1828 / 274 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ringste Begebenheit hinreicht, sie Luͤgen zu strafen. Musel⸗; nisterium vergaß,

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auf die Broschuͦ⸗

maͤnner in Navarin, werden unsere Absolutisten in Paris ren anwenden konnte, deren Freimuͤthigkeit uͤber die Platt⸗ glleichzeitig Demagogen in Lissabon. Sind hiernach, fragen heit der andern siegte. Das jetzige Rintstebern fühlt sehr wir aber, die taͤglichen Klagen einer von solchem Wankel⸗ gut, wie sehr die Knechtschaft im Kampfe mit der Freiheit mmuthe beseelten Parthei noch irgend einer Beachtung werth, im Nachtheil steht, und beklagt sogar auf eine schmerzhafte unnd sollte diese nicht, bevor sie andere anschuldigte, auf ihre Weise den Geist der General⸗Conseils, die sich jetzt um die eigene Besserung bedacht seyn?"“7 Wette compromittiren. „Es wird dem Ministerium schwer .s Der Pariser Globe macht in einem Aufsatze: „Ueber fallen“, sagt der Messager des Chambres, „jetzt noch eine Be⸗

ddie General⸗Conseils der Departements“ folgende Bemerkun⸗ gen: „Seit der Restauration der repraͤsentativen Verfassung

iinn Frankreich, verlangten die Freunde der Freiheit von dem Ministerium die Reform der Departemental⸗Organisation. Diese Wuͤnsche wurden aber stets als republicanische Einge⸗

hoͤrde zu vertheidigen, die selbst ihre eigenen Fehler kund geben. Dies haͤtte man vermeiden sollen; aber die Partheien haben keinen Verstand; sie lassen sich gehen, ohne sich um die Folgen ihres Benehmens zu bekuͤmmern.“ Man sieht, was das heißen soll; die von den Ministern ernannten

bungen zuruͤckgewiesen, oder als Plaͤne der Aristocratie gegen die ministeriellen Freiheiten vereitelt. Den einen machten die Minister vor dem Foͤderalismus Furcht, der die Einheit des Staates zerstoͤren werde; anderen hielten sie die oͤrtliche Ari⸗ stocratie und deren Anmaaßungen als Schreckbild vor. Durch dieses doppelte Manoeuvre entging das Ministerium jedes Jahr der Nothwendigkeit, die aus der Kaiserzeit herstam⸗ mende Verwaltung zur Sprache zu bringen, welche einerseits durch mißverstandene Theorien und eigensuͤchtige Interessen angegriffen, und andererseits von den Vorurtheilen einer furchtbaren Bureaucratie und durch die Theilnahmlosigkeit der Massen vertheidigt wurde. Der Gebrauch einer gesetz⸗ maͤßig geregelten Freiheit lehrt das Publikum, sich ihrer in vporkommenden Fällen innerhalb der ihr eben durch das Gesetz gesteckten Graͤnzen zu bedienen. Während die Orts⸗Gemei⸗ nen, in der Lethargie der Kaiserzeit erstarrt, sehen mußten, wie ihre Interessen von Maͤnnern schlecht verwaltet wurden, die man ihnen aus der Ferne und ohne sie zu fragen, zu Beamten gab, erwachte Frankreich allmählig in den Wahl⸗

und sog unvermerkt die Grundsätze der Regierung

General⸗Conseils wuͤrden nützliche Helfer seyn, wenn sie ihre Rolle als Repraͤsentanten der Departements mit mehr Ge⸗ schicklichkeit spielten. Warum muß auch gerade die eigene Ungelehrigkeit derselben die Regierung noͤthigen, sie fallen zu lassen. Was uns betrifft, so koͤnnen wir uns als feste Freunde der Wahrheit und muthige Verfechter des Staa⸗ tes nach der Charte, uͤber die jetzt im Werke seyenden Maaß⸗ regeln nur freuen. Huͤten wir uns, die vollziehende Ge⸗ walt durch eine Beschraͤnkung in der Wahl ihrer Beamten zu schwaͤchen; aber wir muͤssen uns nicht fuͤrchten, das reine Prinzip der repraͤsentativen Verfassung bis auf die kleinsten Doͤrfer auszudehnen. Die Einheit der Staats⸗Gewalt werde nicht zersplittert, aber die oͤrtliche Freiheit bestehe neben der⸗ selben, um sie aufzuklaͤren und in ihren richtigen Schranken zu halten.“

Die Quotidienne und die Gazette de France hatten dem Messager des Chambres zum Vorwurfe gemacht, daß er mit sich selbst im Widerspruche stehe, indem er einerseits behaup⸗ tet habe, daß die General⸗Conseils aus dem Kern der Be⸗

NKeinung gewesen sey, daß diese Conseils nicht die oͤffentliche

Collegien, interessirte sich fuͤr die Deputirten seiner Wahl, der Departements bestaͤnden, andererseits aber der

der Charte ein. Auf diese Weise waren die außersten Gllieder des Staatskoͤrpers wie vom Schlage getroffen, während das politische Leben im Herzen war. Die Freiheit und Energie der Debatten in den Kammern bilden einen sonderbaren Contrast gegen die Schlassheit und Zag⸗ haftigkeit, die in den Berathungen der Departements herrschte. Unterdessen theilte sich der von der Hauptstadt ausgegangene Impuls den Provinzen mit. Die Buͤrger sag⸗ ten sich: Wenn wir in Paris Vertreter unserer allgemeinen Beduͤürfnisse haben, warum werden nicht auch in unserer Stadt unsere Lokal⸗Interessen repraͤsentirt? Ist es nicht selt⸗ sam, daß wir unsere Deputirten ernennen, und daß die Praͤfekten uns unsere Municipal⸗Raͤthe geben? Wenn wir in Gemeinschaft mit der Regierung die Staats⸗Ausgaben be⸗ stimmen koͤnnen, müͤssen wir denn doch wohl faͤhig seyn, mit dem Präfekten uͤber die Verwendung unserer Zusatz⸗Centimen zu debattiren. So lange die Wahl⸗Collegien von einer die Regierung beherrschenden Parthei geleitet, dem Lande eine wenig zuverlaͤssige Repraͤsentation gaben, war zwar die Dis⸗ harmonie zwischen Frankreich und seinen Abgeordneten vor⸗ handen, aber der schoͤnste Einklang herrschte zwischen den Central⸗ und den oͤrtlichen Behoͤrden. ie Declamationen der Wahlkammer wurden zu bestimmten Perioden nach dem Schlusse der Kammern in den General⸗Conseils getreulich wiederholt, wo alle Deputirte der Majoritaͤt am Ruder stan⸗ den. Ueberall höͤrte man denselben Text von denselben Leu⸗ ten erlaͤutert; derselbe Haß gegen den Unterricht und die Preßfreiheit, dieselbe Bewunderung fuͤr veraltete Gesetze und Mißbraͤuche. Frankreich sah wohl, daß man es gerade das Gegentheil von dem sagen ließ, was es dachte; aber noch be⸗ merkte es keinen Widerspruch zwischen allen diesen Taͤuschun⸗ gen, und das Trugbild der freien oͤrtlichen Repraͤsentation ing unbemerkt an der gewonnenen Kammer voruͤber. Alan die letzten Wahlen haben diese schoͤne Symmetrie zer⸗ stört. Die Herren von der Congregation sind in den Wahl⸗ Collegien geschlagen worden, undhaben sich nun in die Tran⸗ cheen der General⸗Conseils zuruͤck gezogen. Das Land sieht zum ersten Male einen Kampf zwischen der Verwaltung und der Wahl⸗Kammer; die eine läßt es dasjenige tadeln, was es anderwaͤrts gelobt hat, und hier etwas verlangen, was es ort verworfen. Frankreich als Zuschauer dieses Kampfes

Parthei fuͤr diejenigen, die seine Gesinnungen fassen und aussprechen, und findet leicht durch die Wirkung die Ursache, die von den Buͤrgern Gewäͤhlten sprechen auch die Sprache derselben, die Abgeordneten der Praͤfekten kennen nur die Sprache der Congregation. Von diesem Augenblicke an war die bdei Allen entschieden; die Wahrheit hat die Luͤge vernichtet und die Repraͤsentation von ganz Frank⸗ reich hat die Vertreter einer Lotterie gestuͤrzt. Es ist den

General⸗Conseils wie der Censur ergangen. Das vorige Mi⸗

Meinung ausdruͤckten.

Beziehu⸗ frcdicf „Dieser Widerspruch“ aͤußert in ziehung auf diese

Bemerkung der Messager, „ist nur cheinbar. Jedes Mitglied des General⸗Conseils i ohne weifel ein Notabler der Provinz. Aber nicht alle Nota⸗ blen haben darin Sitz und Stimme, und so war es dem vo⸗ rigen Ministerium leicht, unter ihnen eine mit seinen Grund⸗ saͤtzen und Interessen uͤbereinstimmende Wahl zu treffen, der⸗ gestalt, daß jene Notablen nunmehr eher eine besondere als die oͤffentliche Meinung aussprechen. Dies haben wir sagen wollen. Wit sind nicht gewohnt, achtbare Maͤnner, ihre Grundsatze moͤgen im Uebrigen seyn, welche sie wollen, zu insultiren, und dies erklaͤrt die Art und Weise, wie wir uns uͤber die Mitglieder der General⸗Conseils ausgesprochen haben. Es schien uns hinreichend zu sagen, daß die gegen⸗ waͤrtige Organisation derselben fehlerhaft sey; denn nicht durch Diatriben oder Schmaͤhreden kann man den hochher⸗ zigen Grundsaͤtzen unserer Institutionen den Sieg zu⸗ wenden.“ Großbritanien und Irland.

London, 4. Oct. Die Times vermag von ihren bittern An⸗ grissen auf das Ministerium, in Betreff der Portugiesischen Ange⸗ legenheiten, noch immer nichtabzustehen. Es laͤßt sich nicht bestrei⸗ ten, sagt sie, daß die Englische Regierung viel zum Gelingen der Plaͤne Dom Miguel's beigetragen habe, und daß, wenn die⸗ selbe ein anderes Verfahren befolgt haͤtte, die Charte nicht umgestoßen und die gesetzmaͤßige Koͤnigin von Portugal nicht ihrer Rechte beraubt worden waͤre. Die Bereitwilligkeit, mit welcher die Britische Regierung die Sendung Dom Mi⸗ guel's nach Lissabon befoͤrderte, die Zuruͤckziehung der Trup⸗ pen, die schnelle Anerkennung der nicht effectiven Blokade von Porto und Madeira, die Reihe von Instructionen, wo⸗ durch Sir F. Lamb gezwungen wurde, einen Posten aufzu⸗ geben, den er ferner nur als ein Ses rechtswidrigen Handlungen haͤtte ausfuͤllen koͤnnen alle diese uͤbel an⸗ gebrachten Acte waren ohne Zweifel wirksame Ursachen fuͤr Dom Miguel's Triumph. Deshalb ist die Behauptung ge⸗ wiß zu rechtfertigen, daß England Dom Pedro und seiner aus ihrem Vaterlande vertriebenen Tochter einige Verguͤti⸗ gung schuldig sey. Nur England hatte die Macht, Dom Miguel zu schrecken; es hat diese Macht nicht angewendet, sondern ihm vielmehr in seinen Unternehmungen Beguͤnsti⸗ gung angedeihen lassen. Wir begehren nicht, daß sich unsere Regierung in einen Krieg stuͤrze, so lange derselbe ver. mieden werden kann. Wir glauben aber, daß, wenn

England die loyalen Portugiesen fest und unzweideutig be.

guͤnstigt, in Portugal dadurch ein solcher Geist erweckt wet⸗ den wuͤrde, der ohne fremde Huͤlfe Dom Miguel veranlassen wuͤrde, die Charte wiederherzustellen und die Krone ihren rechtmaͤßigen Besitzer zuruͤckzugeben. 2

Dasselbe Blatt jenthaͤlt einen sehr scharfen Artikel uber

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