Bemerken, daß das genannte Blatt neuerdings und nament⸗ lich in den heute (11. Oct.) hier 42: beiden Num⸗
mern, keine weiteren Nachrichten aus Bucharest enthaͤlt.
— Ein Schreiben aus Adrianopel vom 3. Sept. (in
der Allgemeinen Zeitung) meldet: Die Stadt und deren Um⸗ ebungen wimmeln von Truppen, seitdem der Großwessir zn Hauptquartier hier aufgeschlagen hat, und alle Kriegs⸗ Contingente der Pascha's an sich zieht. Die Communiea⸗ tionen mit der Hauptstadt sind daher fuüͤr Privat⸗Personen von Tag zu Tag beschwerlicher, und es bedarf vieler Vor⸗ sicht um seine Mittheilungen dahin gelangen zu machen. Die Lebensmitttel sind hier sehr im Preise Sae , und mehrere des Wuchers mit Getreide uͤberfuͤhrte Personen wurden auf Befehl des Pascha's verhaftet, man sagt, sogar in den Ge⸗ faͤngnissen hingerichtet.
Nachstehendes ist der woͤrtliche Inhalt des (bereits im Allgemeinen verschiedentlich erwaͤhnten) zwischen dem Admiral Codrington und Mehemet⸗Ali⸗Pascha am 6. August d. J. zu B. abgeschlossenen Vertrags uͤber die Raͤumung von
Korea:
Durch die verschiedenen von Seiten Ibrahim Pascha's des Oberbefehlshabers der in Morea befindlichen Egyptischen Armee, nacheinander eingelaufenen Berichte, ist Seine Ho⸗ heit, Mehemet Ali Pascha, Vezier von Egypten, von der absoluten Unmoͤglichkeit uͤberzeugt worden, in welcher sich sein Sohn befand, sich laͤnger in der schrecklichen Lage be⸗ — zu koͤnnen, in die dessen Truppen durch Mangel an
hebensmitteln gerathen waren, und die ihn zu gleicher Zeit in die schmerzliche Nothwendigkeit versetzt, Ibrahim Pascha zu autorisiren, mit Ihren Exzellenzen den kommandirenden Ad⸗ miralen der Kriegsflotten der Verbuͤndeten Maͤchte in den Gewaͤssern der Levante, in Unterhandlungen zu treten, um fuͤr sich, fuͤr seine Armee und fuͤr das Intetesse der hohen Pforte, die er in Morea zu unterstuͤtzen und zu vertheidigen beauftragt ist, eine ehrenvolle Capitulation abzuschließen.
In Folge dieser Autorisation hatte Se. Hoheit Ibrahim Pascha am 6ten Juli d. J. eine Conferenz mit Ihren Excel⸗ lenzen den Admiralen de Rigny und v. Heyden und dem
rn. Commodore Campbell. In dieser Unterredung gab brahim Pascha die foͤrmliche Erklaͤrung ab: daß er zur aͤumung bereit sey, seine Truppen aber nur in Tuͤrkischen Schiffen absenden wuͤrde. Er machte sich verbindlich, keine Griechischen Seclaven mit seiner Armee wegzufuhren. Er widersetzte sich der ihm gemachten Forderung, diejenigen Sela⸗
ven auszuliefern, die nach der Schlacht von Navarin nach⸗
Aegypten waren gesandt worden, mit der Aeußerung, daß diese Bedingung nicht von ihm abhinge, und die Gränzen seiner Vollmacht uͤberschreite.
Der von den Aegyptischen Truppen besetzten Festungen geschah gar keine Erwaͤhnung; die Entscheidung ihres Schick⸗ sals behielt man sich vor, bis der Admiral Codrington sich in Korfu mit seinen Collegen vereint haben wuͤrde. Ihre Excellenzen traten hieruͤber in Berathschlagung, in deren Fhr bestimmt ward, daß Admiral Codrington sich nach
lexandrien begeben wuͤrde, um mit Sr. Hoh. Mehemet⸗Ali⸗ Pascha uͤber diesenigen Bedingungen definitiv zu unterhan⸗ deln, die von Sr. Hoh. selbst vorgeschlagen und in der Con⸗ ferenz vom 6. Juli nicht abgeschlossen worden waren, und um sich zu gleicher Zeit uͤber die besten Maaßregeln zur Be⸗ werkstelligung der Raͤumung zu vereinigen. beute am 6. August 1828 hatte in Folge dieses Be⸗ schlusses der Admiral Codrington eine Privat⸗Audienz bei Se. Hoheit Mehemet⸗Ali⸗Pascha; in des Admirals Beglei⸗ tung befanden sich nur die Herren Drovetti, General⸗Consul Sr. Allerchristlichsten Majestät, Backer, Großbritanischer Consul, der Commodore Campbell, der Capitain Richards, der Capitain Curzon und der Capitain W. Codrington.
Nach laͤnger Discussion uͤber die Haupt⸗Artikel der Raͤu⸗ mung, die von Aegyptischen Truppen in Morea besetzten Festun⸗ gen, und die Freilassung der, nach der Schlacht von Navarin aus dem Peloponnes nach Aegypten gefuͤhrten Griechischen Sclaven, in welcher Discussion der Vezier sich besonders angelegen seyn ließ, die Unverschäͤmtheit zu schildern, mit welcher Franzoͤsische und Englische Zeitungsschreiber die Anzahl dieser Sclaven uͤber⸗ trieben, und von der schlechten Behandlung gesprochen haͤt⸗ ten, der sie in Egypten ausgesetzt seyen, kam man in Hin⸗ sicht der Raͤumung Morea's von Seiten der Egyptischen Trup⸗ vß Alrec folgenden Bedingungen uͤberein: verbinbiich, x2 Se. Hoheit Mehemet⸗Ali⸗Pascha macht sich
vr“ nach der Schlacht von Navarin, aus Morea nach Aegypten eflhrnen Sclaven wieder auszuliefern. Er wird damit den Anfang machen, alle di jene n Sclaven uͤber welche er fuͤr den Augenblick 829,e. v2 . Ver⸗ füͤgung des Admirals Codrington zu stellen. me
Statthalter seinen Sitz
Republik. 8
Was diejenigen unter ihnen betrifft, welche das Eigen⸗ thum von Privat⸗Personen geworden, so verspricht Se. Ho⸗ heit, seine guten Dienste wirksam eintreten zu lassen, damit die Consuln der fremden Maͤchte jene Sclaven so viel wie moͤglich und zu den moͤglichst guten Bedingungen loskaufen koͤnnen. Der Admiral Codrington macht sich dagegen seiner⸗ seits verbindlich, saͤmmtliche Aegyptische Soldaten und Un⸗ terthanen, welche in Griechischer Kriegsgefangenschaft sind, so wie auch die Offiziere und Mannschaft der, von dem Hus⸗ sar in den Gewässern von Modon aufgebrachten Aegyptischen Corvetten in Freiheit setzen zu lassen. 1 1
Artikel 2. Se. Hoheit Mehemet⸗Ali⸗Pascha verspricht, in moͤglichst kurzer Zeit alle disponiblen Kriegs⸗ und Transport⸗ Schiffe abzusenden, welche nach Navarin segeln und dort die Aegyptischen Truppen an Bord nehmen sollen. Diese Trup⸗ pen sollen sobald wie moͤglich Morea gaͤnzlich raͤumen.
Artikel 3. Die Kriegs⸗ und Transport⸗Schiffe sollen⸗ durch Englische und Franzoͤsische Fahrzeuge escortirt werden, welche sie begleiten und mit ihnen in den Hafen von Nava⸗ rin oder einen andern Hafen von Morea zu dem obenerwaͤhn⸗ ten Zwecke einsegeln werden.
Artikel 4. Dieselben Schiffe sollen bei ihrer Abfahrt von Navarin gleichfalls bis zum Angesicht des Hafens von Alexandria escortirt werden.
.Artikel 5. Weder Seine Hoheit Ibrahim Pascha, noch irgend ein Officier seiner Armee, und uͤberhaupt keine von den, in der Raͤumung inbegriffenen Personen darf einen Griechen weder maͤnnlichen, noch weiblichen Geschlechts mit⸗ nehmen, wenn letzterer es nicht selbst wuͤnscht.
Artikel 6. Seine Hoheit Ibrahim Pascha kann in den festen Plaͤtzen Patras, Castel⸗Tornese, Modon, Koron und Navarin eine zu deren Vertheidigung hinreichende Be⸗ — zuruͤcklassen.
bgeschlossen in Alexandrien in Aegypten am gegebenen Tage, Monate und Jahre. (L. S.) Siegel Seiner Hoheit des Pascha's. Zusatz⸗Artikel. 5
Seine Hoheit 8—— verpflichtet sich, an Ibrahim⸗Pascha den Befehl ergehen zu lassen, die Garniso⸗ nen von Patras, Castel⸗Tornese, Modon, Koron und Na⸗ varin so einzutheilen, daß in keinem Falle und unter keinem Vorwande mehr als 1200 Aegyptische Soldaten fuͤr die Be⸗ satzung dieser Festungen zuruͤckbleiben duͤrfen.
(L. S.) Siegel des Pascha's. Suüüͤd⸗Amerika.
Die Zeitungs⸗Nachrichten aus den, seit der Entdeckung Amerika's unter der Koͤnigl. Spanischen Herrschaft ver⸗ eint gewesenen suͤdlichen Laͤndern dieses Welttheils, machen es vielleicht manchen Lesern der Staats⸗Zeitung wuͤnschens⸗ werth, eine gedraͤngte Uebersicht der dem jetzigen Zustande der Dinge in diesen Landern unmittelbar vorhergegangenen Er⸗ eignisse zu besitzen, um sich solche in saͤchlicher wie in persoͤn⸗ licher 5— nach dem Beduͤrfnisse, schnell ins niß zuruͤckrufen zu koͤnnen. — Dies soll der Zweck des ⸗ stehenden Aufsatzes seyn.
Die Verwaltung der einzelnen Provinzen Suͤd⸗Amerika's wurde unter Spanischer Herrschaft bekanntlich von Vice⸗ Koͤnigen und Statthaltern geleitet.
Von den Vice⸗Koöoͤnigreichen, deren es vier gab, war Neu⸗Spanien oder Mexico das wichrigste. Die jährliche Aus⸗ beute seiner Silber⸗ und Gold⸗Bergwerke betrug allein nahe an 15 Millionen Gulden. Noch reichere Goldminen als in Mexico fanden sich in dem Koͤnigreiche Neu⸗Granada, dessen Vice⸗Koͤnig in Santa Fe de Bogota residirte, und welches in 16 Provinzen zersiel. Das dritte Vice⸗Königreich war das in sieben Intendanturen getheilte Peru, mit der Hauptstadt Lima; das vierte das Koͤnigreich Rio de la Plata, mit der Hauptstadt Buenos⸗Ayres, welches aus fuͤnf Gouvernements, *) jedes von mehreren Provinzen, be⸗ stand. Suͤdlich von Merico und nordlich von Neu⸗Gra⸗ nada lag die Statthalterschaft oder das General⸗Capi⸗ tanat Guatimala mit der Hauptstadt gleiches Namens. Oestlich von Neu⸗Granada erstreckten sich die sieben Provin⸗ zen des General⸗Capitanats Caraccas oder Venezuela, dessen - in der Stadt Caraccas —— gha⸗ war das dritte Spanische General⸗Capitanat auf dem Fest⸗ lande Amerika's. 8 n im Norden an Peru, im Osten
2) Buenos⸗ Potost oder La Charcas, Paraguan, Tu⸗ cuman und 852nn, fruͤhere Gouvernement Potosi ist jett der Haupttheil der Republik Bolivien, venegcg ist eine henee⸗ Dictatorschaft geworden. Nur die beiden uͤbrigen Gouv⸗men
g. ”
8
85