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3 4 an 8 8— 3 Privat Briefe aus Earthagena melden, daß Santander Sr.
um einen Paß nach Europa gebeten habe, gen jedoch nicht erfuͤllt worden sey.
Mit dem Dr. Wallack, der früher Ober⸗Aufseher des Gar⸗ tens der Ostindischen Compagnie in Calcutta war, ist eine der groͤßten Pflanzeu⸗Sammlungen nach England gekommen, die wohl jemals durch eine einzeine Privatperson zu Stande gebracht ward. Sie besteht aus 20 Fässern getrockneter und 23 Fässern lebender Species der seltensten Pflanzen des noͤrd⸗ lichen Indiens. Dr. Horssield ist gegenwaͤrtig damit beschaͤf⸗ tigt, die Duplicate des überreichen Herbariums der Ostindi⸗ schen Compagnie abzusondern, um sie der Medico⸗Botani⸗ schen Gesellschaft in London zu. uͤberreichen. Diese Dupli⸗ cate werden sich auf viele Tausende in Indien einheimischer
flanzen belaufen, und alle sind ganz vortrefflich erhalten.
üͤr den Briefwechsel der erwaͤhnten Gesellschaft mit dem Auslande, hat sich ein Ausschuß gebildet, zu dem der Graf Stanhope und die Herren James MeGregor, Frost, Yosy und Huttmann gehoͤren.
r Couriet bemerkt Folgendes uͤber den Zustand der Erndte in England: Die häufigen, wahrend des ganzen Jull und der ersten Haͤlfte des August gefallenen Regen⸗ Züsse hatten in den meisten Theilen des Vereinigten Koͤnig⸗ reiches unguüͤnstige Aussichten auf die Erndte veraulaßt. Des⸗ hald stieg der Preis des Korns auf dem Markte. Allein die Vorsehung war den Armen guͤnstig. Sonnenschein und Wärme folgten der Kälte, dem Regen und den Stuͤrmen; die Erndte ward nicht nur bewahrt, sondern 8. gelangte auch 12 einer vollen und reichen Reife. In ngland ist kein einziges Zeitungs⸗Blatt, welches sie nicht als uͤberflie⸗ hend und über den jährlichen Durchschnitt hinausgehend dar⸗ stellte. In Schottland ist man noch gluͤcklicher und in J
C r⸗ 8* außert man juͤbelnde Freude üͤber die öe; atur Unter
der accha enees6n oͤrt die
Thats eines kens im Preise auf, ein nomen zu
seyn. 8. ist ꝙ& 228,48.8 zultat eines sichern Ueber⸗
flusses. Sie bedarf keiner Erklärung von Politikern, noch von Finanzlers — sie verlangt nur vom Menschen 2 en Gott, der uns diese Fuͤlle gab.
6 e — wurden vlel Geschaͤfte mit Englischem und fremdem Weizen gemacht und schoͤne Proben von bei⸗ den, und zwar 1 bis 2² Shill. pr. Quarter theurer als am Montage verkauft. Gerste, Bohnen, Erbsen und Hafer er⸗
hielten sich dagegen auf dem fruͤheren Preise. Seit Mon⸗ tag sind aus England: 4350 Quarter Weizen, 800 Quarter Gerste, 5050 Quarter Hafer, 3800 Saoͤcke Mehl; aus Ir⸗ land: 1200 Quarter Hafer; aus fremden Ländern: 3300
Quarter Wehen, 550 Anarter Gerste und 2650 Quarter
Niederlande. 8 h p⸗
8 Aus dem Haag, 11. Sept. Se. Majestaͤt der Ko⸗
nig sind 2. Mittag in hiesiger Residenz angekommen.
Wie es heißt, werden Se. Mal. naͤchsten Sonntag nach dem
Schlosse Loo zu
—Kemmenden Montag den 15ten d. M. wird bei J. K.
Hoh. der Prinzessin Friedrich der Niederlande Cour seyn.
BPBrufsel, 138. Sept. Der Englische Botschafter bei
dem diesseitigen Hofe ist vorgestern mit seiner Familie aus
dem g hler eingetr
stern Nachmittag ging ein Oesterreichischer Cabinets⸗
Caurier von London kommend mit Depeschen nach Wien
8 unsere Stadt. 1 L-X] 8 durch enes 85 25 He . ra, arnuncr 8 Warschau, 13. Sept. Nachdem in den letzten Ta⸗
serer Stadt wie gewoͤhnlich heut 1
8 und die gesammte Armee ihren A eeohe. seren zurückmarschirt. — Prinz Leopold von Coburg wird unverzuüglich hier
Auch die Getreide⸗Preise gestiegen. D 81e Beeea ge 1- etgcach Peien selbst nicht 2——2
8 schine große Manoeuvres ausgefuͤhrt worden, ist b28, eer bei un
nug, um auf rechnen zu können. In Lltt Volhonien dagegen ich große Vorraͤthe. danen n5h Spanien. Madriv, 7. Sept. Die hlesige Zeirung vom 4ten und enthält ass 0 fieiellen rtikel ein Cirkular⸗ tlas am 292,e von Arhen und Papstlichen Nun⸗ der Seäͤdte, der „an die Erzbischoͤfe und Bischoͤfe
und Blisthuͤmer der Staaten
welches Verlan⸗
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1 8. 8 n e . 2 Katholischen Majestaͤt, und deren Provisores, General⸗ Vicare, Aebte ꝛc., nachstehenden Inhalts: 3
„Durch unsere Vorgänger (mehrere Nuntii) sind meh⸗ 4
rere Hirtenbriefe erlassen worden, wodurch verstattet wurde, daß Kirchen, Klöster und alle uͤbrigen der geistlichen Gerichts⸗ barkeit unterworfenen Gebaͤude, Häuser zc. sich den, von den Subdelegirten des Koͤnigl. Finanz⸗Departements anzuordnen⸗ den Untersuchungen zu unterwerfen haͤtten, sobald gegruͤn⸗ deter Verdacht vorhanden sey, daß Betruͤgereien und Un terschleife gegen das Interesse des Koͤnigl.
senen Untersuchungen berechtigten. Wir bestätigen demnach den Inhalt der vorgedachten Hirtenbriefe, Breve ꝛc.⸗ als ob solche hier woͤrtlich eingeruͤckt waͤren, und erlassen hiermit den gegenwaͤrtigen Befehl, in Folge des an uns vom Koͤnigl Spanischen Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten gerich teten officlellen Schreibens vom 12. Jun 1828.“ 82
„Wir thun demnach kund und zu wissen, daß, da allen Unterthanen dieses Koͤnigreichs verboten worden ist, auf ih⸗ ren Ländereien Taback zu pflanzen, und solchen in ihren Haͤusern zu mahlen und zu fabriziren; Salz und andere, der Regie unterworfene Artikel, zum Verbrauch tauglich zu machen, verbotene Waaren einzufuͤhren und zu verkaufen; Gold, Silder und andere, durch Königl. Verordnungen aus⸗ zufuͤhren verbotene Artikel in fremde Laäͤnder zu versenden, und es die Pflicht der Welt⸗ und Kloster⸗ Geistlichen erheischt, mit gutem Beispiele voranzugehen, ohne daß denselben Unter⸗ schleife oder Betrügereien weder mit unerlaubten Waaren, noch mit Artikeln, welche der Regie unterworfen sind, er⸗ laudt waͤren, sie noch wenlger aber ein Recht haben, fremde Waaren, ohne den, durch Königl. Decrere dafuͤr festgesetzten Zoll zu entrichten, in Spanien einzufuͤhren, und sich deren Untersuchung durch die in den Zoll⸗Administrationen angestellten Beamten, zu widersehen; so hat der Königl. Spanische Staats Minister Don M. G. Salmon uns ersucht, die noͤ⸗ rhßen Befehle zu erlassen, damit die Erzbischofe und Vi⸗ schoͤfe dieses Koͤnigreichs, Vicarien, Aebte, Priester ꝛc., und alle und jede Personen, welche mit geistlicher Gerichtsbar⸗ keit belehnt sind, und deren Mitwirkung von den Zoll. Beamten nachgesucht wuͤrde, sich der Untersuchung der Kirchen, Klöster ꝛc. nicht nur nicht widersetzen, son⸗ dern ihnen auch, zufolge der vorerwähnten und unsern hiermit neuerdings in Kraft gesetzten Hirtenbriefe allen möͤglichen Beistand leisten moͤchten. Die Zoll⸗Beamten sind ungeachtet der wiederholten Koͤnigl. Befehle doch, durch die Widersetzlichkeit und den Widerstand (der Geistlichen ꝛc.), oft außer Stande gewesen, die ihnen ertheilten Befehle aus⸗ zufuͤhren, und haden sich einige Personen geistlichen Stan⸗ des, mit Hintenansetzung ihrer Pflichten als Unterthanen im Allgemeinen, so weit vergessen, daß von ihnen Betruͤger oder Contrebandiers in Schutz genommen und verborgen worden sind, und jene Kloster⸗Geistlichen die Einfuhr verbotener Waaren oder anderer Artikel, welche der Entrichtung eines bestimmten Zolls unterworfen sind, 22 und hierbei thätige Huͤlfe geleistet haben, indem sie sich der Untersuchung der Frachtwagen und beladener Maulthlere he widersetzen und den Nachsuchungen in ihren Klöstern, Häusern ꝛc. so viel Schwierigkeiten als nur möͤglich in den Weg zu legen wußten, bis die Gegenstaͤnde des Contrebandlers an sichere Orte gebracht worden waren. Gleichen Nachtheil hat das Königl. Finanz⸗Departement sehr häͤufig durch den Mißbrauch mehrerer Moͤnchs⸗Orden ersahren, welche, obschon jedem Kloster nur erlaubt war, sechs Stauden Tabak, als Medi⸗ cinal⸗Kraut betrachtet, pflanzen, doch in ihren mit hohen Mauern umgebenen Garren eine so bedeutende Anzahl Tabak lgebauts haben, daß die Köoͤnigl. Regie dadurch bedeu⸗ tende Ausfälle im Absatz erlitten hat.“
„Wir befehlen demnach, daß fuͤr jedes Kloster ꝛc. nur echs Tabaks⸗Stauden gestattet und alle uͤbrigen ausgerissen werden sollen, daß alle Contrebandiers, welche sich mit Waf⸗ sen in Klöͤster, Kirchen und andere heilige Orte, ein Aspl su⸗ chend, verbergen und von da aus gewaffneten Widerstand seisten moͤchten, so wie alle Missethäͤter, welche die erwaͤhn⸗ ten Orte als unverletzbare Zufluchts⸗Orte betrachten sollten, auszuliefern und endlich den Zoll⸗Beamten dei deren Unter⸗ uchungen der Klöster, Kirchen ꝛc. im Beiseyn eines ichen und eines Mitgliedes der geistlichen Gerichtsbarkeit diejenige Huͤlfe und Beistand zu seigken sind, welche der Zweck
und die wiederholten Decrete Sr. Kathollschen Majestät er⸗ heischen” u. s. w.
Madrid, den 21. Juni 1828. (gez.) T. Erzbischof von Athe Z“
1.
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Schatzes zu