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No. 276.
Berlin, Dienstag den
14ten October.
18932 18328.
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Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages. 853
Seine Koͤnigliche Majestäͤt haben den bisherigen Kam⸗
mergerichts⸗Assessor Ludwig zum Justiz⸗Rath bei dem hie⸗ sigen Stadtgerichte zu ernennen geruhet.
Angekommen: Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗Minister fuͤr die geistlichen, nterrichts⸗ und Medi⸗ cinal⸗Angelegenheiten, Freiherr von Altenstein, von
br Seime Excellenz der Koͤniglich Saͤchsische General⸗Lieute⸗
1 sc - igte Mini⸗ nant, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte M ster am — Hofe, von Watzdorff, von Hoyerswerda.
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Paris, 7. October. Nachdem Se. Maj. der vorgestern, unmittelbar nach Ihrer Ruͤckkehr in diese Residenz, mit den Mitgliedern des Koͤnigl. Hauses der Messe in der Schloß⸗Kapelle beigewohnt hatten, empfingen Hoͤchstdieselben in einer Privat⸗Audienz den Praͤfekten des Niederrheins, Hru. Esmangart und den Koͤnigl. Schwedischen Gesandten Grafen von Lowenhielm. Um 1 Uhr praͤsidirte der Koͤnig im Minister⸗Rathe, an welchem der Dauphin Theil nahm. — Gestern fruͤh um 7 Uhr sind Se. Maj. in Begleitung des Dauphins und der Dauphine nach Compiègne abgereist. Die Herzogin von Berry wird ihnen morgen dorthin folgen. Der Moniteur enthält in 21 Spalten eine, vom 24.
v. M. datirte, aus 10 Titeln und 321 Artikeln bestehende Köͤnigl. Verordnung in Betreff der Organisation einer neuen Gerichts⸗Ordnung und der Verwaltung der Justiz auf Mar⸗ tiniqme, Guadeloupe und ihren Dependenzen. Es sollen da⸗ nach kuͤnftig auf diesen Inseln vier Arten von Gerichtshoͤfen bestehen, nämlich: die Friedensgerichte, die Tribunaͤle erster Instanz, die Koͤnigl. Gerichtshoͤfe und die Assisenhoͤfe. Nie⸗ mand soll hinführo mehr seinen natuͤrlichen Richtern entzo⸗ gen werden koͤnnen. Die Audienzen sollen oͤffentlich seyn, den Fall ausgenommen, wo die Oeffentlichkeit der Ruhe und Ordnung, oder den guten Sitten, gefährlich werden koͤnnte. Urtheil und Erkenntniß muͤssen indessen stets oͤffentlich und motivirt seyn. Fuͤr Martinique werden 4 Friedensgerichte und für Guadeloupe deren 6 eingesetzt. Der Friedensrichter hat seinen Wohnsitz im Haupt⸗Orte des Cantons. Von den Tribunälen erster Instanz sollen auf Martinique 2 und auf uadeloupe 3, von den Königl. Gerichtshoͤfen aber auf je⸗ der dieser Inseln 1 und von den Assisenhöfen auf jeder der⸗ selben 2 bestehen. Im 3. Titel, welcher von den Gerichts⸗ Mitgliedern handelt, wird unter andern bestimmt, daß rwandte 5 zu Geschwisterkindern einschließlich, nicht gleichzeitig „Mitalieder desselben Gerichtshofes seyn köͤn⸗ nen.“ Ist ein solches Verwandtschafts⸗Verhaͤltniß nach erfolgter Ernennung der Mitglieder eines und dessel⸗ ben Gerichtshofes entstanden, so muß derjenige, welcher dasselde eingegangen ist, sofort ausscheiden. General⸗Procu⸗ rator ober General⸗Advocat kann Niemand werden, der in der Colonse geboren ist oder daselbst eine Creolin gehei⸗ rathet hat, gzer Grund⸗Eigenthum, sey es durch sich selbst oder durch sestit Prau, daselbst desitzt. Tritt ein solcher Fall nach bereits erfolgter Ernennung des General⸗Proeurators der Advocaten ein, so muß dieser sofort ahdanken. Im
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Uebrigen sind die Gerchen Micgleder unabsetzbar. Die Ko⸗
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Fr., 4000 Fr., 1500 Fr., 6000 Fr. und 2000 Fr.
nigl. Gerichtshoͤfe halten, die Ferien⸗Zeit abgerechnet, monat⸗
lich 1 Sitzung, so daß jaͤhrlich 10 Sitzungen statt finden. Die Assisenhoͤfe versammeln sich vierteljährlich einmal. Das Gehalt der Mitglieder der Koͤnigl. Gerichtshoͤfe wird fuͤr einen Rath auf 8000 Fr., fuͤr einen Raths⸗Auditor auf 4000 Fr. und fuͤr den Substituten des General⸗Procurators auf 6000 Fr. festgestellt. Der General⸗Procurator selbst bezieht jaͤhrlich 24,000 Fr. Die Gehaͤlter der Mitglieder der Tri⸗ bunäle 1ster Instanz betragen, fuͤr den Koͤnigl. Richter 8000 Fr., fuͤr dessen Stellvertreter 5000 Fr., fuͤr den Gerichts⸗ Auditor 1500 Fr., fuͤr den Procurator 8000 Fr. und fuͤr dessen Substituten 3000 Fr.; auf Marie⸗Galante resp. 6000 Die Frie⸗ dens⸗Richter erhalten resp. 4000 Fr. und 3000 Fr.
In dem Messager des Chambres liest man Folgendes:
[„Es ist keine neue Erscheinung, daß uͤber die Politik der
Europaͤischen Staaten abgeurtheilt und ein Gemaͤlde von der
JLage unsers Welttheils entworfen wird; seit 50 Jahren ha⸗ ben Denker aller Art sich in dieser Beurtheilung geübt; es
ist recht angenehm zu sagen: Oesterreich wird diesen oder je⸗ nen Weg England ist hintergangen worden, Ruß⸗ land hat diese oder jene Absicht. Durch dergleichen Raison⸗ nements giebt man sich einen gewissen Anstrich von Wichtig⸗ keit, und der Leser muß mindestens glauben, daß der Verfasser einer von jenen Staatsmaͤnnern sey, die, ihr ganzes Leben lang, uͤber das Schicksal der Nationen nachgedacht haben. Zwar findet sich auf dem Boden dieses Wortkrams oftmals Leere und Unwissenheit; allein man hat doch Effekt gemacht und dies ist Alles was man wollte. Diese Betrachtungen draͤngen sich uns bei Durchlesung eines langen Artikels auf, den gestern ein Abendblatt (die Bazense de France) uͤber die auswäͤrtige Politik enthaͤlt. Alles wird darin bekrittelt und nichts entgeht dem scharfsichtigen Verfasser des Aufsatzes. Es versteht sich von selbst, daß Frankreichs Politik dabei nicht geschont wird; die Expedition nach Morea er⸗ regt vorzuͤglich den Unwillen des Verfassers. „„Was,““ fragt er, „„ist der Zweck dieser Expedition? die Unabhän⸗ gigkeit Griechenlands zu sichern. Wozu? Wird der Bürger⸗ krieg, den die Griechen sich unfehlbar machen werden, ihnen minder verderblich seyn, als das Patronat des Sultans 2 Man kann sich in der That eines lebhaften Unwillens nicht enthalten, wenn man eine edle Sache mit so jammervollen Argumenten bekaͤmpfen sieht. Erfreut sich denn Griechenland nicht heute einer traktatenmaͤßig anerkannten regelmaͤßigen Ver⸗ waltung? Dehnt sich die Autoritaͤt des Grafen Capodistrias nicht uͤber das ganze befreite Land aus? Wie mag man noch einen Buͤrgerkrieg befuͤrchten und wie kann ein solcher Vor⸗ wand uns veranlassen, ein christliches Volk noch laͤnger un⸗ ter dem Joche der Muselmaͤnner schmachten zu lassen? Man will uns weiß machen, daß die Befreiung Griechenlands ein toller Gedanke sey, und daß es nicht gelingen werde, die Tuͤrken zu verjagen. Wer so etwas behauptet, muß einen schlechten Begriff von dem Muthe unserer Truppen und der Vorsicht unse⸗ res Cabinets haben. Um das Interesse fuͤr die Griechische Sache zu schwaͤchen, sagt man uns uͤberdies zuweilen, daß der Grieche eben so entartet und unwissend sey als der Tuͤrke, und gleich darauf behauptet man wieder, daß aus der Mitte dieses naͤmlichen Volkes die Muster eines verfeinerten Liberalis⸗ mus hervorgehen und unserem esellschaftlichen Zustande den Umsturz drohen wuͤrden. Die heute entarteten Griechen sol⸗ len sonach morgen philosophische Reformatoren werden, welche den Geist unserer Armee verderben. Es läͤßt sich nicht fuͤg⸗ lich etwas Ungereimteres und Luͤgenhafteres zusammen⸗ haͤufen.“
6 Ser Cardinal Latil, Erzbischof von Rheims, hat unterm 2östen v. M. das nachstehende Schreiben an die hohe Geistlichkeit seines Sprengels erlassen: „Nachdem der Köͤnig mir die aus Rom eingegangenen Antworten in Betreff der