1828 / 264 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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BEEEE1““ Lee--— 8 No. 264. Berlin, Donnerstag den 2ten October. 13283.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben geruhet, dem Ober⸗Land⸗ Mundschenk, freien Standesherrn, Grafen Henckel von Donnersmarck den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; dem Landrath des Schweidnitzer Kreises von Woikowsky, dem Landrath des Landshuter Kreises, Oberst⸗Lieutenant Grafen Anton zu Stolberg auf Kreppelhoff, dem Ober⸗ Schlesischen Landschafts⸗Director von Reisewitz auf Wen⸗ drin, dem Glogauschen Landschafts⸗Director von Knobels⸗ dorff, dem Regierungs⸗Rath Dr. Bothe zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, und dem Kaufmann Selbstherr, Vorsteher der Stadtverordneten zu Breslau, das Allgemeine Ehrenzeichen erster Klasse zu verleihen.

re Koͤnigliche oheiten der Prinz und die Prin⸗ veif2A sind von Klein⸗Glienecke nach

ngen. 295,2980. ben der Herzog von Cumberland ist nach Magdeburg von hier abgegangen, und Ihre Koͤnigl. Hoheit die Großherzogin von Meck⸗ lenburg⸗Strelitz ist von Rumpenheim nach Neu⸗Stre⸗ litz hier durchgereist. 9„

Zeitungs⸗Nachrichten. 2 Ausland.

I5 Frankreich. 8 ann

aris, 25. Sept. Der Koͤnig wird am 4. Oetober St. Cloud verlassen und Seine Residenz wieder in dieser Hauptstadt aufschlagen. Am 6ten werden Se. Maj. Sich nach Compieègne begeben und daselbst bis zum 11ten ver⸗ weilen. 8 8 Nachrichten aus Bagneéres vom 18ten zufolge, wollte die Herzogin von Berry diesen Ort am folgenden Tage Morgens um 5 Uhr verlassen, um sich nach Toulouse zu begeben. J. K. H. werden am 2. Oct. hier zuruͤckerwartet.

Mitrelst Verordnung vom 27sten v. M. haben Se Maj. dem in Toulouse von einer Gesellschaft von Menschenfreun⸗ den errichteten Leihhause, welches zinsfreie Darlehen macht, die landesherrliche Best g ertheilt, mit dem Vorbehalt jedoch, diese Bestäͤtigung ruͤckzunehmen, sobald die Statu⸗ ten der Gesellschaft irgend verletzt wuͤrden.

Eine zweite Verordnung vom 30. v. M. bestimmt die Arbeiten und Verpflichtungen derjenigen Kupferstecher⸗Zoͤg⸗ ünge, welche, nachdem sie bei dem hiesigen Institute die er⸗ sten Preise davon getragen haben, nach der Ecole de France in Rom geschickt werden, um sich daselbst fuͤnf Jahre lang auf Kosten des Schatzes in ihrer Kunst zu vervollkommnen.

„Es ist ein seitsames Raisonnement,“ sagt der Messa⸗ ger hes Chambres, „welches die Gazette de Franee seit eini⸗ ger Zeit führt; sie mißt der Regierung alle die Gedanken, alle die Entwüͤrfe, alle die Forderungen, alle die Traͤume⸗ reien bei, welche der Zufall oder das Beduͤrfniß, ihre Co⸗ lumnen zu füllen, gewissen Blaͤttern eingiebt. Heute, sagt sie, verlangt man von den Ministern, daß sie alle Gegen⸗ Revolutionairs von den oͤffentlichen Aemtern wegjagen; mit⸗ hin werden die Minister sie wegjagen und sie durch Revo⸗ lutionairs ersetzen. Man sieht, wie richtig der Schluß, und

ie logisch die Opposition der Gazette ist. Will das Mi⸗ sterium die Verwaltung mit sich selbst in Einklang brin⸗

; gleich wird diese einfache, natuͤrliche und vernuͤnftige

nderung als eine Maaßregel von 1793 dargestellt. Ist in Folge

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jener beabsichtigten Aenderung eine Wahl zu treffen; gleich ur⸗ theilt die Gazette, daß diese Wahl nur unter den Revolutionairs geschehen koͤnne, als ob die Gesellschaft keine andern Staats⸗ maͤnner, keine andern Verwalter mehr darboͤte, als solche, die noch mit den Clubbs der Jacobiner, Franciskaner oder Feull⸗ lants verbruͤdert sind. Die wunde Stelle in unserer Ver⸗ waltung ist nicht der Geist der Revolution oder der Gegen⸗ Revolurion. Die Regierung kann keinen andern Krieg zuS fuͤhren haben, mit der ÜUntuͤchtigkeit, der Traͤgheit Feö dem boͤsen Willen. Wenn nun eine Reform fuͤr nöͤthig er⸗ achtet wird, sollt da in unserem Frankreich, dessen sinnungen der Koͤnig nur eben erst erprobt hat, keine Roya⸗ ’. listen mehr geben, welche wahre Freunde der Bourbons und 8 1 E

der Charte sind, welche unser Zeitalter kennen, die Gesetze des Landes achten, keinem Widerstande die Haͤnde bieten, und ihren Geist mit anderen Dingen naͤhren als mit der Denkschrift der Bischoͤfe und den Aufsaͤtzen des theologischen Obersten Grafen O'Mahony? Man sey in dieser Beziehung ganz ruhig; an royalistischen und zugleich tuͤchtigen Beam⸗ ten wird es nicht fehlen; der Koͤnig hat noch treue Diener 2 der Gazette de France und des Mémorial catho⸗ ique.“

Die Gazette de France bemerkt in Betreff der (neulich erwaͤhnten) polizeilichen Verordnung gegen die Bettelei; Herr von Belleyme habe es uͤbernommen, die Stäͤlle des Augias zu saͤubern, ohne daran zu denken, daß diese herkulische Ar⸗ beit seine Kraͤfte bei weitem uͤbersteige; nichts desto we⸗ niger verdiene aber die gute Absicht Anerkennung. Auf diesen Eingang folgt eine weitlaͤuftige Auseinandersetzung, worin bewiesen werden soll, daß die gedachte Verordnung) zum Theil unausfuͤhrbar sey, zum Theil ihren Zweck ver,.,. fehle. Am Schlusse ihres Artikels läßt die Gazette inzwischen ein seltener Fall dem Polizei⸗Präfekten im Uebrigen alle Gerechtigkeit widerfahren. „Alles“, sagt sie, „was g. von Belleyme anordnet, zeigt von Eifer und von dem

unsche, sein Amt wuͤrdig zu verwalten. Man sagt von ihm, daß er, wie der Calif Harun al Raschid, Alles mit eigenen Augen sehen wolle, und sich sonach gerne unter den gemeinen Mann mische, um sich zu uͤberzeugen, ob seine Be⸗ fehle auch gehoͤrig vollzogen werden. Waͤhrend er einerseits 1— die stets zunehmende Pracht dieser Hauptstadt bemerkt hat, werden ihm andererseits die Maͤngel und Alles, was Paris verunstaltet, nicht entgangen seyn. Die große Bettelei, mit ihren empoͤrenden Mißbraͤuchen, muß ihm vor Allem miß⸗ fallen haben, und so wird er, bei dem herannahenden Win⸗ 84 ter, das Uebel nicht sowohl gänzlich haben heilen, als viel mehr dasselbe haben vermindern wollen. Denn wir koͤnnen unmoͤglich annehmen, daß er sich in dem Maaße getaͤuscht haben sollte, um ernstlich zu glauben, ein so alter, so nef;ö eingewurzelter und mit der Existenz jeder zahlreichen und von einer uͤbertriebenen Civilisation verdorbenen Bevoͤlkerung 9 e.. innig verbundener Zustand der Dinge lasse sich entfernen, wie sich etwa ein Spinngewebe mit einem Handfeger weg⸗ nehmen laͤßt. Nimmermehr konnte es einem so aufgeklaͤrten b Beamten in den Sinn kommen, zu verlangen, daß einer Million Menschen, die auf einem so engen Raum zusam⸗ mengedraͤngt sind, nur die Wahl bleiben solle, wohlhabend zu seyn, oder ins Gefaͤngniß zu spazieren.“

Im Constitutionnel liest man einen langen Artikel uͤber die ungenuͤgende Zusammensetzung des Universitaͤts⸗Raths, durch welche auch die besten Maaßregeln des Großmeisters der Universitäͤt, Herrn von Vatimesnil, in ihrer Ausfuͤhrung gelaͤhmt wuͤrden. „Herr von Vatimesnil ist verantwortlicher Minister“, heißt es darin, „und dennoch hat er nur eine Stimme in einem Rathe, dessen Bestimmungen er ausfuͤhre muß. Nur eines von beiden kann statt finden: entwed hoͤrt die Verantwortlichkeit des Ministers 1

auf, oder der Uni⸗

was er seyn soll, naͤmlich rein

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