Schiefer⸗Daͤchern von der Regierung zu geben sey, und
welche Ausnahmen auf jeden Fall statt finden muͤßten? Nach dem Vorbilde Berns hat sich auch in Btel, durch
die gemeinnuͤtzigen Bemühungen wohldenkender Maͤnner eine
Gewerbs⸗Schule gebildet, welche die Ausbreitung und Ver⸗
vollkommnung verschiedener nuͤtzlicher Gewerbsfaͤcher beab⸗ sichtigt. In wenigen Wochen hat sich diese Anstalt, die Anfangs nur 7 Zuhoͤrer zaͤhlte, so ausgedehnt, daß bereits nunmehr 48 junge Maͤnner von verschiedenen Handwerken daran Theil nehmen. Aus freiem Antrieb wird darin von drei Lehrern, unter denen zwei am Gymnasium und einer an der Buͤrgerschule angestellt sind, in der Rechnungslehre und Schreibkunst unentgeldlicher Unterricht ertheilt. Der Stadt⸗Magistrat und die Kantons⸗Regierung haben ihren Beifall durch thaͤtliche Unterstuͤtzung der Anstalt zu erkennen
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Ein Schreiben aus Barcellona vom 22. Aug. (in der Quotidienne) enthält, außer mehreren bereits bekannten Nachrichten, Folgendes: Unser General⸗Capitain Graf Espana, welcher oͤfters in der ihm untergebenen Provinz umherreist, ist gestern in Barcellona eingetroffen, von wo er unverweilt nach Seu d'Urgel abgehen wirc. — Um ar⸗ beitslosen Menschen Beschaͤftigung geben zu koͤnnen, hat sich derselbe an Se. Maj. gewendet, und um Gewaͤhrung der erforderlichen Geldmittel zur Wiederaufnahme der Arbeiten an dem Canal von Urgel gebeten. Se. Maj. haben darauf dem General⸗Lapitain die fuͤr gedachten Behuf reservirten Fonds uͤberwiesen und es steht sonach zu erwarten, daß die fraglichen Arbeiten alsbald wieder anfangen werden.
Nachrichten aus Griechenland.
Von dem Inhalte des (letzthin bereits kuͤrzlich erwähn⸗ ten) unterm 6. (1s.) Juni in Hydra erlassenen Reglemenrs in Betreff der Fremden⸗ und Paß⸗Polizei, theilen wir aus der Griechischen Biene nachstehendes Naͤhere mit:
Um die Einwohner des Departements und die Nation überhaupt gegen die Uebelstaͤnde zu sichern, die aus der Zu⸗ lassung undekannter Fremden entstehen, werden folgende Maaßregeln vorgeschrieden;
¹) Kein Fremder darf in einer Stadt des Departements eingelassen werden, wenn er nicht mit einem ordentlichen, ganz unverfälschten Passe versehen ist. 2) Die Beamten der Gesundheits⸗Polizet sind brauftragt, die Richtigkeit des im Passe bemerkten Signalements nach der Person des Rei⸗ senden zu bestäͤtigen. *% Jeder Reisende, der keinen verstaͤn⸗ digen Grund fuͤr seine Ankunft in den Haͤfen der Insel und den Zweck seiner Reise angeben kann, wird abgewiesen. 4) Giebt der Reisende seine Wißdegierde, ein Handelsgeschaͤft, die Errichtung einer Gewerde⸗Anstalt, Ausübung eines Hand⸗ werkes, den Unterricht in einer Wissenschaft oder 8817 an, so ist er gehalten, zwei hiesige Buͤrger, die Eigenthuͤmer oder Kaufleute sino, als verantwortliche Buͤrgen fuͤr folgende Punkte bei der Orts⸗Behoͤrde zu stellen: a) daß der Fremde diejenige Person sey, fuͤr welche er sich ausgiebt, und b) daß er während seines Aufenthalrs auf der Insel die Gejetze achte und mit den noͤthigen Subsistenzmirdeln versehen sey. Ausgenommen sind diejenigen, welche hieher kommen, um eine Erbschaft zu heben, oder von der Regierung eine Auf⸗ forderung erhalten haben. 5) In fremden Ländern oder in dem nicht freien Griechenland geborene Griechen sind densel⸗ ben Bestimmungen unterworfen. 6) Die Personen, welche, ohne sich in diese Maaßregeln gefuͤgt zu haben, auf der Insel betroffen werden, so sollen sie verhaftet und bis zu ihrer Abreise oder ihrer Fortsendung in Haft behalten werden. Auch dann, wenn dergleichen Ineis ale angekommen sind, ohne sich im Buͤreau der Gesundheits⸗Poltzei zu melden, sol⸗ len sie als Uebertreter des Gesetzes bestraft werden. Sie sind daher verpflichtet, dort ihren Paß abzugehben und werden eine Aufenthalts⸗Karte erhalten, deren Formel dem Regle⸗ ment beigefuͤgt ist. Diese Karte gilt für sechs Monate, und kann erneuert werden, wenn die Buͤrgschaften in Kraft hlei⸗ den. Hat der Reisende sich bet der Gesundheitz⸗ Behörde gemeldet, aber die andern Formalitaͤten vernachlaͤssigt, so muß er binnen 3 Tagen abreisen. Widrigenfalls wird er sortgeschickt. 7) Die Schiffs⸗Capitaine haben ihre Passa⸗ hier bei der Gesundheits⸗Poltzei zu melden. ⁸) Die einge⸗ ornen Griechen des freien Grlechenlandes sollen nach Vor⸗ saaags ihres Passes oder eines Erlaubnißscheins der Ge⸗
undheits⸗Polizei, in dem d 1 allenthalben zugelassen w 84 Ziel ihrer Reise angegeben ist,
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Briefe aus Carthagena vom 11. und 14. Juli (in Lon⸗ doner Blaͤttern) fuͤgen der (von uns bereits mitgetheilten) Meldung, daß die Städte Bogota und Carthagena Bolivar zum Oberherrn der Republik erklärt haben, die Nachricht binzu, daß er diesen Schritt in einem an die Obrigkeiten der Hauptstadt gerichteten Schreiben gebilligt habe. Seine Freunde beeifern sich, auch die üͤbrigen Städte zur Nacheife⸗ rung dieses Beispiels zu bewegen.
Mittel⸗Amerika.
Im Journal du Commerce liest man folgendes Privat⸗ Schreiben aus Guatimala, vom 10. Junk: Die ganze Re⸗ publik und auch die Provinz, San⸗Salvador genießt einer vollkommenen Ruhe, und wenn die Hauptstadt der letzteren noch Widerstand leistet, so hat derselbe mehr in dem hals⸗ starrigen Sinne einiger Anfuͤhrer unter den Belagerten sei⸗ nen Grund, als in der Hoffnung auf Rettung. Seit eini⸗ ger Zeit sind die Unterhandlungen ins Stocken gerathen und die Bestätigung derselben ist in Folge eines streitigen Punk⸗ tes, der die Interessen der Mexikantschen Republik und der unsrigen betrifft, aufgeschoben worden. Erstere soll nämlich die Erfuͤllung des Vertrages zwischen Guatimala und San⸗ Salvabor garantiren. General Arzu, der die Belagerung leitet, hat 14, 00 Mann wohl organisirter Truppen unter seinen Befehlen, die Belagerten haben deren kaum 2000, welche Don Raphael Merino anfuͤhrt. Der erstere dieser beiden Feldherrn hat unter der Spantschen Herrschaft in der Artillerie gedient, der zweite in den Heeren Columdiens, wo er sich militairischen Ruf erworben hat. Beide, von dem Geiste bruͤderlicher Versoͤhnung durchdrungen, haben haͤufige Zusammenkünfte gehabt, und es waͤre auch bereits eine Ver⸗ einigung zu Stande gekommen, wenn nicht ein intriguanter Priester dieselbe verhindert hätte, der die Haupt⸗Trlebfeder dieses unheilvollen Krieges gewesen ist, indem er hoffte, durch
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die Wahl des von ihm verleiteten Volkes zum Bischof von
San⸗Salvador ernannt zu werden.
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Achen. Es gehöͤrt zu den erfreulichen Wahrnehmun⸗ gen, daß sich der Zustand der Gemeinden in mancher Hin⸗ sicht, besonders in finanzieller Beziehung immer mehr und mehr verbessert, und Ordnung, so wie Regelmäßigkeit im Haushalte zunimmt. Das Elementar⸗Schulwesen verbessert sich fortwährend durch Anstellung tuͤchtiger Lehrer. In vie⸗ len Gemeinden der Kreise Duͤren und Montjoie, wo es noch an angemessenen Schulhaͤusern gebricht, sind die Bauten der⸗ selben in vollem Gange.
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Köln, 3. Sept.. Nach einem Rescripte des Königl. Ministerit der Geistkichen⸗, Unterrichts, und Medizinal⸗An⸗ gelegenheiten vom 7ten v. M. ist Hrn. Christian Geerling bieseldst der Auftrag ertheilt, sich der Ermittelung merkwuͤr⸗ diger Gegenstaäͤnde fuͤr Kunst und Alterthum in den Rhein⸗ Provinzen zum Zweck der Sicherung und Einleitung ihrer Erhaltung zu unterziehen. Die hiesige Konigl. Regierung hat daher saͤmmtliche ihr nachgeordnete Behörden veranlaßt, zur Ausfuͤhrung dieses Auftrages moͤglichst foͤrderlich zu seyn,
— In der Nacht vom isten auf den 2ten d. verkün⸗ dete plöͤtzlich der Ton der Sturmglocken eine Feuersbrunst,
dergleichen unsre Stadt seit langer Zeit keine so graͤßliche
gesehen dat, da die öͤltesten Leute sich nicht erinnern,
ier ein Menschenleben in den Flammen umgekommen. Vielleicht durch Unvorsichtigkeit im Aufschütten von noch nicht erloschenen Kohlen war in dem untern Theile eimes Baͤckerhauses auf dem Buttermarkte Feuer ausgebrochen und hatte mit solcher Schnelligkeit um sich gegriffen, daß die aus dem tiefsten er aufgeschreckten Bewohner bereits jeden Weg zur Flucht versperrt fanden, da die Treppe lichterloh brannte. Nur der Mann entkam ehne Verletzung. Acht Personen: die au, sechs Kinder und ein Dienstmäd⸗ chen, die nur durch Sturz aus den Fenstern sich, zu rerten wußten, sind mehr oder minder, keine jedoch lebensgefaͤhr⸗ lich beschäͤdigt. Aber — ein siebenfähriges Kind fand sei⸗ nen Tod in den Flammen! Auch ist man noch zur Zeit über das Schicksal einer fremden Frau, die des Abends zuvor in
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