1828 / 241 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Aien abzusendenden bevollmaͤchtigten Minister aufgegeben wer⸗ den, daß er bei seiner Ankunft in Spanien sich daruͤber Keenntniß verschaffe, zu welchem Preise hiesige Russische Waa⸗ ren dort abgesetzt werden und welche Unkosten dabei vor⸗ kvommen, wie auch uͤber die Fracht von Spanien nach Hol⸗ land, und von allem diese Gegenstände Betreffenden dem Commerp Collegium eine ausfuͤhrliche Auskunft ertheile, da⸗ mit dasselbe nach erhaltener Auskunft dem Senat einen um⸗ steaͤndlichen Bericht abstatten koͤnne.“ 8 .“ Da es ziemlich gewoͤhnlich geworden war, daß Handels⸗ Gesschaͤfte von den Grohen des Reichs betrieben wurden, so ecrhielt auch der Ober⸗Jägermeister Naryschkin den bisher der .. eigenthuͤmlichen Theerhandel in Archangel und zwar

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üunter so vortheilhaften Bedingungen, daß ihm aus diesem Haäandel eine jaͤhrliche Einnahme von mehr als 30,000 Ru⸗ 1 zufließen konnte. Das Privilegium dazu wurde auf 20 Jahre ertheilt; und der Senats⸗Ukas vom 17. Sept. 12760 enthaͤlt unter andern solgende Motive: „Dem General en Chef und Ritter Naryschkin ist auf sein im Senat einge⸗

reichtes Ansuchen der Theerhandel der Krone in Archangel Fbewilligt, indem dieser Handel der Krone wenig Vortheil ringt, und um die Schwierigkeiten und das Risiko zu ver⸗

meiden, welchem die Krone bei diesem Theerhandel ausgesetzt ist, wie auch, um die Theer⸗Gewinnung fuͤr die Produzen⸗ ten nuͤtzlicher zu machen und mehr auszudehnen. Mit dem Kaufmann Plomann hat der Ober⸗Jägermeister eine frei⸗ willige Uebereinkunft fuͤr die dem erstern noch zustehenden Jahre zu treffen. U. s. w.“ Unterm 25. Oktober 1760 erschien ein Senats⸗Ukas, durch welchen fuͤr die merkantilische Ausbildung der kauf⸗ ännischen Jugend Verfuͤgungen getroffen werden; unter anndern wird darin verordnet: „In Ansehung eines nach Holland abzufertigenden Agenten bestehlt der dirigtrende Se⸗ nat: Zur Wahrnehmung des Kron⸗Interesse sowohl beim Verkauf der der Krone gehoͤrigen Waaren als auch zum

roͤßeren Vortheile des Handels der Russischen ann⸗ sbeft, sollen jetzt in Holland ein Agent nebst ein ehuͤl⸗ fen und zur Erlernung des Handels und Bedi⸗ eines Comtoirs einige der Soͤhne der angesehensten Kaufleute an⸗ gestellt werden, und ihre Abfertigung soll kraft der von Ih⸗ rer Majestaͤt der Kaiserin bestätigten Vorstellung des Senats vom 15. Maͤrz 1744 erfolgen, ohne einen ferneren Befehl Ihrer Majestaͤt einzuholen. Auch in Betreff der Hanf⸗ und Flachsbracke erschien abermals ein Senats⸗Ukas vom 7. April 1761, worin befohlen wird, daß zur Befoͤrderung des Zutrauens der Ausländer, und zur Vermehrung des Absatzes dieser Produkte, die Zahl der Hanf⸗ und Flachsbracken durch die Wahl der Kaufmannschaft nach den in den fruͤheren Verordnungen vorgeschriebenen Regeln auf zwoͤlf vermehrt werden soll. Die Stadt Narva hatte durch die häͤufigen, fast alljähr⸗

lich getroffenen, verschiedenen Verfügungen einen großen

Theil ihres Holzhandels eingebuͤßt, wodurch die Buürger einen bedeutenden Verlust in ihrem Erwerb erlitten. Der Magi⸗ strat uͤberreichte deshalb dem Senat eine Vorstellung, auf welche derselbe unterm 13. April 176t eine Entscheidung zur voͤlligen Zufriedenheit der Einwohner ertheilte: „Damit (heißt es darin) die Kaufleute der Stadt Narva gleich allen getreuen Unterthanen Ihrer Kaiserl. Majestät Ihrer muͤt⸗ terlichen Fuͤrsorge sich erfreuen und nach und nach zu einem

7 Monopolium, gesalzenes Rindfleisch aus Archangel auszufüh⸗ ren und gab es deshalb auf. Die erste Verschiffung im J. 1758 hatte ihm nur wenige Procente Gewinn gegeben, bei der zweiten im J. 1759 hatte er die Haͤlfte des Capitals ver⸗ loren. Daher ward dieser Handel durch einen Senats⸗Ukas vom 18. August 1761 wieder allgemein freigegeben, wie er fruͤher gewesen war. *

Unterm 20. August 1761 ward mit einem Ukas des Se⸗ nats ein neuer Tarif fuͤr den Siberischen Handel bekannt gemacht. Nach demselben sollten sowohl die Ausfuhr als die innern Zoll⸗Abgaben in klingender Muͤnze bei dem Vorposten in Kjachta, in den Zoll⸗Aemtern von Zuruchantujevsk, Jamy⸗ schewsk und Semipalatinsk, erhoben, in Ermangelung der klingenden Muͤnze sollen aber auch die edlen Metalle, Sil⸗ ber und Gold ih Barren, angenommen werden, und zwar das Silber zu 19 ¾ Kop. (Silber) das Solotnik und Gold zu 2 R. 75 Kop. ꝛc.

Bis hierher gehen im Allgemeinen die Verordnungen der Regierung fuͤr den Russischen Handel waͤhrend der Re⸗ gierung der Kaiserin Elisabeth. Aus einem (in der Handels⸗ Zeitung vollständig mitgetheilten) Verzeichniß der Ein⸗ und Ausfuhr aller Russischen Haͤfen und Land⸗Zoll⸗Aemter im Jahre 1761, so wie der Zoll⸗Einnahmen, aus den Registern des ehemaligen Commerz ⸗Collegiums ergiebt sich, daß in der genannten Periode der Werth der Einfuhr in Rubel Silber 7,187,088 Rub. 44 ¾ Kop. (außerdem an Gold und Silber 797,722 Rub. 42 Kop.), die Zoll⸗Abgabe in Thalern 441,660 Rub. 8 ½¼ Kop., außerdem die Zoll⸗Abgabe in Silber⸗Rubeln 1,032,930 Rub. 90 ¼ Kop betragen hat. Die Ausfuhr hat betragen 9,745,049 Rub. 70 Kop., die Zoll⸗Abgabe in Tha⸗

lern 332,500 Rub. 40 ¾ Kop., und außerdem in Silber⸗Ru⸗

beln 861,532 Rub. 59 Kop. Es ergiekt sich hieraus, daß

die Ausfuhr stärker gewesen ist, als die Einfuhr um 2,557,961

Rub. 25 ½ Kop. 8 1 (Fortsetzung folgtt).

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Koͤnigliche Schauspiele. Dienstag, 9. September. Im Opernhause: Der Hausi⸗ rer, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz. Musik von Onslow. Mittwoch, 10. September. Im Schauspielhause: Die buchstäbliche Auslegung der Gesetze, Lustspiel in 1 Aufzug. von Broͤmel. (Neu einstudirt.) Hierauf, zum Erstenmale: beste Ton, Lustspiel in 4 Abtheilungen vom Dr. Carl öͤpfer.

Königsstaͤdtsches Theater.

Dienstag, 9. September. Elodie, oder: Der Klausner auf dem wuͤsten Berge. Oper in 3 Akten; Musik vom Rit⸗ ter Caraffa.

Mittwoch, 10. September. Zum Erstenmale wiederholt: Die Brautschau, oder: Der Schmetterling. Original⸗Posse in 5 Akten von W. Marsano.

I.-Hi e⸗ 2

3 Berliner Börze.

. Den 8. Sept. 1828. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preusa. Cour.)

Z/.] ErTela.

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hoͤhern Wohlstande gelangen, soll es ihnen, gemäß dem Ukas G des Kaisers Peters des Großen vom Jahre 1721, erlaubt . 8 183 1928 [Pomm. Plandbr. 4 105 st 1 2 2 841 . nl. 1 0 103 Kur- u. Neum. do. 4 104 seyn, Holz am Lugaflusse auf drei Jahre nach Grundlage pe. Engl. Anl. 22 5 102 ¾ 102 ¾ [Schlesicche do. 4 108 des Ukas von 1736 zu fällen und auszufuͤhren, in Balken, Bo.Ob inelLin 2 99* —, do. 5 106 nicht in Brettern, zu 60 Ladungen fäbrlich. Nach Ablanf Kurm 0b, m.1 C 4 912 912 ent. —ee 42,] 3ꝗ)— 108 der drei Jahre sollen sie am Lugaflusse kein Holz mehr fäl⸗ Neum.Int. Sch. do. 4 91]1 ,e., 40. 421 3 si*5 ken, sondern ihren Bedarf in demn angegebenen Verhaͤltniß Berkn. Stadt. Ob,5 103ÿv½ snack. - C. Akmk’— 52 351 der Ladungen vom Peipussee und den in denselben fallenden —4uo adis 4. 100 d0. 40. d4.mk. 52 51⁄ Plüssen beziehen. Wenn sie in einem Jahre das bestimmte Fheicee. 40. 4 8 91 in. 8-A. 4 Kntk— 83 82 Quantum nicht verschiffen, so moͤgen sie im folgenden das —27 40. 5 101 ¶q.%½†. ½⁹ϑ141— 8 wenn sie es wünschen, nebst dem gewöhn⸗ ve. e. 3 31½ ichen jährlichen Quantum verschiffen. aa“: 4 38618 ama— o B. 4 96 96 ½ HoH. vollw. 8

Der General⸗Felozeugmeister, Graf Schuwalov, fand Grolche Pon. 40. 4 100⁄ rredrichsd'or. —] 13 ¾ 13

seine Rechnung nicht bei dem ihm auf 20 Jahre ertheilten¹ ape. Pfandbet. 4 97 9 ½ 2* 1

1. Gedruckt bet Hayn.

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