1828 / 257 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

banken ihre Absicht angekuͤndigt haben, die Zinsen auf die in

ihren Haͤnden befindlichen Deposita von 3 zu 2 ½ pCt. zu re⸗

hegen. Es ist dies schon in Deronport und Plymouth ge⸗ schehen.

2 dem vorgestrigen Kornmarkte war lebhafter Ver⸗ kehr geschehn. Der neue Weitzen der vom Lande kam, war von ziemlich schlechter Beschaffenheit ausgezeichnete Pro⸗ ben alten Weizens bewirkten eine Preis⸗Erhoöͤhung von 5 bis 8 Schilling per Quarter. Mehl stieg um 5 Schillinge per Sack. Einige gute Verkaͤufe geschahen im fremden

Weizen. Eine superfeine Probe Danziger Weizens ging zu

60 bis 62 Schill. per Quarter weg. Nach Gerste war we⸗

nig Nachfrage. Bohnen sind im Ueberflusse vorhanden und

iihr Preis ist um 2 bis 4 Schill. per Quarter fuͤr die neuen und um 1 bis 2 Schill. per Quarter fuͤr die alten gesunken.

Weiße Erbsen sind um 2 bis 3 Schilling wohlfeiler gewor⸗

den. Neuer Hafer ist um 1 Schill. per Quarter gestiegen.

3 London, 20. Sept. Der Courier meldet: Wie wir

vyernehmen, sind von den betreffenden Regierungs⸗Behoͤrden

nach den Haͤfen im Kanal Befehle ergangen, die Königin vpon Portugal bei ihrer Ankunft im Kanal mit allen, bei gekroͤnten Haͤuptern uͤblichen, Ehrenbezeigungen zu empfangen.

Der Koͤnigl. Kammerherr, Lord Clinton, und der Koͤnigl

Haus⸗Schatzmeister, Sir Wm. Freemantle, sind zum Dienst bei Ihrer Majestaͤt bestimmt.

Der Herzog von Wellington und Graf Aberdeen bega⸗ ben sich vorgestern nach Windsor, dem Vernehmen nach um Sr. Majestaͤt Befehle wegen Empfangs der jungen Koͤni⸗

gin von Portugal zu erbitten.

Mn Vorgestern hatte der Oesterreichische Botschafter, so wie geestern der Russische und der Französische Botschafter, des⸗ gleichen auch der Neapolitanische Gesandte Geschäfte im

auswaͤrtigen Amte.

2 Niederlande.

* Bruͤssel, 19. Sept. Aus dem Lager von unterm 16ten d. M. berichtet, daß Se. Koͤnigl. Prinz Friedrich am vorigen Tage daselbst eingetroffen war.

MNiach den gewoͤhnlichen Uebungen und nachdem derselbe uͤber Ca⸗ Casvallerie und reitende Artillerie Revue abgehalten hatte, ist Se.

Koͤnigl. Hoheit wieder nach Soetsdyck zuruͤckgekehrt. Die

großen Manoenvres werden im Laufe der naͤchsten Woche

ihren Anfang nehmen, und bis in die ersten Tage des he⸗

Fobers dauern. Man vernimmt auch, daß Se. Majestat der Koͤnig das Lager gegen Enbe des Monats besuchen und

den Manoeuvres beiwohnen wird. .

Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz von Oranien ist vorge⸗ stern Abend von hier nach Soetsdyck abgegangen, und wird ssiich von dort am 1. October mit Familie und Gefolge nach dem Schlosse von Tervueren begeben. Deutschland.

Karlsruhe, 17. Sept. Der Herr Markgraf und die

Frau Markgraͤfin Leopold K. K. H. H., Höchstwelche J. K.

H. die Frau Dauphine zu Straßburg begruͤßt, und daselbst

seit dem Sonntage verweilt hatten, sind gestern zuruͤckge⸗

kbommen. Ebenso sind Se. H. der Herr Markgraf Wilhelm

84 88 gestern aus dem Lager von Luͤneville wieder hier eingetroffen.

Oesterreich.

1 Wien, 17. Sept. Wegen des anhaltend schlechten

Wetters, welches sich zwar heute zum bessern zu neigen

scheint, und des bedeutenden Austretens des Schwechat⸗

Baches, sind die Uebungen der Truppen im Lager von

8 und diese Truppen theils

seist wird oheit der

Epsrraiskirchen einstweilen eingestellt, Iin die umliegenden Städte und Dörfer, theils in die hiesi⸗ ggen Vorstaͤdte verlegt worden. Schweiz. Zuͤrch, 17. Sept. Der große Rath des Cantons Bern heat in seiner ordentlichen September⸗Sitzung einen Bericht des geheimen Raths uͤber die bevorstehende Aufloͤsung der Schweizer⸗Regimenter in Holland, wie auch uͤber die Schritte, 8— nalg; dadurch veranlaßt wurden, angehoͤrt. Alsdann gab ain Vortrag des Finanz⸗Rathes der Versammlung Kenntniß voon den Unterhandlungen, die mit dem Französischen Bot⸗ schafter wegen der bei der Vereinigung der Leberbergischen

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Aemter zuruͤckgebliebenen dort angesessenen Franzosen gepflo⸗ ggen worden sind. Vermoͤge eines mit ihm geschlossenen und vom kleinen Rath am 27. Febr. 1828 ratificirten Vertrags, bllieben dem Canton von 700 Individuen nur noch 103 zur Last; alle uͤbrigen wurden vermittelst Immatriculations⸗ Scheinen der Gesandtschaft als Franzoͤsische Buͤrger aner⸗ kannt. Die Einbuͤrgerung jener 103 Köpfe aber wird der Rexgierung durch Befolgung des in den Jahren 1820 bis 118 angenommenen Verfahrens ungefaͤhr 6000 Fr. kosten. Von dem Entwurf des neuen Civil⸗Gesetzbuches des Cantons Vern, dessen mehrere Theile bereits beschlossen und

8. 2

voch 4 andere Personen.

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in Anwendung gebracht sind, lst nun auch der letzte Theil welcher die Bestimmungen uͤber die persoͤnlichen Sachenrechte enthaͤlt, von der engeren an die groͤßere Gesetzgebungs⸗Com⸗ mission abgereicht worden, um alsdann dem großen Rath zur Sanction vorgelegt zu werden. Er erscheint inzwischen, mit dem Gutachten des Redactors begleitet, im Druck, nach der ruͤhmlichen Sitte Berns, die Gesetz⸗Entwuͤrfe zeitlich be⸗ kannt werden zu lassen und sachkundige Personen zu Be⸗ merkungen daruͤber zu veranlassen. Wenn nun auch der vor⸗ liegende Theil revidirt seyn wird, so fehlt zu dem ganzen Civil⸗Gesetzbuch, oder zu Erfuͤllung des der Gesetz⸗Commis⸗ sion ertheilten Auftrags, nur noch der zweite Theil des Ge⸗ setzbuches uͤber das gerichtliche Verfahren in Civilrechtssachen, welcher das Verfahren in Schuld⸗ und Geldtagssachen zum Gegenstande hat. „Die bisherige Gerichtssatzung (bemerkt der Berichterstatter) ist in Betreff der persoͤnlichen Sachen⸗ rechte so luͤckenhaft als in Betreff der dinglichen. Sie ent⸗ haͤlt sehr wenige allgemeine Bestimmungen uͤber die Ver⸗ traͤge, und beinahe keine uͤber die rechtswidrigen Beschaͤdi⸗ gungen. Es ist demnach ein wahres Beduͤrfniß fuͤr den Verkehr, diese unbestimmten Rechts⸗Verhaltnisse der Will⸗ kuüͤhr zu entreißen und sie festen Regeln zu unterwerfen, da⸗ mit jeder zum Voraus wisse, wessen er sich zu versehen habe und gleiche Verhaͤltnisse nicht ungleich beurtheilt werden; weil der eine Richter sich durch dieses und der andere durch ein anderes Gefuͤhl leiten laͤßt, wenn nicht beide an einen deut⸗ lich ausgesprochenen Grundsatz verwiesen sind, der die Stelle des blinden Gefuͤhls vertritt. 2

In der Umgegend von Zuͤrich hat eine fuͤr die vorge⸗ ruͤckte Jahreszeit ungewoͤhnlich gewitterreiche Witterung in voriger Woche durch Blitzeinschlagen am 12. Sept. um 2. Uhr Morgens, ein vor etlichen Jahren neu erbautes Haus und Scheune in der Gemeinde Altstetten, des Bezirks Züͤ⸗ rich, entzuͤndet. Gegen 6 Uhr Abends des gleichen Tages, wo zahlreiche Gewitter einander folgten, und sich auch gleich⸗ zeitig entleerten, schlug der Blitz ohne zu zuͤnden, in das Wohnhaus eines dem Staat angehoͤrenden Pachtgutes am

Zuͤrichberg, toͤdtete von den mehreren in der Wohnstube ver⸗

sammelten Personen einen erwachsenen Sohn, brannte und beschaäͤdigte bedeutsam seinen älteren verheiratheten Bruder und der elektrische Schlag traf auch, doch munder empfindlich, Auf dem Felde in des Hauses Naͤhe arbeitend hatere die zahlreiche Haushaltung dereits ein Paar müexg z en vor dem Ausbruch des Gewitters, bei dem sich bewoͤltenden Himmel und in der ausnehmend schwuͤ⸗ len Luft erren durchdringenden und belaͤstigenden Schwefel⸗ Geruch, bewor sie ins Haus zuruͤckkehrte, wahrgenommen Spanien. Maorid, 8. Sept. Der Koͤnig hat einem gewissen Francisco Cabanes ein ausschließliches Privilegium fuͤr die Schiffbarmachung des Tajo von Aranjuez bis an die Por⸗ tugiesisch. Graͤnze ertheilt, mit der Bedingung, daß dies Un⸗ ternehmr nnerhalb zwei Jahren ausgefuͤhrt werde. Die Zoͤlle, welche die Schifffahrt auf diesem Flusse einbringen wird, ge⸗ hoͤren auf ; Jahre dem Unternehmer. Derselbe ist auch ermaͤchtigt, die Ufer des Taso von Gebaͤuden, Muͤhlen, Schleusen und anderen Hindernissen, die seinem Vorhaben im Wege stehen, gegen vorloufige Enschaͤdigung der Besitzer zu befreien; dagegen ist er verpflichtet, auf seine Kosten 8 Dampfschiffe fuͤr die Schifffahrt zu stellen. Dieses colossale Unternehmen wird durch die Thaͤtigkeit des Herrn Cabanes und bei der offenbaren Beguͤnstigung der Regisrung, wodurch manche Capiralisten zur Theilnahme an der Sache bewogen werden, wohl in Ausfuͤhrung kommen. Die Vorthelle⸗ welche daraus sowohl fuͤr das Land, wie fuͤr die Theineh⸗ mer entspiagen werden, sind unberechenbar. Die Commu⸗ nicationen auf beiden Ufern werden sich auf einer Strecke von 0 Lieus bis auf 20 Lieus ins Land hinein ausdehnen. Die Haupthindernisse hei der Sache sind die Schleusen fuͤr die Muͤhlen und fuͤr die Bewaͤsserung der anliegenden Laͤn⸗ dereien, so wie einige Wasserschwellen in dem Flusse selbs⸗ ereits sind mehrere Ingenieurs mit Plänen fuͤr die genar Nivellirung des Flußbettes beschäftigt. Den Intriguen der Apostolischen ist es von Neuem gelungen, ie Einsetzung des so viel besprochenen Comités der oͤffentlichen Wohlfahrt dessen Mitglieder nur aus Staatsraͤthen bestehen soll⸗ ten, zu 22 In dem Triumph uͤber diesen Sieg, verkuͤnden sie auch berelts die nahe Absetzung des Finanz⸗ und des Kriegs⸗Ministers, well der erstere der Urheber dieses gan⸗ zen Gesetzentwurfs 22—— sey, und der andere ihn unter⸗ stuützt habe. Die Absetzungen dieser beiden Staatsmänner ist aber um so weniger glaublich, da erst vor Kurzem de .H“ 2

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