Vermischte Nachrichten. 8829 Beltraͤge zur Geschichte des Handels, der Manu⸗
facturen, der Fabriken, des Bergbaues und an⸗ derer Narional⸗Gewerbe im Russischen Relche. (Fortsetzung.)
Obgleich es den Bauern niemals erlaubt gewesen war, zum Nachtheil der Buͤrger einigen Handel * den Staͤd⸗ ten oder innerhalb derselben zu treiben, ausgenommen mit den Produkten des Bodens und ihrer leigenen Handarbeit, so hatte doch die Obrigkeit bisher immer Nachsicht mit dem
esetzwidrigen Handel dieser Art gehabt, wenn nämlich die
auern in den vielen Städten und Märkten des Reichs, wo die Buͤürgerschaft nicht zahlreich genug war, und es öfters an elwleneen und Handlangern fehlte, ihren Vortheil in Höckerei verfolgte. Weil aber die Bauern nicht selten von den Kaufleuten in ihren wichtigern Geschäͤften als Handels⸗Bediente gebraucht wurden, wle besonders bis zu dieser 8*n in Orenburg geschehen war, so ward diesem Mißbrauche durch einen Senats⸗Ukas vom 23. Januar 1754 gesteuert. Es werden in demselben die Uloscheme und an⸗ dere später erlassene Verordnungen angeführt, und es wird vorgeschrieben, wiefern und in welcher Art es den Kaufleu⸗ ten erlaubt wird, Bauern die Betrelbung ihrer Handels⸗Ge⸗ schaͤfte auf ihren Namen sowohl in den Buden als im Ver⸗ kehr mit andern Kaufleuten anzuvertrauen u. s. w.
Gegen die heimliche Einfuhr auslaͤndischer Waaren, uͤher die Landgränze ohne Entrichtung der Zoll⸗Abgaben er⸗ schlen gleichfalls ein Senats⸗Ukas, worin unter andern an⸗ geführt ist: dem Senat sey hekannt geworden, daß auf der . durch Estafetten und Couriere ohne Entrichtung der
oll, Abgaben, fremde Waaren mancherlel Art, auch Ordens⸗ baͤnder eingeführt wüͤrden. Dieser Mißbrauch wird bei Con⸗ fiscations⸗Strafe verboten.
In dieser Zeit war in Frankreich das sogenaunte Uni⸗
Komische Oper in 2 Akten.
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dasselbe ausliefern. Die Medizinal⸗Kanzlei soll streng uͤber
die Ausfuͤhrung dieses Verbots wachen. Wer sich kuͤnftig unterfangen wuͤrde, diesem Verbote zuwider zu handeln, solle als Uebertreter der Gesetze aufs schaͤrfste bestraft werden.
Die in St. Petersburg Handel treibenden auslaͤndischen Kausteute stellten in einer Bittschrift dem Senat die Ursa⸗ chen vor, die es ihnen unmoͤglich machten, die neulich ver⸗ ordnete innere Zoll⸗Abgabe fuͤr Waaren zu bezahlen, wofür schon seit einigen Jahren die Tarif⸗Abgabe entrichtet wor⸗ den, und die noch in ihren Ambaren unverkauft lagerten. Der Senat erließ an das Commerz⸗Collegium im Februar 1755 einen Ukas, worin gesagt ist: „Da die auslaͤndischen Kaufleute anfuͤhren, daß bei ihnen hier im steinernen Kauf⸗ hofe ausländische, vor dem Erscheinen des namentlichen Ukas vom 20. Dec. 1753 eingefuͤhrte Waaren lagern, wo⸗ fuͤr die Einfuhr⸗Abgabe bezahlt, und die mit dem Einfuhr⸗ Stempel versehen, aber bis jetzt, wegen ihrer verschlim⸗ merten Qualltät, nicht verkauft worden; so haͤlt der Senat es für billig, in Ruͤcksicht dieser Gruͤnde, und da sie mit ihren auswaͤrtigen Correspondenten bereits die Rechnungen uͤber diese Waaren abgeschlossen, dem Commerz⸗ Collegium zu befehlen, alle dergleichen bei ihnen wie auch bei den Russischen Kaufleuten im Kaufhofe lagernden, in fruͤheren Jahren eingefuͤhrten Waaren mit dem inneren Stempel ohne die 6 Kop. Zoll⸗Abgabe zu erheben, umzu⸗ stempeln und aus dem Kaufhofe dieselben abzulassen mit der Andeutung, daß sie die ihnen dadurch erwiesene Kalserliche Gnade empfinden moͤgen, und die ihnen ohne Entrichtung der Abgabe von 6 Kop. innerer Zoll⸗Abgabe ausgelieferten Waaren, kraft der bestehenden gesetzlichen Verordnungen, an Russische Kaufleute im Großen, allein durchaus nicht, bei Confiscations⸗Strafe, dieselben im Kleinen verkaufen. Den Kaufleuten in Archangel soll gleiche Kaiserliche Gnade an⸗ gedeihen, und daruͤber ein Befehl erlassen werden.
Im vorhergegangenen Jahre hatten die Kaufleute Was⸗ sily Chostatov, Nikita Schemaͤkin und Alexei Jaroslavzow dem Senat eine Bittschrift uͤbergeben, worin sie um ein Privpilegium anhielten, den Handel aus dem Hafen Temer⸗ nikov landwärts und über das Schwarze Meer nach Kon⸗
antinopel, nach Italien und anderen am Mittelmeer be⸗
senen Ländern, vermittelst elner Association unter gewissen dazu entworfenen Bedingungen zu betreiben. Da man nun glaubte, daß durch diese Gesellschaft der Handel daselbst be⸗ traͤchtlich erweitert und fuͤr das Reich hoͤchst vortheilhaft werden koͤnnte, so erlangten sie zwar das Privilegium, aber nicht die davon gehofften Vortheile, wie der Ausgang nach⸗
her erwiesen hat. rtsetzung folgt.)
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* Königliche Schausplele. Donnerstag, 4. September. Im Schauspielhause: Der Kaufmann von Venedig, Schausplel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, uͤbersetzt von A. W. Schlegel. Koönigsstädrsches Theater. Donnerstag, 4. September. Die Itallenerin in Algler
Musik von Rossini. Zu dieser Vorstellung finden die höͤheren Opernpreise statt.
Auswäartige Börben.
8 Amsterdam, 29. Augumt. au 100 Fl.
versal⸗Mittel, das schwarze Pulper (Pondee Ailhaud) er⸗ 1 Oesterr. 37 Metalliqg. 91 ½ Hank-Actien 1308. Loose funden, und von daher in alle Länder verschickt. Die Kai⸗ 185. wE 375. Uuss. Engl. Anleike 87 ½. Ran. Aul. serin erließ unterm 1 ⁄. December 1754 ein scharfes Verbot Hb. C⸗ EE1 gegen die Einfuhr desselben in Rußland, „aus der Urfache“ 1b e’n ,“ 8 Gebrs 9 8 ff b. 2 83 “ ersonen durch den (onol. 875. 8 „.8-4 72 4 nn. 62 622. Gebrauch desselben erkrankt und einige sogar gestorben wä⸗ 8& Sd.enn 72.28. 8 ren, weshalb 8 54 in Frankreich selbst, in Portus 1 — 961 981. Span. 11.111 Wien und in Spanien berelts verhoten worden. Auch soll⸗ re vAreeesegtsge e ten diejenigen, welche Vorräthe dleses Arzneimittels besäßen, SrCh. nn. 94 5 .2 — 1 2 Gedruckt det Hayn. Redacteur John⸗ 9 * h ..f. vn 27 4792N 2 — “ eeres ο⁶. 9,N., K,. dn 4. g2*
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