1828 / 241 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Zu der Errichtung einer neuen, den Bekennern aller Religions⸗Partheien offen stehenden Lehr⸗Anstalt, die zu⸗ gleich den zuletzt angedeuteten Maͤngeln abhelfen sollte, trat nun eine Actien⸗ Gesellschaft *) zusammen, welche die Leitung ihrer Geschaͤfte einem aus ihrer Mitte ge⸗ bilderen Rathe (Council of the London-University) uͤbertrug. In verhaͤltnißmaͤßig kurzer Zelt ist unter der Aufsicht dieses Rathes ein zweckmäßiges und schoͤnes Gebaͤude fuͤr die Vorlesungen, im westlichen Theile der Stadt, zu ei⸗ nem großen Theile vollendet worden, und die uͤbrige Ein⸗ richtung so weit gediehen, daß im October d. J. der erste Cursus eröffnet werden soll. Die bis jetzt besetzten Profes⸗ suren sind die fuͤr Roͤmische, Griechische, Englische, Deutsche, Itallaͤnische, Spanische, Hebraͤlsche, Hindostanische, Orien⸗ talische Literatur, Mathematik, Phvst⸗ Astronomie, Chemie, Botanik, Staatshaushaltung, Roͤmische Rechtswissenschaft, Englisches Recht, Anatomie, Physiologie, Zoologie nebst ver⸗ gleichender Anatomie, Pathologie nebst Therapie, Entbin⸗ dungslehre und Materia medica nebst Pharmacie. An einem eigenen Hospital fehlt es der Universitaͤt bis jetzt; die clini⸗ fchen Uedungen werden daher vorläufig im Middlesex⸗Hos⸗ pital angestellt werden.

Der Zutritt zu den Auditorien steht jedem frei. Nur solche Zuhoͤrer, die, wenn sie die Universitäͤt verlassen, von dieser ein allgemeines Zeußais uͤber die erlangte wissenschaft⸗ liche Reife zu erhalten wuͤnschen, muüͤssen sich sowohl bei ih⸗ rer Aufnahme als auch während der Curse und bei ihrem Abgange gewissen öffentlichen Prüͤfungen unterwerfen. Die Universität muß mit dem Ertheilen solcher Zengnig um so vorsichtiger seyn, da ihr das Recht, akademische Grade zu verleihen, bis jetzt versagt ist. Im Allgemeinen ist es Grund⸗ satz der Anstalt, durch häufig wiederkehrende Wiederholungs⸗ Stunden und Uebungen jeder Art eine strenge Controlle uͤber die Fortschritte und den haͤuslichen Fleiß der Zuhoͤrer auszu⸗ üben, als dei den bisherigen Lehr⸗Anstalten statt zu finden pflegte. Auch hat der Rath der Universitäͤt einen bestimm⸗ ten auf vier Curse berechneten Cyclus von Vorlesungen fest⸗ gesetzt, die von jedem, der auf ein Zeugniß Anspruch machen will, gehort werden müssen, und neben welchem es ihm im⸗ mer noch frei steht, auch andere nicht vorgeschriebene Stu⸗ dien zu verfolgen.

ctien⸗Inhaber haben das Recht, fuüͤr jede Actie von 100 Pfd. Sterl., welche sie besitzen, einen von ihnen zu wahlenden Schüler der Anstalt gewisse Beguͤnstigungen zu⸗ zuwenden, die besonders in der Befreiung von manchen, den uͤbrigen Zuhoͤrern zur Last fallenden Ausgaben bestehen.

der Universitaͤts⸗Kapelle wird fuͤr die zur bischoͤflichen Kirche sich bekennenden Mitglieder der Universitäͤt Gottes⸗ dienst gehalten; ebendaselbst werden auch regelmäßige Vorle⸗ sungen üͤder Theologie, die sonst von dem Plane der Uni⸗ ausgeschlossen bleibt, Statt finden.

Diejenigen Zuhoöͤrer, deren Aeltern nicht in London an⸗ sässig sind, werden auf bestimmte, unter der Aufsicht der Uni⸗ versitäͤt stehende Haͤuser in der naͤchsten Nachbarschaft des Gebaͤudes angewiesen.

jedem Jahre findet nur ein Cursus von Vorlesun⸗ 5 tatt, welcher im Oktober und Novemder beginnt, und

Außer den lich vom Council ernannten Professo⸗ ren können (wie bereits hnt worden) auch aus⸗ gezeichnete Gelehrte, die —— Universität gehoͤren, mit des Rathes, V. —2 uͤber wissenschaftliche

. im Universitaͤts⸗Geba dend des bevorstehenden Cursus der als im Auslande wohlbekannte Campbell die Geschichte der Lite⸗

t vortragen. Niederlande.

Brüssel, 2. Sept. Ihre Durchlaucht die verwittwete Herzogin von Sachsen⸗Meiningen, hat sich, aus England kommend, zu ihrem sohn, dem Herzoge Bernhard von Sachsen⸗Weimar, nach dem Schlosse von eevergem in S49 Fhe⸗zern d hat von den starken Regenaüs

die Provinz Frieslan genguͤssen .n Genelde, 588 und das

halten. So wird waͤh

Dichter auch

3 sehr beschäͤdigt. Auch te ist nicht gut e 8 igen Tagen hat man von der Fagade der Pro⸗ testantischen beg. den Theil des Gerustes men, so weit die 8Arbeiten fertig sind. Eine bedeutende Anzahl von len ist bei diesem Bau be⸗ 8 F. . Aetien⸗Inhaber bemerkt dahohese, Lelbes geben⸗ des Altpersischen Glaubens Hembee. x Fiee 8 8 5 3 2

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schaͤftigt, der im Oktober beendigt seyn wird. Das Portal 8 der Kirche ist ein Meisterwerk des im Jahre 1550 22 3 Wenceslaus Coebergen aus Bruͤssel. EB Rußland. 1.““ Riga, 1. Sept. (Aus einem Handels⸗Schreiben.) 8 Getrelde ist hier uͤberhaupt Weizen und Roggen aber in Kurzem um mehr als 50 pCt. gestiegen und ersterer zuletzt mit R. 110 à 125 letzterer mit R. 58 à 60 Gerste mit 52, Hafer mit 48 à 53 R. bezahlt worden. Die Course waren auf London 10 ½, auf Hamburg 9 ½ ½, 8 auf Amsterdam 53 und Geld übrig. Der Silber⸗Rubel stand 373 Kop. Schweden und Norwegen. . Stockholm, 2. Sept. Die Regierung hat mit dem Commerzien⸗Rath Neumann, welcher bereits üͤber 200, 00 . Cubik⸗Fuß fuͤr die Beduͤrfnisse der Flotte, große tentheils aus den Waͤldern Schlestens und Polens, üeferne, 5* neuerdings einen Contract uͤber 200,000 Cubik⸗Fuß abge⸗ schlossen, welche nach und nach abgeliefert werden sollen. Es herrscht uͤberhaupt auf unseren Werften, sowohl fuͤr die große als kleine Flotte, eine außerordentliche Thaͤtigkeit. Aus Suͤd⸗Amerika wird gemeldet, daß der Oberst Graf Adelecreutz, aͤltester Sohn des bekannten Generals, der mit so viel Ruhm in Finnland commandirte, und nachher bei der Thronveraͤnderung maͤchtig einwirkte, von Bolivar zum Militair⸗Gouverneur der Provinz Mompoy ernannt ist. Vorher war er Commandant in Carthagena⸗. Das Werk uͤber bie Schwedische Bank, 8 Graf Schwerin, ist jetzt erschienen. Deutschland. Hannover, 5. September. Se. Königl. Maj. haben den 8 Friedrich, Alexander und Wilhelm von Solms⸗ 8 Braunfels (Soͤhnen J. K. H. der Frau Herzogin von Cum⸗ 85 berland) das Großkreuz des Guelphen⸗Ordens zu verleihen geruht. Da bei der diesjährigen nassen Witterung die Besorg, niß entsteht, daß der Roggen nicht gehoͤrig reif und trocken, auch wohl ausgewachsen und mit Brand⸗ oder Mutterkorn vermischt hin und wieder eingebracht seyn wird, das aus 8 solchem schlechten Roggen gebackene Brod aber fuͤr die Ge⸗ ö sundheit sehr nachtheilige Folgen haben kann: so ist von deim Koͤnigl. Cabinets⸗Ministerio mittelst einer 8 vom 29. Aug. die schon früher ertheilte Vorschrift zur Nach⸗ achtung in Erinnerung gebracht, welche uͤber die Behand⸗ lung des derartigen Rockens die naͤhere Anweisung 88 8

vom Propst

und durch deren Befolgung der Genuß des aus solchem Korne gebackenen Brodes fuͤr die Gesundheit moͤglichst un⸗ schaäͤdlich zu machen steht. *9 82 Mainz, 30. Aug. Morgen wird nun endlich das für die Mainstrecke bis Frankfurt bestimmte Dampfboot seine erste regelmaͤßige Fahrt dorthin, nach einer etwa fuͤnfmonat⸗ lichen Unterbrechung, wieder antreten. Ob indessen die waͤhrend dieses Zwischenraumes an der Maschinerie bewirk⸗ 1 ten Verbesserungen von dauerndem Nutzen seyn werden, 88 will von manchem Sachkenner noch immer bezweifelt wer⸗ den. Sollte aber, so sagt man, auch jetzt noch kein guͤnsti-⸗ es Resultat erzielt werden, so duͤrfte das Project einer 58 ampfschifffahrt zwischen hier und Frankfurt wohl gänzlich 89 aufgegeben werden. 8 8 Schweiz. b Zuͤrch, 30. August. Der große Rath des Kantons Zuͤrich ist auf den 3. September außerordentlich einberu⸗ fen, fuͤr Anhoͤrung und Eroͤrterung des Commisstons⸗Be⸗ richts uͤber die in der Sommer⸗Sitzung an eine besondere Commission (die im Laufe dieser Woche ihre Sitzungen 8 92 zur Pruͤfung uͤberwiesenen Entwuͤrfe neuer Abgaben⸗ 8 Gesehe. b 1 L.⸗ an Schultheiß und Raͤthe von Bern unterm 8. 8 Jull von der Landes⸗Oeconomie⸗Commission auftragsgemaß 8 eingereichte Gutachten und Entwurf einer Verordnung zur Einfuͤhrung von Zlegel⸗ oder Schlefer⸗Dächern, ist vde⸗ fehl der ersteren Behoͤrde gedruckt an alle Mitglieder des roßen Rathes mit der Einladung vertheilt worden, den utwurf sorgfaͤltig zu pruͤfen und ihre Bemerkungen dare;.— über vor dem 1. October an die Landes⸗Oeconomie⸗Com⸗ 8 mission gelangen zu lassen, damit sie dieselben in Berathung nehmen und auf der bevorstehenden Winter⸗Sitzung des gro⸗ . ßen Rathes einen umfassenden Bericht vorlegen koͤnne. E& war naͤmlich im vsgus 1827 jener Commission der Auftra 8 8 ertheilt worden: „Rach Kenntniß der Oertlichkeiten, Sehaͤes nisse und Huͤlfsmittel der verschiedenen Landes, Gegenden 86 mit der Untersuchung zu beschäftigen: ob eine allgemeine erordnung zu allmaͤhliger Einfuͤhrung von Ziegel⸗ oder

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