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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. 8
Se. Majestät der Konig haben dem Gerichts⸗Schulzen Heschel zu Groß⸗Rosen im Striegauer Kreise, das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verleihen geruher.
Angekommen: Der General⸗Consul fuͤr Kur⸗ und and, Woͤhrmann, von Hamburg.
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Ausland.
2 Frankreich. 8 Pparis, 2. Oct. Der Graf von la Ferronnays wird gegen die Mitte dieses Monats hier zuruͤck erwartet.
Der Messager des Chambres vertheidigt die Regierung gegen die Vorwürfe, die ihr die liberale Parthei daruͤber macht, daß sie sich in ihren Streitigkeiten mit der Geistlich⸗ keit, an den Roͤmischen Hof gewandt hat. „Was den an⸗ geblichen Recurs an den Papst betrifft,“ sagt derselbe, „so ist dieser Ausdruck nicht der Sache angemessen. Die Fran⸗ zoͤsische Regierung hat keinesweges geglaubt, daß Verordnun⸗ gen, welche in dem Umfange ihrer Befugnisse gegeben wor⸗ den, zu deren materiellen Vollziehung einer Sanction bedurf⸗ ten. Sie hat eine solche Sanction nicht verlangt, denn eitr Recht, das man besitzt, verlangt man nicht. Aber die Ver⸗ haͤltnisse, die zwischen dem Allerchristlichsten Koͤnige und dem Oberhaupte der Christenheit hestehen und bestehen muͤssen, er⸗ klaͤren ganz naruͤrlich eine Gedanken⸗Mittheilung uͤber das Interesse der Religion zwischen dem Koͤnige von Frankreich und dem Papste. Dieses gute. Vernehmen versteht sich von
1 selbst, und während es einerseits der materiellen Kraft der Verordnungen vom 16. Juni keinen Abbruch thut, kann es noch zu ihrer moralischen Kraft beitragen. Uns scheint da⸗ her, daß hinsichtlich dieser Verordnungen hier eher eine verdop⸗ pelte Sorgfalt als eine Vernachlaͤssigung statt gefunden hat. Der Constitutionnel außert sich in seinem neuesten Blatte in folgender Art uͤber die Apostolische Parthei: „Was sich in einem gesellschaftlichen Zustande, derselbe sey uͤbrigens wie er wolle, am wenigsten begreifen laͤßt, ist, daß die gesetzliche Ordnung Feinde haben kann. Daß man uͤber die verschie⸗ denen Reglerungs Formen eben so viel verschiedene Ansichten hat, daß dieser das monarchische, jener das republicanische Spostem vorzicht, dies ist erklärlich; jede Form hat ihre Vor⸗ theile, wie ihre Nachtheile; alle aber haben ihre eigenthuͤm⸗ lichen Gesetze und Verfassungen. Wie man nun eine Regie⸗ rung ohne gesetzliche Ordnung, eine Regierung, welcher der Eigensiun eines einzigen oder einiger Maͤnner abwechselnd zur Richtschnur dienen oll, verlangen kann, verstehen wir nicht recht. Und doch sehen wir, wie gewisse oͤffentliche Blät⸗ ter täglich über das Wort: gesetzliche Ordnung, eifern, und eine nicht zu bestegende Abneigung dagegen haben. Sol⸗ len wir annehmen, daß diese Eiferer wahnsinnig sind, oder ist es nicht wahrscheinlicher, daß ein absichtliches Mißver⸗ ständniß zwischen ihnen und uns obwalte? Beim Lichte be⸗ trachtet, laͤßt sich unmöglich annehmen, daß sie eine Regie⸗ rung ohne alle Gesetze verlangen; dagegen scheint uns klar, daß sie die Auelle der Gesetze anderswo suchen, als wir. Fuüͤr uns liegt diese Quelle in der menschlichen Vernunft, dem natuͤrlichen der Gerechtigkeit und den wah⸗
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te, 5 2 beee ren Bedürfnissen 2₰ Gesellschaft; fuͤr sie einzig und allein in der Religion oder vielmehr
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8. sterthum. Wir lassen die Regierung von dem Koͤ⸗ nigthum ausfließen; sie, von der dreifachen Krone. Wir erkennen uͤber den Souverain nichts als die Verfassung an; sie stellen den Papst uͤber den Koͤnig. In unsern Au⸗ gen ist das Haupt der Gesellschaft verpflichtet, die Rechte Aller zu schuͤtzen, die Gesetze vollziehen zu lassen, uͤber die Handhabung der Gesetze zu wachen, mit einem Worte, je⸗ dem Staatsbuͤrger die groͤßtmoͤglichste Summe von irdischer Gluͤckseligkeit zuzuwenden; in den Augen unserer Gegner da⸗ gegen ist die erste Pflicht der Koͤnige, das Seelenheil ihrer Unterthanen zu sichern, und da, ihren Grundsaͤtzen nach, der dazu geeignetste und unfehlbarste Mann der Papst ist, so ist
Jhdieser Mann auch, wie sie meinen, der erste Souverain der
Welt, der rechtmaͤßigste von Allen, der Koͤnig aller Koͤnige, dem man Ehrfurcht, Gehorsam und blinde Unterwerfung schuldig ist. Dies sind die Grundsäͤtze der Constitutionnellen und die der Priester⸗Parthei, der Absolutisten, Apostolischen oder wie man sie sonst nennen will. Vergleicht man sie mit einander, so wird man bald finden, daß die einen das Gluͤck jedes Einzelnen und mithin auch das des gesammten Staates bezwek⸗ ken, wogegen die anderen die ganze Gesellschaft in ein weites Klo⸗ ster verwandeln wollen. Die Existenz einer Parthei, ns Ge⸗ sinnungen hegt, muß sonach in unserm aufgeklaͤrten Jahrhundert billig Jedermann Wunder nehmen; gern moͤchte man die⸗ selbe bezweifeln, allein zu viele Schriften eines le Maitre Bonald, la Mennais, Eckstein, Laurentie und andere Ver⸗ fechter der Theokratie sprechen dafuͤr, und eine Masse von Gesellschaften und Clubbs beabsichtigen nichts als die Fort⸗ pflanzung solcher Grundsaͤtze. Uebrigens muß man ja nicht glauben, daß alle diese Leute es aufrichtig meinen; mehr als einer glaubt kein Wort von dem, was er verkuͤndigt. Eben so wenig darf man aber auch fuͤrchten, daß der Ultramonta⸗ nismus in seiner Anwendung auf die Regierung, in Frankreich jemals den Sieg davon tragen koͤnne. Das Jahrhundert ist dazu zu aufgeklaͤrt. Wie gefahrlos indessen ein solches Sy⸗ stem auch seyn mag, so ist es doch immer gut, dasselbe zu enthuͤllen, um die schwachen Geister davor zu warnen und die Buͤrger uͤber den wahren Zweck der eitlen Declamativ⸗ nen aufzuklären, welche die Provinz, noch mehr als die Haupt⸗ stadt, taͤglich zu vernehmen hat.
Bekanntlich entzieht die Verordnung vom 21. April den Bischoͤfen die ausschließliche Aufsicht uͤber die Elementar⸗ Schulen, und uͤbertraͤgt diese Befugniß einem aus dem Dieͤ⸗ cesan⸗Bischofe, dem Praͤfekten und dem Rector bestehenden Comité. Im Departement der Seine und Oise (zu Pon⸗ toise) ist die Wahl fuͤr die Rector⸗Stelle auf den Grafen Alex. von Lameth, Deputirten dieses Departeinents, gefallen, und der Courrier frangais giebt zu verstehen, daß im Depar⸗ tement der Seine und Marne (zu Meaux) wahrscheinlich der Deputirte, General von Lafayette, zu jenem Posten ersehen worden sey. In Bezug hierauf, sagt heute die Gazette de France: „Man beschuldigt uns stets, daß wir die wahrschein⸗ lichen Folgen des Systems, wozu das Ministerium sich hat verleiten lassen, uͤbertreiben, indem wir sie den Resultaten der Volksbewegung von 1791 an die Seite stellen. Wir for⸗ dern indessen alle rechtlichen Maͤnner heraus uns aufrichtig zu sagen, ob, wenn sie die obigen Thatsachen lesen, sich ih⸗ nen nicht die innige Ueberzeugung aufdringt, daß wir mit schnellen Schritten einer Crisis entgegen gehen, und daß uns, - Ministerium nicht einhaͤlt, die schrecklichsten insofern das Ministeri gt e. 8 8 Stuͤrme bevorstehen. Der Geist eines afayette und Lameth ist bereits fast bis zu den Thoren der Hauptstadt gedrungen, und verbreitet hier seinen Einfluß. Was ist dies aber fuͤr ein Geist? Der von 1791, oder der der Restauration? Mogen die Maͤnner, welche das Staatsruder fuͤhren, den gestern von dem Courrier frangais gegebenen ericht uͤber das dem General Lafagyette bereitete Fest, mit Dem was sich in Pontoise zugetragen hat, vergleichen, und uns dann