1828 / 329 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Die Spezzioten, gcachtet als tapfere, kuͤhne und gewandte Seeleute, lieferten ebenfalls Rekruten zur Tuͤrkischen Ma⸗ rine, genossen aber doch von Seiten der Tuͤrken ein gerin⸗ geres Vertrauen als die Hydrioten, mit denen sie uͤbrigens nur selten, und nie auf lange Zeit, in freunbschaftlichem Ein⸗ verstaͤndnisse lebten, da ihr Hreanges Aufbluͤhen und ihr gemeinsames Streben nach Reichthum und Unabhaͤngigkeit häaͤufig Veranlassungen zu Reid und Eifersucht unter den Machthabern und zu blutigem Streite und Hader unter den ndividuen gaben. 2 unter allen Inseln die erste, welche die Fahne des Aufruhrs erhob, und die Opfer, welche die Spez⸗ zioten, im Verein mit Hydra, zur Ausruͤstung und Unterhal⸗ ung der Kriegs⸗Schiffe gebracht haben, sind der Griechischen Sache besonders foͤrderlich gewesen. Die Bewohner beider ei haben im Verlaufe des Insurrectivns⸗Krieges manche küuͤhne That vollbracht, aber auch schreckliche Graͤuel aus⸗ geuͤbt, weniger an den Tuͤrken, ihren Feinden, als an den meist wehrlosen Kauffahrern aller neutralen Flaggen. Der MNavarch Miaouli ist ein Spezziote. Bekannt genug ist die maapfere Bouboulina, welche, wenn sie gleich weder eine Jo⸗ 4 hanna von Orleans an Jungfraͤulichkeit, noch eine Klorinde an Schoͤnheit war, wofuͤr man sie Anfangs zu halten ge⸗ neigt schien, doch manchen schweren Zweikampf mit den Tuͤr⸗ ken ehrenvoll bestanden hat. Der Ruhm, den ihre Herzhaf⸗ tigkeit verdient, wuͤrde heller strahlen, wenn ihn nicht die vielen Proben ihrer grausamen Habsuͤchtigkeit verdunkelten.

ve Ie Columbien.

Die Columbische Regierung hat (wie bereits gemelber worden) durch eine im Juni ergangene Verfuͤgung an die Marine⸗Behoͤrden, die fernere Ertheilung von Kaperbriefen verboten und angeordnet, daß die dermalen schon im Kreuzen begriffenen Fahrzeuge der gedachten Art auf so lange in die Columbischen Hafen zuruͤckberufen werden sollen, bis die jez⸗ zige Kaper⸗Ordnung die erforderlichen Modificationen erhal⸗ ten haben werde, um die kreuzenden Schiffe zu verhindern, ihre Vollmacht gegen Neutrale zu mißbrauchen.

In Verfolg dieser Verfuͤgung ist, auf den Antrag des Franzoͤsischen Consuls zu Bogota, (nach Inhalt eines im Messager des Chambres enthaltenen Schreibens des Colum⸗ bischen Marine⸗Ministers an gedachten Consul, vom 17. Sept.) unterm 2. Sept. vom Praͤsidenten Bolivar angeord⸗ net worden, daß vor der Hand und bis zur zweckmaͤßigen Umgestaltung der gegenwaͤrtigen Kaper⸗Ordnung, die Colum⸗ bischen Korsaren kein Fahrzeug einer neutralen Nation, die dermalen den Grundsatz: daß die Flagge die Waare nicht decke, nicht anerkenne, unter dem Vorwande, daß es feindliches Eigenthum an Bord habe, anhalten oder neh⸗ men durfen, und daß ein dennoch unter solchem Vorwande genommenes Fahrzeug mit seiner gesammten Ladung, ohne vorgaͤngiges Urtheil und ohne Untersuchung seiner Papiere, frei gegeben werden sollte, sobald es in einen Columbi⸗ schen Hafen gebracht wird. Am Schlusse des genannten Schreibens heißt es: Se. Excellenz der Befreier hofft, daß die von ihm ergriffenen Maaßregeln der Regierung Sr. Allerchristlichsten Majestaͤt beweisen werden, wie die Columbi⸗ sche Regierung von dem Verlangen beseelt ist, ihr gefaͤllig zu seyn, und jeden Grund zu Klagen von ihrer Seite zu

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vermeiden. . 8 21 22 9 8 . NE; Btss. I1 land.

8 Stettin, 2. Dec. Nach Inhalt einer Bekanntmachung des Köͤnigl. Ober⸗Praͤsidiums von Pommern vom 29sten v. M. haben Se. Königl. Majestät mittelst Allerhoͤchster Cabi⸗ nets⸗Hrdre vom 15. November d. J. den Zusammentritt des dritten Provinzial⸗Landtages fuͤr das Herzogthum Pommern und Fürstenthum Ruͤgen, auf den 15. Februar k. J. fest⸗ zusetzen, des Herrn Fürsten zu Puttbus Durchl. zum Land⸗ tags Marschal⸗ den Geheimen Regierungs⸗Rath, Herrn von Schoͤning, zu dessen Stellvertreter, den Ober⸗Praͤsidenten, Berencher 8 Rath Sack Excellenz aber zu Aller⸗

höchst hrem Commissarius fuͤr diesen Landtag zu ernennen

e 8 gerubae. Dec. Heute Mittag um 12 Uhr wurde

8 Dermn Ober⸗Präͤsidenten Excellenz und des

oͤher ftragten Herrn Ober⸗Post⸗Directors eine rhielt, deren Grund⸗Princip

beauf Heern B au⸗Conducteurs Holm⸗ ein rein geistiges war, das Daseyn einer Kraft, die 2 den

gren, von dem Sebettencharnester Nuͤske in Entreprise des Geist und durch den Geist wirkte, inmitten jener Suͤndfluth 11“

letztern Zeit nur noch dem Namen, nicht aber der That nach.

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8 1 8 8 n“ 8 . Kaufmanns Haase sen., fuͤr Rechnung des Königl. General⸗ Post⸗Amts erdaure Dampfschiff Friedrich Wilhelm unter Ka⸗ nonen⸗Donner und dem Hurrah⸗Geschrei der zahlreich ver⸗ sammelten Zuschaner gluͤcklich vom Stapel gelassen.

Das Schiff ist zum Reserve⸗Schiff fuͤr die Fahrt von

Greifswald nach Nstadt bestimmt, so eingerichtet, daß es mit der Maschinerie und vollen Equipage noch etwa 20 Passa⸗

giere mit ihrer Reise⸗Bagage tragen kann, und mit dieser Ladung vorn 6 und hinten 7 Fuß tief im Wasser zu liegen kommt. Es wird durch zwei verbundene Dampf⸗Maschin von zusammen 30 Pferden Kraft belebt werden, und ist, da⸗ mit es mit dieser geringen Kraft See zu halten vermag, nur klein und schmel, aber scharf auf dem Kiele gebaut. Die Laͤnge des Schiffes beträgt naͤmlich 80 Fuß in der Wasser⸗ Linie und 92 Fuß auf dem Verdeck: die Breite ist 15 Fuß in der Wasser⸗Linie und 26 Fuß auf dem Verdeck aͤber den Schaufel⸗Raͤdern.

Im Spiegel fuͤhrt das Schiff außer dem fruͤher auf Friedrich Wilhelm III. bestimmten, von dem Koͤnigl. Gene⸗ ral⸗Post⸗Amte aber wie oben gedacht vorgeschriebenen Na⸗ men, die Devise „Gott mit uns!“ und vorn unter dem

Boogspriet einen schwarzen Adler mit ausgebreiteten Fluͤgeln.

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4.

Vermischte Nachrichten. Vorlesungen uͤber die neuere Geschichte, gehalten

zu Paris im Sommer 1828, von Gutzot. [Zweite Vorlesung.] (Schluß.)

In den ersten Zeiten der christlichen Kirche ober viel⸗ mehr des Christenthums stellt sich die christliche Gesellschaft rein als eine Verbindung Derjenigen dar, welche denselben Glauben, dieselbe Ueberzeugung theilten. Es giebt da kein System einer festgehaltenen Lehre, keine Zusammenstellung von Regeln, von Disciplinen, es zeigt sich Keiner, der die Leitung und Regierung der Andern ausschließlich uͤbernom⸗ men haͤtte. In dem Maaße, als diese Gesellschast der Glaͤu⸗ bigen in allen ihren Verhaͤltnissen fortschritt, bildete sich auch Alles dieses, was ihr in ihrem priminitiven Zustande fehlte. In den Diaconen, Presbyteren, Episcopen lag der Keim, 8 die spaͤtere Hierarchie sich entwickelte, vollstaͤndig enthalten. Selbst in dieser zweiten Periode, Clerus begann, sich selbststaͤndig zu entwi kein Unterschied,

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wo doch schon der ckeln, hat sich noch wenigstens noch kein factischer, zwischen den

Glaͤubigen und denjenigen, welche sie lehrten und leiteten,

festgestellt. In der dritten Epoche endlich erscheint alles die⸗ ses veraͤndert. Da besteht schon ein Clerus, eine foͤrmlich organisirte und constituirte Verbindung von Priestern, die dem Volke gegenuͤber steht, deren herrschender Einfluß schon von diesem anerkannt wird. Durch die Reichthuͤ . der Clerus sich bald erwarb, wurden ihm die M jeder Hinsicht unabhaͤngigen Existenz in die Haͤnde gegeben und er stand frei in dem Volke da, nur mit dem Willen un 2 der Macht, es zu beherrschen. Es ist nicht zu leugnen, daßs dieser erste Anfang der spaͤtern Hierarchie, dieser uͤberwiegen⸗ den Herrschaft des Clerus, lediglich hervorgegangen ist, aus der großen moralischen und geistigen Macht, welche er in den ersten Zeiten seines Entstehens durch die Reinheit und ligkeit, durch den Glaubensmuth und die tiefe Einsicht seiner Mitglieder sich uͤberall erworben hatte. Man thut sehr un⸗ recht, wenn man die Geistlichkeit oder Kirche aͤls von An⸗ fang an nach jener hierarchischen Macht hinstrebend darstellt, wodurch sie spaͤterhin sich entehrte. In den ersten Zeiten gewann sie alles Ansehen, alle Macht und allen Einfluß nur durch ihre Tugenden. Als nun aber der Clerus diese mora⸗ lische Macht erlangt hatte, so erhielt er auch bald das Ue⸗ bergewicht in den Municipalitaͤten, da er nothwendigerweise in der allgemeinen Verwirrung als der einzige Anhalt und der allein der Macht Wuͤrdige erscheinen mußte. Die Gesetze des Theodosius und Justinian sind voll von die⸗ sen Bestimmungen. Man vergleiche die sehr merkwuͤrdigen Stellen Cod. Justin. C. I. Tit. IV. de episcopali audientia. . §. 26. §. 30. ibid. C. I. Tit. LV, de defensoribus 1u““ Von dieser Zeit an tritt der Einfluß der Kirche auf die Bil⸗ dung und den Fortgang der Civilisation, nach dem Falle des Roͤmischen Reichs, entschieden hervor. Die durch sie gege⸗ benen neuen Elemente sind von der hoͤchsten Wichtigkeit fuͤr die Folgezeit gewesen, und verdienen wohl einer naͤhern Aus⸗ einandersetzung. Welcher unermeßliche Vortheil war es zu⸗ erst, daß eine Macht Einfluß erhielt,