“ schaͤftigt gewesenen ausgezeichneten Maͤnner in Anspruch zu nehmen. — Ich werde gewiß nicht verabsaͤumen, zur Auf⸗ klaͤrung mehrerer der oben erwaͤhnten Fragen, auf die Ein⸗ sichten der beiden, bei meinem Departement bestehenden Ge⸗ naeral Conseils fuͤr Handel und fuͤr Manufacturen zu recur⸗ riren. Allein nicht ihnen, den gewoͤhnlichen Rathgebern der Verwaltung, darf der Auftrag zu Theil werden, ein Urtheil uͤber ein Gebaͤude von Grundsätzen abzugeben, zu deren An⸗ woendung sie bisher durch ihre Erfahrung und ihren Eifer nmessentlich beigetragen haben.. Aus diesen Gruͤnden haben die Miinister Ewr. Maj. geglaubt, daß es angemessen sey, un⸗ rtceer dem Vorsitze des Handels⸗Ministers eine, namentlich haaus Mitgliedern beider Kammern bestehende Commission zu bilden, und dieser den Auftrag zu ertheilen, mit Huͤlfe ein⸗ zuziehender Erkundigungen und der Untersuchung von That⸗ sachen, namentlich derer, die den so oft wiederholten und so sehr der Beruͤcksichtigung werthen Klagen der Weinbauer zum Grunde liegen, zu untersuchen, welches Handels⸗System den Beduͤrfnissen Frankreichs am angemessensten sey, und die Loͤsung der Haupt⸗Fragen vorzubereiten, die den gesetzgeben⸗ den Kammern in ihrer naͤchsten Sitzung zur Berathung vor⸗ zulegen seyn werden.“ 5 “ Die von Sr. Maj. genehmigte Commission besteht aus 7 Pairs: dem Herzoge von Fitz⸗James, den Grafen von Argout, von Tournon und von Kergariou und den Barons Peasquier, Portal und von Barante; 7 Deputirten: den Heerren Gautier, Lefobvre, von Berbis, Humann, Pardessus, Dupvergier de Hauranne und Oberkampf, ferner dem Staats⸗ reath Baron von Fréville, dem Zoll⸗Verwalter Hrn. David, ddem Director der Colonien beim See⸗Ministerium Hrn. von Sajint⸗Hilaire, und dem Chef der Handels⸗Angelegenheiten beim auswaͤrtigen Departement, Hrn. Deffandis. Der Messager des Chambres enthaͤlt Folgendes: „Alle Frragen, welche die auswaͤrtige Politik betreffen, scheinen uns so innig mit dem Interesse der Nationen verwebt, daß wir sie nie anders als mit einer geheimen Furcht beruͤhren; was wir uns daher nicht erklaͤren koͤnnen, ist die Wuth gewisser Franzoͤsischer Zeitungen, das Britische Cabinet zum Kriege
aufzureizen. Taͤglich verkuͤnden sie die Schmach Alt⸗Englands
und die Schwaͤche seines Ministeriums. England, sagen sie, kann sich von seiner Erniedrigung nur durch die Entwicke⸗ lung und Anwendung seiner Kraͤfte erheben. Es gebuͤhrt uns nicht, uͤber Fragen, die ein fremdes Cabinet ange⸗ hen, zu urtheilen; allein wir moͤchten wohl wissen, ob es eben sehr patriotisch und unserem eigenen Interesse angemessen sey, auf solche Weise Feindͤseligkeiten von Seiten Englands, und dadurch gewissermaßen einen allge⸗ meinen Brand anzustiften. Wuͤrde unser, heutiges Tages so bluͤhender uͤberseeischer Handel, wuͤrde unsere, an Erzengnissen so reiche Industrie, selbst wenn wir neutral blieben, bei einem Kriege im Mittelmeere nicht leiden? Warum stellen unsere Zeitungen daher einen solchen Krieg uns stets als eine noth⸗ wendige Ehrensache fuͤr England dar? warum bezeichnen sie ein vorsichtiges und jedenfalls uns guͤnstiges System als einen Act der Feigheit des Britischen Cabinets? Heißt es sein Vaterland lieben, wenn man, bloßer persoͤnlicher Fragen halber, alles Dasjenige aufs Spiel setzt, was Frankreichs Kraft und Reichthum ausmacht? Wenn die Englische Op⸗ position ein Cabinet angreift, welches von ihren Grund⸗ sätzen abweicht, so bleibt sie blos in ihrer Rolle; von Frank⸗ reich aus aber muß man vor Allem die Lage des eigenen Landes beruͤücksichtigen und das Beste desselben nicht Strei⸗ tigkeiten aufopfern, die uns nichts angehen und die sogar ihre ungerechte Seite haben mögen.“ .
„Man erwartete,“ sagt der Constitutionel, „daß England
sich der Blokade der Dardanellen widersetzen wuͤrde. Die Stellung seiner Regierung, die Sprache seiner oͤffentlichen Blaͤtter, schienen zu dieser Erwartung zu berechtigen. Die
dem Handel ploͤtzlich gemachte Mittheilung belehrt uns in⸗ dessen, daß England, die Rechte, welche der Krieg an Ruß⸗ land giebt, besser erwaͤgend, und ohne Zweifel auch in der Absicht, den Frieden in Europa nicht gestoͤrt zu sehen, die Blokade der Dardanellen anerkennt. Wir haben durchaus keine Ursache uns daruͤber zu beklagen, weil wir nichts mehr wuͤnschen koͤnnen, als daß ein Tractat, bei dem wir interes⸗ sirt sind, in hoͤchster Einigkeit vollzogen werde. Wir wollen es mithin Anderen uͤberlassen, England vorzuhalten, daß es nicht energisch und folgerecht gehandelt habe, den Thron der Donna Maria erst zusammen fallen zu lassen, und hinterher Anstrengungen zu machen, ihn wieder empor zu heben, daß es die erste Nachricht von der Blokade mit allzu großer Reiz⸗ barkeit aufgenommen habe, u. s. w. Wozu uns einander durch
Aufzaͤhlung unser beidersei M ,8 4 Was uns bei erseitigen Maͤngel boͤses Blut machen?
der Blokade interessirt,
ist die Art und
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Weise, in der England sie anerkannt hat, und die Bedin⸗ gungen, unter denen es seine Zustimmung ertheilt hat. Nach dem Rechte des Krieges war es Rußland unwiderlegbarer Weise erlaubt, die Dardanellen zu blokiren. Einer mit der andern im Kampf begriffenen Macht, ist die Anwendung aller Mittel erlaubt, die, ohne gerade als unmenschlich anerkannt zu seyn, dazu beitragen koͤnnen, ihre Feindin so schnell als moͤglich zu besiegen. Den Tuͤrken die Huͤlssmittel aus dem Archipel abschneiden, ist eine Vorsichts⸗Maaßregel, die Ruß⸗ land außer Acht lassen konnte, so lange es voraussetzen durfte, daß das bloße Marschiren seiner Colonnen hinreichen wuͤrde seinen Feind zu besiegen, auf die es aber zuruͤckkommen mußte, sobald sich jene Voraussetzung nicht bewaͤhrt fand. Zudem setzte die Sicherheit, die daraus fuͤr die Tuͤrken hervorging, diese in den Stand, ihre disponibel gewordenen Kraͤfte an einem andren Orte zu gebrauchen. Die Anwendung aller — ihrer Huͤlfsmittel ist fuͤr eine im Kriege begriffene Nation ein unveraußerliches von der Natur ihr verlichenes Recht. Es ware freilich fuͤr die Ruhe und fuͤr den Handel des mittellaͤndischen Meeres besser gewesen, wenn es beim Frie⸗ den geblieben waͤre; das Gegentheil war aber unvermeidlich. Die Blokade der Dardanellen, so nachtheilig sie auch dem Europaͤischen Handel seyn mag, war mithin ein unvermeidli⸗ ches Resultat der Rechte des Krieges. England hätte ihr nicht entgegen treten koͤnnen, ohne das Voͤlkerrecht zu ver⸗ letzen. Diejenigen also, die es anklagen, sollten erwäͤgen, daß es ihm schwer geworden waͤre, anders zu handeln.“
In einem langen Aufsatze versucht der Courrier frangais den Ministern abermals zu beweisen, daß eine Veraͤnderung im Personal der hohen Verwaltungs⸗Beamten durchaus nö⸗ thig sey: „Ein Wechsel des Ministeriums“, sagt dieses Blatt, „und des politischen Systems, muß auch in der Verwaltung wesentliche Modificationen herbeifuͤhren, weil es unmoͤglich ist, die Menschen ganz von den Sachen zu trennen; nur durch die Menschen erhalten die Sachen Leben und Bewe⸗ gung. Herr von Villele hatte den Plan, Frankreich an Haͤnden und Fuͤßen gebunden, der Parthei der Congregation zu uͤberliefern, und wußte mit seltener Geschicklichkeit die wirksamsten Mittel anzuwenden; außer den 300 Kämpfern der Wahlkammer, die er durch Wahl⸗Unterschleife eingeschmug⸗ gelt hatte, besetzte er die hoͤchsten wie die niedrig Aemter, den Staats⸗Rath, die Praͤfekturen, Unter⸗Pr. ͤren ꝛc. mit seinen Männern. Diese Haupt⸗Werkzeuge jenes Mini⸗ steriums koͤnnen nicht unter einer Regierung im Amte blei⸗ ben, welche die Gesetze und die Charte zu ihrer Richtschnur machen will; die Haͤnde, welche beim Umsturze der gesetzlichen Ordnung geholfen haben, koͤnnen beim Wieder⸗Aufbau nicht gebraucht werden. Als Werkzeuge einer Parthei muüssen sie auch die Schicksale derselben theilen. Die Quotidienne und die Gazette de France rufen täglich dem Ministerium zu, daß die Monarchie, die Moral und die Religion verloren sey, wenn dasselbe auch nur einen einzigen von den Beamten ab⸗ setze, welche die Moral, Religion und den Staat mit den Augen der Jesuiten betrachten. Das Ministerium wird be⸗ urtheilen, ob es der oͤffentlichen Meinung oder einer Parthei Gehoͤr geben soll. Kein Verständiger kann wuͤnschen, daß man jene systematischen Absetzungen ganzer Massen wieder⸗
hole, von denen uns das vorige Ministerium ein Beispiel
gegeben hat. Wir achten jene secundairen Talente, die unter jedem System mit Fleiß und Geschicklichkeit arbeiten. Aber diese Staats⸗Räthe, diese Praͤfekten, welche weder die Charte, noch die Gesetze, noch die oͤffentliche Achtung geehrt haben, koͤnnen ihre Aemter nicht behalten, wenn das Ver⸗ trauen der Buͤrger nicht verloren gehen soll. Politische Recht⸗ lichkeit ist eine Pflicht, und derjenige, welcher sie verletzt hat, muß seinen Platz an den abtreten, der sie lebenslang be⸗ wahrt hat.“
Die Gazette behauptet heute, in Verfolg ihrer fruͤheren (vorgestern von uns erwaͤhnten) Bemerkungen zu dem Schreiben des Erzbischofs von Rheims, Cardinals Latil, an die hohe Geistlichkeit seines Sprengels in Betreff der Ver⸗ ordnungen vom 16. Junl, daß man sich nicht einmal damit begnuͤgt habe, in den Text der (in jenem Schreiben in Be⸗ zug genommenen) sogenannten „Antworten aus Rom
orte einzuschieben, durch die deren Sinn entstellt werde; sondern man habe auch eine Stelle ganz weggelassen, die von solcher Wichtigkeit sey, daß sie die Löͤsung der ganzen Verwickelung in dieser Sache euthalte. „Folgendes“ (sagt die Gazette) „sind die so hoͤchst beachtenswerthen Worte, die man mit Stillschweigen uͤbergangen hat: „„Moͤgen 81 Bischöfe jedenfalls ihr Gewissen zur Richtschnur nehmen, oder mit anderen Worten (faͤhrt sie fort): „„Das Gewissen der Bischoͤfe hat ihre Denkschrift dictirt,“oder „„Wir machen es ihnen zur eigenen Gewissens⸗Sache;““ eine
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