1828 / 292 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

der Anhaͤnger seiner Tochter jetzt eingekerkert sind oder im Lxil schmachten, so muß die Bitte um Schutz und um die Anwendung seiner Macht ihm als unwiderstehlich erscheinen. Welche Mittel ihm die Eifersucht seines neuen Reiches zu einem Kriege in Curopa gestatten werde, oder in wiefern er auf die fortdauernde Beguͤnstigung seiner Europaͤischen Bun⸗ desgenossen rechnen kann, ist schwer zu sagen. Die Rechte der jungen Koͤnigin auf den Thron von Portugal sind un⸗ bestreitbar, das Portugiesische Volk, alle Hoͤfe Curopa's ha⸗ ben sie anerkannt. Allein es handelt sich hier nicht allein um die Gesetzmaͤßigkeit. Die in Portugal bestehende Regie⸗ rung hat der sich selbst beigelegten Macht auch noch eine mehr als strenge Handhabung derselben hinzugefuͤgt. Daher spricht der liberale Theil des Publikums, indem er den Titel Donna Maria’s II. vertheidigt, nicht nur seine Ehrfurcht vor Gesetz und Recht, sondern auch seinen Widerwillen gegen alle Maaßregeln der Haͤrte aus. Ein „Cassius“ unterzeichnetes Schreiben in der Times, welches an den Herzog von Wellington gerichtet ist, spricht sich mit vielem Tadel uͤber alle Handlungen desselben aus. Im Eingange zieht der Autor eine ironische Parallele zwi⸗ schen Julius Casar und dem Herzoge; sodann meint er, daß jetzterer, indem er Hrn. Goulbourn zum Kanzler der Schatz⸗ kammer ausersehe, eine unpassende Wahl gethan habe. Der Verfasser mustert demnachst alle Mitglieder des gegen⸗ waͤrtigen Cabinets, wobei er heftige Ausfaͤlle auf jeden ein⸗ zelnen derselben macht. Endlich wird das Verfahren der Minister ruͤcksichtlich Portugals, Irlands und Rußlands an⸗ Pegriffen⸗ und der Brief schließt mit einer in militairischen usdruͤcken gefaßten Ermahnung an den Herzog von Wel⸗ lington, seine Stelle niederzulegen.

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zur Belohnung fuͤr

Die letzten Blaͤtter der Times beschreiben den Geld⸗ markt als sehr unbestimmt und schwankend. „Obgleich“ heißt es darin, „manche Leute, Gefahr sehen wollen, so sind sie dennoch nicht im Stande, zu sagen, von woher sie kommen soll. Allgemein stimmt man dahin uͤberein, daß seit der Wen⸗ dung die der Krieg in der Tuͤrkey genommen hat, die aus⸗ waͤrtige Politik hierbei nicht in Anschlag kommt, und daß man dagegen seine Blicke nach dem Innern des Landes wenden müsse, um das Mißtrauen zu erklaͤren, das die Be⸗ sitzer von Stocks ergriffen hat.“ „Nach unserer Meinung“ sagt die Times, „ist das Steigen der Kornpreise, und der Einfluß, den sie auf das baare Geld und die Wechfel⸗Course haben moͤgten, mehr als irgend etwas Anderes, an dem fie⸗ berhaften Zustand der Stockboͤrse Schuld. Es ist eine hin⸗ laͤnglich bestaͤtigte Thatsache, daß viel Gold nach dem noͤrd⸗ lichen Europa geht; wie viel, ist schwer zu bestimmen, doch duͤrften die bis jetzt gemachten Sendungen sich auf 1 Million Pfund belaufen, wovon ein Theil zu Korn⸗Einkaͤufen, ein

anderer zu Remessen fuͤr die Russische Armee bestimmt ist. n ver suchungssachen wie jeder andere Untersuchungsrichter nur dem

Hat es damit sein Bewenden, so kann es keinen nachtheili en Einfluß auf das Land haben, und um so weniger, da sich der Goldvorrath in der Bank nach glaubwuͤrdigen An⸗ gaben auf 13 Millionen Pfund belaufen soll. Vermehrt sich aber die Ausfuhr bedeutend, so koͤnnte die Sache bedenkli⸗ cher werden, besonders wenn das Publikum daruͤber in Un⸗ ruhe geraͤth. Dieser Unruhe sollten nun alle Maͤnner von Einfluß entgegen zu arbeiten suchen, weil Furcht bisweilen dieselbe Wirkuͤng hat, als wirkliche Gefahr. 3 Wie man hier sagt, hat Fuͤrst Talleyrand die Memoi⸗ ren seiner merkwuͤrdigen Zeit, und seines, an Begebenheiten so reichen Lebens, beendigt, und sie seinem Neffen bestimmt, um sie 10 Jahre nach seinem (des Fuͤrsten) Tode bekannt zu machen. Vom Vorgebirge der guten Hoffnung meldet man vom 3. Aug., daß die Armee des Koͤnigs Chaca zwischen Um⸗ tala und dem Bashee⸗Strome auf das Kaffern⸗Gebiet an ruͤckt. Die Haͤuptlinge Vossanie und Hinza wollen ihm am Bashee eine Schlacht liefern. Oberst⸗Lieutenant Somerset ist auf den Kasy⸗Fluß zu marschiret, um die Grenze zu zu decken und den Kaffern beizustehn. 8 Hr. William Gordon, Regiments⸗Zahlmeister und Ober⸗ Aufseher der oͤffentlichen Militaͤr⸗Anstalten zu Sierra Leona, 4 Mann, welcher bei der ganzen Colonie wegen seiner EValente und seines freundlichen Wesens beliebt war, ist dort mit Tode abgegangen.

w Brüft Niederlande. rüssel, 24. Oct. Die oͤffentliche Audienz, welche

Se. Maj. der Köͤni 8 s ich; 82 r König vorgestern ertheilte, war sehr zahlreich; das diplomatische Corps, die Justiz’, Ewvil, und Militair⸗

Behoͤrden hatten die 8 1 Vffcter E te Ehre, vorgelassen zu werden, eben so

8 8 Bruͤsseler Communal⸗Garde. Der Koͤnig hat den General Lieutenant van den Bosch,

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E.— 8 * ie von demselben als General⸗Commist sar in unsern Ostindischen Besitzungen geleisteten Dienste, zum Commandeur des Belgischen Loͤwen⸗Ordens ernannt.

Ihre Maj. die Koͤnigin ist in Begleitung der Prinzessin Mariane am 22sten d. M. in hiesiger Residenz angekommen. Ihre Koͤniglichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich werden Ihr neues Palais in der Mitte kommen⸗ den Monats beziehen, und bei dieser Gelegenheit einen gro⸗ ßen Ball geben.

Die erste Kammer der General⸗Staaten hat am 21sten eine Sitzung gehalten.

Deutschland. l☛ .

Karlsruhe, 21. Oct. In Folge der im August d. J. zu Heidelberg statt gehabten tumultuarischen Auftritte un⸗ ter den Studirenden, haben Sr. K. Hoheit der Großher unterm 9. d. eine Verordnung erlassen, wodurch, mit 98 hebung der Bestimmung des §. 32. der akademischen Gesetze Folgendes festgesetzt wird:

Alle geheimen Verbindungen der Studirenden auf Unseren Landesuniversitaͤten, sie moͤgen eine Benennung ha⸗ ben, welche sie wollen, sind kuͤnftig nicht mehr als Discipli⸗ nar⸗ sondern als gerichtliche Vergehen zu untersuchen und zu bestrafen.

Die Stifter, Haͤupter und andere Beamte von derglei⸗ chen Vereinen, wenn sie auch keinen verbrecherischen Zweck haben, sind in der Regel mit einer drei bis sechs monatlichen Festungsstrafe und zugleich mit der geschaͤrften Relegation zu bestrafen. Gegen die uͤbrigen Mitglieder der geheimen EE findet die geschaͤrfte Relegation, und wenn sie Andere zu solchen Verbindungen verleitet oder zu verleiten gesucht haben, noch weitere Festungsstrafe von ein bis zwei Monaten statt. Gegen die der Theilnahme an geheimen Verbindungen Verdaͤchtigen kann, ohne foͤrmlichen Beweis, auf Fortweisung von der Universitaͤt erkannt werden. Liegt der Verbindung ein verbrecherischer Zweck zum Grunde, so ist auf die gesetzliche peinliche Strafe zu erkennen.

Der Universitats⸗Amtmann hat, söbald das Bestehen einer geheimen Verbindung zu seiner Kunde gelangt, oder auch nur der Versuch, eine solche zu gruͤnden, sogleich zur Untersuchung zu schreiten und das Gesetzliche vorzukehren, sofort dem Hofgericht, in dessen Provinz die Universität liegt, so wie dem Ministerium des Innern hiervon die An⸗ zeige zu machen und nach beendigter Untersuchung die Acten zur Faͤllung des Urtheils an das Hofgericht einzusenden. Den Hofgerichten wird die schleunige Erledigung von derar⸗ tigen Untersuchungssachen zur Pflicht gemacht. Die gegen ihre Erkenntnisse eingelegten Recurse an das Justizministe⸗ rium koͤnnen den einstweiligen Strasvo niemals hem⸗ men. Der Universitaͤts⸗Amtmann c8 in dergleichen Unter⸗

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Hofgericht untergeordnet.

Einwohner, welche den geheimen Gesellschaften die Zu⸗ sammenkunft in ihren Wohnungen wissentlich gestatten, sind mit einer Strafe von 50 bis 100 fl. zu belegen.

Zugleich werden alle Dienststellen aufgefordert, die Uni⸗

versitaͤrs⸗Amtmaͤnner in derartigen Untersuchungen kraͤftig

zu unterstuͤtzen. 2 Die Untersuchungs⸗Acten wegen der obgedachten tu⸗

multuarischen Auftritte sind nunmehr geschlossen, und man

sieht der Bekanntmachung des Urtheils entgegen. Frankfurt a. M., 22. Oct. Die Freuden unseres

Volksfestes, des Herbstes, das mit dem vorgestrigen Tage

eröffnet wurde und heute schließen wird, haben in den bei⸗ den juͤngst verflossenen Naͤchten sehr unangenehme Stoͤrun⸗ gen erfahren. Jedes Mal um die nemliche Stunde, zwi⸗ schen eins und zwei, wurde die Einwohnerschaft Frankfurts in Bestuͤrzung versetzt. In der gestrigen Nacht brach die Flamme in der Deutschherren⸗Muͤhle, auf dem Muͤhlberge an der linken Seite des Mainstromes aus, und in der heu⸗ tigen Nacht innerhalb der Stadt, auf der großen Bocken⸗ heimer Gasse, in dem Hause eines Speisewirths. Durch die guten Loͤsch⸗Anstalten unserer Stadt ist man jedoch zu beiden Maͤ⸗ len sehr bald Herr des verheerenden Elements geworden, so daß es sich nicht uͤber die Stelle hinaus zu verbreiten vermochte, wo das Feuer ausgebrochen war. Ueber die Ursache beider Brandfälle ist man durch die desfallsige Untersuchung noch zu keinem bestimmten Resultate gelangt; es scheint jedoch, daß denselben vielmehr Unvorsichtigkeit von Hausbewohnern, 1“ lagen.

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