1828 / 315 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

kauft hat. Sein Reichthum schreibt sich vorzuͤglich von dem Rauch⸗ und Schnupf⸗Tabacks⸗Monopol her, in dessen Besitz er sich befindet. Die Consumtion in beiden Artikeln ist ganz außerordentlich, da fast Jedermann raucht und schnupft. Als der Franzoͤsische Marschall, Junot, Lissabon besetzt hatte, wohnte er bei dem Baron, der ihm täͤglich 300 Dollars angewiesen hatte, um den Mittagstisch fuͤr sich und sein Ge⸗ folge damit zu bestreiten.

Die Brighton⸗Gazette will wissen, daß das Reichssiegel weder dem Lord Camden, noch dem Lord Verulam zu Theil werden duͤrfte.

Lord Errol, Lord Miltown, Herr Leeson und mehrere Andere, haben ihre Namen aus den Buͤchern des, unter dem Namen Kildare⸗Street⸗Club in Dublin bekannten Orange⸗ Clubs, ausstreichen lassen.; I

Die Theilnehmer der Mexikanischen Bergwerks⸗Gesell⸗ schaft versammelten sich vor einigen Tagen und beschlossen, daß ein abermaliger Zuschuß von 100,0090 Pfd. im Laufe von 12 Monaten gemacht werden solle. Die Zahlungen ge⸗ schehen in 5 Terminen. Wer 25 Pfd. giebt, erhaͤlt eine neue Actie mit allen den Vortheilen, die mit den alten ver⸗ bunden sind. Es werden 4000 neue Actien ausgegeben wer⸗ den, an welche die fruͤheren Theilnehmer das naͤchste Recht haben. Die allgemeine Meinung in der Versammlung war, daß diese Gesellschaft, so wie manche andere, ihre Geschäͤfte gleich zu Anfange nach einem zu großen Maaßstabe gefuͤhrt und folglich zu viel Geld ausgegeben, daß aber zugleich die Direction, besonders in der letzten Zeit, mit vielem Eifer fuͤr das Interesse des Ganzen gesorgt habe.

Die zeitherigen Berichte uͤber den Zustand unserer Fa⸗ briken waren oft sehr guͤnstig, oft aber auch sehr niederschlagend. Die Wahrheit liegt auch hier, wie gewöͤhnlich, in der Mitte. In den Baumwollen⸗Manufacturen herrscht im Allgemeinen viel Thaͤtigkeit, mit Ausnahme einiger Zweige derselben. We⸗ niger ist dieses der Fall mit den Wollen⸗Manufacturen, woran hauptsaͤchlich die Ungewißheit Schuld ist, in der man wegen eines neuen Gesetzes, in Betreff der Einfuhr fremder Wolle, schwebt. Auffallend ist es demnach, daß die Frage nach In⸗ digo und Farbehoöͤlzer fortwährend so bedeutend ist, besonders nach ersterem Artikel. Die Seiden⸗Fabriken moͤgen an manchen Orten wenig beschaͤftigt seyn; allgemein kann man es aber nicht sagen.

Die Times enthält ein, an den Herzog von Wellington als ersten Lord der Schatzkammer gerichtetes Schreiben, in Betreff eines, in der naäͤchsten Parlaments⸗Sitzung in Vor⸗ schlag zu bringenden Gesetzes, wonach den Britischen Destil⸗ jateurs erlaubt seyn soll, Branntwein fuͤr die Ausfuhr zu fabriziren, der vom Zoll befreit waͤre, in sofern die Materia⸗ lien dazu aus Syrup oder fremdem Getreide bestaͤnden. Als Alternative wird in dem Schreiben auch vorgeschlagen, bei der Ausfuhr des in Rede stehenden Branntweins einen Ruͤck⸗ zoll zu gewaͤhren, der dem Einfuhr⸗Zoll des fraglichen Sy⸗ rups oder Korns gleich oder doch ziemlich nahe kame. „Es scheint,“ sagt jenes Blatt, „daß trotz der ungeheuern Menge eistiger Getränke, welche in den vereinigten Koͤnigreichen serleen werden, doch wenig oder nichts davon ausgefuͤhrt wird. Die Hollaͤnder dagegen genießen seit langer Zeit des ausgebreitetsten Handels mit Branntwein, dessen Bestand⸗

se alle aus fremden Laͤndern entnommen sind, waͤh⸗ rend England, welches das dazu Nöthige in reichli⸗ chem Maaße selbst hervorbringt, mit einer Feuerung, die bei Weitem wohlfeiler ist als in Holland, mit einem viel vollkommeneren Apparate fuͤr die Bereitung, von den Branntweins⸗Maͤrkten durch seine Hollandischen Nachbarn verdraͤngt wird, wie es vor Zeiten mit anderen einträglichen und unschätzbaren Ausfuhr⸗Artikeln der Fall war, nämlich mit dem Ertrage der Herings⸗Fischerei, welche fruͤher an seiner eigenen Kuͤste betrieben wurde. Dies kann nur aus einer mangelhaften Politik entstehen. Es ist, aus politischem Gesichtspunkte betrachtet, eben nicht mehr Grund vorhanden, die Ausfuhr der Hollaͤndischen Branntweine auf Kosten der Englischen zu unterstuͤtzen, als man sich in mo⸗ ralischer oder medizinischer Hinsicht veranlaßt finden koͤnnte, den einheimischen Verbrauch hitziger Getraͤnke, welcher Art ste auch seyn mögen, zu befoͤrdern, und somt ‚in jeder Hinsscht weit zutraͤglichere Getraͤnk: 8en enre easchafen oder verhaͤltnißmaͤßiger außer Gebrauch zu bringen.“ Schließlich ershee Times das Vertrauen aus, daß der fragliche ruͤhre 22 von einem sehr einsichtigen Manne her⸗

3 em edlen Herzoge als ein wichtiger Schritt zur

Errichtung eines vo V veehen ehüh rtheilhaften Handels⸗Verkehrs werde an⸗

Man sagt, daß richtet werden sollen.

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in Birmingham zwei neue Banken er⸗

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ders auszeichneten. q 1

7 Bruͤssel, 15. Nov.

Die Wallfischfaͤnger aus Dundee haben in diesem Jahre einen sehr ergiebigen Fang gehabt. Die Ladungen der neun Schiffe belausen sich zusammen auf 1800 Tonnen, deren Werth mit dem Fischbein zu 60 bis 70,000 Pfd. Sterl. geschaͤtzt wird.

Der Graf von Cardigan theilt jedem Armen in dem Kirchspiele Deen⸗Thorpe einen halben Acre Land zur Be⸗ bauung zu.

Die neuesten hier eingegangenen Zeitungen aus Quebec enthalten keine erheblichen Nacrichten. Sie sind groͤßten Theils mit Lobes⸗Erhebungen des fruͤheren Gouverneurs von Canada, Lord Dalhouste, angefuͤllt.

Die Colonie Cape Coast Castle, wird jetzt durch ei⸗ nen Ausschuß von drei Kaufleuten regiert. Unter der Auf⸗ sicht der Regierung betrugen die Ausgaben daselbst 30,000 Pfd. unter der jetzigen Direktion nur 4000 Pfd.

Es sind Zeitungen aus Mirimichi bis zum 24. Sept. eingelaufen, denen zufolge der Gouverneur nicht, wie es fruͤ⸗ her seine Absicht war, nach England reisen wird, wenn er nicht entgegengesetzte Befehle erhalten sollte. Man erwartet in Mirimichi die baldige Erscheinung einer neuen Zeitschrift unter dem Titel: „Neues Braunschweigisches reli⸗ gioͤses und literarisches Journal“. Aus Frederickton schreibt man, daß dort viele Krankheiten, besonders unter Kindern, herrschen, von denen bereits viele gestorben waren.

Herr Owen, bekannt wegen seines Planes, eine Colonie in Mexiko zu etabliren, hat sich selbst dahin auf den Weg gemacht. Er will sich mit der dortigen Regierung uͤber sei⸗ nen Plan verstaͤndigen, dann, wie es heißt, nach New⸗Or⸗ leans gehen, den Missisippi hinauffahren, New⸗Harmony be⸗ suchen, und im naͤchsten April in der Provinz Ohio der viel⸗ besprochenen Versammlung beiwohnen, wo uͤber eine von ihm im vergangenen Fruͤhjahre aufgegebene Frage, uͤber die Wahr⸗ heiten und die Irrthuͤmer in der christlichen Religion, discu⸗ tirt werden soll. Wenn er mit der Mexikanischen Regierung etwas Bestimmtes abmacht, so sagt man, werde er im näch⸗ sten Juni wieder zuruͤckkommen, um Anstalten zu treffen, sich ganz in Amerika niederzulassen.

Vor einigen Tagen war des Morgens ein so dicker Ne⸗ bel gefallen, daß man sich genothigt sah, alles Aus⸗ und Einladen der Schiffe auf der Themse fuͤr einige Zeit einzu⸗ stellen. Diese starken Nebel, die immer mit n gläͤchsfällen degleitet sind, finden besonders haͤufig in Dublin statt, wo sich in dieser Hinsicht die Jahre 1798 und 1813 ganz beson⸗

Niederlande.

1 Se. Maj. der Koͤnig hat den General⸗Major van den Bosch zum General⸗Lieutenant und General⸗Gouverneur der Niederländischen Indien ernannt.—

Es ist 163 Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten die Erlaubniß ertheilt worden, die vom Kaiser Nicolaus gestif⸗ tete Medaille zu tragen, welche auf seinen Befehl allen Mi⸗ litairs verliehen worden ist, welche in den Feldzuͤgen von 1812, 1813 und 1814 im Russischen Kriegsdienste standen.

Unter die Militair⸗Sanitäts⸗Beamten, welche sich bei der 1826 und 1827 in mehreren Provinzen herrschenden epi⸗ demischen Krankheit, durch ihren Diensteifer ausgezeichnet haben, sind zwoͤlf goldene Medaillen, jede zu 25 Dukaten Werth, und achtzehn silberne, jede zu 10 Ducaten werth (2), vertheilt worden. Die Medaillen haben auf der Ruͤckseite folgende Inschrift: 1826 (Name der Person) (Chir. mil.) Epidemico morbo saevissimo decumbentibus strenue suc- currenti Guilelmus I. Belg. Rex. 1827.

In den beiden Flandern schreitet die Bildung der Com⸗ munal⸗Garden schnell vorwaͤrts.

Das Journal, der Courrier des Pays⸗Bas, wird wegen eines Artikels „uͤber den Jesuitismus und Ministe⸗ rialismus,“ und eines andern, „uͤber die Preßfreiheit,“ von dem Koͤnigl. Procurator vor den Gerichten verfolgt. zur Redaction dieses Blattes gehoͤrige Personen, von denen der Richter verlangte, die Verfasser jener Artikel anzugeben, haben dies verweigert.

Deutschland. 2

Karlsruhe, 16. Nov. Mit Hinsicht auf die am 22. d. M. bevorstehende (bereits mehrerwaͤhnte) Saͤcularfeier ist eine „Getreue Nachbildung der urschriftlichen Antwort des verewigten Großherzogs Karl Friedrich von Baden Koͤnigl. Hoheit auf die Danksagungen seines Landes nach Aufhebung der Leibeigenschaft und einiger Abgaben, im Jahre 17837 88 19. Sept. gedachten Jahres datirt) in Steindruck er⸗ chienen. „Daß“ (heißt es im Eingange dieser, die edle Ge⸗ sinnung des Verewigten auf das Deutlichste bekundenden Ant⸗ wort) „das Wohl des Regenten mit dem Wohle des Landes innig vereinigt seye, so daß beider Wohl⸗ oder ind in Eines zusammenfließen, ist bei mir, seirdem ich meiner Be⸗

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