Winterhalbenjahres 1827 dagegen. DStudirende auf den vorgenannten ten gezaͤhlt.
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8 8 als Philologen und Philosophen
⸗
. Sä eö . 8 * 1 Winterhalbenjahre bezogen worden. Die Zaͤhlungen gesche⸗ hen in der Mitte der halben Jahrer.4*
zu Ende des Jahres 1820 oder in der Mitte des Win⸗ terhalbenjahres 18 1 wurden . .. 3,382 zu Ende des Jahres 1827 oder in der Mitte des
sieben Untversttaͤ⸗
Der Zuwachs in diesen sieben Jahren betrug also 2,572 Oder es verhielt sich die Anzahl der Studirenden zu Ende des Jahres 1820 zu der Anzahl derselben zu Ende des Jahres 1827, wie 1000 zu 1,761, das ist beinahe wie 4 zu 7.
Es wuͤrde indessen sehr irren, wer hieraus auf einen in dieser kurzen Zeit in gleichem Maaße vermehrten Andrang zu Aemtern, die gelehrte Bildung voraussetzen, schließen wollte. Sobald man ins Einzelne geht, ergeben sich vielmehr Verhaltnisse, welche die Besorgnisse sehr mindern, die hier⸗ aus geschöpft werden koͤnnten.
E bereiteten sich naͤmlich vor zu Ende 5
zum Lehramte
als Theologen in der evangelischen Kirche 892 1951 in der katholischen Kirche 264 . 714
. 450 uͤberhaupt. 1606 3553 zum Richteramte und zur Verwaltung
als Juristen . . 4 974 1559 als Kameralisten .. .. 135 111 ,5 uͤberhaupt . . 1109 1670 667 73
fuͤr die Ausuͤbung der Arzneiwissenschaft und waren also Studtrende, wie vorstehend 3382
5954
Hiernach verhielt sich die Zahl der Studirenden zu Ende r Jahre 1820 und 1827 — bei den evangelischen Theologen. wie 1000 zu 2187 bei den katholischen Theologen . — 1000 — 3364 bei den Philologen und Philosophen. — 1000 — 1587 überhaupt bei denen, welche sich zum Lehr⸗ aamte vorbereiten — 1000 — 2212 bei den Juristen. B — 1000 — 1600 bei den Kameralisteenn. — 1000 — 822 Üüberhaupt bei denen, welche sich zum Rich⸗ teramte oder zur Verwaltung vorbereiten — 1000 — 1506 bei den wissenschaftlich gebildeten Aerzten — 1000 — 1096
Ddie bei weitem staͤrkste Vermehrung fand also verhaͤlt⸗
zmäßig statt bei den katholischen Theologen: wahrlich nicht, vh kwan jetzt uͤber dreimal mehr Junglinge als nur vor sieben Jahren dem geistlichen Stande in der katholischen Kirche widmeten; sondern weil immer mehr die Nothwen⸗ digkeit anerkannt wird, üͤberall von der Geistlichkeit eine hoͤ⸗ re wissenschaftliche Bildung zu fordern, als das Studium Gymnasien und Seminarien allein zu gewaͤhren vermag. Es ist daher die schnelle Vermehrung dieser Klasse der Stu⸗ direnden ein sehr erfreuliches Zeichen der Fortschritte des Zeitalters in ichter Bildung. . . . Wenn die Zahl der evangelischen Theologen zwar nicht in gleichem Maaße, aber doch auch in einem sehr betraͤcht⸗ lichen Verhaͤltnisse wuchs, und sich in nur sieben Jahren auf r als das Doppelte erhöhte: so ist doch nicht zu uͤber⸗ schen, daß unsern gegenwartigen Tagen ein langer Zeitraum vorherging, worin die Neigung, sich dem geistlichen Stande in der cvangelischen Kirche zu widmen, auffallend abgenommen atte. Was viel zu viel sein möchte, um im Beharrungs⸗ ustande nur den gewöͤhnlichen Abgang zu ersetzen, mag vor⸗ 2* t noch kein Ueberfluß sein, wo zunäͤchst die Freiheit der lehewah unter mehren geschickten Kandidaten bei Besetzung — eistlichen Stellen wieder zu gewinnen sein duͤrfte. 22 De Anzahl derjenigen, welche sich durch das Studium der Philologie und Philosophie zu hoͤhern Schulaͤmtern vor⸗ bereiten, hat sich zwar bei weitem weniger, als die Anzahl — die sich dem geistlichen Stande widmen, aber doch noch sehr beträchtlich, naͤmlich um mehr als die Haͤlfte vermehrt. Ve uch diese Vermehrung in der kurzen Zeit von sieben 3. 2 zu groß scheinen moͤchte, um den Abgang durch 8- Versetzung in den Ruhestand bei den bestehenden hoͤhern Unterrichtsanstalten zu ersetzen: so mag nicht uner⸗ wogen bleiben, mit welcher Thaͤtigkeit eben jetzt uͤberall der Unterricht verbessert wird; wie hier ganze Anstalten neu be⸗ gruͤndet, dort an den bestehenden die Lehrer vermehrt, durch⸗ mgig aber, auch füͤr die ittelschulen, viel hoͤhere wissen⸗ saazahche Kenntnisse gefordert werden; und daß also neben
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dem bloßen Ersatze auch das Personal zu diesen großen neuen Erweiterungen des Unterrichts heran zu bilden ist Wenn die Zahl berjenigen, welche sich auf der Univer⸗ sttaͤt als Kameralisten einschreiben lassen, sogar abgenommen hat: so ist dieses nur ein Beweis, daß auch im Verwaltunas⸗ fache eine gruͤndlichere Rechts⸗ und Versassungs⸗Kennante . als bec lanc zam — erfordert wird. 4 Die hoͤhern Polizei⸗ und Finanz⸗Behoͤrden e ; nicht mehr bloß aus den 5 sondern u auch aus denjenigen Studtrenden, die als Juristen immatri⸗ kulirt sind. Ein gruͤndliches Studium der Rechte schließt so wenig eine Bekanntschaft mit staatswirthschaftlichen und ge⸗ werbepolizeilichen Verhaͤltnissen aus, daß es vielmehr durch diese einen viel hoͤhern Grad von Sicherheit in der Anwen⸗ dung auf das Leben, selbst innerhalb der ämtlichen Geschaͤfte des Richters, erhalt. Aber auch dem höhern Polizei⸗ un Finanz⸗Beamten wird eine wesentllche Grundlage seiner B dung mangeln, wenn er derjenigen Anleitung zum scharfen Auffassen der Thatsachen und zur folgerechten Anwendung des Gesetzes auf dieselben entbehrt, womit ein geistreicher Vortrag der Rechtskenntnisse fuͤr das ganze Geschaͤftsleben und keinesweges bloß fuͤr den Gerichtshof ausstattet. In der That besteht jetzt nur eine Vorbereitungsform fuͤr die wissenschaftlich gebildeten Beamten im Justiz⸗, Polizei⸗ und. Finanz⸗Fache: naͤmlich das Studium der Rechts⸗ und Ver⸗ fassungskunde. Die Gesetze beruhn aber nicht allein auf ge⸗ schichtlichen Grundlagen, sondern auch auf der ewigen Na⸗ tur des Menschen, und auf dem zeitlichen Maaße von au⸗ ßern Guͤtern, woruͤber er nach dem Grade der Bildung und Wohlhabenheit des Zeitalters verfuͤgen kann. Auch fuͤr die⸗ jenigen, welche keine Anstellung im Staatsdienste suchen, wohl aber durch Vermoͤgen und Rang berufen sind, in staͤndischen und Kommunal⸗Verhaͤltnissen eine wohlthaͤtige Wuͤrksamkeit zu aͤußzern, ist ein solches Studium der Rechte als der Schlußstein der hoͤhern Bildung zu betrachten, die von ihnen erwartet werden darf. Indem diese Ansichten in den Staats⸗ dienst und in die Familienkreise uͤbergehn, wird die Zahl der als Juristen immatrikulirten Studirenden, selbst die Zahl der Auskultatoren und Referendarien, sich mehren, ohne des⸗ halb einen laͤstigen Andrang zum Staatsdienste in der rich⸗ terlichen Laufbahn besorgen zu lassen; und es wird unter die⸗ ser Voraussetzung fuͤr keinen Nachtheil gelten köͤnnen, daß die Zahl der die Rechte Studirenden sich in den letzten sie⸗ ben Jahren in dem Verhäͤltnisse, wie acht zu fuͤnf erhoͤhte. Die Anzahl derjenigen, welche die Heilkunde studiren, wuchs in den letzten sieben Jahren nicht einmal in dem Ver⸗ haͤltnisse, worin die Volkszahl gleichzeitig im preußischen Staate, und wahrscheinlich auch in den benachbarten Län⸗ dern, woraus Studirende preußische Universitäten besuchen,
zunahm. Diese Zunahme betrug 113 ½ auf 1000, wäh⸗ rend die Zunahme der Arzneiwissenschaft Studirenden nur 96 auf 1000 war. Gleichwohl gilt es nicht nur die Er⸗
haltung der bestehenden Anzahl der Aerzte, sondern selbst ihre Vermehrung; denn die aͤrmern Landestheile sind noch viel zu schwach mit Aerzten versorgt, und es fehlt noch viel daran, daß jeder Kranke uͤberall aͤrztlicher Huͤlfe gewaͤrtigen koͤnnte. Nur etwan vier Fuͤnftheile der Studirenden sind In⸗ laͤnder. Auch die Zahl der Auslaͤnder, die auf preußischen Universitaͤten studiren, hat seit den letzten sieben Jahren be⸗ traͤchtlich zugenommen; doch nicht in demselben Maaße, wie die Zahl der Inlaͤnder. Waͤhrend nämlich die Inlaͤnder von 2,639 auf 4,804 anwuchsen, vermehrten sich die Auslaͤnder nur von 743 auf 1150: die ersteren beiden Zahlen verhalten sich, wie 1000 zu 1858; die letzten beiden aber nur wie 1000 zu 1548. Im Einzelnen sind es nur diejenigen Ausläaänder, welche sich dem Lehramte widmen, deren Anzahl sich wuͤrk⸗ lich, und zwar in dem Verhäͤltnisse, wie 1000 zu 2651, also auf mehr als das 2 fache erhoͤhte; dagegen nahm die Zahl der Auslaͤnder, welche die Rechte und die Heilkunde auf preußischen Universitaͤten studirten, eher ab als zu; uͤberhaupt aber aͤnderte sie sich nur wenig. 4 8 „Wieviel preußische Landeskinder auf auswaͤrtigen Uni⸗ versitaͤten studiren, ist unbekannt: Niemand ist hierin be⸗ schraͤnkt. Indessen bestehen viel weniger Veranlassungen fuͤr Inlaͤnder, fremde Universitaͤten zu besuchen, als fuͤr Auslaͤn⸗ der, die preußischen Universitaͤten zu benutzen. Ein Theil der deutschen Bundesstaaten besitzt uͤberhaupt keine eigenen Uni⸗ versitaͤten, und muß sich daher nachbarlicher Anstalten zur Bildung seiner Lehrer, Staatsdiener und Aerzte bedienen. In einigen andern Staaten sind zwar sehr achtbare höͤhere Bildungsmittel, doch nicht in der Vielseitigkeit und mit dem Reichthume der Ausstattung vorhanden, welche der preußische Staat den seinigen geben konnte. Es ist hiernach wahrschein⸗ lich, daß mehr Auslaͤnder auf preußischen Universttäten, als