1828 / 289 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Entschluß er gefaßt habe.

wuͤrde, insofern man strenge darauf hielte, daß der Ertrag derselben seiner urspruͤnglichen Bestimmung nicht entzogen wird, unsern ganzen Beifall haben, und dem Staate bald mehr eintragen, als sie ihm gekostet hat.“

Die Quotidienne verdankt ihrem angeblichen Wiener Correspondenten den nachstehenden ergoͤtzlichen Bericht uͤber die neuesten Kriegs⸗Ereignisse, welchen sie ihren Lesern in ih⸗ rem gestrigen Blatte auftischt: „Die Belagerung von Varna ist aufgehoben und das Belagerungs⸗Corps hat sich, da ihm der Ruͤckzug nach der Donau abgeschnitten war, aller Wahr⸗ scheinlichkeit nach eingeschifft, jedoch mit Zuruͤcklassung eines Theils seines schweren Geschuͤtzes. Alles, was man von der Armee des Generals Wittgenstein vernimmt, bestaͤtigt die voͤllige Aufloͤsung derselben; ihr Ruͤckzug auf Isaktscha sindet die groͤßten Schwierigkeiten, und aus Mangel an Pferden hat sie sich genoͤthigt gesehen, ihre saͤmmtlichen Kanonen im Stich zu lassen.“

Ein gewisser Counter, Engländer von Geburt, 37 Jahre alt, 88 vor einigen Tagen von dem hiesigen Assisen⸗Hofe we⸗ gen Doppel⸗Ehe zu siebenjaͤhriger Zwangs⸗Arbeit und zum Pranger verurtheilt worden. Zu seiner Vertheidigung faͤühete er an, daß er schon die dritte Frau habe; das erstemal sey er in Madras, das zweitemal auf der Insel Mauritius und das drittemal in Paris verheirathet gewesen; seine zweite Frau aber habe er nur auf die Nachricht genommen, daß die

erste todt sey, welches sich jedoch spaͤter als ungegruͤndet er⸗

wiesen habe, so daß seine zweite Ehe als unguͤltig zu be⸗ trachten sey und er eben aus diesem Grunde bei der endlich erhaltenen Nachricht von dem wirklichen Ableben seiner ersten Frau, unbedenklich eine dritte nehmen zu koͤnnen, geglaubt habe. Die Geschwornen hielten inzwischen die ganze Erzäͤh⸗ lung von Counters erster Frau fuͤr eine reine Erfindung. Großbritanien und Irland.

London, 18. Oct. Se. Majestaͤt der Koͤnig werden am 4ten kommenden Monats Ihre neue Residenz im Schlosse von Windsor beziehen.

Der Graf von Lebzeltern ist mit Depeschen aus Wien hier eingetroffen.

Das Morning⸗Journal versicherte dieser Tage, Hr. Peel habe einigen seiner Freunde seine Besorgniß uͤber die Unmoͤglichkeit, das Unterhaus auf eine vortheilhafte Weise fuͤr die Regierung zu leiten, falls die Emancipation der Ka⸗ tholiken nicht zugestanden wuͤrde, mitgetheilt. Der Herzog vvon Wellington habe sich geneigt bewiesen, die Besoörgniß

des Hrn. Peel zu beseitigen, jedoch wisse Niemand, welchen Das Morning⸗Journal meint, die Protestanten wuͤrden nachgeben, falls die Eman⸗ cipation beschränkt wuͤrde, d. h. wenn man einwilligte, der Regierung das Veto bei Ernennungen kirchlicher Obern zu eben. . 2. In den Koͤniglichen Schiffswerften zu Woolwich herrscht jieetzt große Thaͤtigkeit. Es werden daselbst in diesem Augen⸗ Hlick ein Linienschiff, „the Boscawen“, von 81 Kanonen, eein anderes Linienschiff, „the Thunderer“, von 74 Kanonen, eine Fregatte, „the Chichestert, von 50 Kanonen, eine an⸗ . er⸗ Ithe Medusa“, von 50 Kanonen und ein gro⸗ ßes Dampfschiff, „the Columbus“ gebaut, und das Linien⸗ sschiff „Blenheim“ von 74 Kanonen, so wie die Fregatten Tartac“ und „Curagao“ ausgebessert werden. 8 Bei dem neulich in Manchester statt gehabten Musik⸗ b Feste betrug die Einnahme 15,000 Pfund Sterling und die Ausgabe ohngefahr 10,000 Pfund; Herr Peel hatte 200 Pfd. dazu beigetragen. 1 Die Schlächter in London haben eine Zusammenkunft gehabt, die darauf abzweckte, sich in Masse dem beabsichtig⸗ ten Plane zu widersetzen, allgemeine Schlachthaͤuser außer⸗ halb der Stadt anzulegen.

In den gegenwaͤrtigen Discussionen uͤber die Frage: in wie 8g es an der Zeit sey, den Katholiken den ungehinder⸗ ten Genuß ihrer⸗ buͤrgerlichen Rechte zuzugestehen, zeigt sich ein Mangel an genauer Bekanntschaft mit den Pebiellen KRechten, denen zu entsagen, die Katholiken im Laufe der Zeit gesetzlich gezwungen wurden. Um diesem Mangel abzu⸗ delfen und zugleich dem Verlangen Derjenigen zu entsprechen, die einen Umriß des gegenwärtigen Zustandes der Gesetze zu haben wuͤnschen, welche sich auf die Roͤmisch⸗Katholischen in Großbritanten und Irland beziehen, giebt die Times fol⸗ gende gedrängte Uebersicht der politischen Beschraͤnkungen, denen sich ein Theil der Bewohner des Britischen Reiches, ihrer Religion wegen, unterwerfen mußte, und die zum Theil noch in diesem Augenblick auf ihnen lasten. unter der Regterung Karls Il erschienen sechs die Rö⸗ misch katholischen Irlander betreffend 28 9 8 W

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kungen neue und haͤrtere hinzu.

e Acten; in der ersten] dem doppelt zu dieser Miliz beitre

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ward jede Person eines praemunere schuldig (fuͤr vogelfrei) erklaͤrt, die dem Roͤmischen Stuhl irgend eine Jurisdiction einraͤumte, und von einem Jeden der Suprematie⸗Eid gefor⸗ dert, der einen Universitaͤts⸗Grad annehmen, in Diensten der Krone treten, oder Mitglied eines Ordens werden wollte. Die zweite setzte die Krone wieder in Besitz der alten Ju⸗ risdiction uͤber den Staat, sowohl in weltlichen als geistli⸗ chen Angelegenheiten. In der dritten ward Derjenige einer Geldbuße unterworfen, der sich des Sonntags nicht in der bestehenden Protestantischen Kirche einfand. Die vierte gab dem Lord⸗Kanzler die Macht, dem Kinde eines Katholiken einen Vormund zu setzen. Der fuͤnften zufolge durfte kein katholischer Schulmeister Schule halten, ohne specielle Er⸗ laubniß von Seiten des Ordinarius; und die sechste enthielt die Verordnung, daß Niemand zu irgend einer Koͤrperschaft zugelassen werden durfte, der nicht den Suprematie⸗Eid ge⸗ geleistet hatte.

Als unter Wilhelm III. der Limericker Vertrag geschlos⸗ sen und gebrochen wurde, fuͤgte man den fruͤheren Beschraͤn⸗ Das Irlaͤndische Parla⸗ ment mußte sich dazu als Werkzeug gebrauchen lassen. Es erließ im Jahr 1695 einen Beschluß, der die Katholiken der Mittel beraubte, ihre Kinder zu erziehen und des Vorrechts, ihrer oder fremder Kinder Vormund zu seyn; einen an⸗ dern, der sie entwaffnete und einen dritten, der ihre Prie⸗ ster verbannte. Der letzte ward auf das Allerstrengste in Ausfuͤhrung gebracht, so daß im Laufe eines Jahres (1698) 424 Priester eingeschifft wurden. Zu Ende der Regierung Wilheims ward es den Protestanten untersagt, sich mit Katholiken zu verheirathen und den Katholiken, den Po⸗

sten eines Anwalds zu 1““ einmal die Stelle

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eines Hegereiters durften sie men. Der bigotten Strenge dieser Regierung folgte, bald nachdem Anna den Thron bestiegen hatte 1704), eine Reihe von Gesetzen, die noch druͤckender fuͤr die Katholiken wurden. Die Acte, wel⸗ che sie enthielt, fuͤhrte den Titel: „Acte, um das Umsich⸗ n4k des Papstthums zu verhindern,“ und ist dieselbe, welche Burke „die wuͤthende“ nannte. Jeder Punkt dersel⸗ ben athmet Grausamkeit und Unterdruͤckung. Sie nahm einem Katholiken, der einen Protestanten zum Sohn hatte, das Recht, seine Besitzungen zu verkaufen oder zu versetzen; sie belegte einen jeden Vater, der es versuchte, die Auf⸗ sicht uͤber seine eigene Kinder behaupten zu wollen, mit ei⸗ ner Geldbuße von 500 Pfd.; sie machte Papisten unfaͤhig, Ländereien zu kaufen, oder Pachtkontracte auf länger als 31 Jahre zu schließen, und berechtigte Protestantische Ange⸗ ber, sich die Landereien ihrer Katholischen Verpachter zuzu⸗ eignen, wenn sie beweisen konnten, daß der Gewinn, den letztere aus selbigen zogen, den dritten Theil des Pachtgel⸗ des üͤberstieg; sie erklaͤrte jeden Papisten, wenn er auch natuͤrlicher Erbe war, aller Anspruͤche auf Nachlaß protestan⸗ tischer Verwandten verlustig, und sprach denselben dem naͤch⸗ sten protestantischen Verwandten des Verstorbenen zu. Kein Papist durfte, ohne besondere Bedingungen, in Limerick oder Galway wohnen; Niemand durfte Wähler seyn, wenn er nicht den Suprematie⸗ und Abschwoͤrungs⸗Eid geleistet batte. So war es den * „& verboten, ihre Kirchen zu oͤffnen; ihre Priester sahen sie verbannt, ihren Adel entwaff⸗ net, ihre Ehen mit Protestanten verboten, die juristische Laufbahn fuͤr sie verschlossen und sich der Freiheit beraubt, Ländereien zu kaufen, zu verkaufen und zu erben. Sie konn⸗ ten weder Justiz⸗Beamte, noch Magistrats⸗Personen, weder Offiziere noch Waͤhler, ja nicht einmal Constabler werden. Doch bei diesen fanattschen Gesetzen blieb es nicht. Es er⸗ schien im Jahre 1709 eine andere Acte zur Unterdruͤckung des Papismus, die noch strenger war. Ihr ufolge durfte kein Papist eine Leibrente beziehen; die der mnigkeit eines Priesters ward mit 30 Pfund belohnt; für die Entdeckung papistischer Geistlichen oder Schulmeister waren Praͤmien ausgesetzt; eine Person, welche Messe gehört hatte, und sich weigerte, den Namen des Priesters zu nen⸗ nen, der sie gelesen, mußte auf ein Jahr in's Gefaͤngniß; kein papistischer Kaufmann durfte mehr als 2 Lehrlinge hal⸗ ten, ausgenommen der Leinewandhaͤndler. Dergleichen Ge⸗ setze erschienen noch mehrere unter Anna's Regserung. In jenen Tagen der Bigotterie war es, wo man im Hause der Gemeinen die Worte hörte: „Verfolgung und Ange⸗ berei, wenn sie gegen Papisten gerichtet sind, sieht die Regierung als r geleistete ehrenwerthe Dienste an.“ Die naͤchstfolgende Regierung war in Beobachtung die⸗ ser unbilligen und unduldsamen Gesetze cher strenger, als nachsichtiger. George der Erste ließ zum Gebrauch der liz den Papisten die Pferde wegnehmen; sie mußten uͤber⸗

gen, und Strafe zahlen

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