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Steuerpflichtigen selbst diejenigen wählen, welche in dieser Heinsicht eine Art von Tyrannei uͤber ste ausuͤben. Die Wahl % dieser Conseils durch die Gemeinen ist also ganz zu billigen, und es fraͤgt sich nur noch, welche Bedingungen zur Theil⸗ nahme an diesen Wahlen berechtigen sollen. Die Ernennung dder Munizipal⸗Conseils kann nicht auf die Waͤhler der De⸗ putirten beschränkt werden. Die Constitution von 1791 machte nur eine Klasse von Waͤhlern, welche zugleich die Doeputirten, die Justiz⸗Behoͤrden, die Departemental⸗ und Muntzipal⸗Beamten, ja selbst die Bischoͤfe wählten. Zugleich war der Wahl⸗Census so niedrig gestellt, daß fuͤr den Ein⸗ zelnen keine Unbilligkeit darin lag. Die Interessen der Ge⸗ meinden sind von ganz anderer Art, als die des Staats, 2 und die Verfassung des ganzen Landes kann keine Aehnlich⸗ keeit mit der Verwaltung einer Gemeinde haben. Der Buͤrger 8 käann, wenn er auch keine hundert Thaler an directen Steuern zahlt, bei der Verwaltung seiner Stadt doch sehr betheiligt seyn. Fuͤr die Wahl der Municipal⸗Raͤthe muͤssen also an⸗ ddere Notabilitaten gesucht werden, als fuͤr die rein politische Dcoputirten⸗Wahl. So koͤnnen z. B. die Pfarrer, Nota⸗ rien, Geschworne, die Ritter der Ehren⸗Legion und die des Ludwigs⸗Ordens, die Manufakturisten, Kaufleute, Lehrer an den Universitaͤten, bei der Wahl des Municipal⸗Conseils 3 2 gut mitstimmen, als die am staͤrksten Besteuerten,
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denn sie haben dasselbe Interesse an einer guten staͤdtischen
erwaltung, als die reichen Grundbesitzer, ja vielleicht noch mehr, da sie ununterbrochen in der Stadt leben, wͤhrend jene oͤfter reisen. Das neueste Gesetz uͤber die Jury beruht auf diesen Ansichten. In den Dorf⸗Gemeinden muß dage⸗ gen der Einfluß der Grundbesitzer fast ausschließlich vorherr⸗ schen, denn hier kommen nicht so viele andere Interessen mit ihren Rechten und Beduͤrfnissen in Conflict.
Nach Artaud. Des Canaux exécutés par le Gou- vernement depuis 1821 à 1822. Paris, 1828. 8. Die Verwaltung der Bruͤcken und Wege in Frankreich hatte in den Jahren 1821 und 1822 Anleihen eroͤffnet, welche bis zu dem sehr großen Betrage von 129,200,000 Fr. stie⸗ gen, wogegen sie sich verpflichtet hatte, dem Publikum in verschiedenen Zeitraͤumen, deren weitester sich bis auf 1832 erstreckte, 2,153,268 Metres oder 538 Lieues an neuen Ka⸗ naͤlen zu liefern. Es steht jetzt aber allgemein fest, daß auch nicht ein einziger von den 13 Anschlägen, auf welche die deshalb eingegangenen Verbindlichkeiten sich bezogen, bis zu dem Zeitpunkte, welchen die Administration selbst sich gesetzt hatte, vollendet und ausgefuͤhrt werden wird, ja, was noch mehr ist, der Termin, welcher fuͤr die Anschlaͤge von 1821 bestimmt war, ist seit einem Jahre schon abgelaufen. Von einer andern Seite her hat der Minister des Innern in seinem Be⸗ richt an den 5 vom letztvergangenen 20. Mai in den Ent⸗ wuͤrfen und Anschlägen noch einen Irrthum von 47,910,000 Fr. angezeigt, dazu muß man noch die Summe von 19,720,000 Fr. rechnen, welche schon in die Budgets der Administration der Bruͤcken und Wege fuͤr die Jahre von 1822 bis 1828 eingetragen sind, wo sich dann, bei Zusammenziehung aller dieser Summen, ergiebt, daß die fraglichen Kanaͤle dem Lande schon eine Last von 197,820,000 Fr. aufgebuͤrdet haben. Hr. Artand untersucht nun, worin jene auffallenden Fech nungs Fehler liegen, und durch welche Mittel das große Desicit in Bezug auf die Kanäͤle ausgefuͤllt werden koͤnnte. Die Antwort auf die erste Frage ist leicht. in den Jahren 1821, 1822, 1823 hatten der Minister des Innern und die Verwaltung der Bruͤcken und Wege der Regierung und den Kammern, so wie den Gesellschaften dadurch zu im⸗ poniren gewußt, daß sie sagten: es sey nichts vernachlässigt worden, um mit Genauigkeit den Belauf der Kosten zu veran⸗ schlagen, und daß diese Veranschlagungen nicht durch die Kosten würden üͤbertroffen werden. Um wahrhaft genau zu seyn, 2 man im Gegentheil sagen muͤssen, daß eigentlich gar in Anschlag gemacht worden sey. Hr. Artaud heweist dies
durch Auszüge aus den Berichten der Administration der 8
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4 8 Bruͤcken und Wege selbst; er zeigt, wie fuͤr einen der Ka⸗ nale, welche fuͤr die nuͤtzlichsten gehalten werden, den der Loire näͤmlich, die Entwuͤrfe noch nicht einmal vollendet sind, nachdem man schon seit 6 Jahren angefangen hat, an der Ausfuͤhrung dieses Kanals zu arbeiten. Er versichert ferner, daß man beim Beginnen der Arbeit, die Zahl der Schleusen, welche erforderlich seyn wuͤrden, nicht wußte, daß man die Art der Arbeiten, welche die Natur und die Bil⸗ dung des Terrains nothwendig machen, nicht kannte. Die⸗ ser Kanal sollte, den Anschlaͤgen zufolge, welche man 1822 den Kammern vorlegte, eine Laͤnge von 187,166 Metres haben, und zwar nicht mehr und nicht weniger; dem Berichte aber, welchen der Minister des Innern daruͤber vorlegte, zufolge, ist jetzt eine Ausdehnung von 203,000 Motres er⸗ forderlich geworden, so daß sich nur ein kleiner Irrthum von 4 Lieues in dem Projekte findet, welches man als vollkommen richtig den Kammern vorgelegt hatte.
Was fuͤr eine Sorgfalt man auch bei der Berechnung der Ausgaben und Kosten fuͤr aͤhnliche Unternehmungen anwen⸗ det, sie sind immer Rechnungsfehlern unterworfen, welche man bei der Beruͤcksichtigung der ganzen Abschäͤtzung begeht, aber wenn man sie auf die unbestimmtesten Angaben hin unter⸗ nimmt, ohne irgend eine strenge Untersuchung, so darf man die Schuld davon nicht auf die Art der dabei vorkommen⸗ den Arbeiten uͤbertragen, denn man hat sie ja eben nicht vorher uͤberlegt und beruͤcksichtigt. Die Lasten, welche aus den Arbeiten an den Kanaäaͤlen entspringen, werden innerhalb 37 Jahren das Budget mit einer jährlichen Summe von 11,737,300 Fr. beschweren. In dem laufenden Jahre 1828 werden schon 5,472,911 Fr. dafuͤr bezahlt, und diesem un⸗ geheuern Uebergewicht der Kosten fuͤr diesen Gegenstand ver⸗ dankt man, wenigstens zum groͤßten Theil, die täͤglich zuneh⸗ mende Verschlechterung der Wege.
Um allem diesem abzuhelfen, will nun Herr Artaud, daß die Ausfuͤhrung dieser Arbeiten an einzelne Compagnieen ausgethan wuͤrde, in deren eigenem Nutzen und Interesse es läͤge, die Arbeiten in möͤglichster Vollkommenheit herzu⸗ stellen, indem sie, um ihre Ausgaben zu decken, auf den Er⸗ trag aller dieser Unternehmungen angewiesen wuͤrden.
— Koönigliche Schauspiele.
Donnerstag, 13. Nov. Im Schauspielhause, zum Er⸗ stenmale wieberele⸗ Christinens Liebe und Entsagung, Drama in 2 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen, von Th. Hell. Hierauf:; Der Kammerdiener, Posse in 4 Abtheilungen, von Leitershofen.
Freitag, 14. Nov. Im Opernhause: Don Juan, Oper in 2 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Mozart.
Im Schauspielhause: Frachestsehe Vorstellung. ZI
Königsstädtsches Theater.
Donnerstag, 13. Nov. Zum Erstenmale: Nichtchen und Großonkel, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen vom Baron von Lichtenstein. Hierauf, zum Erstenmale: Der un⸗ terbrochene Schwaͤtzer, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Fran⸗ zoͤsischen, von Contessa. Zum Beschluß, zum Erstenmale: Der neue Gutsherr, komische Oper in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von Castelli; Musik von Bopeldieu. Mach den beiden ersten Stuͤcken wird Hr. Huth, Mitglied des Orchesters des Koͤnigsstaͤdtschen Theaters, ein Adagio und Polonaise auf dem Violoncell vortragen.
Freitag, 14. Nov. Allen ist geholfen. Hicrauf: Das lustige Beilager. d
Auswärtige Borsen. .₰ 4* Wien, 7. Nor 1 8 5pCt. Metalliq. 95. Dank-Acuöen 1084. *