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8 Fa li Sonnab d Sten November. 1 5 No. 301. Bertin, Soynabend den gim Rov 1328.
Uebelstande zuvorkommen und die Festigkeit der Regierung wird das Uebrige thun. Ein neuer Beschluß des Ministers des oͤffentlichen Unterrichts giebt uns in dieser Beziehung vöͤllige Gewißheit. Vier geistliche Secundair⸗Schulen, welche kuͤrzlich ihren Schuͤlern wieder eroͤffnet worden waren, ohne daß man zuvor den Verordnungen vom 16. Juni genügt hatte, sind sogleich dem Universitaͤts⸗Reglement unterworfen worden. Die Wichtigkeit dieses Beschlusses leuchtet ein. Dasselbe wird der Fall seyn bei allen ferneren Unternehmun⸗ gen, welche die Rechte der Krone beeintraͤchtigen und den Gesetzen zuwiderlaufen moͤchten. Es sind genug wohlge⸗ meinte Winke in dieser Beziehung gegeben worden, und die Regierung hat bei den von ihr gefaßten Beschluͤssen ein zu begruͤndetes Recht als daß man von ihr eine Abweichung von ihren Grundsätzen erwarten duͤrfte. Noch fügen wir hinzu, daß man in seinem Urtheile uͤber das Ministerium
Kronik des Tages.
Seine Majestät der Koͤnig haben dem Ober⸗Appella⸗ tionsgerichts⸗Präͤsidenten von Muͤhlenfels zu Greifs⸗ wald das Prädikat „Excellenz“ beizulegen geruhet.
Umstande veranlassen, daß die Kunst⸗Ausstellung erst Sonntag den 16. Novemder geschlossen werden kann, und koͤnnen die Kunstsachen Montag den 17ten abgeholt werden.
igli kademie der Kuͤnste. ee. Schadow, Direkor.
Spanische Brigade⸗General, nach Dresden.
Abgereist: Der Koͤnigl. lier Mon del Hiero,
8.8 1 8 das kuͤnftige Verfahren desselben billig nach demjenigen, wel⸗
“ ches es in der Sache der mehrerwähnten Verordnungen
g — “ hat, g.eun vöS , ein -ü--r, . 1 1 2 sir Denjenigen unterlegen, welche uͤber die sonstigen Absich⸗ 3 eitung 8 Na ch r. cht gr feen der Minister Zweifel erheben; wenn sie es nur 8754 8 Ausland maaßen aufrichtig meinen, so werden sie zu Gesinnungen, b 11“ welche niemals zweideutig waren, zu Versprechungen, die noch
Frankreich. 4 Paris, 1. Novbr. Mittelst Verordnung vom 20, v. M. hat der König neuerdings die Zahl der geistlichen Se⸗ cundair Schulen in den Dibcesen von Paris, Besangon, la Rochelle, Straßburg, Verduͤn und Versailles, so wie die Gemeinen, worin diese Schulen bestehen sollen, bestimmt. eine zweite Verordnung von demselben Tage haben Se. M. die von den Erzbischöfen und Bischöfen jener Did⸗ cesen getroffene Wahl der Superioren und Directoren der eilf darin befindlichen geistlichen Secundair⸗Schulen bestaͤtigt. Der Messager des Chambres bemerkt hinsichtlich dieser allmäligen Ausfuͤhrung der Verordnungen vom 16. Juni: Die Verordnungen wegen der kleinen Seminarien sind keine eirle und vergebliche Demonstration der weltlichen Macht in der Ausuͤbung ihrer Rechte gegen die Eingrißf ge⸗ widriger religiöͤser Corporationen gewesen. Diese Ange⸗ genheit, welche einen augenblicklichen Vorwand zu unge⸗ gruͤndeten Beschwerden -4*— hatte, ist bald von den wahren Richtern üͤber das Interesse der Kirche, von dem Episcopate, richtig gewuͤrdigt worden. Auch die Ansichten Roms sind bei dieser Gelegenheit bekannt geworden, und es ist jetzt bewiesen, daß auch nicht der zarteste religiose Sinn lir die Galicanische Kirche üͤber die Folgen einer Maaßregel -2g zu seyn brauchte, welche nicht minder von dem wohl⸗ verstandenen Interesse der Religion als von dem des Staa⸗ tes eingegeben worden war. Unmoͤglich konnten so vie⸗ le Betrachtungen das Franzoͤsische Episcopat veranlassen, den Weg der Unterwerfung und des guten Vernehmens mit der Krone nicht einzuschlagen. Auch zeigte sich dieses gute Vernehmen, als es darauf ankam, die gedachten Verordnun⸗ ten in Ausfuͤhrung zu bringen, und der traurige Contrast — Prälaten, der ch auf eine so wenig schickliche, so we⸗ nig christliche Weise von jenem gluͤcklichen Einverstaͤndnisse ausschließt, ist für die Belehrung des Publitums nicht ver⸗ — gegangen. Was die Regierung anbetrifft, so wußten das Recht stets auf ihrer Seite bleiben wuͤrde, und als wir unsere Seelsorger beschworen, einen Widerstand, den die — sich zu keiner Zeit habe gefallen lassen, auch heute
i wir weniger fuͤr das Loos der ge⸗
1n als fuͤr den böͤsen Eindruck be⸗
orgt, welchen ein irdischer Ehrgeiz der Geistlichkeit noth⸗
ndig auf die Menge machen mußte. Die von dem
größern Theile der Bischofe bereits ertheilte Zustim⸗
mung wird, wir hoffen es wenigstens, diesem setzteren L11“ 8
nicht eitel gewesen sind, und zu einem Systeme, welches ge⸗ setzlich und gerecht seyn will, mehr Zutrauen haben, als bisher.“
Der Moniteur enthält Folgendes: „Wir haben kürzlich angezeigt, daß unsere Streitigkeiten mit Brasilien durch die Bemuͤhungen des Marquis von Gabriac, diesseitigem Ge⸗ sandten in Rio⸗Janeiro, und des Contre/Admirals Barons Roussin, welcher die Seemacht Sr. Maj. in den dortigen Gewäͤssern befehligt, gluͤcklich beigelegt worden sind. ie Reclamationen Frankreichs betrafen Anfangs sieben Fahr⸗ zeuge, welche bei ihrer Einfahrt in den Plata⸗Strom von den Schiffen des Brasilischen Geschwaders unter dem Vor⸗ wande angehalten worden waren, daß sie die Blokade die⸗ 8 Flusses verletzt haͤtten. Da indessen die Beschlag⸗ nahme dreier jener Fahrzeuge, in Folge eines Erkennt⸗ nisses des Gerichtshofes zu Rio⸗Janeiro fuͤr null und nichtig erklaäͤrt worden war, so hatte auch bald dar⸗ auf die Ausantwortung derselben an ihre Eigenthuͤmer statt gefunden, und es waren sonach nur noch vier von den gedachten Schiffen in erster Instanz von den Landes⸗Gerichts⸗ höͤfen condemnirt, als der Contre⸗Admiral Roussin in Bra⸗ silien anlangte. Diese vier Schiffe waren „August’“ „der Courier,“ „Julius“ und „der San⸗Salvador.“ Das er⸗ stere war nach langen Discussionen durch ein Erkenntniß vom 23. Juli, welches den Eigenthuͤmern einen Kosten⸗Er⸗ satz zuspricht, freigegeben worden, so daß der Marquis von Gabriac nur noch hinsichtlich der Freilassung der drei andern auf die Grundsatze zu provociren hatte, welche von Frank⸗ reich in Blokade⸗Angelegenheiten stets befolgt, von dem Bra⸗ siliischen Geschwader aber verkannt worden waren. Diese Unterhandlung ist nun durch den Abschluß zweier Conven⸗ tionen beendigt worden, wovon die eine einen Zusatz⸗Artikel um Vertrage vom 8. Januar 1826 bildet und eine naͤhere Penn pung des 21sten Artikels dieses Vertrages enthaͤlt; die andere aber festsetzt, daß die Eigenthuͤmer der obgedachten drei Schiffe, welche außer Stand sind wieder in See zu ge⸗ hen, Entschaͤdigungen zum Betrage des Verlustes erhalten sollen, den die rö ihrer Schiffe und die Plüͤn⸗ derung der Ladungen ihnen vugefagt haben.“
b Messager des Chambres findet sich durch die Nachricht von dem Falle Varna's zu folgenden Betrachtun⸗ gen uͤber den Russisch⸗Tuͤrkischen Krieg veranlaßt: „Wir ha⸗ ben diesen Krieg sters unpartheiisch betrachtet. Das große Ereigniß der Einnahme von Varna wird unsere Betrach⸗ tungsweise nicht aͤndern. Wir glaubten niemals, daß die
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