1828 / 260 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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6ꝙ . 2 er beweist, haben. Niemand hat indessen, dem Himmel sey Dank, den Koͤnig betruͤbt. Die Bischöoͤfe, welche die Ehre gehabt haben ihn an der Spitze ihrer Geistlichkeit zu begruͤßen, sie moͤgen nun an dem beruͤchtigten Memoire Theil haben oder nicht, haben üͤber diesen Priester⸗Streit ein ehrfurchtsvolles Schwei⸗ gen beobachtet. Auch waͤre in der That die Zeit uͤbel ge⸗ wählt gewesen, um vor dem Koͤnige eine schlechte Sache zu verfechten. Fuͤr die Volks⸗Freiheiten giebt es gewiß nichts erwuͤnschteres als dergleichen Reisen des Hauptes der Regie⸗ rung; der Monarch unterrichtet sich dadurch selbst von den Wuͤnschen seiner Unterthanen; das Schwelgen oder die laute Freude des Volkes geben ihm das richtige Maaß von der Tüchtigkeit seiner Minister; in den Staͤdten wie auf dem flachen Lande lernt er wahrheitsliebende Maͤnner kennen, de⸗ ren Huldigung nicht bloß foͤrmlich ist, sondern von Herzen kömmt, und die ihn uͤber die wahren Beduͤrfnisse des Lan⸗ des schnell und besser aufklaͤren, als die lichtvollsten Berichte seiner Minister es nur immer im Stande sind.“

Ein hiesiges Blatt richtete vor Kurzem folgende Worte an die Minister: „ZJetzt koͤnnt ihr sehen, was die Liberalen gesetzliche Ordnung nennen; es ist die Umwerfung alles Be⸗ stehenden, die Abanderung der Gesetze und der Wechsel in dem Personal der Verwaltung. Haltet ein! noch ist es Zeit.“ Hierauf erwiedert der Messager des Chambres: „Jenes Journal versteht unter gesetzlicher Ordnung die Bei⸗ behaltung oder vielmehr die Unbeweglichkeit hinsichtlich der Gesetze sowohl wie der Beamten. Ihm zufolge ist jede Aenderung eine Revolution. Nach unserer Ansicht besteht die gesetzliche Ordnung in der . der Gesetze, in der Garantie aller Rechte und der Beschuͤtzung der verschie⸗ denen Interessen. Dadurch sind Abaͤnderungen nicht ausge⸗ schlossen, welche die Zeit und die öͤffentlichen Beduͤrfnisse in den Gesetzen und in den Handlungen der Regierung noth⸗ wendig machen. Die buͤrgerliche Gesellschaft schreitet so lange unbemerkbar fort, bis Verbesserungen des Bestehenden unerläßlich werden. Was unter einem fruͤheren System gut war, ist unter dem folgenden unangemessen. Einige Gesetze kommen außer Gewohnheit, andere lassen sich nicht mehr anwenden. Aenderungen sind also mit gesetzlicher Ordnung sehr wohl vertraͤglich, vorausgesetzt, daß sie von der Ver⸗ nunft geleitet werden, und von der gesetzlichen Macht aus⸗ gehen. Es ist daher falsch, sie mit der Revolution zu ver⸗ wechseln. Wenden wir dies auf die Gegenwart an, so fragt es sich, ob unsere jetzigen Gesetze uͤber die oͤffentliche Verwaltung und uͤber das Communal⸗Wesen mit unserem neuem System ver Gesetzlichkeit und Fretheit in Harmonie stehen? Die Grafen Corbière und Villele haben in der Discussion uͤber das Budget von 1818 bewiesen, daß dies nicht der Fall sey. Wuͤrde man eine Revolution herbeifuͤh⸗ ren, wenn man dieser imposanten Ansicht folgte? Uebri⸗ gens wird die Regierung sich nur damit beschaͤftigen, die verschiedenen Partheien des bestehenden Systems zu modifi⸗ ciren, welche schon seit zehn Jahren der Gegenstand gerech⸗ ter Bemerkungen der constitutionnellen Royalisten sind. Ver⸗ bessern liegt in dem Charakter einer gesetzmäͤßigen Regie⸗ rung, und Unbeweglichkeit, wir wiederholen es, bezeich⸗ net nicht den Royalismus bei einem Volke, dessen Ruhm es stets war, an der Spitze der Civilisation zu stehen.

Die Gazette de France fragte in ihrem letzten Blatte: „Kann man es lesen, mit welcher frechen Dreistigkeit sich die Parthei, deren Organ der Constitutionnel ist, uͤber ihre Absichten und Pläns gegen die Minister ausspricht, ohne fuͤr unsere Zukunft zu zitkern?“ Der Constiturionnel giebt zur Antwort: „Mag immerhin die Gazette unsere eeeen außer ihrem Zusammenhange anfuͤhren, um den Sinn der⸗ selben zu entstellen, das ist in der Ordnung; die Jesuiten machen es nicht anders. Weil wir in einem Artikel einige Reformen in den mit der Charte und der repraͤsentativen eran disharmonirenden Gesetzen verlangen, behaup⸗

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jenes Blatt, daß wir eine Umwäͤlzung in der Landes⸗

waltung fordern. Diese Anstrengung ihrer Logik darf uns nicht in Verwunderung setzen. Aber dasselbe Blatt mischt unter seine sinnlosen Beschuldigungen einen erhabenen Na⸗ men, den wir zu hoch achten, um ihn in unsern Discussio⸗ nen zu nennen. Die Gazette wagt es, uns Haß gegen den Thron und das constitutionnelle Koͤnigthum und Plaͤne einer Umstürzung Schuld zu geben. Dies ist gehaͤssig und unwuͤrdig für Schriftsteller die sich achten; dies muß man einen nicht zu duldenden Unfug, eine schaͤndliche Verleumdung nennen. Wäͤre die Politik der Gazette nicht so beschraͤnkt, und be⸗ söße sie bei ihrer Beschraͤnktheit wenigstens mehr Ehrlichkeit, so würde sie wissen, daß die wahre, der Charte angemessene gesetzliche Ordnung sowohl fuͤr alle die Freiheiten, welche

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11u1 1111“““ daß die Jesuiten stets eine Antwort bereit

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1. E1““ 8 Frankreich verlangt, als fuͤr die Sicherheit und Dauer des

Thrones die guͤnstigste ist; sie wuͤrde dann wissen, daß schlechte Gesetze, Uebermaaß der Gewalt, Ungleichheit Privilegien und absolute Herrschaft der Geistlichkeit zu allen 2 Zeiten Unruhen und Umwaͤlzungen herbeigefuͤhrt haben. Aber das apostolische Blatt kennt weder die Vergangenheit noch die Gegenwart; sie dreht sich in einem Kreise veralteter Irrthuͤmer und Vorurtheile herum. Unwissend und kurz⸗ 1 sichtig, sollte sie wenigstens nicht in der Beleidigung und. Verleumdung Huͤlfe suchen. Persoͤnliche Verletzungen und Luͤgen bringen in Niemandes Hand gute Fruͤchte; es ist ein unfruchtbarer Boden, wo nur Brombeerstraͤucher und Un-⸗ kraut wachsen. Diejenigen, welche Verleumdungen aussaͤen, erndten nur Verachtung.“ 1 Mit Bezugnahme auf das in Nr. 252. der Staats

Zeitung mitgetheilte Rundschreiben des Erzbischofs von Athen 8* bemerkt der Courrier frangais unter der Aufschrift: „Die 88

schmuggelnden Moͤncht“ Folgendes: 8

Bisher betrachtete man die Moͤnche als der buͤrgerlichen Gesellschaft schädliche Leute, da sie viel consumiren aber nichts produciren. Um sich von diesem allgemeinen Vor⸗

wurfe der Unnuͤtzlichkeit rein 40 waschen, hatten die Spa-« nischen Moͤnche sich auf den Handel, und, was noch mehr ist, auf die Schmuggelei gelegt. Die Erlaubniß des Koͤnigs 8-

in ihren Klostergärten den nothigen Taback fuͤr ihren Bedarf zu bauen, hatten sie dergestalt ausgedehnt, daß sie bedeu- —— tende Massen desselben zu einem weit niedrigeren Preise ver⸗ kauften, als die Tabacks⸗Regie solches vermochte. Verge-..— bens versuchte der Fiscus sich der Vergroͤßerung dieses neuen Industriezweiges zu widersetzen. Derselbe wurde täglich be⸗ deutender und gewinnreicher. Die Regierung, welche sich vielleicht allein nicht stark genug fuͤhlte, suchte Beistand bei dem heiligen Stuhle, und der Apostolische Nuntius hat dem⸗ zufolge ein Rundschschreiben (das Eingangs erwäͤhnte) an die Vorsteher der Kloͤster ergehen lassen, worin er sie an die paͤpstlichen Bullen erinnert, die den Moͤnchen jede Art des Handels untersagen, und ihnen verbieten, mehr Taback als ihr persoͤnliches Beduͤrfniß erfordere, zu bauen.“ 5 . Der Großstegelbewahrer hat nach Marseille den Befehl ertheilt, einen Geistlichen, der vor etwa 3 Wochen in der Kirche zu Saint⸗Ferréol von der Kanzel herab verkuͤndete, daß in der Sakristei Exemplare von dem von den Bischoͤfen an den Koͤnig gerichteten Memoire, diesem (wie er sich aͤußerte) Denkmale eines ehrenvollen Widerstandes,

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wuͤrden, gerichtlich zu belangen, da diese Aeußerung des Geist⸗ lichen der Convention vom 26. Messidor des Jahres IX. wegen Uebertretung der priesterlichen Befugnisse zuwider sey Aus Marseille meldet man unterm 14ten d. M.: „die Quarantaine des Obersten Fabvier ist noch nicht zu Ende; man weiß auch nicht, ob sie 25 oder 30 Tage dauern wird. In der Gesellschaft des Obersten befindet sich ein junger Philhellene, Namens Molière, der vor zwei Jahren durch diese Stadt kam, um sich nach Griechenland zu begeben. Der Oberst Fabvier hat der Regierung wichtige Documente uͤher den Zustand Griechenlands und namentlich Morea's uͤbermacht. Kan nennt noch drei Regimenter, die nach Morea eingeschifft werden sollen. Es hat sich hier das Ge⸗ ruͤcht verbreitet, daß die mit IbrahimPascha abgeschlossenen Convention von Seiten der unter seinen Truppen befindlichen Tuͤrken einigen Widerstand finde, da diese die Convention nicht anerkennen wollen und sich dieser⸗ halb auf bestimmte Befehle aus Konstantinopel berufen, wo⸗ nach sie sich jedweder Landung von Seiten der drei großen Maͤchte widersetzen und baldige Verstaͤrkungen gewaͤrtigen sollen. Lord Cochrane schickt sich an, unsere Stadt am Bord des kuͤrzlich hieselbst angekommenen Dampfbotes „Merkur’“ zu verlassen. Man glaubt, daß er sich nach Napoli di Ro⸗ manla begeben und daselbst dieses Schiff bewaffnen werde, was ihm in England nicht erlaubt worden war. Hiesige oͤffentliche Blaͤtter versichern, daß die Oesterrei-g chische Regierung bei den Gebruͤdern Rothschild eine Anleihe von 100 Millionen Gulden eroͤffnet habe, und daß, dencon,. tractlichen Bestimmungen gemaͤß, jene Regierung dabei 50 Millionen Metalliques zum Pari⸗Course in Zahlung an⸗ nehmen werde; dies sey die eigentliche Ursache des Steigens jenes Oesterreichischen Papiers. 1 Heute finden auf dem Marsfelde die Pferderennen un die Köͤniglichen Preise von resp. 5000 und 6000 Fr. v“ Großbritanien und Irland. London, 20. Sept. Wenn man, aͤußert die iüthth,. Times, aus der Aufregung, welche unter den Feinden der Emancipation herrscht, au die Verfuͤgungen der Minister s schließen darf, so kann man annehmen, daß der Herzog von 1

Wellington sich entschlossen habe, Maaßregeln zur Wieder⸗